Ich lese aus diesem Schriftstück - soll eine nichtöffentliche Email sein - eine Beschimpfung heraus, die nach dem Wiener Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung als "Ehrenkränkung" mit (satter) Geldstrafe bis zu 210 Euro bedroht ist. Privatanklagedelikt, darum muss man sich selbst kümmern, die Polizei interessiert das nicht. Herauszufinden, wer das geschrieben hat, kaum bis gar nicht möglich.
In Kärnten (und in zwei weiteren Bundesländern) gibt es meines Wissens einen solchen Verwaltungsstraftatbestand gar nicht, dort ist nichtöffentliches Beleidigen in Emails oder direkt "unter vier Augen" straflos.
Dann wird es Zeit das zu ändern.
Keine Macht dem Mobbing.