Hat der nicht eine österreichische Abschiebung "blockiert", weil sie sich Sorgen um die Gesundheit bzw. den Verbleib vom abgeschobenen Afghanen gemacht haben?
Der EuGH? Echt? Wo steht das, ich möchts nachschauen.
Hat der nicht eine österreichische Abschiebung "blockiert", weil sie sich Sorgen um die Gesundheit bzw. den Verbleib vom abgeschobenen Afghanen gemacht haben?
Der EuGH? Echt? Wo steht das, ich möchts nachschauen.
... Auf die EuGH Meinung in dem Fall kann ich auch verzichten. ...
Verstehe. Aber warum genau auf die "Meinung" des EuGH. Wäre der für irgendetwas in diesem Zusammenhang zuständig? Erzähl, damit ich's kapier.
Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wird ihm die Staatsbürgerschaft sowieso aberkannt werden. ....
Erzähl, wie genau das geht ( "Schritt für Schritt"). Damit ich das auch verstehe.
Am Besten außerhalb von Österreich, weil ich will für solche Verbrecher nicht auch noch zahlen.
Abgesehen davon, dass Beran A. österreichischer Staatsbürger ist und deshalb nicht ins Ausland verbracht werden darf: Welches "Ausland" konkret schwebt Dir denn vor, dem Du die Strafvollzugskosten "umhängen" willst, um Deine Geldbörse zu entlasten (sollte er verurteilt werden)?
Informativer medienrechtlicher Artikel über den Servus-TV Wegscheider.
. . . .
neues Thema, weil ich echt neugierig bin --> Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen - salzburg.ORF.at
VincenteCleruzio - würde gerne dein Statement dazu hören 🤔
aus dem Artikel:
für mein Verstänndis bedeutet das doch ein gezielter Schuß von Hinten in den Kopf? Und DAS ist in Österreich ein Freispruch?
Der von Dir zitierte Artikel über den Freispruch heute ist leider "für die Fisch", weil in den entscheidenden Punkten unklar/falsch/nichtssagend.
Informativer ist der Bericht vom ersten Verhandlungstag am letzten Freitag, in dem auch die Argumentation der Verteidigung dargestellt wird, der die Geschworenenbank heute gefolgt zu sein scheint:
Zunächst eine Anmerkung zu Dir: Dass es ein gezielter Schuss von hinten in den Kopf des Einbrechers gewesen wäre (das wäre ein starkes Indiz für Tötungs- = Mordvorsatz), wie Du geschrieben hast, hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft behauptet, sie ist von einem Schuss "auf den Körper des Einbrechers" ausgegangen.
Dabei hat der Angeklagte Tötungsvorsatz bestritten, er habe auf die Schulter gezielt, um einen (vermeintlichen) Angriff des Einbrechers auf ihn abwehren wollen und sei bei Abgabe des Schusses aus kurzer Distanz auch noch ausgerutscht.
Die Hauptfrage:(nach dem Delikt in der Anklageschrift): "Hat der Angeklagte das Opfer mit Tötungsvorsatz getötet?" , haben die Geschworenen einstimmig (8:0) verneint.
Und die Eventualfrage: "Hat der Angeklagte das Opfer mit Absicht schwer am Körper verletzt (worauf es in weiterer Folge verstorben ist)?" haben vier Geschworene bejaht und vier verneint. Weshalb der Angeklagte im Zweifel auch von diesem Vorwurf freigesprochen worden ist.
Ob, und wenn nein, warum nicht, weitere Eventualfragen nach zB (einfacher) vorsätzlicher Körperverletzung (mit fahrlässiger Todesfolge) an die Geschworenenbank gestellt worden sind und Zusatzfragen nach dem von der Verteidigung relevierten "Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt" (Putativnotwehr, der Angeklagte hat nach seinen Angaben einen Angriff des Einbrechers auf ihn wahrgenommen), der zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung usw führen kann, all das geben die Artikel auf ORF Soizburg nicht her.
Ich hoffe kompetentere Journalisten bringen Licht in mein Dunkel, dann melde ich mich wieder.
Nachmeldung: Leider habe ich keine Antwort auf meine Fragen gefunden. Laut "Kronen-Zeitung" haben die Geschworenen sogar Notwehr bejaht, was ohne weiteres zum Freispruch führt; und nicht nur "irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation", was zur Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung geführt hätte, wenn der Irrtum, es läge eine Notwehrsituation vor, einem sorgfältigen Menschen in der Situation bei der Abgabe des Schusses nicht unterlaufen wäre.
Für welches Delikt der Rechtfertigungsgrund der Notwehr von den Geschworenen bejaht worden ist, habe ich nicht herausgefunden.
Case closed.
Doch noch fündig geworden in den Salzburger Nachrichten, und das hat meine Neugierde gestillt (und meine Vermutung bestätigt):
"Hingegen bejahten die Geschworenen eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - und zwar verübt in - gerechtfertigter - Notwehr. Sie sahen beim Angeklagten somit auch kein straffbares Überschreiten von Notwehr. Der Schwurgerichtshof fällte daraufhin einen Freispruch - nicht rechtskräftig."
du bist alt genug und in deinem job erfahren um zu wissen, dass der mensch zu allem fähig ist.
"Ja, das stimmt" (© Toni eh schon wissen). Muss ich echt jetzt wegen Dir anfangen, die Ironie-Tafel in die Höhe zu recken?
Trotzdem gibt es auch für mich immer wieder einmal Sachen zum Thema "wozu der Mensch fähig ist", die mich in Erstaunen versetzen. Dieses Wochenende unter der Subkategorie "Frau".
Um Viertel vor Elfe in der Nacht mit 1,6 Promille im Öl am Steuer eines Motorboots auf dem Wörthersee unterwegs die Kapuzinerinsel "übersehen" und auf ihr gestrandet.
15 "Wingsuit-Springer:innen" hüpfen in 4.000 Meter über Hohenems aus dem Flieger. Zwei Frauen stoßen im Flug heftig gegeneinander,.
Eine (32 Jahre alt) verliert dabei das Bewusstsein und damit die Kontrolle über ihr Fluggerät, Fallschirm inklusive, auf Dauer. Der Fallschirm öffnet sich automatisch, im Sinkflug streift ihr regungsloser Körper eine Hochspannungsleitung und fällt dann in den Alten Rhein, aus dem ihn dort Badende herausfischen. Mit lebensbedrohlichen Verletzungen wird sie ins Krankenhaus gebracht.
Die andere Frau (48 Jahre alt) erlangt nach dem Zusammenstoß wieder das Bewusstsein, kann selbst den Fallschirm öffnen, eine kontrollierte Landung gelingt ihr nicht, auch sie streift eine Hochspannungsleitung und prallt aus einer Höhe von etwa zehn Metern auf den Boden. Nicht lebensbedrohlich verletzt.
Warum mein Erstaunen? Weil die weltweit höhere Lebenserwartung der Frauen gegenüber Männern auch darauf zurückzuführen ist, dass sie seltener als Männer besoffen (in der Nacht) Motorboote steuern und mit Wingsuits fliegen.
Hätte nicht für möglich gehalten, wozu Poolisten fähig sind: "...bis das ganze Leitungsnetz am Dienstagabend ausgesaugt war". 🥳
aus Königsberg ergeht posthum die erkenntnis eines der größten philosophen zu den unGust i ösi keiten der neuzeit ...
https://dietagespresse.com/gastkommentar-…oevp-imperativ/
ps | an dieser stelle sei an seine letzten worte erinnert :
`ich möchte, dass einmal eine wurst nach mir benannt wird´
Grazie mille. Vom Feinsten!
kann mir wer von euch da weiterhelfen? Sind ja eh paar Experten da. VincenteCleruzio
Gibt es für sowas in Österreich eine Verjährung? so quasi.... nach 20 Jahre gibt es keine Anklage mehr...
§ 57 Abs 1 StGB ordnet an, dass strafbare Handlungen, die mit 10 bis 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind - Musterbeispiel dafür ist Mord - nicht verjähren.
Der verlinkte ORF-Artikel endet mit dem Satz: "Das Verbrechen des Mordes ist mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang bedroht.".
Das ist in dem konkreten Fall irreführend. Wenn nämlich, wie in diesem Fall, mehr als 20 Jahre seit der Tat vergangen sind, dann drohen statt "lebenslang" nur noch "bis zu 20 Jahre" Freiheitsstrafe.
Trotzdem eine eine Frechheit das Urteil. Und die grössere Frechheit ist, dass sich der Bundeskanzler dazu äußert. Ich glaube die 43000 tun ihm nicht wirklich weh und 10k im Monat ist auch gerad nix nix. Er kann gerne mit mir tauschen.
Für die Prävention hätte ich mir ein höheres Urteil erwartet, und eigentlich kann es nicht sein, wenn es rechtskräftig ist, dass ein Vorbestrafter im Parlament sitzt.
Zeigt nur, das diese "Art" von Menschen keinen Genierer haben. Erkennt man auch gut beim Westenthaler.
Von den "10k" brutto pro Monat musst neben den uns alle treffenden Abgaben auch noch die "Parteiabgabe" (mir unbekannter Höhe) abziehen, die meines Wissens alle Abgeordneten ihren Parteien abliefern müssen.
Gebe Dir aber Recht, schlecht entlohnt sind die NationalrätInnen nicht. Also bemühe Dich um einen Sitz.
Alles unter 12 Monate (Anm: "nicht mehr als 12 Monate bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe" bzw "nicht mehr als 6 Monate unbedingte Freiheitsstrafe") hat für die Jungs ja kaum Konsequenzen
.
Na, ja. Eine Verurteilung - sollte sie rechtskräftig werden ,- wegen Missbrauchs der Amtsgewalt ist ja per se schon nicht nichts. Die drei Monate unbedingt, die in Geldstrafen umgewandelt worden sind in Höhe von rund 23.000 bis 43.000 Euro, sind auch nicht nichts. Plus die Schadenersatzansprüche der übergangenen, besser qualifizierten Bewerberin um den Leitungsposten des Finanzamts und der Republik Österreich, über die das Schöffengericht nicht entschieden hat und um die sich ein Zivilgericht zu kümmern hat, so sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen können. Von den Kosten für die Strafverteidigung - 14 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht, ja, da kommt schon was zusammen - und vom Reputationsverlust ganz zu schweigen. Und der Leiter des Finanzamts Österreich war ja bis dato suspendiert vom Dienst, womit auch Gehaltseinbußen verbunden sind. Gilt vermutlich auch für den anderen Finanzbeamten.
Und den Gehaltsunterschied zwischen Klubobmann Wöginger und einfaches Mitglied des Nationalrats Wöginger kennst auch? 170 % vs 100 % oder - in realen Zahlen - € 17.597,00 vs € 10.351,00 brutto (jeweils x 14).
die Strafe ist viel zu mild
Bundeskanzler und Rechtsanwalt Stocker findet das Urteil "im Strafausmaß sehr hart". Jo, was jetzt?
Üblicherweise wird in OÖ für - wie hier - nicht Vorbestrafte das sogenannte "Eingangsfünftel" gewählt. Bei der Strafdrohung für Missbrauch der Amtsgewalt (Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren) wäre das ein Jahr Freiheitsstrafe gewesen.
Entgegen allen Medienberichten haben die drei Verurteilten nicht je 7 Monaten bedingt und eine unbedingte Geldstrafe erhalten (Wöginger 43.200 Euro, der suspendierte Chef des "Finanzamts Östrreich 33.840 Euro und der Betriebsrat 22.680 Euro).
Sondern jeweils eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten (also 2 Monate weniger als das "Eingangsfünftel"), wovon 7 Monate auf drei Jahre Probezeit bedingt nachgesehen worden sind.
Und die auf 10 fehlenden 3 Monate, die für das Schöffengericht aus generalpräventiven Gründen nicht bedingt nachgesehen werden konnten, mussten - kurze Freiheitsstrafen (nicht länger als 6 Monate) schaden mehr als sie nützen - in Geldstrafen umgewandelt werden. Und zwar - ein Tag Freiheitsstrafe entspricht 2 Tagessätzen Geldstrafe - in Höhe von (3 Monate x 30 Tage x 2) jeweils 180 Tagessätzen.
Die Höhe des jeweiligen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Verurteilten, er ist so hoch, dass der Verurteilte für jeden Tag auf das Existenzminimum reduziert wird. Wöginger zB muss für 180 Tage = 6 Monate lang pro Tag 240 Euro an Strafe zahlen.
Berlin gewinnt in Mannheim mit 1:4 und wird in der 5. Partie der Finalserie zum 12. Mal Meister in det DEL.
Wie bisher, die Partie voll im Griff und extrem effizient. Anders Mannheim, im 2. Drittel die Oberhand gewonnen, aber nicht ein Tor zustande gebracht trotz Großchancen. Erst 70 Sekunden vor Schluss das eine Tor. Congratulazioni Berlin.
Das ist genau der Fehler der SPÖ, sie ruht sich auf die unbestrittenen Verdienste der Vergangenheit aus. Aber die Welt hat sich verändert und weiter gedreht.
Also mehr "linke Politik" statt "Ausruhen auf den verdienten Lorbeeren"?
Warum dann oben aber wörtlich: "Aber zu glauben, dass mit einer linken Politik irgendwas besser wird ist halt auch völlig realitätsfremd."?
Hilf mir bitte, ich kenn mich nicht mehr aus. Dass sich die Erde einmal am Tag um die eigene Achse dreht und sich das Geschehen auf ihr ändert, das ist banal.
Aber zu glauben, dass mit einer linken Politik irgendwas besser wird ist halt auch völlig realitätsfremd.
Arbeiter/Angestellter scheinst ja eher keiner (gewesen) zu sein.
Aber versuche doch einfach am heutigen 1. Mai herauszufinden, was die Forderung der Mitglieder der "working class" gewesen ist, die den 1. Mai für sie zum Feiertag gemacht hat. Weltweit.
Und wenn Du dann noch Zeit und Muße hast, dann recherchiere und berichte, was "rechte Politik" alles Gute für die Arbeiter/Angestellten in Österreich geschaffen hat.
Mannheim gewinnt in der OT2 und schreibt an in der Serie. "Nur" noch 3:1 für Berlin.
Am Sonntagnachmittag geht's weiter in Mannheim
Mannheim gleicht knapp vor Schluss zum 3:3 aus, daher OT.
Der OE1 Jazztag anlässlich des UNESCO International Jazz Day jetzt live aus dem Treibhaus im Herzen der Alpen. Enjoy!
Zuerst Manu Delago (Hang) und Max ZT (Hackbrett). Danach die Rapperin Yasmo alias Yasmin Hafedh mit ihrer Jazz-HipHop-Band Klangkantine.
Zum Aufwärmen für den von der UNESCO 2011 ausgerufenen "Internationalen Jazztag" morgen.
Tjo, da war der christian 91 mit seiner Pool-Storia am Puls der Zeit, auch wenn es ihm eher um die Kohle und den Anwalt eines Nachbarn gegangen ist, der sich gerade die Forderungen der Wasserversorger juristisch genau anschaut.
60 Prozent weniger Niederschläge im 1. Quartal 2026 gegenüber dem längerjährigen Durchschnitt.
In Reith im Alpbachtal, quasi meine ehemaligen Nachbarn, sollen sogar die Autos und die Wege vor dem Haus nicht mehr gebadet werden sollen. Saharastaub hin oder her!
Fribourg setzt die neue junge Serie der Heimsiege fort und gewinnt mit 2:1 in OT1.