Tatsächlich waren die Haie 5 on 5 vor allem im 1., aber auch im 2. Drittel eindeutig unterlegen. PP aber stark und im letzten Drittel waren die Ungarn platt. Die Ungarn haben 4 starke Linien, die werden auch in diesem Jahr eine gute Rolle spielen. Dass die Haie zu Beginn außer Rhythmus waren ist aufgrund der Pause nicht ungewöhnlich, aber scheint Standard zu sein. Daran muss man arbeiten
Beiträge von BurgvonAaaaa
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Sehenswertes Tor von Shaw zum 2:1
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Interessante Schuss Statistik: 19:45
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Klar! Otternasen gefällig? Oder Gefüllte Leoparden-Ohrläppchen? Wolfzitzen-Chips? Buchfinkenhirne?
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PS:
Kann mir bitte einmal einer erklären, wofür es 2 !!!! Fanclubs braucht wenn jeder 15 Leute hat??
wollte und habe nie behauptet, dass du keine Ahnung vom Eishockey hast
Schon von der judäischen Volksfront gehört? Deshalb!
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Graz als verdienter Sieger
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Ich hätte eigentlich angenommen, dass "Nicht-Impfbare" von der Impfpflicht, so sie je kommt, selbstverständlich ausgenommen bleiben (zB keine Geldstrafen, wenn sie sich nicht impfen lassen) und dass für sie - Du wechselst jetzt das Thema - für Zutritt zu Örtlichkeiten, an denen erfahrungsgemäß eine erhöhte Gefahr der Infektion und damit für die Weiterverbreitung des Virus besteht, andere Lösungen als G-1 gefunden werden wie negative PCR-Tests.
Wenn Genesene hinsichtlich Reinfektion und Weiterverbreitung des Virus und hinsichtlich der Schwere der Erkrankung im Falle einer Reinfektion gegenüber Geimpften nicht schlechter (geschützt) sind, dann sind sie, auch das sollte eigentlich selbstverständlich sein, auch von einer allfälligen Impfpflicht ausgenommen sein. Da ist meines Wissens aber noch viel zu
kein Themenwechsel, ich hab mich immer nur auf eine allgemeine 1G Regel bezogen (pers LD für Nicht-Geimpfte war die Formulierung). Von einer Impfpflicht hab ich nie gesprochen. Die halte ich politisch für unrealistisch.
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Keine Frage, der Grundrechtseingriff muss geeignet sein, das Ziel zu erreichen; und überdies muss immer, wenn dieses Ziel auch mit gelinderen Mitteln/Grundrechtseingriffen erreicht werden kann, zum gelinderen Mittel/Grundrechtseingriff gegriffen werden.
Nur haben wir seit Impfbeginn Anfang des Jahres ausreichend reale Erfahrungen mit diversen Mitteln/Grundrechtseingriffen (Abstand halten, FFP2-Masken etc bis hin zu Lockdowns unterschiedlicher Eingriffstiefen) sammeln können.
Und all diese Mittel/Grundrechtseingriffe haben uns im Vergleich zum Impfen im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Virus und vor allem hinsichtlich der Schweregrade der Covid-19-Erkrankungen bis hin zum Tod vor allem eines gezeigt: Dass ihnen die Schutzimpfung deutlich überlegen ist und dass sie vor allem das wohl höchste Ziel, nämlich die Verhinderung schwerer Erkrankungen bis hin zum Tod, bei weitem nicht so gut erreichen.
Bin einverstanden. Aber Nicht-Impfbare und Genese mit Antikörpern auszuschließen ist verfassungsrechtlich im besten Fall ein Ritt auf der Rasierklinge. Das wäre eine unsachliche Differenzierung, die durch das allgemeine Argument, dass die Impfung besser ist als ein Lockdown, nicht beseitigt werden kann.
Praktisch gesehen wird das kommen, wenn es politisch gewollt ist; der VfGH wird entscheiden, wenn die entsprechenden Regeln ohnehin nicht mehr gelten.
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Man kann schon ein paar Stunden nach einem PCR Test infektiös sein, Menschen, die nicht impfbar sind, werden Situationen mit Menschenansammlungen sowieso meiden, ausser ihnen ist ihr Leben nicht viel wert.
Das sind valide Gegenargumente. Im ersten Fall wäre dann eine kürzere Geltungsdauer der Tests ein gelinderes Mittel als der Ausschluss von Nicht-Geimpften.
Zu den Nicht-Impfbaren: ob es vernünftig ist, ist die eine Frage. Aber diese Personen ohne Ausnahme nicht zuzulassen und somit von Teilen des gesellschaftlichen Lebens auszuschließen wird sich der VfGH mit gutem Grund sehr gut überlegen müssen.
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Es braucht sachliche Gründe, dass die mit einer Impfpflicht einhergehenden Vorteile die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Nachdem die zugelassenen Impfstoffe sicher und Nebenwirkungen vernachlässigbar bzw, falls ernsthafter (zB Thrombosen), medizinisch beherrschbar sind, kann sich jeder selbst die leichte Antwort geben, was wohl, und zwar deutlich hinsichtlich Gesundheit, schulischem Fortkommen der Jugend, Ökonomie usw überwiegt.
Bei den Pocken haben wir Impfpflicht bis zu deren (fast weltweiten) Ausrottung Ende der 70er Jahre gehabt. In vielen Ländern gibt es Impfpflichten zum Schutz der Bevölkerung bezüglich diverser ansteckender Krankheiten bei der - in diesem Punkt - immer und überall selben verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage.
Die Impfgegner greifen mit "wäre verfassungswidrig" zu einem juristischen Strohhalm.
Möchte der guten Ordnung halber festhalten, dass ich kein Impfgegner und doppelt geimpft bin. Und dass ich keinerlei Sympathie für Impfgegner habe.
Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und im Rahmen dieser Prüfung um die Anwendung des gelindesten effektiven Mittels. Ich denke, dass die Argumentation Erfolg haben könnte, dass Personen mit negativem PCR Test auch Zutritt zu einer Veranstaltung, etc haben müssen, da sie nachgewiesenermaßen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ansteckend sind (ein Vorteil ggü. Geimpften/Nicht-Getesten). Auch erfolgversprechend ist, dass es nicht sachlich gerechtfertigt ist, für Nicht-Impfbare keine alternative Zutrittsmöglichkeit zu schaffen.
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Es gehört halt endlich klartext von der Regierung gesprochen. Nicht ständig mit der Angst Wähler tu verlieren wischiwaschi reden.
Ganz einfach nix geimpft heisst persönliches LD. Man darf nix machen ausser das Notwendigste für den täglichen Bedarf.
Wäre verfassungswidrig