Hat §4 auch in diesem Zusammenhang gelesen? Ich weiß nicht wer noch als Vertreter übrig sein soll, aber du wirst mir das sicher gleich wieder erklären, weil du es besser weißt.
Ja, § 4 habe ich gelesen. Dort steht eigenberechtigt und verlässlich, nicht „muss Geschäftsführer der GmbH sein“. Ein geeigneter und beauftragter Veranstaltungsverantwortlicher muss also weder Winkler noch der neue Geschäftsführer sein. Warum sollte beim VSV plötzlich niemand mehr vorhanden sein, der diese Voraussetzungen erfüllt? 😉