Aber ist das nicht viel schwerer nachzuweisen? Vor allem sind die Staatsanwälte da ja einen neuen Weg gegangen, soweit ich als Laie das mitbekommen habe. Hältst du die Anklage dazu ebenfalls für gleich erfolgversprechend?
Ob "wohlwollende Berichterstattung pro Kurz" in den Zeitungen Österreich, OE24 und in OE-24-TV ein für einen Dritten (Kurz) geforderter oder angenommener "Vorteil" im Sinne der Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung ist, damit haben sich (Höchst)Gerichte bisher noch nicht befasst.
Auch in der Literatur steht dazu konkret nichts. Dort allerdings wird ein "Karriereschritt" sehr wohl als solcher Vorteil angesehen. Und der ist Kurz auch dank der "wohlwollenden Berichterstattung" des Medienhauses Fellner unter Verwendung der Beinschab-"Studien" real gelungen.
Zweite Baustelle für die WKStA hinsichtlich Kurz: Aus den bei Thomas Schmid sichergestellten Chats geht nicht hervor, dass Kurz aktiv als Bestimmungstäter ("Anstifter") oder als Beitragstäter durch physisches oder psychisches Fördern all der inkriminierten Aktionen mitgewirkt hat. Bloßes "Wissen" von den Studien und deren wohlwollende Verarbeitung durch die Fellners in ihren Medien, ist für eine strafbare Beteiligung an Untreue und Bestechung/Bestechlichkeit zu wenig.