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Pioneers Vorarlberg

  • Pioneer
  • 15. April 2022 um 23:05
  • Geschlossen
  • Yvo
    Pensionär
    • 17. Juni 2023 um 10:02
    • #2.276
    Zitat von ShadowCastle

    Eishockey in Feldkirch muss von neuen Leuten übernommen werden. Daran führt kein Weg vorbei. Man hat ja auch schon ohne die aktuellen Vorkommnisse, Probleme Sponsoren zu finden. Ich habe auch schon gehört dass erste Sponsoren daran denken bei den Pioneers auszusteigen. Falls es jemanden aufgefallen ist, bei den bisherigen Aussendungen hieß es immer BEMER Pioneers. Jetzt lassen sie das BEMER weg. Ist auch verständlich, will ich ja mein Unternehmen nicht in Zusammenhang mit solchen News nennen.

    Na ja. Es stellt sich nur die Frage. Wer will das machen? eventuell Du?? Es wäre mal super einmal nicht nur negativ zu schreiben, sondern eben auch einmal mit Real name (wie ich z.B.) etwas beizutragen, das Hand und Fuss hat. Was soll das. Ich habe gehört. Bitte nenne doch dei Firmen, die du dabei meinst. Ein Vorschlag an die Stadt Feldkirch. Sie sollen die ganze Halle abreissen und einen Golfplatz machen . :ironie:

    Denn ohne Leute wie Lampert (egal on man ihn mag oder nicht) wäre es in der Halle dunkel, oder eben wie oben geschrieben musst Du es machen. ;) .

    Dann sollten es wirklich andere machen, kommt der Name VEU mit Sicherheit nicht mehr im Logo vor.

    Zu meinem Schluss noch. Bayern München steht auch in der Kritik, dass sie Dumpinghlöhne zahlen . und Nachzahlungen machen müssen.^^

    Scheint anderswo auch nicht besser zu sein. Siehe 
    https://www.tagesspiegel.de/sport/mitarbei…en-9986977.html.


    Scheint also usos zu sein den Staat zu bescheissen.

  • Lever
    Krauttirschtlfanat
    • 17. Juni 2023 um 10:34
    • #2.277
    Zitat von ShadowCastle

    Eishockey in Feldkirch muss von neuen Leuten übernommen werden.

    Ich wage mal zu bezweifeln, dass die handelnden Personen einfach so das Feld räumen und die Bildfläche frei machen. Dieses Konstrukt unter neuem Namen in diese Liga zu hieven, war anscheinend das Lebenswerk dieser Personen und dass neue Leute das einfach so weiterführen und die Philosophie des Ausbildungsvereins übernehmen ist halt auch fraglich.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Juni 2023 um 11:35
    • #2.278
    Zitat von Yvo

    Scheint anderswo auch nicht besser zu sein. Siehe 
    https://www.tagesspiegel.de/sport/mitarbei…en-9986977.html.


    Scheint also usus zu sein den Staat zu bescheissen.

    Ganz abgesehen davon, dass solche "Rechtfertigungs-Verharmlosungs-Versuche" außer untauglich nur peinlich sind: Die Bayern haben, so der Verdacht, den im Artikel erwähnten als geringfügig beschäftigt gemeldeten Arbeitehmern zu wenig Lohn gezahlt; die VEU dagegen, so der Verdacht, zu viel.

  • ShadowCastle
    Nationalliga
    • 17. Juni 2023 um 12:00
    • #2.279

    Laut Vorarlberger Nachrichten erhärtet sich der Verdacht, dass eine Selbstanzeige eines Spielers die Causa ins Rollen gebracht haben soll.

  • GoodHands
    Saucy Mitts
    • 17. Juni 2023 um 12:04
    • #2.280

    Aktueller Pressespiegel aus Vlbg.:

    Sportlich ruhmreich, finanziell oft ein Desaster

    SPORT / 15.06.2023 • 22:37 Uhr / Christian.Adam@vn.at

    Steuerermittlungen gegen die VEU werfen einmal mehr ein schlechtes Licht auf Eishockey Feldkirch. Abgabenrechtliche Behandlungen von Spielerbezügen sind Gegenstand der Prüfung.

    FELDKIRCH Mit zwei knapp gehaltenen Statements reagierten Eishockey Feldkirch, die Pioneers Vorarlberg und die VEU auf den Bericht über Steuerermittlungen in der NEUE Vorarlberger Zeitung. „Die Pioneers Vorarlberg stellen klar, mit den laufenden Ermittlungen gegen die VEU nicht in Verbindung zu stehen. Die Pioneers waren nie und sind nicht Gegenstand aktueller behördlicher Finanzprüfungen.“ Weiter wurde festgehalten, dass es sich bei den Pioneers und der VEU Feldkirch, die nunmehr in der drittklassigen ÖEL antreten, um zwei unabhängige Vereine mit jeweils eigenständiger Rechtspersönlichkeit handelt.

    Zwei Vereine, drei Personen

    Die Krux an der Geschichte: Die schon länger andauernde Untersuchung der Steuerfahndung, die sich auf die Zeit der VEU Feldkirch in der Alps Hockey League bezieht – angeblich auf die Saisonen 2019/20 und 2020/21 –, lässt sich aufgrund der handelnden Personen nicht so leicht trennen. Das Trio Michael Lampert, Christian Groß und Pit Gleim, damals für die VEU zuständig, ist nun in maßgeblichen Positionen bei den Pioneers Vorarlberg tätig. Bezüglich der aktuellen Spekulationen rund um Ermittlungen der Steuerbehörden gibt es mit dem Verweis auf die Presseerklärung von ihnen keine weiteren offiziellen Aussagen, mit dem Verweis auf ein „laufendes Verfahren“ (Michael Lampert). Das Statement seitens der VEU, in dem die Vorwürfe bestätigt werden, liest sich folgendermaßen: „Bei der VEU Feldkirch ist derzeit eine behördliche Prüfung bezüglich der abgabenrechtlichen Behandlung von Spielerbezügen im Gange. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf bereits abgelaufene Saisonen. Die VEU Feldkirch kooperiert selbstverständlich vollumfänglich mit den Behörden und hat diesen sämtliche Unterlagen und Dokumente übergeben. Das Verfahren läuft. Ob es zu Nachzahlungen kommt oder nicht, steht noch nicht fest.“

    Die VEU steht in Sachen Prüfung durch die Steuerbehörde nicht allein da. So wurde auch – jeweils nach dem Gewinn des Titels in der Alps Hockey League – gegen den EC Bregenzerwald ermittelt. Zuletzt war dies nach der erfolgreichen Saison 2021/22 der Fall. Nachzahlungen wurden danach fällig.

    Ein Rückblick

    Die Eishockey-Geschichte in Feldkirch ist lang und ruhmreich, ist aber auch immer wieder durch finanzielle Turbulenzen gekennzeichnet

    1986. Der erste Ausgleich der VEU, nachdem man zuvor zwischen 1982 und 1984 drei Meistertitel gewonnen hatte.

    2000. Die ruhmreichen sportlichen Jahre endeten in einem finanziellen Desaster. Die VEU Feldkirch musste Konkurs anmelden, nachdem das Finanzamt Spielzeiten bis 1994 zurück durchleuchtet hat. Im Konkursfall der einst so erfolgreichen VEU hatten 59 Gläubiger Forderungen in Höhe von 51,8 Millionen Schilling (rund 3,7 Millionen Euro) beim Masseverwalter angemeldet. Im Juli des Jahres folgte die Gründung des Nachfolgevereins EHC Feldkirch.

    2004. In diesem Jahr läuft ein Konkursverfahren gegen den Nachfolgeverein der VEU. Rund 100.000 Euro werden benötigt, um einen möglichen Ausgleich des EC Feldkirch zu finanzieren.

    2006. Eishockey in Feldkirch wird wieder ein Fall für das Gericht. Diesmal geht es um die gemeinnützige EC Feldkirch Management Gmbh, die in den Saisonen 2004 bis 2006 beim EHC Feldkirch 2000 für den Nationalliga-Spielbetrieb verantwortlich war. Mitte des Jahres 2007 ist der Konkurs fix.

    Sportlich stechen neun österreichische Meistertitel für die VEU Feldkirch (zuletzt 1997/98) und der großartige Triumph in der European Hockey League 1998 hervor.

    Schwarzzahlungen

    Grund für das Einschreiten der Finanzpolizei ist der Verdacht systematischer Abgabenhinterziehung. Es besteht der dringende Verdacht, dass in dem Zeitraum zwischen 2019 und 2021 eine hohe Zahl an VEU-Spielern nur geringfügig angemeldet wurden und den Hauptteil ihrer Gehälter bar auf die Hand und damit „schwarz“, also steuerfrei, kassiert hätten.

  • GoodHands
    Saucy Mitts
    • 17. Juni 2023 um 12:07
    • #2.281

    Auf dünnem Eis: Sieben brennende Fragen zu den Steuerermittlungen gegen VEU Feldkirch

    SPORT / 16.06.2023 • 11:14 Uhr / VN

    Hausdurchsuchungen bei Eishockey-Cracks: Hat Feldkircher Traditionsverein Spieler schwarz bezahlt? VN: Auch der EC Bregenzerwald kennt das Thema.

    FELDKIRCH Der traditionsreiche Eishockey-Verein VEU Feldkirch steht unter steuerrechtlicher Prüfung. Im Zentrum der Ermittlungen der Finanzpolizei stehen Spielerbezüge aus den Saisonen 2019/20 und 2020/21. Der Verdacht: Systematische Abgabenhinterziehung. Die VN fassen zusammen, was bisher bekannt ist – inklusive ersten Details zur Steuerprüfung.

    Was sind die genauen Vorwürfe gegen VEU Feldkirch?

    Die Finanzpolizei untersucht aktuell die abgabenrechtliche Behandlung von Spielerbezügen des Eishockey-Vereins VEU Feldkirch. Es besteht der Verdacht auf systematische Abgabenhinterziehung, da Spieler in den Saisonen 2019 bis 2021 möglicherweise hauptsächlich steuerfrei, das heißt „schwarz“, bezahlt wurden. Das würde bedeuten, dass Spieler nur geringfügig angemeldet und der Hauptteil ihrer Gehälter bar und damit steuerfrei ausgezahlt wurde. Die Ermittlungen werden nach VN-Informationen von Tiroler Steuerfahndern geführt. Es soll laut Medienberichten zu Hausdurchsuchungen bei aktuellen und früheren Verantwortlichen gekommen sein: frühmorgens klingelten die Steuerfahnder.

    Sind die Ermittlungen auf VEU Feldkirch beschränkt?

    Die Untersuchungen scheinen nicht nur auf VEU Feldkirch beschränkt zu sein. Tatsächlich stand nach Informationen der VN-Sportredaktion bereits der EC Bregenzerwald nach Gewinn des Titels in der Alps Hockey League unter ähnlicher Prüfung. Diese Prüfung blieb bisher im Verborgenen. Dies deutet darauf hin, dass finanzielle Unregelmäßigkeiten möglicherweise ein branchenweites Problem im Eishockey sind und nicht nur VEU Feldkirch betreffen.

    Wie reagieren die Vereine auf die Untersuchungen?

    Die VEU Feldkirch hat in einer Stellungnahme die Untersuchungen bestätigt. Der Verein kooperiert nach eigenen Angaben vollständig mit den Behörden und hat alle angeforderten Unterlagen und Dokumente zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es aber eine Mauer des Schweigens: Details zu den genauen Vorwürfen oder dem Verfahrensstand wurden jedoch nicht mitgeteilt.

    Welche Rolle spielen die Pioneers Vorarlberg? ‘

    Die Pioneers Vorarlberg, die aus der VEU Feldkirch entstanden sind, haben deutlich gemacht, dass sie nicht in die laufenden Untersuchungen gegen VEU Feldkirch verwickelt sind. Sie betonen, dass sie nie Gegenstand von behördlichen Finanzprüfungen waren oder sind. Sie weisen darauf hin, dass sie ein unabhängiger Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit sind. Es gibt natürlich Verbindungen.

    Wie sind die Pioneers und VEU Feldkirch miteinander verbunden?

    Obwohl die Pioneers Vorarlberg und VEU Feldkirch unabhängige Vereine mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit sind, gibt es personelle Überschneidungen. Drei Personen, die während des fraglichen Zeitraums leitende Positionen bei VEU Feldkirch innehatten, sind nun in maßgeblichen Positionen bei den Pioneers Vorarlberg tätig.

    Welche Auswirkungen könnten die Ermittlungen auf die sportlichen Leistungen von VEU Feldkirch haben?

    Die sportlichen Auswirkungen der Ermittlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Es ist jedoch möglich, dass finanzielle Strafen oder andere Sanktionen die sportlichen Leistungen des Vereins beeinträchtigen könnten. Wenn erhebliche Nachzahlungen erforderlich wären, könnte dies zu finanziellen Schwierigkeiten führen, die sich auf die Fähigkeit des Vereins auswirken, Spieler zu bezahlen oder in seine Infrastruktur zu investieren.

    Wird es zu Nachzahlungen kommen?

    Ob VEU Feldkirch Steuern nachzahlen muss, ist derzeit noch unklar und hängt vom Ausgang der laufenden Untersuchungen ab. Die VEU Feldkirch hat betont, dass das Verfahren noch läuft und dass noch nicht feststeht, ob Nachzahlungen erforderlich sein werden.

  • GoodHands
    Saucy Mitts
    • 17. Juni 2023 um 12:17
    • #2.282
    Zitat von ShadowCastle

    Laut Vorarlberger Nachrichten erhärtet sich der Verdacht, dass eine Selbstanzeige eines Spielers die Causa ins Rollen gebracht haben soll.

    Hier der Artikel dazu von heute:

    Wenig Bewegung in der Causa VEU

    Stellungnahmen zum Verdacht auf Abgabenhinterziehung sind rar.


    FELDKIRCH Die Wogen zur Causa VEU Feldkirch und zum Verdacht der systematischen Abgabenhinterziehung in den Saisonen 2019/20 und 2020/21 sind noch lange nicht geglättet. Zwischen 2019 und 2021 sollen viele Eishockeyspieler nur geringfügig angemeldet gewesen sein, aber den Großteil ihres Gehaltes steuerfrei in bar bekommen haben.

    Viele Spekulationen

    Über die Hintergründe, wie es überhaupt zu den Untersuchungen der Steuerfahndung bei den damals für die VEU-Verantwortlichen Personen, u.a. Michael Lampert, Christian Groß und Pit Gleim kam, kann aktuell nur spekuliert werden. Vonseiten des Bundesministerium für Finanzen wird um Verständnis gebeten, „dass wir aufgrund der strengen abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß §48a BAO keine Auskunft über einzelne Steuer- bzw. Abgabenpflichtige erteilen dürfen“, so Mag. Stefan Trittner, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen, in einem E-Mail an die Sportredaktion der Vorarlberger Nachrichten. Nach Recherche ist mittlerweile bestätigt, dass bei mindestens einem weiteren Mitglied der damaligen Vereinsverantwortlichen der VEU auch Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Zudem erhärtet sich der Verdacht, dass eine Selbstanzeige eines Spielers, der Name ist noch nicht bekannt, die Causa der Steuerermittlungen gegen die VEU ins Rollen gebracht haben soll. VN/PAULITSCH

    7 Mal editiert, zuletzt von GoodHands (17. Juni 2023 um 13:19)

  • Lexi87
    EBEL
    • 17. Juni 2023 um 13:26
    • #2.283

    Wenn ein Spieler Selbstanzeige erstattet hat, dürfte es sich bei demjenigen schon um eine gewisse Summe handeln. Damit die Selbstanzeige rechtlich Wirkung entfaltet, darf noch kein Verfahren gegen ihn laufen. Das muss schon „freiwillig“ geschehen. Darauf kann man allerdings nicht rückführen, dass er eine größere Summe von diesem Verein bekommen hat. Im Rahmen der Selbstanzeige muss Vollständigkeit herrschen. Das heißt er muss auch einen kleinen Schwarzgeldbetrag aus seiner Tätigkeit für die VEU mitanzeigen.

    VincenteCleruzio bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ich kenne nur die deutsche Rechtslage.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Juni 2023 um 13:38
    • #2.284
    Zitat von GoodHands

    Hier der Artikel dazu von heute:

    ... Zudem erhärtet sich der Verdacht, dass eine Selbstanzeige eines Spielers, der Name ist noch nicht bekannt, die Causa der Steuerermittlungen gegen die VEU ins Rollen gebracht haben soll ...

    Ha, ha, ha. So schlösse sich, wie ein in diesem Thread so genannter "Großmeister" des österreichischen Finanzstrafrechts herausgefunden haben will, der historische Kreis der Funktionen der "Selbtanzeige":

    Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde dem Mitglied einer Schmuggelbande Straffreiheit zugesichert, das die anderen Bandenmitglieder verpfeift und dadurch deren Bestrafung ermöglicht. Diese strafprozessuale "Kronzeugenregel" zur Erleichterung der Aufklärung organisierter Kriminalität entwickelte sich im Laufe der Zeit in einen materiellrechtlichen Strafaufhebungsgrund, der auch einem Einzeltäter bei Selbstanzeige Straffreiheit verspricht. Ihren denunziatorischen "Kronzeugencharakter" hat die Selbstanzeige aber nie verloren, weil sie bis heute ein "persönlicher" Strafaufhebungsgrund ist, der bei Beteiligung mehrerer an einer Finanzstraftat nur die Person straffrei macht, die Selbstanzeige erstattet (wollen mehrere/alle Beteiligten straffrei werden, müssen sie gemeinsam Selbstanzeige erstatten); und nicht wie bei einem "sachlichen" Strafaufhebungsgrund alle Tatbeteiligten. Ihnen wäre überdies alleine wegen Entdeckung der Tat durch die Selbstanzeige des einen und wegen der daraufhin gesetzten Verfolgugshandlungen (Hausdurchsuchungen) Strafaufhebung durch Selbstanzeige verwehrt.

    Ein "Inside-Job" womöglich also auch hier bei der Tatentdeckung, wenn sich der Verdacht der Abgabenhinterziehung bewahrheitet. So wie bei der Selbstanzeige durch P. bei den Black Wings vor drei Jahren.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (17. Juni 2023 um 13:52)

  • der Neue Hannes
    Gast
    • 17. Juni 2023 um 14:31
    • #2.285
    Zitat von VincenteCleruzio

    Ha, ha, ha. So schlösse sich, wie ein in diesem Thread so genannter "Großmeister" des österreichischen Finanzstrafrechts herausgefunden haben will, der historische Kreis der Funktionen der "Selbtanzeige":

    Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde dem Mitglied einer Schmuggelbande Straffreiheit zugesichert, das die anderen Bandenmitglieder verpfeift und dadurch deren Bestrafung ermöglicht. Diese strafprozessuale "Kronzeugenregel" zur Erleichterung der Aufklärung organisierter Kriminalität entwickelte sich im Laufe der Zeit in einen materiellrechtlichen Strafaufhebungsgrund, der auch einem Einzeltäter bei Selbstanzeige Straffreiheit verspricht. Ihren denunziatorischen "Kronzeugencharakter" hat die Selbstanzeige aber nie verloren, weil sie bis heute ein "persönlicher" Strafaufhebungsgrund ist, der bei Beteiligung mehrerer an einer Finanzstraftat nur die Person straffrei macht, die Selbstanzeige erstattet (wollen mehrere/alle Beteiligten straffrei werden, müssen sie gemeinsam Selbstanzeige erstatten); und nicht wie bei einem "sachlichen" Strafaufhebungsgrund alle Tatbeteiligten. Ihnen wäre überdies alleine wegen Entdeckung der Tat durch die Selbstanzeige des einen und wegen der daraufhin gesetzten Verfolgugshandlungen (Hausdurchsuchungen) Strafaufhebung durch Selbstanzeige verwehrt.

    Ein "Inside-Job" womöglich also auch hier bei der Tatentdeckung, wenn sich der Verdacht der Abgabenhinterziehung bewahrheitet. So wie bei der Selbstanzeige durch P. bei den Black Wings vor drei Jahren.

    Interessante Schilderungen. Was könnten die Motive eines Spielers, mutmaßlich ehemalig, sein? Die Angst vor der Entdeckung war es wohl nicht, denn wenn bereits ein Verdacht bestanden hätte, würde die Selbstanzeige ja nicht vor Strafe schützen, sofern ich das richtig verstanden habe.

    Rache, weil vielleicht nicht alle Gelder wie vereinbart ausbezahlt wurden?

    Oder vielleicht…. Nein das darf man nicht mal denken…..

  • bruneck73
    Gast
    • 17. Juni 2023 um 14:41
    • #2.286
    Zitat von Feldkircher82

    Interessante Schilderungen. Was könnten die Motive eines Spielers, mutmaßlich ehemalig, sein? Die Angst vor der Entdeckung war es wohl nicht, denn wenn bereits ein Verdacht bestanden hätte, würde die Selbstanzeige ja nicht vor Strafe schützen, sofern ich das richtig verstanden habe.

    Rache, weil vielleicht nicht alle Gelder wie vereinbart ausbezahlt wurden?

    Oder vielleicht…. Nein das darf man nicht mal denken…..

    Die Motive sollten wohl eigentlich komplett egal sein! Es geht wohl um die Sache, oder nicht?

    Finde es schon sehr hinterfragungswürdig was hier teilweise für Meinungen umgehen.

    Falls sich die Anschuldigungen bewahrheiten sollten, gibt es diese mit nix zu entschuldigen..... egal wie man dies aufgedeckt hat.

    Ich kann auch nicht sagen, ich raube morgen eine Bank aus weil das ja Andere auch machen. Oder ich rege mich auf weil mir irgendwer nach 3 Jahren verpetzt.

    Da haben Einige schon ein seltsames Rechtsverständnis!

  • der Neue Hannes
    Gast
    • 17. Juni 2023 um 14:55
    • #2.287
    Zitat von bruneck73

    Die Motive sollten wohl eigentlich komplett egal sein! Es geht wohl um die Sache, oder nicht?

    Finde es schon sehr hinterfragungswürdig was hier teilweise für Meinungen umgehen.

    Falls sich die Anschuldigungen bewahrheiten sollten, gibt es diese mit nix zu entschuldigen..... egal wie man dies aufgedeckt hat.

    Ich kann auch nicht sagen, ich raube morgen eine Bank aus weil das ja Andere auch machen. Oder ich rege mich auf weil mir irgendwer nach 3 Jahren verpetzt.

    Da haben Einige schon ein seltsames Rechtsverständnis!

    100%. Unrecht bleibt Unrecht.

    Aber warum sollte ich die Frage nach dem Motiv der Selbstanzeige nicht stellen dürfen?

    Und was hat das überhaupt mit Rechtsverständnis zu tun.

    Der Anwalt selbst schreibt von denunziatorischem Kronzeugencharakter, daher verstehe ich Deinen Beitrag leider nicht.

  • ShadowCastle
    Nationalliga
    • 17. Juni 2023 um 15:04
    • #2.288
    Zitat von Feldkircher82

    100%. Unrecht bleibt Unrecht.

    Aber warum sollte ich die Frage nach dem Motiv der Selbstanzeige nicht stellen dürfen?

    Und was hat das überhaupt mit Rechtsverständnis zu tun.

    Der Anwalt selbst schreibt von denunziatorischem Kronzeugencharakter, daher verstehe ich Deinen Beitrag leider nicht.

    Warum wirst du wohl nur erfahren wenn du denjenigen selbst frägst. Aber wird er sicherlich nicht aus Spaß an der Freud gemacht haben. Du hast eh eine Möglichkeit angegeben.

  • bruneck73
    Gast
    • 17. Juni 2023 um 15:10
    • #2.289
    Zitat von Feldkircher82

    100%. Unrecht bleibt Unrecht.

    Aber warum sollte ich die Frage nach dem Motiv der Selbstanzeige nicht stellen dürfen?

    Und was hat das überhaupt mit Rechtsverständnis zu tun.

    Der Anwalt selbst schreibt von denunziatorischem Kronzeugencharakter, daher verstehe ich Deinen Beitrag leider nicht.

    Ist es dann wichtiger Wer und Warum Jemanden anzeigt, oder was es mit den Anschuldigungen effektiv auf sich hat?

    Erinnert mich Alles etwas an den Abhörskandal in Südtirol.... dort mein/ten gewisse Kreise auch, dass es wichtiger ist den Aufdecker zu finden, als sich darüber Gedanken zu machen was da so Alles hochgekommen ist...

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Juni 2023 um 15:33
    • #2.290
    Zitat von Lexi87

    Wenn ein Spieler Selbstanzeige erstattet hat, dürfte es sich bei demjenigen schon um eine gewisse Summe handeln. Damit die Selbstanzeige rechtlich Wirkung entfaltet, darf noch kein Verfahren gegen ihn laufen. Das muss schon „freiwillig“ geschehen. Darauf kann man allerdings nicht rückführen, dass er eine größere Summe von diesem Verein bekommen hat. Im Rahmen der Selbstanzeige muss Vollständigkeit herrschen. Das heißt er muss auch einen kleinen Schwarzgeldbetrag aus seiner Tätigkeit für die VEU mitanzeigen.

    VincenteCleruzio bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ich kenne nur die deutsche Rechtslage.

    a. Ob es sich bei der verkürzten Lohnsteuer usw um eine "gewisse" kleinere oder größere Summe handelt, wäre reine Spekulation. Über die Motive einer Selbstanzeige einer Finanzstraftat kann von außen auch nur spekuliert werden.

    Das kann von ehrlicher Reue und Sorge um das Allgemeinwohl bis blanke Rache an anderen Tatbeteiligten aus welchem Grund auch immer reichen.

    Wer als geringfügig beschäftigt gemeldet gewesen ist und Schwarzlohn über die Geringfügigkeitsgrenze (heute 500,91 € pro Monat) hinaus bezogen hat, hat womöglich auch noch Wohnbeihilfe und andere geldwerte Sozialleistungen zu Unrecht bezogen und hat, nachdem er auch noch seine über all das informierte Freundin mit deren Freundin betrogen hatte, mit einer Strafanzeige durch seine Exfreundin gerechnet. Der von ihm deswegen um Rat gefragte Rechtsanwalt hat ihm zur tätigen Reue nach § 167 StGB zur Vermeidung der Strafe wegen Betrugs und zur Selbstanzeige nach § 29 FinStrG zur Vermeidung der Strafe wegen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung geraten und für ihn das Erforderliche in die Wege geleitet. So spielt manchmal das Leben.

    b. Zu spät kommt die Selbstanzeige, wenn die Tat bereits zumindest teilweise durch eine Abgabenbehörde oder eine anzeigepflichtige andere Behörde/Gericht entdeckt ist und dies dem Sebstanzeiger bekannt ist (im Scheidungsverfahren verlangt die Nochehefrau vor dem Gericht ihren Anteil am Geld ihres Nochehemanns auf dem Konto bei der Bank in Liechtenstein, deren Zinsen nie in der Einkommensteuerklärungen deklariert worden sind); oder wenn bereits eine Verfolgungshandlung gegen irgendeinen Tatbeteiligten oder Hehler gesetzt worden ist (dazu genügt bereits die Ladung eines Zeugen wie des Anzeigers zur Vernehmung), von der der Selbstanzeiger nichts wissen muss (immer Risiko der Selbstbeschuldigung durch Selbstanzeige bei mehreren Tatbeteiligten oder Mitwissern); bei Zollvergehen sogar, wenn die Entdeckung der Tat unmittelbar bevorsteht...

    c. Die österreichische Selbstanzeige verzichtet seit 1.1.1976 auf den mehrdeutigen rein subjektiven Begriff "freiwillig", hat ihn ersetzt durch die Kenntnis (subjektiv) von der (teilweisen) Entdeckung der Tat (objektiv), ein Fall qualifizierter "Unfreiwilligkeit".

    d. Wer Selbstanzeige erstattet, muss, um vollständig straffrei zu werden, die Bemessungsgrundlagen vollständig offen legen, damit die verkürzten Abgaben vollständig festgesetzt werden können; und er muss dann auch die festgesetzten Abgaben vollständig entrichten. Anders als bei der tätigen Reue nach § 167 StGB, bei der das Prinzip: Alles oder Nichts, gilt - fehlt bei der Schadensgutmachung auch nur 1 Euro, bleibt es bei der Strafbarkeit für den gesamten Schadensbetrag -, kennt das Finanzstrafgesetz teilweise Strafaufhebung durch Teilselbstanzeigen, jeweils hinsichtlich der Darlegung der Verfehlung (ich zeige Umsatzsteuerhinterziehungen für die Jahre 2020 und 2021 an; nicht aber auch die für 2019, für sie werde ich bestraft), ich lege 60 Prozent der Umsätze offen, für 40 Prozent werde ich bestraft. Und es gelingt mir nur, 90 Prozent der verkürzten Abgaben fristgerecht zu entrichten, für die fehlenden 10 Prozent werde ich bestraft.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (18. Juni 2023 um 08:37)

  • Keine Ahnung
    Nationalliga
    • 17. Juni 2023 um 15:36
    • #2.291
    Zitat von Feldkircher82

    Interessante Schilderungen. Was könnten die Motive eines Spielers, mutmaßlich ehemalig, sein? Die Angst vor der Entdeckung war es wohl nicht, denn wenn bereits ein Verdacht bestanden hätte, würde die Selbstanzeige ja nicht vor Strafe schützen, sofern ich das richtig verstanden habe.

    Rache, weil vielleicht nicht alle Gelder wie vereinbart ausbezahlt wurden?

    Oder vielleicht…. Nein das darf man nicht mal denken…..

    Warum nicht mal daran denken, sicher nicht weil er zuwenig Eiszeit bekommen hat.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Juni 2023 um 16:12
    • #2.292
    Zitat von Feldkircher82

    Die Angst vor der Entdeckung war es wohl nicht, denn wenn bereits ein Verdacht bestanden hätte, würde die Selbstanzeige ja nicht vor Strafe schützen, sofern ich das richtig verstanden habe.

    Angst vor Entdeckung schadet der Strafaufhebung durch Selbstanzeige und tätige Reue nicht. Es muss bei der Selbstanzeige die Tat schon tatsächlich durch Beamte eines Finanzamts, eines Gerichts, einer Staatsanwaltschaft zumindest zum Teil entdeckt worden sein und der Selbstanzeiger muss davon auch noch Kenntnis gehabt haben im Zeitpunkt der Darlegung seiner Verfehlung.

    Die tätige Reue nach § 167 StGB kommt "erst" zu spät, wenn eine Strafverfolgungsbehörde vom "Verschulden" der Täterin erfahren hat. Erinnere Dich an den jüngst gefällten Freispruch in erster Instanz (nicht rechtskräftig) der ehemaligen Ministerin Karmasin von der Anklage wegen Betrugs, die, weil sie Einkünfte erzielt hatte, zu Unrecht Entgeltfortzahlungen bezogen hatte.

    Der ZIB-2 Journalist Thür, der darüber berichten wollte, hat sie, so wie das medienrechtich geboten ist, kontaktiert und damit konfrontiert und dann in der ZIB 2 darüber berichtet. Woraufhin ihr Verteidiger Wess am nächsten Tag für sie rund 62.000 Euro zu Unrecht bezogene Entgeltfortzahlung an die bezugauszahlende Stelle zurückgezahlt hat. Das hat das Erstgericht als wirksame tätige Reue beurteilt, weil zwar Kriminalbeamte und Staatsanwälte diese ZIB 2 vermutlich gesehen haben werden, im Zeitpunkt der Rückzahlung aber ihr so erlangtes Wissen (noch) nicht in ihren Strafverfolgungsbehörden "veraktet", heißt zumindest nicht in Amtsvermerken festgehalten haben.

  • Yvo
    Pensionär
    • 17. Juni 2023 um 17:23
    • #2.293
    Zitat von VincenteCleruzio

    Ganz abgesehen davon, dass solche "Rechtfertigungs-Verharmlosungs-Versuche" außer untauglich nur peinlich sind: Die Bayern haben, so der Verdacht, den im Artikel erwähnten als geringfügig beschäftigt gemeldeten Arbeitehmern zu wenig Lohn gezahlt; die VEU dagegen, so der Verdacht, zu viel.

    Richtig, aber macht es das besser?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 17. Juni 2023 um 17:39
    • #2.294

    W a s ?

    PS: Dem FC Bayern wird vom dafür zuständigen Zollamt vorgeworfen, dass er für einige Arbeiter mit 450-Euro-Jobs (bei uns geringfügig Beschäftigte) zu niedrige Löhne gezahlt hat. Solch ein Verstoß gegen das in Deutschland geltende "Mindestlohngesetz" ist eine "Ordnungswidrigkeit" (bei uns wäre das eine Verwaltungsübertretung; "Unterlohnung" nach § 29 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz).

    Weil keinem dafür Verantwortlichen ein (Schuld)Vorwurf gemacht werden konnte (die Verantwortlichen in der Zentrale haben zB nicht mitbekommen, dass Beschäftige im entfernt gelegenen "Nachwuchsleistungszentrum" mehr gearbeitet haben, als sie für ihren 450-Euro-Job arbeiten hätten müssen) oder kein dafür Verantwortlicher gefunden werden konnte, wurde kein "Bußgeld" (wäre eine Verwaltungsgeldstrafe bei uns), sondern ein wertneutraler "Einziehungsbescheid" (gibt´s bei uns nicht) über 200.000 Euro erlassen; und die dadurch verkürzten Sozialversicherungsbeiträge samt Verspätungszuschläge in Höhe von insgesamt 45.000 Euro müssen auch gezahlt werden.

    Das ist schon etwas anderes als die vorsätzliche Lohnsteuerhinterziehung, die als Verwaltungsübertretung vom Amt für Betrugsbekämpfung sanktioniert wird; wenn aber mehr als 100.000 Euro hinterzogen werden, ein vom Schöffengericht zu sanktionierendes Finanzvergehen oder als Abgabenbetrug (bei Verwendung zB von falschen Urkunden in der Buchhaltung) sogar ein Finanzverbrechen ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (18. Juni 2023 um 08:40)

  • Columbo
    Gast
    • 18. Juni 2023 um 08:11
    • #2.295

    Was ich komisch finde. Beim Bregenzerwald war ja Dasselbe ein Thema, nur wurde es nicht öffentlich gemacht. Aber bei der VEU, die übrigens in der gleichen Liga spielte, widmet sich der Herr Mayer 2 volle Seiten. Spricht man da von einer Privatfehde?

    Was wäre wenn gewisse Firmen sich durch das Engagement bei der VEU, oder auch anderen Vereinen, einfach eine Erleichterung ihrer Schwarzgeldkonten versprechen. Ist ja schwer das Schwarzgeld so einfach los zu werden.

  • Waeldar
    Nationalliga
    • 18. Juni 2023 um 09:02
    • #2.296

    Die VN schreibt von einer Prüfung inklusive Nachzahlung. Ich vermute, beim Wald gab es keine Durchsuchungen und nur eine kleine Schadenssumme. Zudem steht bei der Kampfmannschaft keine GmbH im Hintergrund und teilweise sind bei uns sogar die Imports einem 20 Stunden Job nachgegangen.

  • Tine
    Hockeyästhet
    • 18. Juni 2023 um 09:06
    • #2.297
    Zitat von Columbo

    Was ich komisch finde. Beim Bregenzerwald war ja Dasselbe ein Thema, nur wurde es nicht öffentlich gemacht. Aber bei der VEU, die übrigens in der gleichen Liga spielte, widmet sich der Herr Mayer 2 volle Seiten. Spricht man da von einer Privatfehde?

    Da geht es wohl eher um gesteigertes öffentliches Interesse, nachdem es bei der VEU nach den großen sportlichen Erfolgen der 90er Jahre schon ein Finanzdebakel gegeben hat, das Schlagzeilen gemacht hat und den Klub ins Niemandsland verschwinden ließ. Bregenzerwald war nie Erstligaverein, die interessieren halt wesentlich weniger Personen.

  • Klaro
    NHL
    • 18. Juni 2023 um 09:55
    • #2.298

    VincenteCleruzio

    Vielen Dank für deine Texte rechtlicher Natur ... sehr interessant und gut verständlich verfasst so das es auch ein "Normalbürger wie ich" verstehen kann! :thumbup:

  • Klaro
    NHL
    • 18. Juni 2023 um 10:04
    • #2.299
    Zitat von VincenteCleruzio

    Deine dritte Variante - mir ist kein solcher Fall bekannt, vielleicht weil so selten, vielleicht weil so "perfekt" -, nämlich Schwarzgeld zu sponsern, damit dann damit Schwarzlöhne bezahlt werden können, vermeidet zwar diese zwei Entdeckungsrisiken, erweitert aber den Kreis der bei Lohnabgabenhinterziehungen ohnedies meist mehreren/vielen "Insidern".

    Nie gut, "meine" Lohnsteuerhinterziehungsfälle sind mit ganz wenigen Ausnahmen durch konkrete Anzeigen von "Insidern" aufgeflogen.

    Es sieht zumindest im Moment so aus als ob es wieder so ist wie von dir vor ein paar Tagen geschrieben ... Insider 😉.

  • Poke Check
    "Basher"
    • 18. Juni 2023 um 11:04
    • #2.300

    Aus der heutigen "Neuen":

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