Ein GA ist eine Regelung, die nur solange Bestand hat, wie sich alle daran halten. Natürlich kann ein EU-Bürger seine ICE-Spielberechtigung vor einem Arbeitsgericht einklagen und wird höchstwahrscheinlich Recht bekommen, falls er nachweisen kann aufgrund einer zu hohen Punktebewertung ggü. einem anderen EU-Bürger ungerechtfertigt diskrminiert worden zu sein. Allerdings braucht er natürlich nach dem gewonnenen Prozess auch einen Arbeitgeber in der ICE. Womit wir wieder bei den Gentlemen sind. ![]()
Bei den Doppelstaatsbürgern ist die Geschichte allerdings noch um eine Spur diffiziler. Gelten diese arbeitsrechtlich unzweideutig als EU-Bürger oder als Drittstaatsangehörige und dürfen sie als Doppelstaatsbürger von der Liga arbeitsrechtlich über die Punktebewertung diskriminiert werden? Ich denke, da müßten wohl die Forums-Juristen alá der sehr geschätzte VincenteCleruzio bei der Klärung aushelfen.