Bitter, dieser Assist zum Anschlusstreffer der Slovaken.
Beiträge von VincenteCleruzio
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Fett'n, dass Schneider nicht in die Kühlbox geschickt worden ist.
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Und schon wieder ein Tor für den gebürtigen Innsbrucker: 2:0 für Östarreich.
Was gibt's da zu Lachen Daywalker50 ? War eine fruchtbare Zeit fürn Papa Peter in Innsbruck damals. Neben dem Hockey bei den Haien das Jusstudium dort finalisiert 2003, 2004 den Sohn Marco bekommen und sein Dissertationstudium begonnen, das er dort 2006 - da schon bei den Capitalisti in Wien - erfolgreich abgeschlossen hat. Hatte aber auch einen super Betreuer. Fix.
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Und schon wieder ein Tor für den gebürtigen Innsbrucker: 2:0 für Östarreich.
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Sehr schön herausgespielt das 1:0. Gfoit ma!
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Geh, Schaaaa°°°°°°, der Emptynetter jetzt auch noch.
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so geil, der Innsbrucker, der Marco: 1:2!
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Jetzt drücken die Schweden aber schon stark.
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Jo, warum nicht. 0:1, Baumgartner verwandelt.
(delivered just in time).
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ORF SoundORF Sound ist das digitale Audio-Angebot des ORF. Alle öffentlich-rechtlichen Radiosender Österreichs live und die besten Inhalte kuratiert, 30 Tage on Demand.sound.orf.at
Noch 29 Tage zum Nachhören für die zartbesaiteten Freunde des Jazz: Ralph Towner (g) und Gary Peacock (b) spielen in Wien im RadioKulturhaus Stücke aus ihrem 1993 beim Münchener Label ECM erschienenen Duoalbum „Oracle“ und streuen zwei Jazz-Standards ein.
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ah, du gehörst auch zu den Kunden die 5 Minuten vor Geschäftsschluß "einreiten" - das Personal hat eine Riesenfreude damit
Ist 55 Minuten vor Geschäftsschluss um 19 Uhr auch zu spät? Dass zwei afghanische Mitarbeiter mit mir ausführlich geratscht haben - einer von ihnen ex -Mitarbeiter auf Besuch an seiner früheren Arbeitsstelle, ich hatte ihm erfolgreich dabei geholfen, die begehrte Lehrlingsstelle als Automechaniker zu finden - muss zwar keine "Riesenfreude" über meinen Besuch gewesen sein, eine gewisse Freude auch bei mir kann ich aber bestätigen.
Bitte weitergehen, hier gibt's nichts zu sehen.
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Ist der Stream ein bissl hinten nach oder wie?
Mein Freund und Zwetschgenröster, ich schau zeitversetzt, weil ich ja zwischendurch einkaufen gehen musste.
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Der Innsbrucker stellt auf 2:2. Supa Marco.
Ich weiß, ich schau zeitversetzt.
No goal, Goaliebehinderung. Der Schirithread ist eh offen. Gebt ihnen!
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es gab zu dem thema politiker vor gericht in ö1 ein interview mit Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, Präsident des OGH. könnte dich, der sich in der materie auskennt, aber auch für andere hier im forum, interessieren.
Danke, ist mir als Dauerhörer von OE1 tatsächlich entgangen. Heute geht´s noch mit dem Nachhören.
Kodek, guter Mann. Auch in der ZIB2 ein cooles Interview (seinem Vorschlag, als Mittel gegen überlange Verfahren die Beschuldigtenrechte einzuschränken - leider hat Wolf nicht nachgefragt, was er konkret meint -, kann ich freilich nicht zustimmen)
Urteil gegen Grasser: OGH-Präsident Kodek verteidigt Entscheidung | ZIB2 vom 25.03.2025 - YouTube
Back to KHG:
Grasser gibt laut DER STANDARD in seinem Insolvenzantrag an das BG Kitzbühel an, Schulden in Höhe von 21 Millionen Euro zu haben: 12,7 Mio aus dem vom OGH bestätigten Anspruch der Republik auf Zahlung der Bestechungssumme von 9,8 Mio plus Zinsen; dann (aber hallo!) 7,9 Mio Schulden bei der Finanz; den Rest in Höhe von 400.000 soll er einer Angehörigen (laut ORF seine Frau Fiona mit Darlehensforderungen in Höhe von 270.000), drei Rechtsanwälten und einer Steuerberatungskanzlei schulden.
An Vermögen habe er nur noch 300.000 Euro: "Es sei ihm nicht möglich gewesen", während der fast 16 Jahre des Strafverfahrens "eine Anstellung zu finden". Tjo, überqualifizierte Absolventen des Studiums der Betriebswirtschaftslehre haben es schon schwer bei der Suche nach Arbeit.
Aber von Seite Dritter sei ihm Unterstützung zugesagt, "natürlich nur in begrenztem Ausmaß".
Deshalb bietet er seinen Gläubigern in seinem "Zahlungsplan" an, binnen zwei Wochen "3 Prozent" ihrer Forderungen zu erfüllen, also 630.000 Euro zu zahlen.
Ich weiß ja nicht, wer die Experten sind, die ihm dabei geholfen haben, aber schauen wir einmal, ob das Aussicht auf Erfolg hat.
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Die wohl berühmtesten fünf Viertel der Musikgeschichte.
Zuerst etwas langsamer, für mich perfekt; dann, als sie das Stück schon ein paar Mal geübt hatten, sportlich ehrgeizig schneller.
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Als Albert Einstein in den Himmel kam, hatte er einen Wunsch frei. Er überlegte kurz und wünschte sich, endlich die »Weltformel« kennenzulernen.
Gott war einverstanden und begann, eine lange Formel aufzuschreiben. Einstein las jede Zahl aufmerksam mit. Dabei wurde er immer nervöser. »Aber die ist ja voller Fehler!«, rief er plötzlich verärgert.
»Ich weiß«, antwortete Gott lächelnd.
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Hab heute gelesen, dass der Hochegger eine Quote von 0,15% angeboten hat!!! Ist auch nicht nichts
Stimbt.
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ein wenig zum Thema passend:
Grasser hat Privatkonkurs beantragt beim BG Kitzbühel.Jetzt werden wir uns die Rückforderung der gesamten 9,8 Mio Bestechungsgeld (9,6 für Buwog, 0,2 für die Einmietung in den Terminal Tower) wohl weitgehend in die Haare schmieren können, weil der Walter "bar auf's Handerl" Meischi ist ja auch insolvent; und der Hochegger hat die Rückforderung seines Anteils an der Bestechungssumme längst bei seiner Insolvenz vor Jahren anerkannt und in Höhe der Quote mit schuldbefreiender Wirkung getilgt.
So wird KHG dann wohl auch, wenn er vom Häfen in den elektronisch überwachten Hausarrest übersiedeln wird, nicht die (vollen) 22 Euro/Tag Überwachungskosten (Abnutzung der GPS-Fußfessel und des Alkomaten in der Wohung usw) zahlen müssen.
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Klaro ja, das hätts ja am Anfang schon wissen können und den Fall gar nicht übernehmen.
Selbst wenn sie von den für einen Strafrichter fetzendepperten Tweets ihres Mannes gegen Grasser gewusst hat, hätte sie sich nicht, wie Klaro ganz richtig geschrieben hat, alleine deswegen für befangen erklären und die Übernahme der Verhandlung des ihr durch die feste Geschäftsverteilung (Recht auf den gesetzlichen Richter) zugewiesenen Monsterfalls ablehnen und ihren dafür vorgesehenen Ersatzrichter:innen überlassen dürfen.
Alle für Befangenheitsfragen in der konkreten Sache zuständig gewesenen Instanzen, angefangen vom Gerichtspräsidenten Forsthuber, der deswegen einschreiten hätte können und müssen und es nicht getan und das auch der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, über den vierköpfigen Schöffensenat, dem neben der Vorsitzenden und den zwei Laien auch ein weiterer Berufsrichter angehört hat, über die Generalprokuratur beim OGH ( "Rechtsfürsorgerin") - ex-Justizminister Böhmdorfer ist schon 2018 mit seiner "Anregung" einer Nichtigkeisbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes deswegen gescheitert - bis zuletzt hin zum Obersten Gerichtshof haben die Befangenheit der Vorsitzenden des Schöffengerichts wegen der Tweets ihres Mannes und der Beschäftigung ihres Stiefsohns bei einer Tochter der bei der Vergabe der BUWOG zu kurz gekommenen CA Group VERNEINT.
Warum? Weil eine Ehefrau nach heutigen Vorstellungen nicht (mehr) per se ein auch unter der mentalen Knute eines patriarchalischen Ehemanns stehendes "Tschopperl" ist, als das sie von Verteidigern - "ein Königreich für einen Strohhalm!", angesichts der Beweislage laut Anklageschrift - hingestellt worden ist und bis zum EMRG in Strasbourg hingestellt werden wird.
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das letztinstanzliche urteil ist in der bevölkerung doch eher auf unverständnis gestoßen. grasser hat das urteil hinausgezögert und ist dafür auch noch belohnt worden, so kams zumindest bei vielen an.
Verstehe. Leider sind Journalisten auch der Qualitätsmedien juristisch meist so schwach auf der Brust, das sie nicht einmal die Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofs auf seiner Website lesen, verstehen und richtig nacherzählen können (https://www.ogh.gv.at/medieninformat…ur-causa-buwog/). Von den Trashmedien will ich gar nicht reden.
Ich hab' aber ein Problem nur damit, in welchem Ausmaß eine überlange Verfahrensdauer als strafmindernd im Einzelfall berücksichtigt werden soll.
Der an sich sehr kluge neue Präsident des Obersten Gerichtshofs, Kodek, hat im ZIB2-Interview mir Armin Wolf betont, dass Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Verdächtigen/Beschuldigten/Angeklagten dabei keine Rolle spielen dürfen; und dass stattdessen ihre Rechte zur Bekämpfung von Ermittlungsmaßnahmen usw eingeschränkt gehörten, um überlange Verfahren zu vermeiden.
Leider hat der sonst so vife Wolf nicht nachgefragt, was Kodek damit konkret gemeint hat. Die Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, in dem die Weichen für die Hauptverhandlung gestellt werden, sind mit Wirksamkeit ab 2008 endlich auf ein Niveau gehoben worden, das sich auch international sehen lassen kann. Und jetzt sollen sie wieder "abmontiert" werden wegen des einen BUWOG-Verfahrens?
Die Spur des Bestechungsgeldes aufzuklären von Wien nach Zypern nach Delaware nach Liechtenstein und von dort zum Teil wieder als Cash nach Wien und dort nächtens eingezahlt bei der Meinlbank und von dort auf Konten einer Ferint in Zürich und einer Mandarin in Antigua bis hin zur Überweisung von 25.000 an einen Schmuckhändler von einem dieser Konten unter dem Betreff "Ohrringe für Fiona", das geht nicht von heute auf morgen.
Banken legen großen Wert auf das Bankgeheimnis, Treuhänder als Rechtsanwälte und Steuerberater großen Wert auf ihre Berufsgeheimnisse und wenn dann zB in Liechtenstein ein Rechtshilfeersuchen um Bankauskünfte und Sicherstellungen von Beweismitteln bei einem Steuerberater/Rechtsanwalt-Treuhänder von diesen bekämpft und deshalb vor vier Instanzen bis hin zum Staatsgerichtshof (Verfassungsgericht) geprüft werden müssen, dann sind bald einmal zwei Jahre vergangen. Damit muss ein Beschuldigter wie Grasser gar nichts zu tun gehabt haben.
Ein Jahr Verzögerung im Ermittlungsverfahren hat die österreichische Justiz jedenfalls auf ihre Kappe zu nehmen durch einen Zustellfehler. Die Aufforderung des Haft- und Rechtsschutzrichters des LG für Strafsachen Wien an den Verteidiger des Steuerberaters und Rechtsanwalts T., binnen 2 Wochen die 50.000 Seiten der in der Kanzlei des T. sichergestellten Papiere zu sichten und auszusortieren, was nicht in den Strafakt gehört, damit der Haft- und Rechtsschutzrichter leicht und schnell prüfen und entscheiden kann, was tatsächlich nicht in den Ermittlungsakt gehört, ist an den Ex-Verteidiger des T. gegangen. Diesen Zustellfehler hat das OLG Wien entdeckt, als es die bereits fertiggestellte Anklageschrift auf ihrem "Vorhabensweg" ins Justizministerium geprüft hat.
Also zurück an den Start und Zustellung an den aktuellen Verteidiger. T. hat die Dauer der Prüfung: zwei Wochen für 50.000 Seiten neben seiner sonstigen Arbeit -, zu Recht und mit Erfolg beim OLG Wien angefochten (und dann, glaube, 6 Wochen dafür eingeräumt erhalten und am vorletzten Tag dieser Frist dem Haft- und Rechtsschutzrichter mitgeteilt, die 50.000 elektronisch erfassten Seiten könne von seiner EDV nicht sichtbar gemacht werden, was das danach angerufene OLG als "Rechtsmissbrauch" gewertet und die Übernahme aller 50.000 Seiten in den Ermittlungsakt genehmigt hat). Dieser Vorgang hat die Erhebung der Anklage um ziemlich genau ein Jahr verzögert.
Sonst wäre mir jetzt nichts in Erinnerung, was Grasser und Co zu Unrecht verzögert hätten.
Ihr Einspruch gegen die Anklageschrift war - was selten gelingt - in zwei wesentlichen Punkten erfolgreich. Zwei Fakten wurden ausgeschieden/eingestellt, nämlich Auswahl von Lehman Brothers für die Vorbereitung und Betreung des Bieterverfahrens statt einer billiger anbietenden CA Tochter und der Verkauf aller Bundeswohnbaugesellschaften im Gesamtpaket statt sie einzeln zu verkaufen, was nach dem Rechnungshof mehr Erlös gebracht hätte.
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des mit der reduktion des strafmaßes war eh a griff ins klo für die justiz. die war danach eh im erklärungsnotstand. schließlich kommt die verfahrensdauer auch durch die einsprüche von grasser und co zustande.
Freilich haben die Rechtsmittel und -behelfe der Beschuldigten zur Verfahrensdauer beigetragen, sie aber sind das gute Recht der Beschuldigten.
Dass der OGH die überlange Verfahrensdauer als Grundrechtsverletzung festgestellt und durch eine deutliche Reduktion der Freiheitsstrafe berücksichtigt hat, würde ich nicht als "Griff ins Klo" bezeichnen (was immer mit diesem unappetitlichen Bild gemeint sein soll).
Im Gegenteil. Der OGH hat damit schon innerstaatlich den in diesem Punkt aussichtsreichen EMRK-Beschwerden den Boden entzogen und uns Steuerzahlern wegen sonst drohender Schadenersatzzahlungen an die Beschwerdeführer Geld sparen geholfen.
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Nein, die EMRK-Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Nach Art 39 Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte der Gerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers oder von Amts wegen unter dem Titel "vorläufige Maßnahme" den Vollzug der Freiheitsstrafe vorläufig aussetzen, wenn für ihn nach Einbringung der Beschwerde von vornherein klar ist, dass die Beschwerde erfolgreich sein wird und dass das Urteil samt Freiheitsstrafe wegen Verletzung der EMRK aufgehoben werden muss. Sehe dafür freilich keinen Ansatzpunkt trotz der Reden der Verteidiger wegen des "Anscheins der Befangenheit" der Vorsitzenden des Schöffengerichts aufgrund der Tweets ihres Ehemannes und der Tätigkeit ihres Stiefsohns bei einer Tochter der CA Group, die im geschobenen Verkaufsverfahren dank dieser Spitzbuben den Kürzeren gezogen hat.
Der OGH hat allerdings - so ist der Pressemitteilung zu entnehmen gewesen - die sehr, sehr lange Verfahrensdauer (das wäre ein potentieller Beschwerdegrund wegen Verletzung des Art 6 EMRK gewesen, freilich keiner für eine "vorläufige Maßnahme" durch Aufschub des Strafantritts) selbst bereits ausdrücklich als Verletzung der EMRK festgestellt und bei der Festsetzung der Freiheitsstrafen entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte spürbar berücksichtigt.
Und zwar so: Bei einem Strafrahmen von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe wegen der Untreue mit einem Schaden von 9,8 Millionen Euro (9,6 Mio Schmiegeld für die Buwog, 200.000 für die Einmietung der Finanz- und Zollämter in den Terminal Tower neben dem Bahnhof Linz) waren die 8 Jahre für den ex-Finanzminister Grasser (er war unbescholten, die Tat lag im Zeitpunkt des Ersturteils im Dezember 2020 bereits 16 Jahre zurück, seither hatte er sich wohlverhalten) zu hoch, 6 Jahre wären dafür tat- und schuldangemessen gewesen. Und wegen der überlangen Verfahrensdauer musste diese Strafe entsprechend der Rechtsprechung des EGMR spürbar verringert werden, der OGH hat sich für eine Verringerung "um etwa ein Drittel" (= um 2 Jahre) entschieden. So sind die 4 Jahre für Grasser zustande gekommen.
Was ich bis heute nicht verstehe: Wenn ein Beamter, und das ist ein Finanzminister wie Grasser "funktional" gewesen bei der vom Nationalrat beschlossenen Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften, ein Allgemeindelikt wie die Untreue "unter Ausnutzung seiner Amtsstellung" begeht - nur als Finanzminister hatte er Zugang zur Info über die Höhe des Konkurrenzangebots- , dann kann die Strafdrohung um die Hälfte überschritten werden, dann hätten Grasser nach § 313 StGB 1 bis 15 Jahre gedroht (für mich wäre das ein Paradeanwendungsfall für diese Bestimmung). Dann hätten die 8 Jahre im Ersturteil auch für den OGH gepasst. Und davon - von mir aus, ich hatte mit 1 Jahr gerechnet - 2 Jahre wegen der überlangen Verfahrensdauer abgezogen. Das Unterlassen der Anwendung des § 313 StGB durch das Erstgericht hätte die WKStA allerdings mit Berufung bekämpfen müssen, was sie nicht getan hatte.
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Ach Gott, macht doch keine Umstände. Der Bogen von Bananen zu Busch zu Kolonialismus wurde immerhin von deinem Paragraphenfreund gespannt. Der kann dich da sicher sehr gut unterweisen solltest du noch Fragen haben. Da wird aber höchstwahrscheinlich schon eine Honorarnote fällig, mein Hinweis hingegen war für dich kostenlos
Warum sachlich argumentieren, dass Begriffe wie "Bananen-" und "Buschliga" aber schon rein gar nichts mit der Attitude desjenigen zu tun haben können, der sich wie ein weißer Kolonisator den Bewohnern seiner (nur) bananenproduzierenden oder von, weil nicht einmal agrarisch nutzbar, wertlosem Busch bedeckten Kolonie weit überlegen erachtet; wenn's persönlich auch geht.
Um Deinen Neidkomplex gegenüber Honorarnoten von Anwälten abzubauen? Armseligkeit, dein Name ist Jabberwocky .
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So eine Überlegenheit in einer Finalserie ist einmalig. Viele sehr schön herausgespielte Tore, sattelfeste Verteidigung und ein bombensicherer Goalie, perfekter Auftritt der Berliner Eisbären.
Congratulazione Orsi Polari