Juristisch bist nicht so bewandert, oder?
Da gibt es, auch gerade juristisch, doch einiges an Spielraum - und das Ergebnis kann durchaus in beide Seiten ausschlagen.
Es wäre nicht das erste Mal in jüngerer Zeit, dass man sich auch für die "anyonym" verfassten Äusserungen online verantworten darf.
Ob es die andere Seite so weit gehen lässt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Leider sind die Gerichte voll mit Bagatellgeschichten und famosen Befindlichkeiten verschiedener kleiner und grosser Leut.