Hast natürlich recht. Unser Staat verzichtet lieber auf ein paar hundert Tausend Euro. Wer hat, der hat.
Schau, ob Dir das gefällt oder nicht, ob Dir das passt oder nicht: Irgendwann hat sich einmal die Erkenntnis durchgesetzt - ganz besonders im 18. Jahrhundert -, dass es für alle Beteiligten auf Dauer am besten ist, wenn staatliches Handeln insbesondere im Hinblick auch auf das Gewaltmonopol an Gesetze gebunden wird, wo nicht jeder Steuereintreiber, jeder Richter, jeder Bezirkshauptmann usw tun und lassen kann, was ihm gerade passt oder was ihm nach "seinem Hausverstand" (gerade wieder eine Lieblingsvokabel vieler Einfachgestrickter geworden) "vernünftig" erscheint. Nennt sich "Legalitätsgrundsatz" = strenge Bindung des Handelns staatlicher Organe an das Recht.
Und lass Dir von mir sagen, der ich ein sehr neugieriger und kritischer Student "beider Rechte" gewesen bin und der sich, um das Recht zu verstehen und nicht bloß Skripten auswendig zu lernen, egal, um was es gerade gegangen ist, immer gefragt hat: Was ist das Problem, das durch die Rechtsnorm gelöst werden soll? Wer hat durch die rechtliche Lösung den Vorteil, wer ist der Teschek? Usw, usw. Und die abschließende Frage an mich selbst war immer: Ist die Lösung für Dich ok oder wäre Dir eine bessere, vernünftigere, gerechtere Lösung eingefallen?
Weißt, was mit wenigen Ausnahmen die Antwort auf die letzte Frage immer gewesen ist: Nein. Sind eh alle Für und Wider ganz vernünftig gegeneinander abgewogen worden und nicht immer können alle nur Vorteile haben bei der Lösung des Problems. Auch weil das Recht nicht von heute auf morgen entsteht, oder gar im Gasthaus spontan bei einer Halben, sondern langsam wächst und bei Bedarf korrigiert und durch Reformen an neue Bedürfnisse angepasst wird, bieten die Rechtsnomen fast immer vernünftige Lösungen.
Getraue es mich nicht laut zu sagen hier: Alles höchst politisch, eh klar, alles spannend bis ins Detail, ob Verfassungsrecht samt Gnadenrecht des Bundespräsidenten, der sogar, wie geschehen in Kärnten, Strafverfahren "niederschlagen" darf (Abolition) oder das Selbsthilferecht nach § 422 ABGB (Recht zum Abschneiden der Wurzeln und Äste eines Baumes, die auf ein Nachbargrundstück hinüberwachsen, ohne dafür ein Gericht bemühen, ja nicht einmal den Eigentümer des Baumes fragen zu müssen - hab gestern kurz vor Mitternacht einen Fortführungsantrag gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Hausverwalter eingebracht, der den Arbeitern des von ihm beauftragten Unternehmens angeschafft haben soll, als sie beim Stutzen der über die Grundgrenze herüberragenden Äste in einer Höhe von 7 Metern und darüber angestanden sind, sie sollen doch gleich die Wipfel aller 9 Meter hohen 27 Zypressen in Höhe von 7 Metern köpfen) bis hin zur Befugnis von Finanzbehörden, Bemessungsgrundlagen für Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge schätzen zu dürfen, wenn Aufzeichnungen nicht ganz ordentlich geführt werden, wobei dabei der Grundsatz gilt "in dubio pro fisco" (im Zweifel für das Finanzamt), der dann, und das blüht mir als Verteidiger übernächste Woche in einer Hauptverhandlung auf den Grundsatz trifft "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Immer ein spannendes Match zwischen diesen zwei Grundsätzen.
Sei bitte so knieweich und drück auch Du mir und meinem Mandanten die Daumen, dass er auch deswegen einigermaßen heil aus dieser Kiste herauskommt, an der jetzt seit sieben langen Jahren mit höchstem Aufwand herumgezimmert worden ist von Abgaben- und Sozialversicherungsprüfern und IT- und Finanzstrafexperten und Staatsanwälten eines Landesgerichts und Oberstaatsanwältinnen der WKStA, die sich die Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel so lange gegenseitig zugeschoben haben, bis sich die Generalprokuratur beim OGH eingemischt und für Klarheit pro WKStA gesorgt hat.
Nachtrach zum Verzicht auf "ein paar hundert Tausend Euro", die die VSV-GmbH dem Fiskus für die Nachsicht von 60 Prozent der Schulden angeboten und gezahlt haben täten gehabt würden hätten getan. 40 Prozent muss diese VSV-GmbH auch erst einmal in den 2, 3 Ratenjahren aufstellen und zahlen. Und die Haftung der Geschäftsführer bleibt ohne Teilnachsicht zu 100 und nicht bloß zu 40 Prozent bestehen. Sowie: Sollte es zu Finanzstrafverfahren kommen, die mit Straferkenntnissen/Strafurteilen enden, kommt auch noch was in die Staatskasse. Also ganz leer geht die Staatskasse ohnedies nicht aus.
Und präventiv wirkt das "volle Programm" auch besser auf die "neue VSV-Nachfolge-GmbH" und potentielle "Nachahmungs-GmbHs" in der ICEHL. Die im Falle des in-den--Konkurs-Schickens-der-alten-VSV-GmbH, um Schulden los zu werden und um mit einer neuen GmbH schuldenfrei durchstarten zu können, auch nicht wirklich an Prestige gewinnt. Von der Bewahrung der Steuermoral durch solche "Büebli-Aktionen" all derer, die "nicht tricksen" und die ihre Schulden begleichen wie die Pioniere dank Pit Gleim in Feldkirch, ganz zu schweigen.