Nicht nur vorrangige. Eigentlich sehe ich 2 Gruppen direkt negativ betroffen.
1. Diejenigen, die ihre Anleihen heuer ausgezahlt bekommen hätten sollen
2. Diejenigen, die (vorrangige Gläubiger) im Falle eines Ausfalles der Heta (also Konkurs) in der Reihe, der Befriediung ihrer Forderungen vor anderen gestanden wären. Diese könnten nämlich bei einer etwaigen Verschlechterung durch Verschleppung, Verluste erleiden.edit: mich überrascht es übrigens schon, dass nach der tausendsen prüfung - die ja inzwischen auch schon zig millionen euro verschlungen haben - ein weiteres loch von 4-7,5 milliarden auftreten kann. ernsthaft: wer den ganzen sauhaufen in österreich noch wählt hat entweder den verstand verloren - ein unglaublich lernresistentes langzeitgedächtnis - oder einfach einen faible für die bezahlung des lifestyles anderer.
ad 1: Die Anleihegläubiger, die (!) heute (deshalb der Überraschungscoup gestern, Sonntagnachmittag) bis Ende Mai 2016 ausbezahlt werden hätten sollen, wären im Alternativfall "Insolvenz" - und nur das war die Alternative zur Abwicklung angesichts des "neu" entdeckten Lochs (Abwertung der "assets" gegenüber früheren Bewertungen mit einer neuen Deckungslücke zwischen 4 und 7,6 Milliarden Euro) - wegen der sofortigen Fälligkeit sämtlicher noch aushaftender (Anleihe- und sonstigen) Forderungen nicht per se schlechter gestellt, als sie es heute sind: Ihre Chancen, mehr als im Falle einer Insolvenz zu erhalten, besteht zumindest, weil nicht auf einen Schlag die gesamte Masse auf einmal und zwar jetzt "versilbert" werden muss, sondern weil noch an günstigeren Verwertungsmöglichkeiten gearbeitet werden kann bis Ende Mai 2016. Vielleicht steigen sie aber gleich schlecht aus wie im Falle einer Insolvenz jetzt.
Die Bevorzugung von Gläubigern - ob die HETA AG schon zahlungsunfähig ist, weiß ich nicht, aber angesichts der Neubewertung der Assets ist es nur eine Frage der Zeit, wann es soweit ist - trotz Zahlungsunfähigkeit und Benachteiligung der anderen Gläubiger, deren Anleihen erst später fällig werden, wäre sogar gerichtlich strafbar. Zivilrechtlich wäre solch eine Bevorzugung überdies anfechtbar und hätte, wenn die FMA nicht eingeschritten wäre mit dem Moratorium usw, unter Umständen wieder Amtshaftungsklagen gegen die Republik zur Folge gehabt.
ad 2: "Vorrangige Gläubiger" gibt es nicht mehr (früher zB die öffentlichen Hand), alle Massegläubiger sind gleichrangig, egal wie alt die Forderungen (alte, neue und neuere Anleihen) sind.
ad edit: Alleine die Abwertung des Euro gegenüber dem Franken um ca 20 % hat eine "Abwertung" der zahlreichen (vor allem endfälligen) Frankenkredite erforderlich gemacht, die die Hype Alpe Adria auf dem Balkan gewährt hat. Und die immer schlechter werdende Wirtschaftslage auf dem Balkan (siehe die Massenauswanderung aus dem Kosovo) vielleicht auch.
Die Bewertung von "assets" ist keine exakte Wissenschaft, das "Vorsichtsprinzip" wird von diversen Wirtschaftsprüfern auch unterschiedlich gehandhabt und es können sich eben auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingen ändern und so zu neuen "(Ab)Bewertungen" führen.