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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 5. April 2020 um 11:22
    Zitat von 267

    Für mich war auch klar das das Zusammentreffen heuer zu Ostern ausfällt. Wozu dann noch ein Erlass nötig ist? 🤔

    Weil das Corona19-Maßnahmengesetz und die darauf aufbauende Verordnung das nicht verbieten. Und daher auch keine Strafen verhängt werden dürfen. Das ist von Medien, gestern auch von Wolf in der ZIB 2, oft falsch dargestellt worden.

    Für das Verbot, öffentlichen Raum zu betreten, gibt es nämlich 5 Ausnahmen, hier von Interesse ist die Ziffer 5 (siehe unten). Ich kann danach alleine oder mit einem Mitbewohner zu meinen Verwandten spazieren, muss dabei auf dem Gehsteig nur den Sicherheitsabstand von 1 Meter (zu wenig, meiner Meinung nach) zu Fremden einhalten, und verlasse dann den öffentlichen Raum, indem ich in die Wohnung meiner Verwandten betrete und feiere dort völlig legal zusammen mit 20 oder noch mehr anderen Ostern. Und das soll jetzt durch die neuen Verordnungen verboten werden.

    Anders in Tirol, wo durch eine Verordnung des Landeshauptmanns das "Verlassen des Wohnsitzes" bei sonstiger Geldstrafe verboten ist außer aus "triftigen Gründen", wozu Spazierengehen nicht gehört. Der Gehen, Radeln oder Auto- oder Straßenbahnfahren zur Osterjause bei Verwandten ist also hier verboten (genau genommen auch das Füßevertreten durch eine Runde um den Häuserblock, aber das hat der berühmteste Landesgesundheitslandesrat Tirols per Interview erlaubt und damit den Landeshauptmann overruled). Für Tirol sind die neuen Verordnungen überflüssig und verwirrend, weil jetzt hier der Eindruck entsteht, dass man eh bis zu 5 Wohnungsfremde einladen und mit ihnen Ostern feiern darf.


    § 2.

    Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,

    1.

    die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;

    2.

    die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;

    3.

    die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Begräbnisse im engsten Familienkreis mit ein;

    4.

    die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden.

    5.

    wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 5. April 2020 um 08:59
    Zitat von 267

    ... Er hat die Rechnung aber ohne Menschen die kein Smartphone haben gemacht. ...

    Die sollen einen Schlüsselanhänger bekommen laut dem Krisenmanager Kurz (https://orf.at/stories/3160661/).

    Muss freilich erst entwickelt werden und wird vermutlich statt mit Diesel mit co2-neutral produziertem Wasserstoff betrieben werden.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. April 2020 um 22:04
    Zitat von RTT15

    ... Soweit so gut was den öffentliche Raum anbelangt. Für Wohnungen für die das Grundrecht auf Pivatsphäre gilt, ist § 15 Epidemiegesetz nicht anzuwenden (darin stimme ich mit Prof. Funk überein) ...

    Dass das Epidemiegesetz ausschließlich für den öffentlichen Raum, aber nicht für "geschlossene Räume" (wie Wohnungen) gilt, steht nirgends im Epidemiegesetz,

    Wohnungsinhaber zB müssen den Verdacht einer anzeigepflichtigen Krankheit eines Mitbewohners der Bezirksverwaltungsbehörde bei sonstiger Verwaltungsgeldstrafe anzeigen (§ 3 Abs 1 Z 6 Epidemiegesetz).

    Und Funkens Rechtsmeinung, dass nur nur "öffentliche Veranstaltungen" (Veranstaltungen im öffentlichen Raum? Oder die jeder besuchen kann?) von § 15 Epidemiegesetz gemeint wären, teilt zB sein Kollege Bußjäger nicht.

    Mich stört, dass ein gemeinsames Osterjäusl in einer Wohnung unter den Begriff "Veranstaltung" fallen soll - meine Deutschlehrerin schon hätte mir mein Hausübungsheft um die Ohren gehaut, wenn ich so etwas geschrieben hätte. Und dass das Osterjäusl mit sechs Leuten bereits ein "Zusammenströmen einer größeren Menschenmenge" sein soll.

    Jetzt gerade zerlegt Armin Wolf in der ZIB2den Ministerialen Clemens Auer wegen der Frage, wie viele Wohnungsfremde sich zusammen mit den Bewohnern aufhalten dürfen. Auer gibt zu, dass der Erlass nicht eindeutig formuliert worden ist und dass am Montag eine Korrektur kommt. Und dann müssen wieder aller Bezirksverwaltungsbehörden ihre Verordnungen anpassen, wenn sie falsch sein sollten.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. April 2020 um 21:08
    Zitat von RTT15

    Nachdem der Erlass vom Anchovis ("Ostererlass") mit dem der "Veranstaltungserlass", wonach nicht mehr als 100 bzw. 500 Menschen zusammenströmen dürfen, geändert wird, völliger Schrott, weil Themenverfehlung, ist, möchte ich mir endlich Klarheit verschaffen (nachfragen ;)), mit welchem Rechtsakt das "Versammlungsverbot" von nicht mehr als 5 Personen eingeführt wurde.

    Dazu habe ich leider nichts gefunden. Wer kann mir da auf die Sprünge helfen, am besten mit Quellenangabe/Fundstelle.

    Buon Pasqua:check:

    BM Anschober weist die Landeshauptleute mittels 'Erlass' an (= Weisung an mehrere, muss befolgt werden), sie mögen die Bezirkshauptmannschaften/Magistrate anweisen, Verordnungen auf Basis Paragraph 15 Epidemiegesetz zu erlassen, wonach "Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben", verboten sind.

    Für einen Strafverteidiger, der besonders penibel ist, was den Wortlaut eines Gesetzes betrifft, stellen sich da die Nackenhaare auf: Den Besuch der Verwandtschaft zu Ostern unter den Begriff "Veranstaltung" (siehe unten) zu subsumieren, geht über den Wortlaut hinaus.

    Sollte ein Forumsteilnehmer gestraft werden wegen des Verwandtschaftsbesuchs zu Ostern mit sechs oder mehr Osterschinkensäblern, ihr wisst, an wen Ihr Euch zu wenden habt. Honorarrabatt in Höhe des aktuellen Zinssatzes für Guthaben auf einem Girokonto bei der Hypo Calabria versteht sich von selbst.

    aus Epidemiegesetz

    Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen.

    § 15.

    Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 4. April 2020 um 00:58
    Zitat von orli

    Alle die jetzt dafür sorgen, dass unser Leben nicht still steht und sich um unsere Gesundheit kümmern haben einen Bonus verdient. Das geht durch viele Berufsgruppen von A wie Arzt bis Z wie Zugführer.

    A wie Anwalt käme auch dem Alphabet nach vor Arzt, wenn ich mir diesen Hinweis erlauben darf.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 3. April 2020 um 00:20

    Treffen sich zwei Coronaviren.

    Sagt das eine: "Ich könnt' sterben vor Hunger!"

    Darauf das andere: "Ich auch. Wir hätten nicht alle Menschen umbringen sollen."

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 18:22
    Zitat von Gordfather

    Was mich an der ganzen Sache interessiert, bezüglich Herdenimmunität, man ist dann resistent, aber übertragen kann man den Virus weiterhin, was passiert dann mit der Risikogruppe... Allein in meinen nähesten Umfeld gibt es einen Lungenkrebs, einen 94 jährigen, 3 über 80, eine davon Bettlägrig und jemanden mit 2 Autoimmunerkrankungen. Werden die Jahrelang vom öffentlichen Leben ausgeschlossen?

    Wie schon beschrieben: Wenn man die Infektion überstanden hat, ist man immun (Abwehrkräfte des Körpers können Viren unschädlich machen) und kann das Virus deshalb nicht mehr übertragen werden - offen freilich ist, wie lange diese Immunität anhält, ein Leben lang oder nur eine bestimmte (kürzere oder längere) Zeit.

    Die Risikogruppen müssen warten, bis entweder Herdenimmunität eingetreten ist: 60 - 70 % der Bevölkerung infiziert, geheilt und immun geworden ist, weil dann das Virus nicht mehr weitergegeben werden kann; das Problem dabei ist, dass wir ja weltweit vernetzt sind (sehr schnell ist das Virus von China weltweit verstreut worden) und dass, auch wenn zB in Kärnten, in Ö Herdenimmunität eingetreten ist, wieder und wieder Virenträger ins Land kommen und neue Verbreitungen bei Nichtimmunen verursachen können.

    Daher wäre es so wichtig, dass möglichst schnell ein Arzneimittel entwickelt wird, das das Virus zuverlässig und mit möglichst wenig Nebenwirkungen unschädlich machen kann. Realistisch dauert die Entwicklung eines solchen Arzneimittels wenigstens ein Jahr (wissenschaftliche Studien insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit und unerwünschter Nebenwirkungen inklusive).

    Bis dahin werden insbesondere die Risikogruppen warten und vorsichtig leben müssen.

    Hier ein interessanter Artikel zu diesem Thema: https://www.statnews.com/2020/04/01/nav…id-19-pandemic/

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 13:11

    Erster Fall in Ischgl bereits am 5. Februar 5. März (Februar war Eingabefehler, da sind Flaschen ohne Ende am Werke!)

    https://orf.at/stories/3160326/

    Eine Touristin Kellnerin des "Kitzloch", die das Virus aus der Schweiz importiert hat, soll die erste gewesen sein.

    Der ORF: "Laut bisherigem Erkenntnisstand hatte ebenjener 36-jährige Barkeeper als erster Fall gegolten, der am 7. März positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die Mitarbeiter wurden daraufhin isoliert und das Lokal vorübergehend gesperrt. Am Tag danach wurde bekannt, dass die erkrankten 15 Isländer, die bereits am 5. März in ihrem Land positiv getestet wurden, im „Kitzloch“ gewesen waren. Island erklärte daraufhin Ischgl zum Risikogebiet."

    Das ist eine irreführende Frechheit des Verfassers dieses ORF-Textes!

    Nicht nur die schweizer Touristin, sondern mindestens 21 isländische Touristen sind vor dem Kitzloch-Barkeeper (7.3.) als Ischgl-Infizierte positiv getestet worden.

    Und das ist Österreich auch zeitnah mitgeteilt worden. Islands Chef-Epidemiologe, Torolfur Gudnason, hat am

    Dienstag, 3.3., dem Frühwarnsystem EWRS (Early Warning and Response System) 16 isländische Coronafälle gemeldet, die sich alle in Schigebieten im italienischen Trentino und Österreich infiziert haben und am

    Mittwoch, 4.3., um 23:55 Uhr, dem Anschober-Ministerium (BMSG) per Email mitgeteilt, es gibt in Island mittlerweile 26 Coronafälle, von denen 8 auf Ischgl zurückzuführen sind (am nächsten Tag registriert er untertags 14 Ischgl-Infizierte und am Abend bereits 21, die sich in Ischgl infiziert haben.

    Der im BMSG zuständige Beamte Bernhard Benka (Leiter der Abteilung Übertragbare Erkrankungen, Krisenmanagement und Seuchenbekämpfung) ist auch gegen Mitternacht noch hellwach und setzt eine halbe Stunde später, und zwar am

    Donnerstag, 5.3., um 0:32 Uhr die Tiroler Gesundheitsbehörde von dieser Email aus Island in Kenntnis.

    Benkas Leute fragen in Island per Email nach, ob es „weiterführende Informationen betreffend die Patienten aus Ischgl“ gibt. Und:“ Wann setzten die Symptome ein, von wann bis wann haben sie wo gewohnt? Gab es besondere Kontakte mit jemandem?“

    Noch am selben Tag übermitteln die Isländer die Namen der Hotels (Mehrzahl!) an das BMSG in Wien.

    Und um „16.51 Uhr bekommt Dietmar Walser, Geschäftsführer des Tourismusverbands Paznaun-Ischgl, eine Mail von einer leitenden Mitarbeiterin aus dem Team von Gudnason in Reykjavik: ´14 Fälle in Island mit erst kurz zurückliegenden Reisen nach Ischgl sind bestätigt´. Und sie macht eine wichtige Ergänzung: Die Betroffenen >>waren nicht Teil einer einzigen Gruppe, sie wohnten in fünf verschiedenen Hotels und hatten unseres Wissens keinen Kontakt untereinander<<.“


    Die Riesensauerei jedenfalls ist, dass der Betrieb in Ischgl erst am 13.3. eingestellt worden ist. Und dass es deshalb am Samstag, den 7.3., noch einmal zu einem Urlauberwechsel gekommen ist, der Zigtausende Touristen auch in das offensichtlich bereits in an vielen Plätzen und Hotels verseuchte Ischgl geführt hat, obwohl das BMSG, die Tiroler Gesundheitsbehörden und der Tourismusverband Paznaun-Ischlg von der zuständigen Isländischen Gesundheitsbehörde direkt (und nicht nur über das EWRS und Medien) bereits am Mittwoch/Donnerstag 4./5. darüber unterrichtet worden sind.

    Infos aus „Home of Wahnsinn – das Ischgl-Protokoll“ DER SPIEGEL -https://www.spiegel.de/panorama/coron…45-b9b0ee4c8ea1

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 11:50
    Zitat von coach

    VincenteCleruzio

    kann so ein typ eigentlich nicht verklagt werden?

    was behauptet wolff? er behauptet das die who von der pharmaindustrie gekauft sei und das die who falschmeldung über corona verbreitet. das ist doch kompletter schwachsinn und verleumnung.

    Der gehört nicht verklagt, sondern bestraft. Und zwar, indem man seinen Quatsch ignoriert, jedenfalls nicht durch links verbreitet (social distancing), damit sich das Idiotenvirus nicht weiter verbreitet.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 11:28
    Zitat von Cathy Miller

    Ganz so ist es net. Der Nationalrat hat tausenden Unternehmen (und deren Mitarbeitern) den Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nach dem EpidemieG unter den Füßen weggezogen. Ein Abänderungsantrag der Oppositionsparteien war im Nu vom Tisch.

    Das gehört definitiv geklärt und das wird mit Sicherheit beim VfGH landen.

    Die Frage der von Dir angesprochenen Verfassungskonformität wegen der Ungleichbehandlung: Betriebsschließung nach dem Epidemiegesetz sichert Entschädigung in Höhe des entgangenen Gewinns des Betreibers des Unternehmens bzw Verdienstentgangs der Arbeitnehmer nach § 32 Epidemiegesetz zu, Betriebsschließung nach dem Covid-Maßnahmengesetz dagegen nicht, ist die eine.

    Die andere ist die im Kurier-Artikel angesprochene Dauer, für die die Hoteliers und ihre Arbeitnehmer den entgangenen Gewinn/Verdienst ersetzt haben wollen, nämlich für 14 Tage, weil die Bezirkshauptmannschaften ihre zwischen dem 13. und 15. März erlassenen Betriebsschließungsverordnungen erst zwischen dem 26. bis 30. März aufgehoben haben.

    Dabei wird übersehen, dass das Covid-Maßnahmengesetz und die darauf gegründete Verordnung, die die Betriebsschließung bundesweit anordnet, bereits am 16. März in Kraft getreten ist, dass ab diesem Zeitpunkt nach dieser VO die Betriebe dicht zu machen waren, und zwar entschädigungslos.

    Daher ist nicht für 14, sondern für 1 bis 3 Tage nach dem Epidemiegesetz zu entschädigen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 09:11
    Zitat von VilPat

    Ebenfalls Villach: Beim Merkur gestern Masken direkt am Eingang verteilt, mit Hinweis blau aussen, weiß innen. So solls sein.

    Dann beim Billa noch gewesen, weil was vergessen. Dort wird Maske beim Eingang von der Feinkost verteilt. Gleiche Masken wie beim Merkur, nur mit Hinweis Blau muss innen sein, weiß aussen.

    Zitat von Hansi79

    Die fahren eine unterschiedliche Marketingstrategie, ist doch klar.

    Und zwar will sich Billa neutral geben und nicht, wie der Merkur, als VSV-affin erscheinen und womöglich nach dem shitstorm, der jetzt gleich auf FB ausbrechen wird, Geschäft in Klafu einbüßen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 01:29
    Zitat von petrolella

    was ich auch noch herauslesen kann ist, dass die werte Dame sich sehr lange nicht wirklich mit der Materie befasst und es ziemlich lange auf die leichte Schulter genommen hat

    Das ist jetzt wirklich nett gesagt. Ich sage ohne Anwalt besser nichts, was ich von ihr auch aufgrund dieses Interviews halte.

    Sondern nütze die späte Stunde, die GIS-Gebührenzahler auf die Sendung "Am Schauplatz - Ausnahmezustand in Ischgl", ORF 2, 21:05, 2.4., aufmerksam zu machen.

    "Am Schauplatz Reporter Ed Moschitz hat Ischgl schon im Jänner mit der Kamera besucht. In den vergangenen Wochen interviewte er Verantwortliche, Mitarbeiter und Einheimische und dokumentiert für seine Reportage den Umgang des Tourismusorts mit der Krise."

    Das wird sicher sehr erhellend.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 2. April 2020 um 00:43

    Zur Rettung der Ehre Kalabriens das wirklich lesenswerte Interview des STANDARD mit der "die Ingrid" Felipe (Chefin der Tiroler Grünen und seit (!) sieben Jahren Landeshauptmann-Stellvertreterin) - https://www.derstandard.at/story/20001164…ht-keine-fehler

    Kurzfassung: " Entscheidungskompetent bin ich dem Fall aber eigentlich gar nicht."

  • Was sind Eure Lieblingsfilme?

    • VincenteCleruzio
    • 1. April 2020 um 22:44

    Die ersten 6 Minuten eines Films, die mich am stärksten beeindruckt haben (der Rest des Films ist - sieht man von weiteren Kochszenen ab - ein ziemlicher Schmarrn)

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  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 1. April 2020 um 18:40

    wie immer großartig

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. April 2020 um 17:35

    NJDevilZ , die Maske, die Du da postest, ist tatsächlich eine Tiroler Schutzmaske. Aber das ist nur die halbe Wahrheit.

    Diese Masken wurden in Tirol vom "Speck Handl" exklusiv für den EC Pancetta VSV produziert, mit dem Geld, das der EC Pancetta VSV für die Meisterprämien zurückgelegt hatte, bezahlt und mit ihnen werden die VSV-Legios abgespeist, die für das nächste Saison in Villach unterschrieben haben.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. April 2020 um 15:05
    Zitat von dirigo

               :thumbup:

    Welcher Fanartikel hat denn da jetzt daran glauben müssen? Jedenfalls gelungen! :thumbup:

    (ich winde mir meiner nach Wales ausgewanderten Schwester zuliebe die mir von ihr geschenkte Unterhose mit dem Walisischen Drachen nach Art einer Burka über Mund und Nase; das wirklich geile selfie stelle ich aber nicht in´s Forum, nur den Kommentar meiner Schwester dazu: "endlich hat die Unterhose einen sexy a*rsch gefunden")

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. April 2020 um 00:26

    Wird den Gordfather freuen: Salzburg steht dem schwer geplagten Frankreich (gestern 499 gestorben) bei und fliegt drei intensivpflichtige Patienten ein (und in Innsbruck sind bereits 5 Südtiroler PatientInnen auf der Intensivstation).

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. März 2020 um 23:32

    Stimmt, total gelangweilt: All die aufwühlenden Hauptverhandlungen vor den Schöffengerichten bis auf weiteres abgesagt. Detto die kaufmännisch anspruchsvollen Schlussbesprechungen der finanzstrafbehördlich angeordneten Betriebs- und Buchprüfungen, in denen die Weichen für die Hauptverhandlungen gestellt werden (deal oder Kampfverteidigung?) - am meisten fehlen mir die lustigen Lohnsteuerprüfer. Keiner meiner Mandanten sitzt derzeit im Häfn. Ich glaub', ich versuch's einmal mit einem guten Buch.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. März 2020 um 15:09

    Kehrt, marsch! Die Pflegerin hatte laut Tiroler Tageszeitung vermutlich (noch) keinen Quarantäneabescheid, sondern am Sonntag vom positiven Testergebnis erfahren und dann trotzdem den Nachtdienst angetreten im Heim, in dem eh schon 8 Infizierte waren, und ist von der anonym verständigten Polizei dann nachhause geschickt worden - https://www.tt.com/artikel/307261…taene-geschickt

    Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten der Verdacht (Strafdrohung bis zu 3 Jahren)

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 31. März 2020 um 14:35

    Unser Vorbild: Auch wir schaffen die paar Monate Hausarrest mit einem Lächeln!

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. März 2020 um 14:28

    welcher Ebel-Verein springt als erster auf diesen Zug auf? Mein Tipp: der VSV.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. März 2020 um 13:54
    Zitat von WAT stadlau4EVER

    MWn gibt es eine Sonderregelung für Schlüsselpersonal in Spitälern und Altenheimen.

    ....

    Ich habe vor mir liegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, mit dem ein positiv getesteter niedergelassener Allgeimeinmediziner in die Hausquarantäne "bis auf weiteres" abgesondert wird. Da steht ein absolutes Arbeitsverbot. und auch detailliert drinnen, was er zuhause alles beachten muss, um nicht Mitbewohner anzustecken. Unter anderem darf er sich ihnen maximal auf 2 Meter nähern.(während auf öffentlichen Plätzen 1 m genug sein soll in Ö, in D 1,5 m zB). Und es steht auch drinnen, was das weitere Prozedere für die Aufhebung der Absonderung durch die Gesundheitsbehörde sein wird - die entscheidet (und hat inzwischen entschieden) und nicht der betroffene Arzt selbst.

    Gehe davon aus, dass diese Pflegerin einen ähnlichen Bescheid erhalten hat, der auch nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig lässt.

    Von einer triageähnlichen Situation: entweder die positiv getestete Pflegerin geht arbeiten und steckt womöglich Alte in einem Pflegeheim an - die gefährdeste aller Gruppen - oder die Pfleglinge bleiben unversorgt, scheint es sich laut ORF Tirol nicht gehandelt zu haben, weil die gute Frau, von der alarmierten Polizei zur Rede gestellt, zwar noch herumgemault hat und dann eh nachhause gegangen ist, ohne dass die Versorgung der Pfleglinge zusammengebrochen wäre.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. März 2020 um 13:04

    Tirol, wo der Wahnsinn zuhause ist: Eine Pflegerin, die behördlich zur Hausquarantäne verpflichtet ist, geht ins Altersheim arbeiten - https://tirol.orf.at/stories/3041724/

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 30. März 2020 um 14:00
    Zitat von pupo

    Auf die Schnelle was gefunden und wenn dann sind die ÖR die zwielichtige Quelle

    https://www.google.de/amp/s/www.mdr.…en-100~amp.html

    1. Von der WHO direkt hätte ich gerne was gehabt. Warum wundert es mich nicht, dass Du jetzt auch noch gegen die öffentlich-rechtliche ARD austeilst, die auch nicht fehlerfrei ist? Trollverhalten und Fake-News-Verbreiten par excellence!

    2. Noch einmal für Dich zum Mitschreiben: Es geht bei den Masken um FREMDSCHUTZ und nicht um Eigenschutz (wie primär auf der ARD-Seite). Inspiriert durch Länder wie Japan, wo schon in normalen Zeiten 40 Masken pro Jahr pro Person verbraucht werden und um das Phänomen, dass sich dort das Virus nicht so schnell verbreitet wie in Europa, wo das Tragen von Masken auch in Grippezeiten völlig unüblich ist und wo asiatische Touristen deswegen "ausgelacht" worden sind.

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