Die Bilanz bestätigt inzwischen klar, dass das Ganze nicht nur ein „Vereinsthema“ ist, sondern auch in der GmbH bilanziell voll eingeschlagen hat. Negatives Eigenkapital von rund 1,17 Mio. EUR.
Gleichzeitig steht im Anhang aber ausdrücklich, dass keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliege und die Fortführung derzeit als gesichert angesehen werde.
Die Ursachen werden dort im Wesentlichen mit GPLB 2019–2023, Sachbezügen, PRAE und Kurzarbeitsbeihilfenbeschrieben.
Also, GmbH-Problem ja, automatische Insolvenzantragspflicht oder automatische Haftung einzelner Personen nein.