Das ist generell schon wie Du sagst, Riichard89. Aber in dieser Krise braucht es das nicht.
Coronavirus
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Martin29 -
24. Februar 2020 um 11:48 -
Geschlossen
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Richtig. Bis auf das mit dem Arbeitgeber. Man erhält 80 - 90 % vom Lohn. Je nach Verdienstgrenze.
Der Arbeitgeber trägt in jedem Fall die Kosten der tatsächlich gearbeiteten Stunden und muss auch nur diese 'besteuern'. Das AMS schluckt die Differenz zu den 80 - 90 %.
Du meinst die Arbeitnehmer, die erhalten 80-90% vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber erhält vom AMS nach der Abrechnung die Stunden die nicht gearbeitet wurden, multipliziert mit einem bestimmten Satz. Ausgenommen die 10% die der Arbeitgeber schlucken muss, ob jetzt gearbeitet wird oder nicht. Im Satz sind auch anteilmässig Lohnnebenkosten und aliquot UG und WG enthalten.
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Genau das meinte ich. So war der gestern kommunizierte Stand.
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Richtig. Bis auf das mit dem Arbeitgeber. Man erhält 80 - 90 % vom Lohn. Je nach Verdienstgrenze.
Der Arbeitgeber trägt in jedem Fall die Kosten der tatsächlich gearbeiteten Stunden und muss auch nur diese 'besteuern'. Das AMS schluckt die Differenz zu den 80 - 90 %.
Das stimmt nicht .. wenn ich auf Kurzarbeit angemeldet bin .. und im 3ten Monat voll arbeite bekomme ich trotzdem nur 80% und das ist komisch
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Das stimmt nicht .. wenn ich auf Kurzarbeit angemeldet bin .. und im 3ten Monat voll arbeite bekomme ich trotzdem nur 80% und das ist komisch
Wenn Du voll arbeitest, bekommst auch vollen Lohn.
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Das stimmt nicht .. wenn ich auf Kurzarbeit angemeldet bin .. und im 3ten Monat voll arbeite bekomme ich trotzdem nur 80% und das ist komisch
Das kommt auf den Durchrechnungszeitraum an! Wenn du in den ersten beiden Monaten weniger gearbeitet hast als Kurzarbeitsprozentsatz gemeldet wurde, wird das im 3.Monat aufgerechnet.
Berechnet wird, was in 3 Monaten gearbeitet wird. Wenn das Soll erfüllt ist, wird auch wieder 100%bezahlt.
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Wenn Du voll arbeitest, bekommst auch vollen Lohn.
Sagt wer?
Hatte ein Gespräch mit der AK
Konkreter Fall:
Wir sind zur Sicherheit auf Kurzarbeit beim AMS angemeldet weil der Chef un die Auftragslage bangt.
AK meint entweder man ist auf Kurzarbeit oder eben nicht und egal wie viel ich arbeite ich bekomme 80% meines Gehaltes
Auf die Frage wenn ich 90% oder 100% in einen Monat arbeite meint er .. sollte ich nicht machen wenn ich auf Kurzarbeit bin da ich immer 80% bekomme
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Ihr habt alle drei irgendwie recht! 😁
Das Thema kurzarbeit ist so komplex und hat so viele Tücken das man sich im Forum darüber zu Tode tippen würde.
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Riichard89 , das sagt mein Arbeitgeber.
Wenn Du Zeitausgleich oder Uraub konsumierst, dann bekommst 100% Lohn.
Wenn Du 100% arbeitest, dann bekommst 100% Lohn.
Wenn Du 90% arbeitest, dann bekommst 90% Lohn.
Wenn Du zwischen 10% und 80% arbeitest, dann bekommst 80% Lohn.
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Ihr habt alle drei irgendwie recht! 😁
Das Thema kurzarbeit ist so komplex und hat so viele Tücken das man sich im Forum darüber zu Tode tippen würde.
Ja merke ich - ich persönlich habe nur Angst dass ich zu wenig bekomme
Bei uns könnte es nämlich genau anders rum laufen - zur Zeit arbeite ich voll - nur ob ich in 7 Wochen noch voll arbeite weiß ich nicht ( Auftragslage )
Bekomme ich nun volles Gehalt oder nicht ..
Weiß so recht keiner!!!
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Das sagt mein Arbeitgeber.
Wenn Du Zeitausgleich oder Uraub konsumierst, dann bekommst 100% Lohn.
Wenn Du 100% arbeitest, dann bekommst 100% Lohn.
Wenn Du 90% arbeitest, dann bekommst 90% Lohn.
Wenn Du zwischen 10% und 80% arbeitest, dann bekommst 80% Lohn.
Das würde ich als fair und okay empfinden
Nur dann hört man von den durchrechnungszeitraum (3 Monate) und das passt in dieses System nicht rein
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...anhand von Japan kann man schön sehen was ein zu frühes lockern bedeutet....
es geht von vorne los...
https://www.worldometers.info/coronavirus/country/japan/
Tokio ins Besondere wird laut einigen japanischen Zeitungen sogar schon als potentiell neues New York bezeichnet...
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Das sagt mein Arbeitgeber.
Wenn Du Zeitausgleich oder Uraub konsumierst, dann bekommst 100% Lohn.
Wenn Du 100% arbeitest, dann bekommst 100% Lohn.
Wenn Du 90% arbeitest, dann bekommst 90% Lohn.
Wenn Du zwischen 10% und 80% arbeitest, dann bekommst 80% Lohn.
Die Info von deinem Arbeitgeber ist leider falsch. Wenn kurzarbeit vereinbart wurde und du arbeitest mehr, dann sind das unter Umständen Überstunden. Du kannst sogar bei kurzarbeit mehr verdienen als bei 100% normal.
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Die Info von deinem Arbeitgeber ist leider falsch. Wenn kurzarbeit vereinbart wurde und du arbeitest mehr, dann sind das unter Umständen Überstunden. Du kannst sogar bei kurzarbeit mehr verdienen als bei 100% normal.
Auch das wäre ja komisch und wofür gibt es dann die monatliche Abrechnung mim AMS
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Manche AG wissen gar nicht das sie auf dem Holzweg sind und unterentlohnen. Sie bekommen falsche Auskünfte von ihren Steuerberatern und setzen das um. Im slimmsten Fall laufen dann alle AN zur AK mit ihren stundenaufzeichnungen - bekommen recht und dem AG kostet es mehr als wenn er nicht kurzarbeit angesetzt hätte.
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wie gesagt wofür dann die Monatsabrechnung mim AMS
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Mein Tipp. Ich kann das hier im forum nicht erläutern. Zu umfangreich und jeder von euch hat bestimmt einen etwas anderen Sachverhalt. Die AK ist sehr bemüht und ruft euch auch mit einem Experten in Arbeitsrecht zurück. Dem schildert ihr eure schriftliche kurzarbeitsvereinbarungen bzw was euer Chef vor hat. Dann sagt euch der genau wie eure Aufzeichnungen auszusehen haben und ihr kommt dann auch zu der Kohle die euch zusteht.
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Kurzarbeit kann nur für einen Durchrechnungszeitraum für 3 Monate angemeldet werden. Wenn du einen Monat voll arbeitest und 2 gar nicht hast 33 % gearbeitet und bekommst in den 3 Monaten zwischen 80 und 90% vom Gehalt.
Die Niedrigverdiener 90% die mit hohen Gehalt 80%, die dazwischen 85%. Die genauen Grenzen weiß ich jetzt nicht, kannst aber sicher Googeln. Lehrlinge bekommen 100% Gehalt.
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Wenn Kurzarbeit angemeldet ist, darf Niemand in der Firma 100% Arbeiten.
Die Firma darf aber von heute auf morgen die Kurzarbeit für beendet erklären, Dann Gilt die bisherige Zeitspanne als Durchrechnungszeitraum.
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wie gesagt wofür dann die Monatsabrechnung mim AMS
Weil das AMS sich an der Vereinbarung und an den tatsächlich geleisteten Stunden orientiert. Überstunden müssen in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich erwähnt werden und werden vom AMS nicht übernommen sondern sind 1,5 fach vom AG zu entlohnen.
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Der Arbeitgeber muß die entsprechenden Anteile der Gehälter bezahlen (80-90%)und kann die nicht gearbeitete Zeit pro Mitarbeiter vom AMS zurückfordern.
Ich hoffe halbwegs verständlich erklärt.
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Heute von der WKO bekommen
» Flexible Gestaltung der Kurzarbeit Lässt die Corona-Krise wieder mehr Arbeitsleistung zu, darf diese natürlich jederzeit geleistet und die Arbeitsstunden aufgestockt werden. Entscheidend ist, dass dem AMS bei der monatlichen Abrechnung korrekt bekannt geben wird, wieviel Arbeitsleistung und wieviel Ausfallsstunden pro Mitarbeiter angefallen ist – denn genau anhand dieser Fakten berechnet sich letztlich die Höhe der AMS-Beihilfe. Diese Angaben werden beim AMS auch überprüft. -
Nachdem der Erlass vom Anchovis ("Ostererlass") mit dem der "Veranstaltungserlass", wonach nicht mehr als 100 bzw. 500 Menschen zusammenströmen dürfen, geändert wird, völliger Schrott, weil Themenverfehlung, ist, möchte ich mir endlich Klarheit verschaffen (nachfragen
), mit welchem Rechtsakt das "Versammlungsverbot" von nicht mehr als 5 Personen eingeführt wurde.
Dazu habe ich leider nichts gefunden. Wer kann mir da auf die Sprünge helfen, am besten mit Quellenangabe/Fundstelle.
Buon Pasqua
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Nur der Erlass des Gesundheitsministeriums.
Auf Rechtsakte wird zur Zeit nicht mehr Wert gelegt.
Und da der Verfassungsgerichtshof auch stillgelegt ist, wird sich daran mal nix ändern.
Wir werden zur Zeit mit unwidersprechbaren Erlässen und Notverordnungen regiert.
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Nur der Erlass des Gesundheitsministeriums
Hast den zufällig?
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