Die Richterin gehört ja sofort aus dem Verkehr gezogen, die soll ihr restliches Leben Akte schlichten
Jetzt bitte ich Dich, ganz stark zu sein.
Weil, welches Gericht entscheidet in welcher personellen Zusammensetzung über die Anklage gegen Wöginger und die zwei Finanzbeamten, wenn das Oberlandesgericht der Beschwerde der WKStA stattgibt und den Einstellungsbeschluss aufhebt? Genau ...
Und noch einmal bitte ich um Deine Standfestigkeit. Wöginger hat "Verantwortung" dafür übernommen, was ihm vorgeworfen wird, um die diversionelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erhalten. Er hat aber - ich gebe zu, das ist nicht leicht zu verstehen - "kein Geständnis" abgelegt im Sinne von: "Ich gebe zu, die Tat, so wie sie mir in der Anklageschrift zur Last gelegt wird, begangen zu haben (und bereue das aus tiefstem Herzen)".
Deshalb kann trotz der bereits erfolgten "Verantwortungsübernahme" immer noch ein Freispruch heraus kommen, wenn das Gericht der Verantwortung Wögingers folgt (sinngemäß): "Ja, ich habe wiederholt interveniert für meinen OÖ-ÖAAB-Bruder, ich bin aber immer davon ausgegangen, dass er der am besten Geeignete für die Leitung des Finanzamts Braunau ist und dass die Bewerbungskommission ihn keiner besser qualifizierten Person vorziehen wird, dass sie also korrekt entscheiden und ihr Amt nicht missbrauchen wird".