In einem Finanzstrafverfahren geht es nicht um die Entrichtung ("Nachzahlung") von Abgaben, sondern um die Bestrafung von Menschen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Abhaben hinterzogen/verkürzt haben. ZB dadurch, dass die für die Entrichtung der Lohnabgaben zuständigen Geschäftsführer einer GmbH die Löhne, die sie pro Monat an ihre Arbeitnehmer gezahlt haben, nicht in voller Höhe oder gleich gar nicht dem Finanzamt Österreich via EDV mitgeteilt haben, weshalb die Lohnabgaben zu niedrig/gar nicht festgesetzt und der GmbH zur Zahlung vorgeschrieben worden sind.
Falls wir zahlen, gibt's dann eventuell Plus-Punkte zurück?
Frag nur wegen unserer Play-Off Chancen heuer.....