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Pioneers Vorarlberg

  • Pioneer
  • 15. April 2022 um 23:05
  • Geschlossen
  • Jabberwocky
    NHL
    • 15. Juni 2023 um 18:37
    • #2.226
    Zitat von Roya

    Das ist Musik in meinen Ohren heute .. die sollen den laden dicht machen in Feldkirch. Und neu in der Oel anfangen! Ich habe es schon mehrmals gesagt. Es braucht in Feldkirch wie Dornbirn neue handelnde Personen.. :veryhappy: :veryhappy: :veryhappy: :veryhappy:

    Hier sind die Strukturen alle so zerfahren.. es braucht frischen Wind 👍🏻 so kann es nicht weitergehen!

    Das wird's brauchen, Neustart ohne Altlasten. :thumbup:

  • ShadowCastle
    Nationalliga
    • 15. Juni 2023 um 19:37
    • #2.227

    Sie distanzieren sich also von sich selbst. Sehr interessant. Schizophrenie?

    Bilder

    • IMG-20230615-WA0013.jpg
      • 78,04 kB
      • 1.080 × 1.035
  • Mondavi
    veni, vidi, vino
    • 15. Juni 2023 um 19:45
    • #2.228

    Die glauben wirklich, dass alle anderen Trotteln sind…

    VEU ist Lampert - Lampert ist VEU

    Sie wollten das so, er wollte das so.

    Wer hat wohl die damaligen Spielerverträge ausverhandelt? Wer zieht seit Jahren die Fäden? Popcorn

  • pesoa
    mountaineer
    • 15. Juni 2023 um 19:54
    • #2.229
    Zitat von Skuggan #4

    Bei der einschlägigen Geschichte mit Steuerhinterziehungen, die bereits den Verein zerstört haben, wäre ein ähnliches kriminelles Handeln aber wirklich an Dummheit nicht zu übertreffen.

    Bei der Vorgeschichte ist das "Rufselbstmord". Die können mit ihren Pioneers einpacken, mit solchen Leuten will doch kein Sponsor oder Geldgeber seitens des Bunds/der Kommune etwas zu tun haben. Ohne einen nachvollziehbaren Anfangsverdacht wird die Staatsanwaltschaft nämlich gar nicht tätig.

    Ein Debakel mit Ansage. :thumbdown: :cursing:

    Leider kann und muss ich Dir hier inhaltlich als auch juristisch Recht geben ( pun intended ;)), die Wahrscheinlichkeit einer Standard-Prüfung und dann so auffälligen Nachprüfung ist sehr gering.

  • Lever
    Krauttirschtlfanat
    • 15. Juni 2023 um 20:01
    • #2.230
    Zitat von Jabberwocky

    Das wird's brauchen, Neustart ohne Altlasten. :thumbup:

    So einfach kann man den Reset-Knopf aber nicht drücken. Dafür braucht's neue fähige Leute mit Kontakten und Ressourcen, die sich das antun wollen. Da rechne ich viel eher mit einer Rückkehr Dornbirns.

  • Jabberwocky
    NHL
    • 15. Juni 2023 um 20:06
    • #2.231
    Zitat von Lever

    So einfach kann man den Reset-Knopf aber nicht drücken. Dafür braucht's neue fähige Leute mit Kontakten und Ressourcen, die sich das antun wollen. Da rechne ich viel eher mit einer Rückkehr Dornbirns.

    Da bin ich eh bei dir, zudem musst so ein Phönix aus der Asche Projekt ja auch irgendwie finanzieren.

    Ich fürchte da brauchst in der momentanen Situation einen Goldesel mit masochistischer Tendenz zu schlaflosen Nächten für dieses Projekt.

    Wenn ich zurück denke an die Zeit als in Linz alles in Trümmern lag, einfach grauslig.

    Von daher hoffe ich, dass sich das auch bei euch bald wieder zum positiven entwickelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jabberwocky (15. Juni 2023 um 21:30)

  • Poke Check
    "Basher"
    • 15. Juni 2023 um 21:28
    • #2.232

    Pioneers Vorarlberg be like: "Ja gut, unser Präsident und unser Geschäftsführer und unser sportlicher Leiter stehen jetzt vor Gericht, aber mit uns hat das nichts zu tun!"

    Pioniere der Öffentlichkeitsarbeit.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. Juni 2023 um 22:08
    • #2.233
    Zitat von spieleragent

    Na also wenn die Steuerfahndung gemeinsam mit der Polizei gleichzeitig mehrere Hausdurchsuchungen bei Verantwortlichen der VEU/Pioneers durchführt, kann man schon von einem gewissen Schaden sprechen, nit?

    In dem von GoodHands dankenswerterweise hier geposteten Artikel ist in der Überschrift von der "Steuerfahndung" und im Text von der "Finanzpolizei" die Rede, die ermitteln sollen.

    Tatsächlich ermittelt das in Wien ansässige "Amt für Betrugsbekämpfung", Dienstelle Finanzamt Feldkirch, das sich in einem Finanzstrafverfahren zur Durchführung einer Hausdurchsuchung entweder der "Finanzpolizei" oder der "Steuerfahndung" bedienen kann - beides bundesweit agierende Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen in Wien.

    Aus dem erwähnten Artikel, Tine, geht nicht hervor, dass die Hausdurchsuchungen von der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Landesgericht Feldkirch angeordnet worden sind.

    Es könnte sich auch um ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren im Stadium des "Untersuchungsverfahrens" handeln, bei dem nach den Normen des Finanzstrafgesetzes auch Hausdurchsuchungen zum Finden von Beweismaterial nach Bewilligung durch den Vorsitzenden des "Spruchsenats", eines Richters, zulässig sind, weil (aktuell) nicht der Verdacht der vorsätzlichen Hinterziehung von lohnabhängigen Abgaben von mehr als 100.000 Euro besteht: Erst beim Überschreiten dieser Wertgrenze wäre es ein "gerichtliches Finanzstrafverfahren", in dem das dann so genannte "Ermittlungsverfahren" unter der Leitung und Kontrolle einer Staatsanwaltschaft wieder durch das "Amt für Betrugsbekämpfung", allerdings nach den Normen der Strafprozessordnung durchgeführt wird.

    Genaues weiß man also noch nicht viel.

    Trotzdem, mich hat's echt aus den Socken gehaut, als ich heute davon erfahren habe. Für eine Hausdurchsuchung genügt weder im verwaltungsbehördlichen, noch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren ein "Anfangsverdacht", dafür braucht's schon einen konkreten, begründeten Verdacht, dass es zu Abgabenhinterziehungen gekommen ist; und dass man in den zu durchsuchenden Wohnungen usw Material zum Beweis für diesen Verdacht finden wird.

    Hoffentlich stellt sich mein erster Gedanke: "Nicht schon wieder!" als unbegründet heraus.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (15. Juni 2023 um 23:33)

  • der Neue Hannes
    Gast
    • 15. Juni 2023 um 22:16
    • #2.234
    Zitat von VincenteCleruzio

    In dem von GoodHands dankenswerterweise hier geposteten Artikel ist in der Überschrift von der "Steuerfahndung" und im Text von der "Finanzpolizei" die Rede, die ermitteln sollen.

    Tatsächlich ermittelt das in Wien ansässige "Amt für Betrugsbekämpfung", Dienstelle Finanzamt Feldkirch, die sich in einem Finanzstrafverfahren zur Durchführung einer Hausdurchsuchung entweder der "Finanzpolizei" oder der "Steuerfahndung" bedienen kann - beides bundesweit agierende Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen in Wien.

    Aus dem erwähnten Artikel, Tine, geht nicht hervor, dass die Hausdurchsuchungen von der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Landesgericht Feldkirch angeordnet worden sind.

    Es könnte sich auch um ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren im Stadium des "Untersuchungsverfahrens" handeln, bei dem nach den Normen des Finanzstrafgesetzes auch Hausdurchsuchungen zum Finden von Beweismaterial nach Bewilligung durch den Vorsitzenden des "Spruchsenats", eines Richters, zulässig sind, weil (aktuell) nicht der Verdacht der vorsätzlichen Hinterziehung von lohnabhängigen Abgaben von mehr als 100.000 Euro besteht: Erst beim Überschreiten dieser Wertgrenze wäre es ein "gerichtliches Finanzstrafverfahren", in dem das dann so genannte "Ermittlungsverfahren" unter der Leitung und Kontrolle einer Staatsanwaltschaft wieder durch das "Amt für Betrugsbekämpfung", allerdings nach den Normen der Strafprozessordnung durchgeführt wird.

    Genaues weiß man also noch nicht viel.

    Trotzdem, mich hat's echt aus den Socken gehaut, als ich heute davon erfahren habe. Für eine Hausdurchsuchung genügt weder im verwaltungsbehördlichen, noch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren ein "Anfangsverdacht", dafür braucht's schon einen konkreten, begründeten Verdacht, dass es zu Abgabenhinterziehungen gekommen ist; und dass man in den zu durchsuchenden Wohnungen usw Material zum Beweis für diesen Verdacht finden wird.

    Hoffentlich stellt sich mein erster Gedanke: "Nicht schon wieder!" als unbegründet heraus.

    Alles anzeigen

    Danke für die tollen Ausführungen.

    Frage an den Experten: Ist für einen konkreten Verdacht eine anonyme Anzeige ausreichend?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. Juni 2023 um 22:51
    • #2.235
    Zitat von WiPe

    Ob das den Spielern egal ist wenn sie steuern hinterzogen haben? Denn das trifft ja auch die Spielern als geldempfänger und nicht nur die die es (falsch) ausbezahlt haben

    Bisher sind Dienstnehmer, denen Löhne (zum Teil) schwarz ausgezahlt worden sind, noch nie als "Beitragstäter" zu den Hinterziehungen der Lohnabgaben durch die Dienstgeber finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden, obwohl sie deren Taten physisch erleichtert haben zB dadurch, dass sie den Schwarzlohn im Kuvert kassiert haben. Das hat Dienstgeber, die ohne die "Nutznießer" der Lohnabgabenhinterziehungen vor dem Kadi gestanden sind, oft sehr verbittert. Und erleichtert solche Abgabenhinterziehungen auch erheblich.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das BMF und sein "Amt für Betrugsbekämpfung" diesbezüglich nicht auch eine Trendwende herbeiführen werden.

    Bisher sind nämlich auch die Hausbauer, die den Bauunternehmen einen Teil der Kosten "schwarz" = ohne die Umsatzsteuer gezahlt haben, nie als Beitragstäter "in die Ziehung gekommen". In einem aktuellen kalabrischen Finanzstrafverfahren ist - so wie vom Finanzminister im letzten Sommer auch via APA angekündigt (freilich für ein anderes kalabrisches Verfahren, in dem das dann nicht wahr gemacht worden ist 🥳 🥂) allerdings gegen über 100 Hausbauer als Beitragstäter zu den Abgabenhinterziehungen des Geschäftsführers einer Bau GmbH ermittelt worden. Es schaut ganz danach aus, dass für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht die Messehalle in Innsbruck angemietet werden muss.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (15. Juni 2023 um 23:32)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 15. Juni 2023 um 23:20
    • #2.236
    Zitat von Feldkircher82

    ... Frage an den Experten: Ist für einen konkreten Verdacht eine anonyme Anzeige ausreichend?

    Ja, wenn sie so substanziiert ist, dass der geschilderte Sachverhalt nicht nur als abstrakt möglich, sondern aufgrund zB der geschilderten Details als sehr wahrscheinlich erscheint. Und die die Finanzverwaltung aufgrund ihrer vielen Möglichkeiten (Datenbankabfragen, Nachschauen usw) auch oft recht einfach überprüfen kann.

    Das Hinweisgebersystem der WKStA, das gerade auch für anonyme Anzeigen bei Abgabenhinterziehungen gerne genutzt wird, trägt dem insofern Rechnung, als die WKStA dem Hinweisgeber unter Wahrung seiner Anonymität Fragen stellen kann, um Unklarheiten zu beseitigen oder Fehlendes nachzufordern.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (16. Juni 2023 um 01:02)

  • Key Player
    Ein Ästhet
    • 16. Juni 2023 um 05:34
    • #2.237
    Zitat von VincenteCleruzio

    In dem von GoodHands dankenswerterweise hier geposteten Artikel ist in der Überschrift von der "Steuerfahndung" und im Text von der "Finanzpolizei" die Rede, die ermitteln sollen.

    Tatsächlich ermittelt das in Wien ansässige "Amt für Betrugsbekämpfung", Dienstelle Finanzamt Feldkirch, das sich in einem Finanzstrafverfahren zur Durchführung einer Hausdurchsuchung entweder der "Finanzpolizei" oder der "Steuerfahndung" bedienen kann - beides bundesweit agierende Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen in Wien.

    Aus dem erwähnten Artikel, Tine, geht nicht hervor, dass die Hausdurchsuchungen von der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Landesgericht Feldkirch angeordnet worden sind.

    Es könnte sich auch um ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren im Stadium des "Untersuchungsverfahrens" handeln, bei dem nach den Normen des Finanzstrafgesetzes auch Hausdurchsuchungen zum Finden von Beweismaterial nach Bewilligung durch den Vorsitzenden des "Spruchsenats", eines Richters, zulässig sind, weil (aktuell) nicht der Verdacht der vorsätzlichen Hinterziehung von lohnabhängigen Abgaben von mehr als 100.000 Euro besteht: Erst beim Überschreiten dieser Wertgrenze wäre es ein "gerichtliches Finanzstrafverfahren", in dem das dann so genannte "Ermittlungsverfahren" unter der Leitung und Kontrolle einer Staatsanwaltschaft wieder durch das "Amt für Betrugsbekämpfung", allerdings nach den Normen der Strafprozessordnung durchgeführt wird.

    Genaues weiß man also noch nicht viel.

    Trotzdem, mich hat's echt aus den Socken gehaut, als ich heute davon erfahren habe. Für eine Hausdurchsuchung genügt weder im verwaltungsbehördlichen, noch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren ein "Anfangsverdacht", dafür braucht's schon einen konkreten, begründeten Verdacht, dass es zu Abgabenhinterziehungen gekommen ist; und dass man in den zu durchsuchenden Wohnungen usw Material zum Beweis für diesen Verdacht finden wird.

    Hoffentlich stellt sich mein erster Gedanke: "Nicht schon wieder!" als unbegründet heraus.

    Alles anzeigen

    Da spricht der Großmeister des Finanzstrafrechts. Ein Forum braucht für alles Experten.

  • Columbo
    Gast
    • 16. Juni 2023 um 07:17
    • #2.238
    Zitat von VincenteCleruzio

    Bisher sind Dienstnehmer, denen Löhne (zum Teil) schwarz ausgezahlt worden sind, noch nie als "Beitragstäter" zu den Hinterziehungen der Lohnabgaben durch die Dienstgeber finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden, obwohl sie deren Taten physisch erleichtert haben zB dadurch, dass sie den Schwarzlohn im Kuvert kassiert haben. Das hat Dienstgeber, die ohne die "Nutznießer" der Lohnabgabenhinterziehungen vor dem Kadi gestanden sind, oft sehr verbittert. Und erleichtert solche Abgabenhinterziehungen auch erheblich.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das BMF und sein "Amt für Betrugsbekämpfung" diesbezüglich nicht auch eine Trendwende herbeiführen werden.

    Bisher sind nämlich auch die Hausbauer, die den Bauunternehmen einen Teil der Kosten "schwarz" = ohne die Umsatzsteuer gezahlt haben, nie als Beitragstäter "in die Ziehung gekommen". In einem aktuellen kalabrischen Finanzstrafverfahren ist - so wie vom Finanzminister im letzten Sommer auch via APA angekündigt (freilich für ein anderes kalabrisches Verfahren, in dem das dann nicht wahr gemacht worden ist 🥳 🥂) allerdings gegen über 100 Hausbauer als Beitragstäter zu den Abgabenhinterziehungen des Geschäftsführers einer Bau GmbH ermittelt worden. Es schaut ganz danach aus, dass für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht die Messehalle in Innsbruck angemietet werden muss.

    Die Frage ist auch, wo kommt das ausgezahlte Schwarzgeld her?

  • Lexi87
    EBEL
    • 16. Juni 2023 um 08:05
    • #2.239

    Feldkircher Eishockey is wie Innsbrucker Fußball… X/

    Zum Abgewöhnen.

  • FKhockey
    Nationalliga
    • 16. Juni 2023 um 08:33
    • #2.240

    Zitat aus dem Bericht der VN von heute:

    Zitat


    Die VEU steht in Sachen Prüfung durch die Steuerbehörde nicht allein da. So wurde auch – jeweils nach dem Gewinn des Titels in der Alps Hockey League – gegen den EC Bregenzerwald ermittelt. Zuletzt war dies nach der erfolgreichen Saison 2021/22 der Fall. Nachzahlungen wurden danach fällig.

    Lustig, das höre ich heute zum 1. Mal. Offensichtlich wurde dieses Thema damals von den Medien nicht aufgenommen.

    Nicht da jemand auf die Idee kommt, dass ich das ganze goutieren würde. Aber offensichtlich wird schon mit zweierlei Maß gemessen.

    Egal was am Ende dabei rauskommt: Der Schaden ist immens.

  • Spicy Tuna
    ✓
    • 16. Juni 2023 um 08:41
    • #2.241
    Zitat von FKhockey

    Zitat aus dem Bericht der VN von heute:

    Lustig, das höre ich heute zum 1. Mal. Offensichtlich wurde dieses Thema damals von den Medien nicht aufgenommen.

    Nicht da jemand auf die Idee kommt, dass ich das ganze goutieren würde. Aber offensichtlich wird schon mit zweierlei Maß gemessen.

    Egal was am Ende dabei rauskommt: Der Schaden ist immens.

    Im ganzen Ländle (Amateurfußball, etc.) ist es Gang und Gebe, dass solche ominösen Kuverts verteilt werden. Bei der VEU wird halt gleich vierfach drauf geschaut. Beim Wald ist das nur eine Randnotiz.

  • Yvo
    Pensionär
    • 16. Juni 2023 um 08:57
    • #2.242

    Bitte VN Bericht hier einstellen. Danke

  • pesoa
    mountaineer
    • 16. Juni 2023 um 09:07
    • #2.243
    Zitat von Sunshine State

    Im ganzen Ländle (Amateurfußball, etc.) ist es Gang und Gebe, dass solche ominösen Kuverts verteilt werden. Bei der VEU wird halt gleich vierfach drauf geschaut. Beim Wald ist das nur eine Randnotiz.

    Alarmierend! Wenn es im Semi-/Profisport dann genau so gehandhabt wird, lässt auf die Professionalität der Verantwortlichen schliessen.

  • pesoa
    mountaineer
    • 16. Juni 2023 um 09:09
    • #2.244
    Zitat von Columbo

    Die Frage ist auch, wo kommt das ausgezahlte Schwarzgeld her?

    Das ist jetzt aber schon eine Vermutung, oder?

    Geld in Kuverts kann auch ohne Probleme versteuert und korrek verbucht werden.

  • pesoa
    mountaineer
    • 16. Juni 2023 um 09:16
    • #2.245
    Zitat von VincenteCleruzio

    Bisher sind Dienstnehmer, denen Löhne (zum Teil) schwarz ausgezahlt worden sind, noch nie als "Beitragstäter" zu den Hinterziehungen der Lohnabgaben durch die Dienstgeber finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden, obwohl sie deren Taten physisch erleichtert haben zB dadurch, dass sie den Schwarzlohn im Kuvert kassiert haben. Das hat Dienstgeber, die ohne die "Nutznießer" der Lohnabgabenhinterziehungen vor dem Kadi gestanden sind, oft sehr verbittert. Und erleichtert solche Abgabenhinterziehungen auch erheblich.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das BMF und sein "Amt für Betrugsbekämpfung" diesbezüglich nicht auch eine Trendwende herbeiführen werden.

    Bisher sind nämlich auch die Hausbauer, die den Bauunternehmen einen Teil der Kosten "schwarz" = ohne die Umsatzsteuer gezahlt haben, nie als Beitragstäter "in die Ziehung gekommen". In einem aktuellen kalabrischen Finanzstrafverfahren ist - so wie vom Finanzminister im letzten Sommer auch via APA angekündigt (freilich für ein anderes kalabrisches Verfahren, in dem das dann nicht wahr gemacht worden ist 🥳 🥂) allerdings gegen über 100 Hausbauer als Beitragstäter zu den Abgabenhinterziehungen des Geschäftsführers einer Bau GmbH ermittelt worden. Es schaut ganz danach aus, dass für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht die Messehalle in Innsbruck angemietet werden muss.

    Ich gehe hier weiterhin von einer "angeordneten" Duldung seitens Finanzbehörden aus.

  • Lever
    Krauttirschtlfanat
    • 16. Juni 2023 um 09:16
    • #2.246
    Zitat von Sunshine State

    Im ganzen Ländle (Amateurfußball, etc.) ist es Gang und Gebe, dass solche ominösen Kuverts verteilt werden. Bei der VEU wird halt gleich vierfach drauf geschaut. Beim Wald ist das nur eine Randnotiz.

    Sofort versuchen zu relativieren und sich wie gehabt in der Opferrolle positionieren. Mit dem Ansatz „die anderen machen's auch, nur bei uns sieht man genau hin“, kann mans ja mal bei den Finanzern versuchen, funktioniert sicher ;)

  • schreibfaul
    EBEL
    • 16. Juni 2023 um 09:51
    • #2.247

    VincenteCleruzio :

    Hinsichtlich der Heranziehung von Dienstnehmern und Häuslbauern irrst du, zumindest was die Verhältnisse außerhalb Kalabriens, in dieser Hinsicht offenbar noch gelobtes Land für das gute alte Bargeld, angeht:

    Schon seit über 10 Jahren finden sich in Salzburg im Rahmen sämtlicher großer Finanzstrafverfahren in der Baubranche zahlreiche Häuslbauer als Beitragstäter als Mitangeklagte in dann durchaus übergroßen Schöffenverfahren wieder, wo schon aus Kostengründen nicht viel Wahl bleibt, als das Schwenken der weißen Fahne, um aus den aufgeblähten Verfahren mit nahezu immer weit mehr als 10 Angeklagten wieder rauszukommen (mMn ist hier § 53 Abs 4 auch ein prozessualer Konstruktionsfehler, da auch kleine Beitragstäter unabhängig vom sie betreffenden strafbestimmenden Wertbetrag in ein Schöffenverfahren gezwungen werden, wo dann die Kosten bald einmal die Strafe übersteigen)

    Auch ist mir ein großes Finanzstrafverfahren um einen Salzburger Gastronomiebetrieb bekannt, in dem sämtliche Kellner, die Schwarzgeldzahlungen (durchaus über die Jahre in beträchtlicher Höhe) erhalten haben, sich ebenso als Beitragstäter vor dem Schöffengericht verantworten mussten und auch verurteilt wurden.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 16. Juni 2023 um 10:02
    • #2.248
    Zitat von Sunshine State

    Im ganzen Ländle (Amateurfußball, etc.) ist es Gang und Gebe, dass solche ominösen Kuverts verteilt werden. Bei der VEU wird halt gleich vierfach drauf geschaut. Beim Wald ist das nur eine Randnotiz.

    Nur weil Medien nicht über ein Finanzstrafverfahren berichten (können, weil sie davon keine Kenntnis erlangt haben), heißt nicht, dass keines stattgefunden hat.

    Die Beschuldigten haben in der Regel kein Interesse an Öffentlichkeit, die Finanz(straf)beamten müssen das Abgabengeheimnis, die Staatsanwälte und Richter das Amtsgeheimnis und die Verteidiger und Steuerberater das Mandantengeheimnis wahren. Und von den (Haupt)Verhandlungen vor den Spruchsenaten und Schöffenerichten ist die Öffentlichkeit auf Antrag der Beschuldigten/Angeklagten auszuschließen, die vor den Einzelbeamten sind gar nicht öffentlich.

    Heißt: Selbst wenn Journalisten "Wind" von einer Finanzstrafsache bekommen, können sie mangels Informationen nicht sinnvoll darüber berichten. Und unterlassen es dann.

  • der Neue Hannes
    Gast
    • 16. Juni 2023 um 10:28
    • #2.249
    Zitat von Lever

    Sofort versuchen zu relativieren und sich wie gehabt in der Opferrolle positionieren. Mit dem Ansatz „die anderen machen's auch, nur bei uns sieht man genau hin“, kann mans ja mal bei den Finanzern versuchen, funktioniert sicher ;)

    Da hast Du vollkommen recht, nur weil es andere ebenso praktizieren, macht es die Sache um keinen Deut besser.

    Gesetz ist nunmal Gesetz und daran hätte man sich als seriöse Organisation/Firma zu halten.

    Auch habe ich klar deponiert, dass wenn sich die Anschuldigungen von Steuerhinterziehung, oder wie auch immer das Finanzvergehen bezeichnet wird, bewahrheitet, ich einen sofortigenRückzug der Personen Gleim/Gross/Lampert begrüssen würde.

    Womit Spicy Tuna aber schon recht hat ist, dass dies eigentlich gängige Praxis ist, vor allem im Semiprobereich.

    Vom Fussball weiss ich es definitv, denke aber, dass es im Eishockey nicht anders gelagert sein dürfte.

  • Mondavi
    veni, vidi, vino
    • 16. Juni 2023 um 10:45
    • #2.250

    Hängt man die Lampe etwas höher und schaut, wo das angeblich noch überall so gängige Praxis ist (wird so sein, so naiv kann keiner sein...), dann muss man sich irgendwann mal fragen, ob Sport auf diesem Niveau bei uns (wirtschaftlich) auf Dauer überhaupt machbar ist.

    Oder anders: Wenn es tatsächlich nötig ist, dass man sich nur dann über ein paar Spielzeiten retten kann, wenn man das Finanzamt und/oder SV und/oder Geschäftspartner beschei.t, dann wird man sich irgendwann mal die Frage der Daseinsberechtigung stellen müssen.

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