diese juristische Wort-Klauberei ist nix für mich - das sind alles zahnlose endlose Texte. Für diese Frau waren diese Mails nun mal UNZUMUTBAR. Es wird wohl noch Einige Opfer bedürfen, bis man die Sache ernst nimmt.
Also der § 107a StGB, das beharrliche Verfolgen, kommt in der Praxis recht häufig zur Anwendung (Paradefall: der verschmähte oder verlassene "Lover" macht per zig SMS, Emails oder Telefonanrufen der Frau über Wochen das Leben zur Hölle). Das ist kein "zahnloser" Paragraph.
Eine - wie Natascha Strobl sagt - "einzige" nichtöffentliche Email (ohne Drohung, "nur" zwei Schimpfwörter und der Ausdruck, sich über ihren herbeigesehnten Suizid zu freuen) ist kein Fall, um das sich ein Strafgericht kümmern soll. Verwaltungsübertretung ja, aber kein gerichtlich strafbarer Tatbestand.