Klaro ja, das hätts ja am Anfang schon wissen können und den Fall gar nicht übernehmen.
Selbst wenn sie von den für einen Strafrichter fetzendepperten Tweets ihres Mannes gegen Grasser gewusst hat, hätte sie sich nicht, wie Klaro ganz richtig geschrieben hat, alleine deswegen für befangen erklären und die Übernahme der Verhandlung des ihr durch die feste Geschäftsverteilung (Recht auf den gesetzlichen Richter) zugewiesenen Monsterfalls ablehnen und ihren dafür vorgesehenen Ersatzrichter:innen überlassen dürfen.
Alle für Befangenheitsfragen in der konkreten Sache zuständig gewesenen Instanzen, angefangen vom Gerichtspräsidenten Forsthuber, der deswegen einschreiten hätte können und müssen und es nicht getan und das auch der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, über den vierköpfigen Schöffensenat, dem neben der Vorsitzenden und den zwei Laien auch ein weiterer Berufsrichter angehört hat, über die Generalprokuratur beim OGH ( "Rechtsfürsorgerin") - ex-Justizminister Böhmdorfer ist schon 2018 mit seiner "Anregung" einer Nichtigkeisbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes deswegen gescheitert - bis zuletzt hin zum Obersten Gerichtshof haben die Befangenheit der Vorsitzenden des Schöffengerichts wegen der Tweets ihres Mannes und der Beschäftigung ihres Stiefsohns bei einer Tochter der bei der Vergabe der BUWOG zu kurz gekommenen CA Group VERNEINT.
Warum? Weil eine Ehefrau nach heutigen Vorstellungen nicht (mehr) per se ein auch unter der mentalen Knute eines patriarchalischen Ehemanns stehendes "Tschopperl" ist, als das sie von Verteidigern - "ein Königreich für einen Strohhalm!", angesichts der Beweislage laut Anklageschrift - hingestellt worden ist und bis zum EMRG in Strasbourg hingestellt werden wird.