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Dies und Das - der Plauderthread

  • Powerhockey
  • 15. August 2010 um 21:56
  • Spengler
    Trottel
    • 29. März 2025 um 09:50
    • #926

    Wenn sich sogar die KI gegen den Chef stellt, weil der so dämlich ist...:D

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  • Jabberwocky
    NHL
    • 3. April 2025 um 12:42
    • #927

    Was manche bestimmt während unzähliger Folgen Musikantenstadl bereits vermutet haben ist nun gewiss.

    Auch Affen können jodeln
    Affen und Menschenaffen sind die nächsten Verwandten des Menschen in der Tierwelt. Sie können nicht sprechen, aber einige von ihnen haben spezielle Strukturen…
    science.orf.at
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. April 2025 um 00:12
    • #928

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    Volle Kanne!:D

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (5. April 2025 um 00:26)

  • djchrisko
    The real Almerer ;-)
    • 8. April 2025 um 07:32
    • #929

    "Live" - Ticker aus dem Jahr 1945.

    Grandiose Idee vom Standard!

    7. April 1945: Wien ist umkämpft, im Westen lebt der Mythos Alpenfestung - Livebericht - Zeit

  • Spengler
    Trottel
    • 18. April 2025 um 19:05
    • #930

    Meloni bei Trump,

    irgendwie tut sie mir schon leid!

    Den Typen musst mal aushalten ohne ihm eine zu knllen.

  • Klaro
    NHL
    • 20. April 2025 um 00:01
    • #931
    Zitat von Spengler

    Meloni bei Trump,

    irgendwie tut sie mir schon leid!

    Den Typen musst mal aushalten ohne ihm eine zu knllen.

    Ich denke die kommen schon zu recht miteinander wenn Trumpiboy seine Griffel von ihr lässt, sie verbindet ja eine "ähnliche Gesinnung" ;).

  • Rick33
    Nationalliga
    • 23. April 2025 um 19:43
    • #932
    Zitat von Spengler

    Meloni bei Trump,

    irgendwie tut sie mir schon leid!

    Den Typen musst mal aushalten ohne ihm eine zu knllen.

    Bild 1. Bist du deppat. ist der dumm.

    Bild 2. Warum bin ich nicht zuhause geblieben.

    Bild 3. Giorgia. Fassung bewahren.

    Bild 4 Wenn der noch ein Wort sagt erwürg ich ihn.

  • Online
    hockeyfan#22
    teichpirat
    • 29. April 2025 um 09:57
    • #933

    Mark Carney - Stats, Contract, Salary & More


    der neue Kanadische Premierminister :D

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 29. April 2025 um 10:07
    • Offizieller Beitrag
    • #934

    ich finde dass Torleute nicht in so verantwortungsvolle Positionen kommen sollten. ^^

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • mcguy
    In(n)sight
    • 29. April 2025 um 10:17
    • #935
    Zitat von Fan_atic01

    ich finde dass Torleute nicht in so verantwortungsvolle Positionen kommen sollten. ^^

    wäre er rechtsfänger ok, aber er ist/war linksfänger...

  • gm99
    Biertrinker
    • 29. April 2025 um 11:59
    • #936

    Einen ehemaliger Eishockey-Spieler als Landeschef? Hatte die Steiermark schon vor 20 Jahren ^^

  • BigBert #44
    The Freight Train
    • 29. April 2025 um 13:00
    • #937
    Zitat von gm99

    Einen ehemaliger Eishockey-Spieler als Landeschef? Hatte die Steiermark schon vor 20 Jahren ^^

    Ja, aber der war Center und wenigstens ka Goalie.^^

  • beckman99
    NHL
    • 29. April 2025 um 13:08
    • #938

    viel interessanter ist der aspekt, dass er zwei jahre in harvard war. nicht nur dass trump kanada gerne zum 51. state machen möchte, er hat es jetzt auch mit jemand zu tun, der sich der eliteuni in ihrem kampf gegen trump wahrscheinlich verbunden fühlt.

  • Klaro
    NHL
    • 29. April 2025 um 13:40
    • #939

    Hat eine Beschwerde beim EGMR eigentliche aufschiebende Wirkung bei einer allfälligen Forderung für einen KHG Haftantritt?

    Weiß das wer?

  • djchrisko
    The real Almerer ;-)
    • 29. April 2025 um 13:55
    • #940

    Standard says "no"


    Aber VincenteCleruzio kann da sicher auch was dazu sagen, bitte?

  • weile19
    TSN hockey insider
    • 29. April 2025 um 14:01
    • #941

    Nein, hat es nicht. Bis die entschieden haben, sitzt er schon längst mit einer Fußfessel zu Hause oder ist überhaupt schon wieder in Freiheit

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 29. April 2025 um 14:45
    • #942
    Zitat von djchrisko

    Standard says "no"


    Aber VincenteCleruzio kann da sicher auch was dazu sagen, bitte?

    Nein, die EMRK-Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

    Nach Art 39 Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte der Gerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers oder von Amts wegen unter dem Titel "vorläufige Maßnahme" den Vollzug der Freiheitsstrafe vorläufig aussetzen, wenn für ihn nach Einbringung der Beschwerde von vornherein klar ist, dass die Beschwerde erfolgreich sein wird und dass das Urteil samt Freiheitsstrafe wegen Verletzung der EMRK aufgehoben werden muss. Sehe dafür freilich keinen Ansatzpunkt trotz der Reden der Verteidiger wegen des "Anscheins der Befangenheit" der Vorsitzenden des Schöffengerichts aufgrund der Tweets ihres Ehemannes und der Tätigkeit ihres Stiefsohns bei einer Tochter der CA Group, die im geschobenen Verkaufsverfahren dank dieser Spitzbuben den Kürzeren gezogen hat.

    Der OGH hat allerdings - so ist der Pressemitteilung zu entnehmen gewesen - die sehr, sehr lange Verfahrensdauer (das wäre ein potentieller Beschwerdegrund wegen Verletzung des Art 6 EMRK gewesen, freilich keiner für eine "vorläufige Maßnahme" durch Aufschub des Strafantritts) selbst bereits ausdrücklich als Verletzung der EMRK festgestellt und bei der Festsetzung der Freiheitsstrafen entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte spürbar berücksichtigt.

    Und zwar so: Bei einem Strafrahmen von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe wegen der Untreue mit einem Schaden von 9,8 Millionen Euro (9,6 Mio Schmiegeld für die Buwog, 200.000 für die Einmietung der Finanz- und Zollämter in den Terminal Tower neben dem Bahnhof Linz) waren die 8 Jahre für den ex-Finanzminister Grasser (er war unbescholten, die Tat lag im Zeitpunkt des Ersturteils im Dezember 2020 bereits 16 Jahre zurück, seither hatte er sich wohlverhalten) zu hoch, 6 Jahre wären dafür tat- und schuldangemessen gewesen. Und wegen der überlangen Verfahrensdauer musste diese Strafe entsprechend der Rechtsprechung des EGMR spürbar verringert werden, der OGH hat sich für eine Verringerung "um etwa ein Drittel" (= um 2 Jahre) entschieden. So sind die 4 Jahre für Grasser zustande gekommen.

    Was ich bis heute nicht verstehe: Wenn ein Beamter, und das ist ein Finanzminister wie Grasser "funktional" gewesen bei der vom Nationalrat beschlossenen Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften, ein Allgemeindelikt wie die Untreue "unter Ausnutzung seiner Amtsstellung" begeht - nur als Finanzminister hatte er Zugang zur Info über die Höhe des Konkurrenzangebots- , dann kann die Strafdrohung um die Hälfte überschritten werden, dann hätten Grasser nach § 313 StGB 1 bis 15 Jahre gedroht (für mich wäre das ein Paradeanwendungsfall für diese Bestimmung). Dann hätten die 8 Jahre im Ersturteil auch für den OGH gepasst. Und davon - von mir aus, ich hatte mit 1 Jahr gerechnet - 2 Jahre wegen der überlangen Verfahrensdauer abgezogen. Das Unterlassen der Anwendung des § 313 StGB durch das Erstgericht hätte die WKStA allerdings mit Berufung bekämpfen müssen, was sie nicht getan hatte.

    5 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (30. April 2025 um 00:18)

  • Klaro
    NHL
    • 29. April 2025 um 17:02
    • #943
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nein, die EMRK-Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

    Nach Art 39 Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte der Gerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers oder von Amts wegen unter dem Titel "vorläufige Maßnahme" den Vollzug der Freiheitsstrafe vorläufig aussetzen, wenn für ihn nach Einbringung der Beschwerde von vornherein klar ist, dass die Beschwerde erfolgreich sein und dass das Urteil samt Freiheitsstrafe wegen Verletzung der EMRK aufgehoben werden muss. Sehe dafür freilich keinen Ansatzpunkt trotz der Reden der Verteidiger wegen des "Anscheins der Befangenheit" der Vorsitzenden des Schöffengerichts aufgrund der Tweets ihres Ehemannes und der Tätigkeit ihres Stiefsohns bei 3iner Tochter der CA Group, die im geschobenen Verkaufsverfahren dank dieser Spitzbuben den Kürzeren gezogen hat.

    Der OGH hat allerdings - so ist der Pressemitteilung zu entnehmen gewesen - die sehr, sehr lange Verfahrensdauer (das wäre ein potentieller Beschwerdegrund wegen Verletzung des Art 6 EMRK gewesen, freilich keiner für solch eine "vorläufige Maßnahme") selbst bereits ausdrücklich als Verletzung der EMRK festgestellt und bei der Festsetzung der Freiheitsstrafen entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte spürbar berücksichtigt.

    Und zwar so: Bei einem Strafrahmen von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe wegen der Untreue mit einem Schaden von 9,8 Millionen Euro waren die 8 Jahre für den ex-Finanzminister Grasser (er war unbescholten, die Tat lag im Zeitpunkt des Ersturteils im Dezember 2020 bereits 16 Jahre zurück, seither hatte er sich wohl verhalten) zu hoch, 6 Jahre wären dafür angemessen gewesen. Und wegen der überlangen Verfahrensdauer musste diese Strafe entsprechend der Rechtsprechung des EGMR spürbar "um ein Drittel" (= um 2 Jahre) gekürzt werden. So sind die 4 Jahre für Grasser zustande gekommen.

    Was ich bis heute nicht verstehe: Wenn ein Beamter, und das ist ein Finanzminister wie Grasser "funktional" gewesen bei der vom Nationalrat beschlossenen Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften,ein Allgemeindelikt wie die Untreue begeht, dann kann die Strafdrohung um die Hälfte überschritten werden, dann hätten Grasser nach § 313 StGB 1 bis 15 Jahre gedroht (für mich wäre das ein Paradeanwendungsfall für diese Bestimmung). Dann hätten die 8 Jahre im Ersturteil auch für den OGH gepasst. Und davon von mir aus 2 Jahre weg wegen der überlangen Verfahrensdauer. Das Unterlassen der Anwendung des § 313 StGB durch das Erstgericht hätte die WKStA mit Berufung bekämpfen müssen.

    Ich bin da ganz bei dir, für mich kommt er da zu billig davon für diesen massiven Betrug!

    Danke für deinen sehr informativen Beitrag :thumbup:.

  • beckman99
    NHL
    • 29. April 2025 um 17:57
    • #944

    des mit der reduktion des strafmaßes war eh a griff ins klo für die justiz. die war danach eh im erklärungsnotstand. schließlich kommt die verfahrensdauer auch durch die einsprüche von grasser und co zustande.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 29. April 2025 um 18:20
    • #945
    Zitat von beckman99

    des mit der reduktion des strafmaßes war eh a griff ins klo für die justiz. die war danach eh im erklärungsnotstand. schließlich kommt die verfahrensdauer auch durch die einsprüche von grasser und co zustande.

    Freilich haben die Rechtsmittel und -behelfe der Beschuldigten zur Verfahrensdauer beigetragen, sie aber sind das gute Recht der Beschuldigten.

    Dass der OGH die überlange Verfahrensdauer als Grundrechtsverletzung festgestellt und durch eine deutliche Reduktion der Freiheitsstrafe berücksichtigt hat, würde ich nicht als "Griff ins Klo" bezeichnen (was immer mit diesem unappetitlichen Bild gemeint sein soll).

    Im Gegenteil. Der OGH hat damit schon innerstaatlich den in diesem Punkt aussichtsreichen EMRK-Beschwerden den Boden entzogen und uns Steuerzahlern wegen sonst drohender Schadenersatzzahlungen an die Beschwerdeführer Geld sparen geholfen.

  • beckman99
    NHL
    • 29. April 2025 um 18:34
    • #946

    das letztinstanzliche urteil ist in der bevölkerung doch eher auf unverständnis gestoßen. grasser hat das urteil hinausgezögert und ist dafür auch noch belohnt worden, so kams zumindest bei vielen an.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 29. April 2025 um 20:07
    • #947
    Zitat von beckman99

    das letztinstanzliche urteil ist in der bevölkerung doch eher auf unverständnis gestoßen. grasser hat das urteil hinausgezögert und ist dafür auch noch belohnt worden, so kams zumindest bei vielen an.

    Verstehe. Leider sind Journalisten auch der Qualitätsmedien juristisch meist so schwach auf der Brust, das sie nicht einmal die Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofs auf seiner Website lesen, verstehen und richtig nacherzählen können (https://www.ogh.gv.at/medieninformat…ur-causa-buwog/). Von den Trashmedien will ich gar nicht reden.

    Ich hab' aber ein Problem nur damit, in welchem Ausmaß eine überlange Verfahrensdauer als strafmindernd im Einzelfall berücksichtigt werden soll.

    Der an sich sehr kluge neue Präsident des Obersten Gerichtshofs, Kodek, hat im ZIB2-Interview mir Armin Wolf betont, dass Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Verdächtigen/Beschuldigten/Angeklagten dabei keine Rolle spielen dürfen; und dass stattdessen ihre Rechte zur Bekämpfung von Ermittlungsmaßnahmen usw eingeschränkt gehörten, um überlange Verfahren zu vermeiden.

    Leider hat der sonst so vife Wolf nicht nachgefragt, was Kodek damit konkret gemeint hat. Die Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, in dem die Weichen für die Hauptverhandlung gestellt werden, sind mit Wirksamkeit ab 2008 endlich auf ein Niveau gehoben worden, das sich auch international sehen lassen kann. Und jetzt sollen sie wieder "abmontiert" werden wegen des einen BUWOG-Verfahrens?

    Die Spur des Bestechungsgeldes aufzuklären von Wien nach Zypern nach Delaware nach Liechtenstein und von dort zum Teil wieder als Cash nach Wien und dort nächtens eingezahlt bei der Meinlbank und von dort auf Konten einer Ferint in Zürich und einer Mandarin in Antigua bis hin zur Überweisung von 25.000 an einen Schmuckhändler von einem dieser Konten unter dem Betreff "Ohrringe für Fiona", das geht nicht von heute auf morgen.

    Banken legen großen Wert auf das Bankgeheimnis, Treuhänder als Rechtsanwälte und Steuerberater großen Wert auf ihre Berufsgeheimnisse und wenn dann zB in Liechtenstein ein Rechtshilfeersuchen um Bankauskünfte und Sicherstellungen von Beweismitteln bei einem Steuerberater/Rechtsanwalt-Treuhänder von diesen bekämpft und deshalb vor vier Instanzen bis hin zum Staatsgerichtshof (Verfassungsgericht) geprüft werden müssen, dann sind bald einmal zwei Jahre vergangen. Damit muss ein Beschuldigter wie Grasser gar nichts zu tun gehabt haben.

    Ein Jahr Verzögerung im Ermittlungsverfahren hat die österreichische Justiz jedenfalls auf ihre Kappe zu nehmen durch einen Zustellfehler. Die Aufforderung des Haft- und Rechtsschutzrichters des LG für Strafsachen Wien an den Verteidiger des Steuerberaters und Rechtsanwalts T., binnen 2 Wochen die 50.000 Seiten der in der Kanzlei des T. sichergestellten Papiere zu sichten und auszusortieren, was nicht in den Strafakt gehört, damit der Haft- und Rechtsschutzrichter leicht und schnell prüfen und entscheiden kann, was tatsächlich nicht in den Ermittlungsakt gehört, ist an den Ex-Verteidiger des T. gegangen. Diesen Zustellfehler hat das OLG Wien entdeckt, als es die bereits fertiggestellte Anklageschrift auf ihrem "Vorhabensweg" ins Justizministerium geprüft hat.

    Also zurück an den Start und Zustellung an den aktuellen Verteidiger. T. hat die Dauer der Prüfung: zwei Wochen für 50.000 Seiten neben seiner sonstigen Arbeit -, zu Recht und mit Erfolg beim OLG Wien angefochten (und dann, glaube, 6 Wochen dafür eingeräumt erhalten und am vorletzten Tag dieser Frist dem Haft- und Rechtsschutzrichter mitgeteilt, die 50.000 elektronisch erfassten Seiten könne von seiner EDV nicht sichtbar gemacht werden, was das danach angerufene OLG als "Rechtsmissbrauch" gewertet und die Übernahme aller 50.000 Seiten in den Ermittlungsakt genehmigt hat). Dieser Vorgang hat die Erhebung der Anklage um ziemlich genau ein Jahr verzögert.

    Sonst wäre mir jetzt nichts in Erinnerung, was Grasser und Co zu Unrecht verzögert hätten.

    Ihr Einspruch gegen die Anklageschrift war - was selten gelingt - in zwei wesentlichen Punkten erfolgreich. Zwei Fakten wurden ausgeschieden/eingestellt, nämlich Auswahl von Lehman Brothers für die Vorbereitung und Betreung des Bieterverfahrens statt einer billiger anbietenden CA Tochter und der Verkauf aller Bundeswohnbaugesellschaften im Gesamtpaket statt sie einzeln zu verkaufen, was nach dem Rechnungshof mehr Erlös gebracht hätte.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (29. April 2025 um 20:21)

  • weile19
    TSN hockey insider
    • 29. April 2025 um 20:21
    • #948

    Was ist eigentlich deine Meinung zum Vorwurf der Befangenheit der Richterin? An ihrer Stelle hätte ich den ganzen Fall abgegeben, das war ja klar, dass sich die Anwälte drauf stürzen werden.

  • Klaro
    NHL
    • 29. April 2025 um 21:49
    • #949
    Zitat von weile19

    Was ist eigentlich deine Meinung zum Vorwurf der Befangenheit der Richterin? An ihrer Stelle hätte ich den ganzen Fall abgegeben, das war ja klar, dass sich die Anwälte drauf stürzen werden.

    Ich stelle mir das nicht so einfach vor so ein umfangreiches Verfahren einfach schnell einem anderen Richter zu zuteilen weil dieser fängt dann ja wieder bei null an und muss sich wieder einarbeiten. So was ist der Verfahrensdauer sicher nicht zuträglich und noch dazu hatte ich nie den Eindruck einer Befangenheit bei der Richterin.

    Beim "normalen kleinen Volk" entsteht halt bei solchen massiven Strafreduzierungen der Eindruck das du mit genug Geld für Topanwälte einiges an Goodies rausholen kannst.

    Ich bin absolut dafür das korrupte Personen an den Schaltzentralen der politischen Macht die durch das Ausnützen dieser Position solche Dinger drehen noch viel härter bestraft werden sollten:!:

    Vincente hat die "Problemzone" bezüglich § 313 StGB bereits in seinem Post angeführt um KHG wirklich für längere Zeit in eine Zelle zu befördern.

  • weile19
    TSN hockey insider
    • 29. April 2025 um 22:11
    • #950

    Klaro ja, das hätts ja am Anfang schon wissen können und den Fall gar nicht übernehmen.

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