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Von wem ich das hab? Können wir gerne per PN weiterschreiben.
Bitte ja.
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Von wem ich das hab? Können wir gerne per PN weiterschreiben.
Bitte ja.
But now for something completely different.
Wie kannst du dir das Verhalten einer Richterin erklären, die dem Antrag vom Verteidiger folgt indem sie das Video nicht zeigen/zulassen wollen.
Das Urteil wurde aufgrund dem „Gutachten“ vom „Gutachter“ entschieden.
War das so? Woher hast Du diese Info?
Beweise - hier der "Augenschein" des Videoclips - müssen aufgenommen werden, wenn sie zur Aufklärung des angeklagten Sachverhalts beitragen, und die Beweisaufnahme darf nur abgelehnt werden, wenn dem nicht so ist; oder wenn der Sachverhalt schon im Sinne des Antragsstellers "geklärt" = vom Gericht akzeptiert ist.
Ich kenne das Video nicht und weiß daher nicht, was durch das Anschauen des Videos geklärt werden hätte sollen, wovon die Richterin nicht ohnedies ausgegangen ist.
Die Frage, ob die Katze nach dem Schuss betäubt = bewusstlos = schmerzunempfindlich gewesen ist; oder eben doch nicht, weshalb sie noch im Sinne des Strafgesetzes "misshandelt" oder "gequält" werden hätte können?
Ich habe die Medienberichte auf Basis der "Pressemitteilung" des Gerichts so verstanden, dass laut Gutachter beides möglich gewesen wäre, vom Gutachter, der den Clip für seinen Befund und sein Gutachten (= seine wissenschaftlichen Schlussfolgerungen aus dem im Befund von ihm festgestellten Tatsachen) gesehen hat, aber auch nach und durch Anschauen des Clips nicht eindeutig geklärt werden konnte und seiner Meinung nach nicht geklärt werden kann.
Dann hat die Richterin den - wenn überhaupt - von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag auf Anschauen des Videos in der Hauptverhandlung bzw - wenn ja - ihr ursprünglich eigenes Vorhaben, das zu tun - beidem von der Verteidigung widersprochen - zu Recht abgelehnt bzw zu Recht aufgegeben, weil das Video zur Aufklärung dieses für die Frage: hatte die Katze noch Schmerzempfinden oder nicht -, nichts beitragen kann.
Die Aufgabe von zur Objektivität verpflichteten Sachverständigen in einem Strafverfahren ist es, den fehlenden Sachverstand der Richter:Innen in (veterinär)medizinischen, kraftfahrzeugtechnischen, wirtschaftlichen usw Fragen auszugleichen und dem Gericht durch ihre Sachkunde richtige Entscheidungen zu ermöglichen. Sie spielen oft eine große Rolle, wie ein Strafverfahren ausgeht.
Dafür hat Moreno 1977 einen Grammy Award bekommen.
Heinz Sielmann zeigte das schon in den 70ern und das Gezeigte ist einfach die Natur so wie sie ist, fressen und gefressen werden. Ein Grund auch warum ich eher lachen muß, wenn über Tierleid und die gerissenen Tiere auf der Alm gesprochen wird, das ist auch Natur, wenn ich dem Wolf oder Bären ein Buffet hinstelle, dann darf ich mich nicht wundern wenn das Tier "Platz nimmt".
Den Zusammenhang zu dem Prozess sehe ich nicht, weil für zwei komplett verschiedene Dinge, Mensch und natürliche, tierische Instinkte.
Kein Zusammenhang mit dem Prozess, aber mit dem Filmen der Tötung und Misshandlung der Katze und dem Teilen des Films im Internet, damit er dort gesehen werden kann. Auf die Frage von Woldo - der seiner Verwunderung Ausdruck verliehen hat, warum die vier (gemeint wohl Deppen) das ist auch noch gefilmt und geteilt haben, was ihnen letztlich all die Kalamitäten eingebracht hat - habe ich geantwortet.
Dass es Raubtiere gibt, die andere Tier fressen. No, na. Aber warum das offensichtlich weit verbreitete Interesse, die Lust oder was sonst auch immer, das auch noch sehen zu wollen? Im gemütlichen Wohnzimmer! Perverse Lust am Gruseln? Das verstehe ich nicht.
MacReady Es ändert sich ja auch einiges zugunsten der Tiere. Wie gesagt, ist das mutwillige Töten eines Wirbeltiers die jüngste Variante der Tierquälerei. Erst seit 1. Oktober 2002 gerichtlich strafbar.
Anlass für diese Novelle des StGB gegeben hat ein Oberösterreicher, der ohne jeden vernünftigen Grund vor geschockten Zeugen seinen Hund erschossen hat. Einfach so. Weil sein Eigentum, bis dahin nicht strafbar.
Warum wird der Jüngste zum Erstangeklagten, wenn er nur gefilmt hat ? Welchen Sinn macht das ?
Weil davon ausgegangen worden ist, dass alle vier "gemeinsame Sache" gemacht haben. Alle vier beschlossen haben, gemeinsam als Mit-/Beitragstäter die verletzte Katze zu töten bzw zu misshandeln.
... ja du hast mir versucht zu erklären, dass ein Gutachter, einwandfrei, anhand der Bilder festgestellt hat, dass das Tier ganz sicher bewusstlos war, und daher auch keine Schmerzen empfinden hat können - ....
1. Wo habe ich versucht, Dir zu erklären, dass der Sachverständige festgestellt hat, dass die Katze "ganz sicher bewusstlos war, und daher auch keine Schmerzen empfinden hat können -"? => Ich habe immer nur die "Feststellungen" des Gerichts zitiert, so wie sie vom ORF usw auf Basis der "Pressemitteilung" des Gerichts berichtet worden sind und wonach die Katze nach dem Schuss in Übereinstimmung mit dem Befund des Sachverständigen bewusstlos war. War weder im Gerichtssaal (bin daran "nur" vorbeigegangen), noch habe ich das "Video" gesehen, weil ich mir solchen Dreck grundsätzlich nicht anschaue.
2. Zusatzfrage: Woher nimmst Du die zweifelsfreie Gewissheit, dass die Katze nach dem Schuss mit dem Bolzenschussgerät nicht bewusstlos war, deshalb durch das Misshandeln danach Schmerzen empfunden hat, weshalb der Freispruch von der Anklage wegen Tierquälerei nach § 222 Abs 1 Z 1 StGB zu Unrecht erfolgt ist?
3. Zusatzfrage: Was sagt Dir der Strafprozessgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"?
Ich weiß jetzt nicht, ob du dich nur nicht ganz klar ausgedrückt hast, aber eigentlich müsste das Quälen eines Säugetiers an sich auch schon strafbar sein, nicht nur das Töten oder?
ViecFan hat in diesem Zusammenhang nur vom Töten geschrieben; dass auch das Quälen und Misshandeln als Tierquälerei strafbar ist, vorausgesetzt dass dem Tier dabei Schmerzen zugefügt werden, was bei Bewusstlosigkeit und der damit verbundenen Schmerzunempfindlichkeit des Tieres ausgeschlossen ist, war nicht mehr Thema.
Aber auch das hatte ich (ihm) schon oben erklärt.
Jap. Und weil sie so gute, tierliebende Menschen sind, haben sie das ganze auch noch gefilmt und dabei gelacht.
Wie kaputt ein Mensch im Gehirn sein muss, um sowas zu filmen, dafür gibt es blöderweise leider keinen Strafbestand, wie schade.
Als bekennender und auch danach lebender Tierfreund - meine vor ein paar Jahren im zarten Alter von 98 Jahren verstorbene Mutter, die mich dazu erzogen hatte, hat einmal einer alleinigen Ameise in der Küche die Hand gereicht, damit sie darauf krabble, um sie in den Garten zu tragen, und ist dann auf dem Weg dorthin samt Ameise auf der Stiege zu Terrasse gestolpert und hat sich ein Bein gebrochen -, als Tiefreund also habe ich zeitlebens keine Erklärung dafür, warum so viele Menschen von der Antike bis zur Gegenwart fasziniert vom Töten von Tieren sind.
Tierhatzen/-hetzen zum Gaudium des Volkes ("a so a Hetz!" kommt daher) - Kampfhunde (english bulldogs) gegen Stiere, Hunde gegen Hunde usw sind bei uns erst vor gut 200 Jahren verboten worden; in Spanien gehen heute noch Menschen in Stierkampfarenen, um Inszenierungen zu sehen, die mit dem Abstechen von müde gemachten Stieren enden (sollen).
Und in fast allen TV-Sendern und im Internet sind heute ohne Ende "Tierdokus" zu sehen, die Löwen und Geparden beim Reißen von Antilopen, Füchse beim Fladern von Hennen, Krokodile beim Beißen von trinkenden Wildschweinen usw usw usw usw usw zeigen.
Der Markt mit Menschen, die das sehen wollen, scheint unerschöpflich groß zu sein. Ich versteh's auch nicht.
zusammengefasst für den Laien - einem bewußtlosen Tier aus Jux und Tollerei danach endgültig zu Tode zu maltretieren ist kein großes Thema - wäre ja sowieso gestorben - warum dabei keinen Spaß haben dürfen
Ich habe mich redlich bemüht, Dir zu erklären, dass nur das "mutwillige Töten" eines Wirbeltieres (nicht zB einer Wespe) als Tierquälerei strafbar ist. Das Töten ohne jeden vernünftigen Grund aus reiner Lust am Töten.
Die vier Angeklagten haben die Katze nach Feststellung des Gerichts nach Betäubung mit dem Bolzenschussgerät mit einem Kehlschnitt getötet, um sie von den verletzungsbedingten Qualen zu erlösen.
Jetzt check bitte noch einmal Dein hier zitiertes Posting. Und finde Deinen Fehler.
hab ich auch niemals gedacht, das ein RA auch ein tierliebender/humaner Zeitgenosse sein kann
UND ich habe meine Lektion gelernt -> werde dich in Zukunft in Justiz-Themen auschliesslich nur noch um Rat fragen, aber niemals mehr hinterfragen - da ist man per default auf der Verliererseite
Mein Fazit: es so halten wie die letzten 58 Jahre und darauf achten, nach Möglichkeit, einen großen Bogen um Gerichtsbarkeit/Rechtsanwälte zu spannen um ja nicht anzustreifen
Nein, musst keinen Bogen um mich machen, bin ja, wie bereits oft, aber ebenso oft vergeblich geschrieben, gar kein Rechtsanwalt. 👺 Sondern "nur" Strafverteidiger.
Und freilich sollst Du auch die Justiz hinterfragen, wenn Dir etwas unklar bis unverständlich, ja, völlig "daneben" erscheint.
Gestern musste, weil einer der vier Angeklagten mit seinen 16 Jahren noch Jugendlicher und es in seinem Interesse geboten gewesen ist ("Hass im Netz"), die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden (§ 42 Abs 1 Jugendgerichtsgesetz).
Weshalb den Medienvertretern, die auch ausgeschlossen waren, vom Gericht nach dem Urteil eine "Pressemitteilung" überreicht worden ist, in der die vom Gericht getroffenen Feststellungen und seine rechtlichen Überlegungen zum Freispruch zusammengefasst worden sind. Diese "Pressemitteilung" ist dann mehr oder weniger 1:1 publiziert worden.
Demnach hat das Gericht "festgestellt" - übereinstimmend mit den Aussagen aller vier Angeklagten bereits vor der Polizei und dem Befund des veterinärmedizinischen Sachverständigen aufgrund des Videos -, dass die Katze schwer verletzt gewesen ist, als sie von den vier Burschen aufgefunden worden ist.
"Festgestellt" hat das Gericht, dass daraufhin der eine der vier Angeklagten, ein gelernter Metzger, der einen (Betäubungs)Bolzenschussapparat in seinem KFZ mitgehabt hat, damit die Katze betäubt und dann durch einen Schnitt mit dem Messer in die Kehle getötet hat, um sie von den mit den Verletzungen verbundenen Qualen zu erlösen. "Festgestellt" hat das Gericht weiter, dass die Zuckungen der Katze nach dem Schuss mit dem Bolzenschussgerät, durch den sie das Bewusstsein verloren hat, nicht Folge von Schmerzen, sondern rein vegetative Muskelkrämpfe gewesen sind.
An diesen im Beweisverfahren in der Hauptverhandlung getroffenen "Feststellungen" kann ich keinen Fehler entdecken, der mich an ihrer Richtigkeit zweifeln ließe (meine "Sachkunde" bezüglich das Betäuben mit einem Bolzenschussgerät und anschließende Töten durch Ausblutenlassen nach einem Kehlkopfschnitt plus noch einige Zeit andauernde Zuckungen nach dem Schuss gründet sich auf meine eigenen Beobachtungen schon als Vorschulkind bei einem Großonkel, dem Dorfmetzger, dem ich gelegentlich geholfen habe, nach der Schlachtung das Schwein von seinen Borsten mit Hilfe von Kolophonium, Wasser und einem Messer zu befreien; "Schepsen" genannt, so wie das Entrinden gefällter Bäume).
Deshalb hat das Gericht zunächst einmal die 5. und historisch jüngste Variante der Tierquälerei verneint, die das "mutwillige Töten" eines Wirbeltieres unter Strafe stellt (§ 222 Abs 4 StGB). "Mutwillig" tötet, wer das Tier ohne vernünftigen Grund aus reiner "Lust am Töten" tötet. ZB der Anhänger eines Satanskults, der "seinem Herrn und Gebieter" eine Katze "opfert". Für ihn ist dieser Tabestand geschaffen worden. Nicht aber mutwillig tötet ein Metzger, der ein Schwein zwecks Gewinnung von Nahrungsmitteln schlachtet. Oder der Tierarzt, der auf Bitte des Hundebesitzers den alten/ kranken/verletzten Hund von seinen damit einhergehenden Qualen mit einer Spritze erlöst. Und so wie die vier Angeklagten, die die schwer verletzte Katze von ihren Schmerzen/Qualen durch Töten befreit haben und das auch wollten.
Deshalb hat das Gericht auch noch § 222 Abs 1 Ziffer 1 StGB geprüft - rohes Misshandeln eines Tieres oder Zufügen unnötiger Qualen - und auch die Verwirklichung dieser Variante verneint. Beide Tathandlungen setzen das Zufügen "starker Schmerzen" voraus. Wegen der mit dem Schuss aus dem Bolzenschussgerät verursachten Bewusstlosigkeit der Katze und der damit einhergehenden Schmerzunempfindlichkeit ist dieser Tatbestand in beiden Varianten durch die grobe Misshandlung der bewusstlosen Katze weder auf der objektiven, noch auf der subjektiven (Vorsatz) Tatseite verwirklicht worden.
Warum sollten die anfallenden Überstunden eines Beamten nicht abgegolten werden?
Meine Begründung: "weil Beamtin"-, war und ist, sorry, irreführend falsch. In der Sache freilich richtig, weil mit dem in § 190 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geregelten "Gehalt des Staatsanwaltes" (Einstiegsgehalt 5.428,30 Euro bis 15.823,00 für den Leiter der Generalprokuratur) "alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten" sind (Abs 4).
Alles anzeigenerste Anwort auf meine Frage in einem beliebigen Browser:
Wenn auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet wird, läuft die gesetzliche Bedenkzeit oder Frist ab, das Urteil wird schriftlich ausgefertigt und das Verfahren geht in die nächste Instanz über....blablabla - es sei denn die "Überstunden" sind in der Justiz gratis
bei der Zusatzfrage muss ich, weil
"Gesetzliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten unparteiisch aufzuklären und das Recht korrekt anzuwenden. Ein Rechtsmittel dient der Überprüfung eines Urteils auf Fehler. Finanzielle Erwägungen des Staates dürfen die gesetzmäßige Rechtsfindung und die Strafverfolgung nicht blockieren"
zurückrudern....
Allerdngs ist die "Sachlichkeit" wohl ein sehr subjektiver Ansatz (vorallem wenn die von Gutachtern kommen, die der Meinung sind "das Tier hat das wahrscheinlich gar nicht mehr gespürt...."
Am Ende bleibt mein tiefes Unverständnis über dieses Urteil
Zur 1. KI-Antwort: Wenn kein Rechtsmittel innerhalb der 3-Tage-Frist (so genannte "Bedenkzeit") angemeldet wird, wird das Urteil "rechtskräftig". Dann gibt es keine ("automatische") 2. Instanz. Muss dieser KI-Antwort ein glattes "nicht genügend" geben.
Wie viel Arbeit würde denn die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch Schuldberufung in dieser Causa der Staatsanwaltschaft verursachen? Schätze maximal einen Arbeitstag = 8 Stunden. "Überstunden" der fallbearbeitenden Staatsanwältin würden ihr, weil Beamtin, übrigens nicht abgegolten werden. Ergo: Eine Berufung gegen das Urteil einer Einzelrichterin wie in diesem Fall zu erheben, wäre 08-15-Alltagsgeschäft.
Zur 2. KI-Anwort: Die ist richtig, anders als im angelsächsischen Strafverfahrensrecht (USA, UK) sind finanzielle Überlegungen unbeachtlich für die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten.
Zur materiellrechtlichen Seite, warum keine Tierquälerei nach § 222 Abs 1 und Abs 3 StGB ein ander Mal. So viel jetzt: Das Urteil für mich absolut nachvollziehbar und der Freispruch gut begründet.
VincenteCleruzio, zeitlebens bekennender Katzenfreund, der sich sogar, von seiner Frau gezwungen zur Anschaffung eines Hundes, für den Vertreter einer Rasse entschieden hat, die ihrem Aussehen und ihrem Charakter nach den Katzen sehr nahe kommt (Ohren wie Katzen; schnurren wie Katzen, wenn sie gestreichelt werden und sich richtig wohl fühlen; und sind "nur bedingt unterordnungsbereit").
das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt
Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch Kripo und Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und nach Durchführung der Hauptverhandlung durch das Gericht im Beisein eines/einer Vertreters/Vertreterin der Staatsanwaltschaft?
Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?
Wer das etwas mitbekommen hat und verfolgt hat.
Mich macht das Urteil sehr sprachlos.
https://tirol.orf.at/stories/3365523/
Alleine der Umstand, dass der/die Vertreter:in der Staatsanwaltschaft unmittelbar und ausdrücklich nach dem Freispruch auf Rechtsmittel verzichtet hat - sonst wäre das Urteil nicht rechtskräftig geworden -, sollte Dir sagen, dass der Freispruch von der Anklage wegen Tierquälerei schon in Ordnung ist. Warum und wieso, steht eh in dem von Dir verlinkten Artikel des ORF Tirol, wenn was strafrechtlich unklar ist, feel free zu fragen.
Dass die Vier den Videoclip angefertigt, ihr Tun geschmacklos kommentiert und den Clip auch noch ins Internet gestellt geteilt haben, war nicht Gegenstand der Anklage, sagt aber eh mehr über sie, als ihnen je lieb sein wird.
Für mich aber wenig überraschend, der ich im Nachbardorf dieser Vier aufgewachsen bin. Damals in der späten Steinzeit schon hat es geheißen: "Die Brixner Fix, die sind für nix, oas nur wia fi di Zuggabix!" .
Oops ... man darf gespannt sein was nun folgen wird. Da könnten ein paar Personen ein wenig ins Schwizten kommen ...
..... Unklar ist auch, wessen Daten gestohlen wurden und ob sich Österreicher darunter befinden.
Gut möglich, dass da Österreicher darunter sind; ja, sogar sehr wahrscheinlich. Good news. Ich rieche G'schäft.
Jetzt sei nicht kindisch - immer her damit, die Mods und ich werden das gemeinsam durchstehen!
Du schon, bist ja ein Hagelbuchener. Aber den Mod möchte ich sehen, der mich wegen der Rohfassung nicht für die seit letztem September höchst zulässige Dauer von zwei Jahren zumindest in den elektronisch überwachten Hausarrest samt Schreibverbot verbannt hätte. Fix.
Unglaublich pointiert und witzig, das muss man dir lassen! ...
Danke. Die erste Fassung, die Rohfassung, konnte und wollte ich Dir und den Mods nicht zumuten.
Nachdem du dir schon so eine Mühe gemacht hast, bekommst du natürlich eine Antwort von mir.
Ich habe jetzt, so von heute auf morgen gefragt, selbstverständlich auch nicht die perfekte Lösung parat. Ist aber auch nicht meine Aufgabe. Dennoch kann ich erkennen, wenn eine Lösung keine ist und nur Geld kostet, das wohl sinnvoller eingesetzt werden könnte.
Hab' gewusst, dass ich von Dir eine gediegene Antwort erhalten werde auf meine Frage, wie Du Kinder vor Pornos im Internet schützen würdest im Gegensatz zur Regierung, die einen Altersnachweis für den Pornokonsum einführen will, was Du als "unglaublich inkompetent und hilflos" abqualifiziert hast. Grazie, zero.
Für die Anhänger einfacher Sprache die Antwort des hochwohlgeborenen Prinzen übersetzt: "Mia föht, wei z'schnöll g'fragt, komplett da Plan, woas ma da machen soitat, is oawa a nit mei G'schäft. Oans freili woaß i fix, das da Oitersnachweis a Schaß is, der vül Göd kost, des ma bessa fia woas oanders verpulvern soitat. Fia den Befund füh i mi kompatent".
Und immer wenn man denkt: Schlimmer kann es nicht mehr kommen...setzen sie noch einen drauf.
NNNNNNEEEEEIIIIINNNNN!
Den Pionieren in Feldkirch und ihren Fans bleibt aber schon auch wirklich NICHTS erspart. Da könnte man doch glatt zu einem dieser Verschwörungs"theorie"trottel werden und zB an den Fluch eines steinalten Bergzwerges aus dem Montafon glauben, dem beim Besuch einer Partie in Feldkirch die ermäßigte Seniorenkarte verweigert worden ist, weil er keinen Lichtbildausweis bei sich gehabt hat, mit dem er seine 6666 Jahre hätte nachweisen können.
Du Optimist, ich warte auch noch auf eine Antwort bezüglich der Teilnahmegebühr/Kosten an der Liga.
Das tut mir Leid für Dich.
So wie ich den Prinzen bisher wahrgenommen habe, erlaube ich mir, fest davon auszugehen, dass er mir schon noch antworten wird. Adel verpflichtet! Eine Frage der Ehre.
Er hat sich sicher wohl überlegt, wie er die Kinder vor Pornos im Internet schützen würde, bevor er sich sein wohl überlegtes Urteil über die Regierung gebildet, gefällt und hier publiziert hat, die Altersnachweise für den Pornokonsum verlangt, was er als "unglaublich inkompetent und hilflos" qualifiziert hat.
Also, Euer Hochwohlgeboren, heraus mit der Sprache (wenn die Wachteljagd oder was sonst auch immer Wichtiges erledigt ist)!
... Unglaublich hilflos und inkompetent.
Wie schaute denn Dein kompetenter und konkreter Vorschlag aus, Kinder vor Pornos im Internet zu schützen?
Aber jetzt mal ehrlich bzgl. Pornobranche.
Kann man da heutzutage wirklich noch Geld damit verdienen in dem Business, wenn eh fast alles gratis im Netz zu finden ist bzw. der Amateurbereich wirklich den größten Teil ausmacht. !?
Ja, freilich zahlt sich das aus.
Auch die Pornowebseitenbetreiber machen fest (personalisierte) Reklame und cashen damit ab. Fast jedes Mal, wenn ich mir Gratis-Pornos anschaue, poppt früher oder später auch ein Fenster auf, auf dem ich aufgefordert werde, ein Abo bei den "Pioneers Vorarlberg" zu kaufen (dank meines Internetanbieters werde ich in Dornbirn verortet); oder das "eishockeyforum.at" zu besuchen.
Wegen des aktuellen Niedrigwassers der Donau muss das ungarische Atomkraftwerk Paks, das rund 50 Prozent der in Ungarn benötigten elektrischen Energie erzeugt, abgeschaltet werden. Die Donau könnte zwar immer noch genügend Kühlwasser zur Verfügung stellen, doch "die Ansaugpunkte der erforderlichen Pumpen lägen höher als der aktuelle und voraussichtlich weiter sinkende Wasserspiegel, sodass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen könnten."