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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 18. Juni 2023 um 18:48
    Robbie Williams mist energie en worstelt zich naar het einde op Pinkpop
    Geplaagd door energiegebrek blijkt Robbie Williams zaterdagavond op Pinkpop niet goed genoeg om een volwaardig concert af te leveren. Met hulp van zijn band en…
    www.ad.nl

    "Nach nur drei Liedern wird Robbie Williams am Samstagabend seine Knie mit beiden Händen stützen. Die Band hat gerade mit dem vierten Song angefangen, doch der Chef sagt seinen Kollegen, sie sollen aufhören. „Ich bin am A*sch “, sagt er außer Atem. Mit jungenhaftem Blick ins Publikum: „Es ist Long-Covid. Nicht mein Alter, ihr Bastarde!“

  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 18. Juni 2023 um 18:22

    Um 22:13 Uhr steigt heute ORF 2 "Im Zentrum" ein in die Diskussion um den Rammstein-Lead-Sänger: "Drogen, Sex und Machtmissbrauch - Starkult mit Abgründen ?"

  • Rechtschreibakrobaten

    • VincenteCleruzio
    • 18. Juni 2023 um 16:15
    Zitat von Jabberwocky

    Es geht (mir persönlich) nur darum, dass dies offensichtlich nicht nur im aktuellen Fall allseits bekannt war, sondern Usus und

    aber trotzdem alle weg geschaut haben.

    Um mehr geht's mir eigentlich nicht, kein zweierlei Maß.

    Es kommt mir persönlich halt so vor, dass aktuell gerade etwas passiert weil's halt grad' gut reinpasst und nicht, weil's von Haus aus ein Wahnsinn ist.

    Musst du aber nicht verstehen.

    Hä? Es geht jetzt in diesem Thread um den Deinen misslungenen Versuch geschwollener Ausdrucksweise, der mit einem eingesprungenen Bauchfleck ("Extremechauvierten") geendet hat. Und jetzt musst Dich nicht "echauffieren" auf "allen Vieren", sondern lache über Deinen kleinen Sprachschnitzer.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 18. Juni 2023 um 12:54
    Zitat von Skuggan #4

    Da geht es wohl eher um gesteigertes öffentliches Interesse, nachdem es bei der VEU nach den großen sportlichen Erfolgen der 90er Jahre schon ein Finanzdebakel gegeben hat, das Schlagzeilen gemacht hat und den Klub ins Niemandsland verschwinden ließ. Bregenzerwald war nie Erstligaverein, die interessieren halt wesentlich weniger Personen.

    Dieses "Finanzdebakel" der VEU damals inklusive Insolvenz und den damit verbundenen endgültigen Verlusten für den Fiskus an Lohnsteuer und sonstigen lohnabhängigen Abgaben sowie für die Sozialversicherungsträger an Beiträgen zur Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung hatte, was in den hier geposteten Artikeln der zwei Vorarlberger Zeitungen ausgespart bleibt, auch ein Finanzstrafverfahren mit Verurteilung des Vereinsobmanns wegen Abgabenhinterziehung nach sich gezogen.

    Aufgeflogen und hieb- und stichfest beweisbar geworden ist die Lohnsteuerhinterziehung damals auch durch Insider.

    Spieler, denen die VEU wegen ihrer Zahlungsunfähigkeit die letzten Monatsgagen schuldig geblieben ist, haben sich an den für die Sicherung der Ansprüche von Arbeitnehmern im Falle einer Insolvenz eingerichteten "Insolvenz-Entgelt-Fonds" gewandt und dabei die Verträge mit den vereinbarten und auch tatsächlich gezahlten "höheren" Gagen vorgelegt: Die Differenz zwischen den offiziell in der Lohnbuchhaltung festgehaltenen "niedrigen" Löhnen und den tatsächlich gezahlten "höheren" Löhnen hat die VEU nicht als Bemessungsgrundlage für die lohnabhängigen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge herangezogen, dieser Teil des Lohns ist "schwarz" ausgezahlt worden. Und zwar über ein Liechtensteiner Marketingunternehmen als Entgelt für angebliche, tatsächlich aber nie erfolgte Marketingaktivitäten der Spieler.

    Diese Spieler, die keine Probleme mit der Annahme dieser "Schwarzlohnanteile" hatten und davon auch profitiert haben - voll versteuert hätten sie vermutlich keine so hohen Löhne so lange Zeit lukrieren können -, wollten dem "Insolvenz-Entgelt-Fonds" aber nichts schenken und haben so den Vereinsobmann ans Messer der Finanzstrafrechtspfleger geliefert.

    ####

    Hoffentlich wiederholt sich dieses dunkle Kapitel des Eishockey der VEU in Feldkirch nicht schon wieder.

  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 18. Juni 2023 um 11:29
    Zitat von Skuggan #4

    Im von mir gebrachten Kontext (als Antwort auf eine abfällige Bezeichnung von Spezza) der woken Bezeichnung des von Amerika und GB herüber schwallenden "old white male", werden weißen Männern a priori negative Eigenschaften zu geschrieben - klassischer Rassismus. Oder hast schon etwas vom "old black male" gehört, um Leute zu verunglimpfen?

    Deine Nazi-Keule kannst dir in Staniolpapier einpacken und bei Bedarf später wieder zum Verunglimpfen von Leuten hernehmen, die deine Meinung nicht teilen. Passt ja heute in jeden Disput, um "Gegner" ruhig zu stellen. Du solltest einmal nachdenken, was für einen Irrsinn du mir hier zwischen den schwindligen Zeilen andichten willst.

    "Alter weißer Mann" ist eine abfällige Bezeichnung, mit der - ich hab auch in Wikipedia nachgeschaut, bevor ich gepostet habe: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alte_wei%C3%9Fe_M%C3%A4nner - einem alten (und nicht auch einem jungen) Mann unterschiedliche negative Eigenschaften zugeschrieben werden. Ein "Wieselwort", habe ich gelernt, mit dem je nach Kontext und Zeit und Gegend ganz unterschiedliche negativ gemeinte Inhalte vermittelt werden (sollen) und das deshalb auch vom Empfänger der Botschaft, wieder je nach Kontext, Zeit und Gegend, auch ganz unterschiedlich aufgefasst wird und so auch missverstanden werden kann.

    Unter anderem wird damit zum Ausdruck gebracht, dass der alte weiße Mann, weil eben alt, nichts mehr zu leisten imstande und deshalb unnütz ist zB im Beruf; und im Zusammenhang mit Sexualität - und das war ja der Kontext Deiner Diskussion mit Spezza, der vom - das musst "überlesen" haben - "Humor" eines "dirty" weißen alten Mannes geschrieben hat - von einem, zB weil sich Frauen für ihn nicht mehr interessieren, frauenfeindlich gewordenen Sexisten mit Hang zu kompensatorischer Verbal"erotik".

    Treffender und unmissverständlicher wäre in diesem Zusammenhang vom "Humor eines alten Fackalas" geschrieben worden, so wie die Typenbezeichnung für solch einen alten sexistischen Mann in dem Tal lautet, in dem ich sprechen gelernt habe, und dem womöglich auch in Kärnten genau dieses Etikett mit diesen Worten umgehängt wird. Dass dieser Typus jedenfalls bei uns in Tirol und vermutlich auch in Kärnten (mit Ausnahmen) als "Weißer" bezeichnet wird, war überflüssig, weil keine wesentliche Information, wenn der Typus bei uns eh (fast) immer ein Mann mit weißer Hautfarbe ist. Aber das kommt vor bei abstrakten Begriffen mit vielen unterschiedlichen Bedeutungsinhalten, die nie alle zugleich zutreffen.

    Deshalb war die "Rassismusvorwurfskeule", die Du gegen die Verwendung des Begriffs "weißer alter Mann" hier ausgepackt hast: "alte weiße Männer" als Rassisten bezeichnen und ihnen gleichzeitig "rassistisch" ihre weiße Hautfarbe vorwerfen, das geht gar nicht! -, völlig am Thema vorbei. Es ist, wie gesagt, ja nicht um den rassistischen alten weißen Manns gegangen, der sich zB in den USA alleine wegen seiner helleren Hautfarbe aufgrund europäischer Abstammung seiner Vorfahren als etwas Besseres wähnt (und deshalb Vorrechte beansprucht) als es in seinen Augen die Nachkommen von aus Afrika verschleppten Sklaven oder von Einwanderern aus Südamerika, "Tschaina" oder Japan mit dünklerer Hautfarbe sein sollen. Diesen Typus gibt es dort wirklich in gesellschaftlich und politisch relevanter Zahl. Er ist ein Rassist; aber nicht doch auch derjenige, der das feststellt.

    Die "Nazikeule" wird Dir die Post zurückstellen, ich habe die Annahme verweigert.

  • Rechtschreibakrobaten

    • VincenteCleruzio
    • 18. Juni 2023 um 09:21
    Zitat von Jabberwocky

    ... wo waren die ganzen Extremechauvierten ...

    Das frage ich mich auch, wenn man wegen der Kritik am Rammstein-Sängerknaben "heiß läuft" und seinen Kritikern mit einer weltläufig klingenden Anleihe aus der noblen französischen Sprache "einheizen" will, in der "chauffer" auch für das "einheizen" und "warm werden" einer Wohnung oder einer Dampflokomotive verwendet wird, weshalb auch seit der Erfindung der Dampfmaschine Lok- und Kraftwagenführer "Chauffeure" genannt werden.

    Oder waren doch extreme Was-Auch-Immer-"Vierte" gemeint, also "Extremquartln", wenn schon vornehm französisch inspiriertes Österreichisch parliert werden muss?

  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 21:15
    Zitat von Jabberwocky

    Was mich aber schon stört ist,

    dass man jetzt auf einmal so tut als hätte diese Person diese Praktiken erfunden.

    Hat's vorher niemanden interessiert und war egal, oder wo waren die ganzen Extremechauvierten die letzten vierzig Jahre und es ist halt jetzt grad hipp?

    Tut mir leid, dass ich Dir bei all Deinen Fragen nicht weiterhelfen kann (bin Jazz- und Klassikfan).

    Wenn´s darum geht, wer solche Praktiken erfunden hat, tippe ich im Zweifel auf die Schweizer.

    Wer hat's erfunden? Ricola - Werbung 2012
    youtu.be
  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 20:52
    Zitat von Killerbee0815

    zWürdest du dann freddie mercury auch als armselige Figur bezeichnen?

    Der hat doch genau das selbe gemacht, nur alt mit Männern.

    Da Boykott keiner die Musik, weil er in das Weltbild der meisten Menschen passt.

    Ich finde es sehr bedenklich das hier so eine mediale Hexenverfolgung herrscht, es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

    Gegen welche Unschuldsvermutung soll ich verstoßen haben, wenn ich einen sechzig Jahre alten Knacker als "armselige Figur" bezeichne, der es abscheinend nötig hat, sich von einer dafür engagierten "Casting-Direktorin" (Besetzungs-Direktorin) junge, schöne Frauen für "Blow-Jobs" (Blas-Konzerte) während des Konzerts in der "Suck-Box" (Saug-Schachtel) unter der Bühne und andere "Jobs" sexueller Natur in der von der "After-Show-Party" der anderen Bandmitglieder warum auch immer getrennten eigenen "After-Show-Party" aufzureißen und zuzuführen?

    Keine Ahnung, was der Freddie Mercury alles aufgeführt hat, aber das soll uns vom Rammstein-Leadsänger weder ablenken, noch dessen Verhalten als "eh normal" verharmlosen oder gar rechtfertigen. Gell.

  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 19:51
    Zitat von Skuggan #4

    Das ist zweifellos komplett lächerlich, aber es ist dabei wirklich völlig irrelevant, ob er weiß, schwarz oder lila ist.

    Das ist dieser Spruch vom "alten weißen Mann", den die ultra woken Antidiskriminierungsexperten nutzen, ohne zu erkennen, dass sie dabei völlig ungeniert rassistisch auftreten, weil einer Person aufgrund der Hautfarbe negative Eigenschaften zugeschrieben werden.

    "You can be woke but not awake".

    Und zur "Altersdiskriminierung" sagst gar nichts? Sowie zur Diskriminierung durch die Bezeichnung als "Mann"? Echt schwach!

    Und dass die Bezeichnung "weiß" rassistisch sein soll, kann auch nur behaupten, wer immer noch an die längst überholte "Rassenlehre" des ausgehenden vorletzten und der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts glaubt, wie ehedem zB die Nationalsozialisten bei uns und die Anhänger des Apartheitsregimes in Südafrika. Und heute noch zB die Anhänger der "White Supremacy" vor allem in den USA mit Ablegern überall, auch bei uns, die felsenfest davon überzeugt sind, dass Menschen mit europäischen Vorfahren = "Weiße" anderen Menschen überlegen seien und alleine deshalb ihnen gegenüber privilegiert sein müssen.

    Schwachsinniger, aber gefährlicher - siehe die "rassistisch" motivierten Verbrechen der Nazis - Kokolores: Es gibt nur eine Rasse Mensch.

    Und abwertend wird die Bezeichnung als "weiß" jedenfalls bei uns nicht gebraucht.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 17:39

    W a s ?

    PS: Dem FC Bayern wird vom dafür zuständigen Zollamt vorgeworfen, dass er für einige Arbeiter mit 450-Euro-Jobs (bei uns geringfügig Beschäftigte) zu niedrige Löhne gezahlt hat. Solch ein Verstoß gegen das in Deutschland geltende "Mindestlohngesetz" ist eine "Ordnungswidrigkeit" (bei uns wäre das eine Verwaltungsübertretung; "Unterlohnung" nach § 29 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz).

    Weil keinem dafür Verantwortlichen ein (Schuld)Vorwurf gemacht werden konnte (die Verantwortlichen in der Zentrale haben zB nicht mitbekommen, dass Beschäftige im entfernt gelegenen "Nachwuchsleistungszentrum" mehr gearbeitet haben, als sie für ihren 450-Euro-Job arbeiten hätten müssen) oder kein dafür Verantwortlicher gefunden werden konnte, wurde kein "Bußgeld" (wäre eine Verwaltungsgeldstrafe bei uns), sondern ein wertneutraler "Einziehungsbescheid" (gibt´s bei uns nicht) über 200.000 Euro erlassen; und die dadurch verkürzten Sozialversicherungsbeiträge samt Verspätungszuschläge in Höhe von insgesamt 45.000 Euro müssen auch gezahlt werden.

    Das ist schon etwas anderes als die vorsätzliche Lohnsteuerhinterziehung, die als Verwaltungsübertretung vom Amt für Betrugsbekämpfung sanktioniert wird; wenn aber mehr als 100.000 Euro hinterzogen werden, ein vom Schöffengericht zu sanktionierendes Finanzvergehen oder als Abgabenbetrug (bei Verwendung zB von falschen Urkunden in der Buchhaltung) sogar ein Finanzverbrechen ist.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 16:12
    Zitat von Feldkircher82

    Die Angst vor der Entdeckung war es wohl nicht, denn wenn bereits ein Verdacht bestanden hätte, würde die Selbstanzeige ja nicht vor Strafe schützen, sofern ich das richtig verstanden habe.

    Angst vor Entdeckung schadet der Strafaufhebung durch Selbstanzeige und tätige Reue nicht. Es muss bei der Selbstanzeige die Tat schon tatsächlich durch Beamte eines Finanzamts, eines Gerichts, einer Staatsanwaltschaft zumindest zum Teil entdeckt worden sein und der Selbstanzeiger muss davon auch noch Kenntnis gehabt haben im Zeitpunkt der Darlegung seiner Verfehlung.

    Die tätige Reue nach § 167 StGB kommt "erst" zu spät, wenn eine Strafverfolgungsbehörde vom "Verschulden" der Täterin erfahren hat. Erinnere Dich an den jüngst gefällten Freispruch in erster Instanz (nicht rechtskräftig) der ehemaligen Ministerin Karmasin von der Anklage wegen Betrugs, die, weil sie Einkünfte erzielt hatte, zu Unrecht Entgeltfortzahlungen bezogen hatte.

    Der ZIB-2 Journalist Thür, der darüber berichten wollte, hat sie, so wie das medienrechtich geboten ist, kontaktiert und damit konfrontiert und dann in der ZIB 2 darüber berichtet. Woraufhin ihr Verteidiger Wess am nächsten Tag für sie rund 62.000 Euro zu Unrecht bezogene Entgeltfortzahlung an die bezugauszahlende Stelle zurückgezahlt hat. Das hat das Erstgericht als wirksame tätige Reue beurteilt, weil zwar Kriminalbeamte und Staatsanwälte diese ZIB 2 vermutlich gesehen haben werden, im Zeitpunkt der Rückzahlung aber ihr so erlangtes Wissen (noch) nicht in ihren Strafverfolgungsbehörden "veraktet", heißt zumindest nicht in Amtsvermerken festgehalten haben.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 15:33
    Zitat von Lexi87

    Wenn ein Spieler Selbstanzeige erstattet hat, dürfte es sich bei demjenigen schon um eine gewisse Summe handeln. Damit die Selbstanzeige rechtlich Wirkung entfaltet, darf noch kein Verfahren gegen ihn laufen. Das muss schon „freiwillig“ geschehen. Darauf kann man allerdings nicht rückführen, dass er eine größere Summe von diesem Verein bekommen hat. Im Rahmen der Selbstanzeige muss Vollständigkeit herrschen. Das heißt er muss auch einen kleinen Schwarzgeldbetrag aus seiner Tätigkeit für die VEU mitanzeigen.

    VincenteCleruzio bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ich kenne nur die deutsche Rechtslage.

    a. Ob es sich bei der verkürzten Lohnsteuer usw um eine "gewisse" kleinere oder größere Summe handelt, wäre reine Spekulation. Über die Motive einer Selbstanzeige einer Finanzstraftat kann von außen auch nur spekuliert werden.

    Das kann von ehrlicher Reue und Sorge um das Allgemeinwohl bis blanke Rache an anderen Tatbeteiligten aus welchem Grund auch immer reichen.

    Wer als geringfügig beschäftigt gemeldet gewesen ist und Schwarzlohn über die Geringfügigkeitsgrenze (heute 500,91 € pro Monat) hinaus bezogen hat, hat womöglich auch noch Wohnbeihilfe und andere geldwerte Sozialleistungen zu Unrecht bezogen und hat, nachdem er auch noch seine über all das informierte Freundin mit deren Freundin betrogen hatte, mit einer Strafanzeige durch seine Exfreundin gerechnet. Der von ihm deswegen um Rat gefragte Rechtsanwalt hat ihm zur tätigen Reue nach § 167 StGB zur Vermeidung der Strafe wegen Betrugs und zur Selbstanzeige nach § 29 FinStrG zur Vermeidung der Strafe wegen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung geraten und für ihn das Erforderliche in die Wege geleitet. So spielt manchmal das Leben.

    b. Zu spät kommt die Selbstanzeige, wenn die Tat bereits zumindest teilweise durch eine Abgabenbehörde oder eine anzeigepflichtige andere Behörde/Gericht entdeckt ist und dies dem Sebstanzeiger bekannt ist (im Scheidungsverfahren verlangt die Nochehefrau vor dem Gericht ihren Anteil am Geld ihres Nochehemanns auf dem Konto bei der Bank in Liechtenstein, deren Zinsen nie in der Einkommensteuerklärungen deklariert worden sind); oder wenn bereits eine Verfolgungshandlung gegen irgendeinen Tatbeteiligten oder Hehler gesetzt worden ist (dazu genügt bereits die Ladung eines Zeugen wie des Anzeigers zur Vernehmung), von der der Selbstanzeiger nichts wissen muss (immer Risiko der Selbstbeschuldigung durch Selbstanzeige bei mehreren Tatbeteiligten oder Mitwissern); bei Zollvergehen sogar, wenn die Entdeckung der Tat unmittelbar bevorsteht...

    c. Die österreichische Selbstanzeige verzichtet seit 1.1.1976 auf den mehrdeutigen rein subjektiven Begriff "freiwillig", hat ihn ersetzt durch die Kenntnis (subjektiv) von der (teilweisen) Entdeckung der Tat (objektiv), ein Fall qualifizierter "Unfreiwilligkeit".

    d. Wer Selbstanzeige erstattet, muss, um vollständig straffrei zu werden, die Bemessungsgrundlagen vollständig offen legen, damit die verkürzten Abgaben vollständig festgesetzt werden können; und er muss dann auch die festgesetzten Abgaben vollständig entrichten. Anders als bei der tätigen Reue nach § 167 StGB, bei der das Prinzip: Alles oder Nichts, gilt - fehlt bei der Schadensgutmachung auch nur 1 Euro, bleibt es bei der Strafbarkeit für den gesamten Schadensbetrag -, kennt das Finanzstrafgesetz teilweise Strafaufhebung durch Teilselbstanzeigen, jeweils hinsichtlich der Darlegung der Verfehlung (ich zeige Umsatzsteuerhinterziehungen für die Jahre 2020 und 2021 an; nicht aber auch die für 2019, für sie werde ich bestraft), ich lege 60 Prozent der Umsätze offen, für 40 Prozent werde ich bestraft. Und es gelingt mir nur, 90 Prozent der verkürzten Abgaben fristgerecht zu entrichten, für die fehlenden 10 Prozent werde ich bestraft.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 13:38
    Zitat von GoodHands

    Hier der Artikel dazu von heute:

    ... Zudem erhärtet sich der Verdacht, dass eine Selbstanzeige eines Spielers, der Name ist noch nicht bekannt, die Causa der Steuerermittlungen gegen die VEU ins Rollen gebracht haben soll ...

    Ha, ha, ha. So schlösse sich, wie ein in diesem Thread so genannter "Großmeister" des österreichischen Finanzstrafrechts herausgefunden haben will, der historische Kreis der Funktionen der "Selbtanzeige":

    Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde dem Mitglied einer Schmuggelbande Straffreiheit zugesichert, das die anderen Bandenmitglieder verpfeift und dadurch deren Bestrafung ermöglicht. Diese strafprozessuale "Kronzeugenregel" zur Erleichterung der Aufklärung organisierter Kriminalität entwickelte sich im Laufe der Zeit in einen materiellrechtlichen Strafaufhebungsgrund, der auch einem Einzeltäter bei Selbstanzeige Straffreiheit verspricht. Ihren denunziatorischen "Kronzeugencharakter" hat die Selbstanzeige aber nie verloren, weil sie bis heute ein "persönlicher" Strafaufhebungsgrund ist, der bei Beteiligung mehrerer an einer Finanzstraftat nur die Person straffrei macht, die Selbstanzeige erstattet (wollen mehrere/alle Beteiligten straffrei werden, müssen sie gemeinsam Selbstanzeige erstatten); und nicht wie bei einem "sachlichen" Strafaufhebungsgrund alle Tatbeteiligten. Ihnen wäre überdies alleine wegen Entdeckung der Tat durch die Selbstanzeige des einen und wegen der daraufhin gesetzten Verfolgugshandlungen (Hausdurchsuchungen) Strafaufhebung durch Selbstanzeige verwehrt.

    Ein "Inside-Job" womöglich also auch hier bei der Tatentdeckung, wenn sich der Verdacht der Abgabenhinterziehung bewahrheitet. So wie bei der Selbstanzeige durch P. bei den Black Wings vor drei Jahren.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 11:35
    Zitat von Yvo

    Scheint anderswo auch nicht besser zu sein. Siehe 
    https://www.tagesspiegel.de/sport/mitarbei…en-9986977.html.


    Scheint also usus zu sein den Staat zu bescheissen.

    Ganz abgesehen davon, dass solche "Rechtfertigungs-Verharmlosungs-Versuche" außer untauglich nur peinlich sind: Die Bayern haben, so der Verdacht, den im Artikel erwähnten als geringfügig beschäftigt gemeldeten Arbeitehmern zu wenig Lohn gezahlt; die VEU dagegen, so der Verdacht, zu viel.

  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 17. Juni 2023 um 00:40
    Zitat von Skuggan #4

    Meine Güte, jetzt kommt er auch noch mit dem schlimmen alten, weißen Mann daher, der ja mittlerweile an allem Übel in der Welt schuld ist :D

    Erlaube wenigstens, dass ich den 60 Jahre alten Knacker Lindemann in exakt diese Kategorie einordne, der es - das scheint ja außer Zweifel zu stehen - notwendig gehabt hat, eine Alena M. als "Casting Direktorin" zu beschäftigen, die für ihn die Aufriss- und Abschleppjobs erledigt. Was für eine armselige Figur.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 16. Juni 2023 um 19:44
    Zitat von Lexi87

    Dafür brauchts nicht mal eine Kontrollmitteilung. ...

    War meine Rede: Nimmst (weißes) Sponsorgeld nicht in die Buchhaltung auf, droht Gefahr bei einer Prüfung beim Sponsor wegen Kontrollmitteilung; nimmst es schon in die Buchhaltung auf und zahlst damit dann Schwarzlöhne, droht die Entdeckung bei Prüfung im eigenen Haus.

    Deine dritte Variante - mir ist kein solcher Fall bekannt, vielleicht weil so selten, vielleicht weil so "perfekt" -, nämlich Schwarzgeld zu sponsern, damit dann damit Schwarzlöhne bezahlt werden können, vermeidet zwar diese zwei Entdeckungsrisiken, erweitert aber den Kreis der bei Lohnabgabenhinterziehungen ohnedies meist mehreren/vielen "Insidern".

    Nie gut, "meine" Lohnsteuerhinterziehungsfälle sind mit ganz wenigen Ausnahmen durch konkrete Anzeigen von "Insidern" aufgeflogen.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 16. Juni 2023 um 18:13
    Zitat von Columbo

    Und was ist mit den Sponsoren?

    Sponsorengelder sind vom Sponsor als Betriebsausgabe absetzbar und werden vom Empfänger, wenn er nicht ganz deppat ist und deshalb nicht weiß, was eine "Kontrollmitteilung" aufgrund einer Prüfung beim Sponsor ist, in die Buchhaltung aufgenommen. Sie dann für "Schwarzlöhne" zu verwenden, würde bei jeder abgabenrechtlichen Prüfung nichts als Fragen aufwerfen. Deshalb sollte das dafür verwendete Geld nicht in der Buchhaltung aufscheinen.

    Womit ich nicht zum Ausdruck bringen will, dass es solche und noch größere Blödheiten nicht gibt. 1. wenn Außenprüfer unterschätzt werden. Und 2. wenn Abgabenhinterziehungen der letzte Kredit sind, um das Unternehmen gerade noch über Wasser zu halten.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 16. Juni 2023 um 13:26
    Zitat von Columbo

    Ich denke du hast meine Frage nicht verstanden. Irgendwo her muss das Schwarzgeld kommen, hab ich keines kann ich auch keines in Kuverts überreichen. Woher kommt also das Schwarzgeld?

    Man kann schon korrekt versteuertes "Weißgeld" dafür verwenden, "Schwarzlöhne" zu zahlen, also ohne die dafür fälligen Lohn- und Sozialabgaben.

    Im Regelfall ist es aber schon so, dass für "Schwarzlöhne" auch zB aus "Schwarzumsätzen" = Leistungen und Lieferungen, ohne die Umsatzsteuer abzuführen, gewonnenes "Schwarzgeld" verwendet wird.

    Lohnsteuerhinterziehungen gehen regelmäßig mit Umsatzsteuerhinterziehungen einher.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 16. Juni 2023 um 12:27
    Zitat von Sunshine State

    VincenteCleruzio: Bis wann kann man mit einem Ergebnis rechnen?

    Bei der VEU? Keine Ahnung. Finanzstrafverfahren dauern, weil ja parallel auch die Abgabenverfahren laufen, je nach Umfang, Aufklärungsbedarf und Verhalten der Beteiligten oft sehr lange.

    Das Ermittlungsverfahren im Finanzstrafverfahren gegen damals Verantwortliche der Black Wings Linz hat meiner Erinnerung nach im Juni 2020 begonnen. Von einem Abschluss des Ermittlungsverfahres und Einstellung oder Anklage ist mir nichts bekannt.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 16. Juni 2023 um 10:52
    Zitat von schreibfaul

    VincenteCleruzio :

    Hinsichtlich der Heranziehung von Dienstnehmern und Häuslbauern irrst du, zumindest was die Verhältnisse außerhalb Kalabriens, in dieser Hinsicht offenbar noch gelobtes Land für das gute alte Bargeld, angeht:

    Schon seit über 10 Jahren finden sich in Salzburg im Rahmen sämtlicher großer Finanzstrafverfahren in der Baubranche zahlreiche Häuslbauer als Beitragstäter als Mitangeklagte in dann durchaus übergroßen Schöffenverfahren wieder, wo schon aus Kostengründen nicht viel Wahl bleibt, als das Schwenken der weißen Fahne, um aus den aufgeblähten Verfahren mit nahezu immer weit mehr als 10 Angeklagten wieder rauszukommen (mMn ist hier § 53 Abs 4 auch ein prozessualer Konstruktionsfehler, da auch kleine Beitragstäter unabhängig vom sie betreffenden strafbestimmenden Wertbetrag in ein Schöffenverfahren gezwungen werden, wo dann die Kosten bald einmal die Strafe übersteigen)

    Auch ist mir ein großes Finanzstrafverfahren um einen Salzburger Gastronomiebetrieb bekannt, in dem sämtliche Kellner, die Schwarzgeldzahlungen (durchaus über die Jahre in beträchtlicher Höhe) erhalten haben, sich ebenso als Beitragstäter vor dem Schöffengericht verantworten mussten und auch verurteilt wurden.

    Danke. Bei uns ist mir (in bald 40 Jahren als Verteidiger vor allem in Finanzstrafsachen) kein Fall mit Dienstnehmern als Beitragstätern bekannt (und ich hatte einige, auch sehr große davon) und der mit den Hausbauern ist brandneu. Gefällt mir, wenn das in Salzburg schon seit Jahren so gemacht wird und hat sich dort hoffentlich herumgesprochen und bereits generalpräventive Wirkung entfaltet.

    Wie Du ganz richtig sagst, ist § 53 Abs 4 FinStrG ein großes Problem - die Gerichtszuständigkeit für den unmittelbaren Täter = Geschäftsführer der Bau GmbH (vorsätzliche Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als 100.000 €) zieht, so jedenfalls die Idee, "aus Gründen der Verfahrensökonomie" auch die Beitragstäter: Hausbauer vor das Schöffengericht, selbst wenn ihr Tatbeitrag im jeweiligen Einzelfall die 100.000-Euro-Schwelle nicht überschreitet und deshalb für sie sonst die Finanzstrafbehörde zuständig wäre, wo auch kein Verteidigerzwang herrscht. Die Hauptverhandlung (vermutlich im Herbst) mit über 100 Angeklagten und ihren Verteidigern wird sicher unterhaltsam werden.

    PS: Die Schwarzzahlungen der Hausbauer sind fast zur Gänze für Schwarzlöhne verwendet worden, meist für Überstunden der Bauarbeiter an Wochenenden, um Termine einhalten zu können. Und zwar "bar auf's Handerl" und nicht wie der sonstige Lohn auf's Girokonto überwiesen. Und das über Jahre an eine überschaubare Stammmannschaft.

    Das ist im bald zwei Jahre dauernden Ermittlungsverfahren und in der parallel durchgeführten Gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (zur Sozialversicherung) im Detail untersucht und festgestellt worden. Nicht ein Arbeiter/Angestellter wird als Beitragstäter zur Veranwortung gezogen. Nicht einer.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 16. Juni 2023 um 10:02
    Zitat von Sunshine State

    Im ganzen Ländle (Amateurfußball, etc.) ist es Gang und Gebe, dass solche ominösen Kuverts verteilt werden. Bei der VEU wird halt gleich vierfach drauf geschaut. Beim Wald ist das nur eine Randnotiz.

    Nur weil Medien nicht über ein Finanzstrafverfahren berichten (können, weil sie davon keine Kenntnis erlangt haben), heißt nicht, dass keines stattgefunden hat.

    Die Beschuldigten haben in der Regel kein Interesse an Öffentlichkeit, die Finanz(straf)beamten müssen das Abgabengeheimnis, die Staatsanwälte und Richter das Amtsgeheimnis und die Verteidiger und Steuerberater das Mandantengeheimnis wahren. Und von den (Haupt)Verhandlungen vor den Spruchsenaten und Schöffenerichten ist die Öffentlichkeit auf Antrag der Beschuldigten/Angeklagten auszuschließen, die vor den Einzelbeamten sind gar nicht öffentlich.

    Heißt: Selbst wenn Journalisten "Wind" von einer Finanzstrafsache bekommen, können sie mangels Informationen nicht sinnvoll darüber berichten. Und unterlassen es dann.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 15. Juni 2023 um 23:20
    Zitat von Feldkircher82

    ... Frage an den Experten: Ist für einen konkreten Verdacht eine anonyme Anzeige ausreichend?

    Ja, wenn sie so substanziiert ist, dass der geschilderte Sachverhalt nicht nur als abstrakt möglich, sondern aufgrund zB der geschilderten Details als sehr wahrscheinlich erscheint. Und die die Finanzverwaltung aufgrund ihrer vielen Möglichkeiten (Datenbankabfragen, Nachschauen usw) auch oft recht einfach überprüfen kann.

    Das Hinweisgebersystem der WKStA, das gerade auch für anonyme Anzeigen bei Abgabenhinterziehungen gerne genutzt wird, trägt dem insofern Rechnung, als die WKStA dem Hinweisgeber unter Wahrung seiner Anonymität Fragen stellen kann, um Unklarheiten zu beseitigen oder Fehlendes nachzufordern.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 15. Juni 2023 um 22:51
    Zitat von WiPe

    Ob das den Spielern egal ist wenn sie steuern hinterzogen haben? Denn das trifft ja auch die Spielern als geldempfänger und nicht nur die die es (falsch) ausbezahlt haben

    Bisher sind Dienstnehmer, denen Löhne (zum Teil) schwarz ausgezahlt worden sind, noch nie als "Beitragstäter" zu den Hinterziehungen der Lohnabgaben durch die Dienstgeber finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden, obwohl sie deren Taten physisch erleichtert haben zB dadurch, dass sie den Schwarzlohn im Kuvert kassiert haben. Das hat Dienstgeber, die ohne die "Nutznießer" der Lohnabgabenhinterziehungen vor dem Kadi gestanden sind, oft sehr verbittert. Und erleichtert solche Abgabenhinterziehungen auch erheblich.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das BMF und sein "Amt für Betrugsbekämpfung" diesbezüglich nicht auch eine Trendwende herbeiführen werden.

    Bisher sind nämlich auch die Hausbauer, die den Bauunternehmen einen Teil der Kosten "schwarz" = ohne die Umsatzsteuer gezahlt haben, nie als Beitragstäter "in die Ziehung gekommen". In einem aktuellen kalabrischen Finanzstrafverfahren ist - so wie vom Finanzminister im letzten Sommer auch via APA angekündigt (freilich für ein anderes kalabrisches Verfahren, in dem das dann nicht wahr gemacht worden ist 🥳 🥂) allerdings gegen über 100 Hausbauer als Beitragstäter zu den Abgabenhinterziehungen des Geschäftsführers einer Bau GmbH ermittelt worden. Es schaut ganz danach aus, dass für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht die Messehalle in Innsbruck angemietet werden muss.

  • Pioneers Vorarlberg

    • VincenteCleruzio
    • 15. Juni 2023 um 22:08
    Zitat von spieleragent

    Na also wenn die Steuerfahndung gemeinsam mit der Polizei gleichzeitig mehrere Hausdurchsuchungen bei Verantwortlichen der VEU/Pioneers durchführt, kann man schon von einem gewissen Schaden sprechen, nit?

    In dem von GoodHands dankenswerterweise hier geposteten Artikel ist in der Überschrift von der "Steuerfahndung" und im Text von der "Finanzpolizei" die Rede, die ermitteln sollen.

    Tatsächlich ermittelt das in Wien ansässige "Amt für Betrugsbekämpfung", Dienstelle Finanzamt Feldkirch, das sich in einem Finanzstrafverfahren zur Durchführung einer Hausdurchsuchung entweder der "Finanzpolizei" oder der "Steuerfahndung" bedienen kann - beides bundesweit agierende Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen in Wien.

    Aus dem erwähnten Artikel, Tine, geht nicht hervor, dass die Hausdurchsuchungen von der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Landesgericht Feldkirch angeordnet worden sind.

    Es könnte sich auch um ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren im Stadium des "Untersuchungsverfahrens" handeln, bei dem nach den Normen des Finanzstrafgesetzes auch Hausdurchsuchungen zum Finden von Beweismaterial nach Bewilligung durch den Vorsitzenden des "Spruchsenats", eines Richters, zulässig sind, weil (aktuell) nicht der Verdacht der vorsätzlichen Hinterziehung von lohnabhängigen Abgaben von mehr als 100.000 Euro besteht: Erst beim Überschreiten dieser Wertgrenze wäre es ein "gerichtliches Finanzstrafverfahren", in dem das dann so genannte "Ermittlungsverfahren" unter der Leitung und Kontrolle einer Staatsanwaltschaft wieder durch das "Amt für Betrugsbekämpfung", allerdings nach den Normen der Strafprozessordnung durchgeführt wird.

    Genaues weiß man also noch nicht viel.

    Trotzdem, mich hat's echt aus den Socken gehaut, als ich heute davon erfahren habe. Für eine Hausdurchsuchung genügt weder im verwaltungsbehördlichen, noch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren ein "Anfangsverdacht", dafür braucht's schon einen konkreten, begründeten Verdacht, dass es zu Abgabenhinterziehungen gekommen ist; und dass man in den zu durchsuchenden Wohnungen usw Material zum Beweis für diesen Verdacht finden wird.

    Hoffentlich stellt sich mein erster Gedanke: "Nicht schon wieder!" als unbegründet heraus.

  • Welche Konzerte/Festivals besucht ihr demnächst?

    • VincenteCleruzio
    • 14. Juni 2023 um 18:52
    Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rammstein-Sänger Lindemann
    Laut Medienberichten wurden wegen eines Anfangsverdachts gegen Till Lindemann Ermittlungen eingeleitet. Angeblich liegen mehrere Strafanzeigen gegen ihn vor
    www.derstandard.at

    Berlin – Wie der deutsche "Tagesspiegel" am Mittwochnachmittag berichtet, hat die Berliner Staatsanwaltschaft aufgrund des Vorliegens eines Anfangsverdachts gegen Rammstein-Frontsänger Till Lindemann Ermittlungen eingeleitet.

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