Bundeskanzler Kurz spricht jetzt auch von einer 'Phase der neuen Normalität' und von 'Big Data' - den ungehemmten Zugriff auf Handydaten...
Ja - da kommen spannende Zeiten auf uns zu...
Demokratiegrundsätze, Bürgerrechte, Persönlichkeitsrechte werden da Stück für Stück abgebaut und den Gully runtergespült...
Was so ein Corona Virus nicht alles ermöglicht.
Dank Gudenus wird die Gefahr an uns vorüberziehen.
Prinzipiell hast schon recht, das freie Mandat kann man schwer teilen. Praktisch sehe ich jetzt aber nicht das große Problem. Wie viel Parlamentarier haben den in der letzten Zeit gegen die eigene Partei gestimmt. Im Endeffekt sticht doch meist der Klubzwang.
Dazu steht auch was auf der Parlaments-Hompage. Und auch eine Erklärung wieso die Abgeordneten meist mit dem Klub stimmen.
Außerdem denk ich, ist es momentan wichtig, die Parlamentarier zu schützen um eben ein funktionsfähiges Parlament weiterhin sicherzustellen. Nochdazu wenn's wie oben beschrieben einstimmig war.
Art. 56 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes garantiert den ParlamentarierInnen das freie Mandat, also das Recht, ihr Mandat unbeeinflusst von rechtlichen Bindungen auszuüben: „Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden“ – und damit auch an keinen Auftrag vonseiten ihrer Partei oder Fraktion (aber auch an keinen Auftrag vonseiten ihrer WählerInnen).
Häufig wird dieses Recht in einem Widerspruch zum sogenannten "Klubzwang" oder zur Fraktionsdisziplin gesehen. Tatsächlich weisen die ParlamentarierInnen, die sich zu einer gemeinsamen Parlamentsfraktion zusammengeschlossen haben, sehr häufig auch ein einheitliches Abstimmungsverhalten auf. Dies erklärt sich nicht nur aus den gemeinsamen politischen Grundsätzen, denen sich die in einer Fraktion zusammengeschlossenen ParlamentarierInnen verbunden fühlen, sondern hängt auch mit parlamentarischer Arbeitsteilung zusammen: Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der zu behandelnden Materien müssen sich die ParlamentarierInnen innerhalb ihrer Fraktion auf die Angelegenheiten jener Ausschüsse spezialisieren, in denen sie jeweils selbst tätig sind, und in der Regel folgen sie in den übrigen Angelegenheiten den Empfehlungen ihrer darauf spezialisierten Fraktionskollegen und Fraktionskolleginnen.
Es kommt jedoch auch immer wieder vor, so etwa in Angelegenheiten von spezifischem regionalem Interesse, dass einzelne MandatarInnen bei Abstimmungen von der Linie ihrer Fraktion abweichen.
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sind also in diesem Beruf rechtlich unabhängig und an keinen Auftrag gebunden und können somit rechtlich auch nicht zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden. Von dieser rechtlichen Unabhängigkeit getrennt zu sehen ist ihre politische Verantwortung, über deren Wahrnehmung allein die Wählerinnen und Wähler im Rahmen der jeweils nächsten Wahl befinden können.
Dass du aber den Orban seien Versuch das Parlament auszuschalten mit Österreich gleich setzt (post 3241), sagt sicher mehr über dich und deinem Wunschbild von Östrreich aus, als über den Zustand der Demokratie in Österreich.