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  3. EHC Steinbach Black Wings Linz

Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

  • Jabberwocky
  • 31. März 2020 um 19:17
  • Martin29
    NHL
    • 3. Mai 2020 um 23:10
    • #1.601
    Zitat von VincenteCleruzio

    Ja, dann hat der Verein nicht vorgesorgt für den Fall, dass der Kassier verhindert ist. Dann kann, wenn der Auszug des Vereinsregisters die Statuten korrekt zusammenfasst, kein verbindliches Rechtsgeschäft eingegangen werden.

    In den Vereinsstatuten festzulegen, dass für Rechtsgeschäfte, die den Verein verpflichten, immer die Unterschriften des Kassiers und des Präsidenten und im Falle ihrer Verhinderung ihrer Vertreter erforderlich sind, und dann für den Kassier keinen Stellvertreter zu bestellen, ist das glatte Gegenteil ordentlicher Besorgung der Geschäfte.

    Das heißt, die gemachten Geschäfte des Vereins wären laut Vereinsstatuten gar nicht rechtswirksam?

  • Bwspv13
    Nationalliga
    • 3. Mai 2020 um 23:23
    • #1.602

    Völlig korrekt

  • Die blaue Viper
    Routinier
    • 3. Mai 2020 um 23:25
    • #1.603

    Mich überrascht die Diskussion hier ein wenig. Die Statuen jedes Vereins werden ja bei der Gründung von der Behörde (z.B. Magistrat) geprüft und dann mit der Gründungsanzeige abgelegt.

    Das sollte ja öffentlich einsichtig sein oder täusche ich mich? Ganz viele Vereine bieten ihre Statuten auch auf der Homepage zum Download an. Ich hab gedacht, das gehört zum guten Ton.

    Kann es wirklich sein, dass nicht mal Profis wie Vincente in die Statuten der Black Wings blicken können?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 3. Mai 2020 um 23:38
    • #1.604
    Zitat von petrolella

    es gibt, soweit bekannt, nur einen Vorsitzenden=Präsident und Kassier in Personalunion, was aber eigentlich lt. Vereinsgesetz 2002 nicht erlaubt wäre :banghead:

    Dass ein Mitglied des Leitungsorgans wie der Präsident/Obmann laut Vereinsgesetz nicht gleichzeitig Kassier sein dürfe, habe ich im Vereinsgesetz nicht gefunden. In der Praxis üben Vereinsobmänner die für die Buchhaltung und Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben vorgesehene Funktion des Kassiers regelmäßig aus.

    Einzig die mindestens zwei Rechnungsprüfer (oder bei "großen Vereinen" der Abschlussprüfer) dürfen nicht einem Leitungsorgan angehören (Paragraf 5 Abs 4, 5 Vereinsgesetz).

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. Mai 2020 um 00:24)

  • petrolella
    Hauptsache Eishockey
    • 3. Mai 2020 um 23:43
    • #1.605
    Zitat von VincenteCleruzio

    Dass ein Mitglied des Leitungsorgans wie der Präsident/Obmann laut Vereinsgesetz nicht gleichzeitig Kassier sein dürfe, habe ich im Vereinsgesetz nicht gefunden. In der Praxis üben Vereinsobmänner die für die Buchhaltung und Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben Funktion des Kassiers regelmäßig aus.

    Einzig die mindestens zwei Rechnungsprüfer (oder bei "großen Vereinen" der Abschlussprüfer) dürfen nicht einem Leitungsorgan angehören (Paragraf 5 Abs 4, 5 Vereinsgesetz).

    dann läuft in dem Verein, bei dem ich seit 2015 beschäftigt und für die Rechtmäßigkeit der Vereinsgebahrung zuständig bin so ziemlich alles falsch =O

  • Bwspv13
    Nationalliga
    • 3. Mai 2020 um 23:43
    • #1.606

    Auch das ist korrekt, somit könnte bei jetzigem Wissensstand ein Vize, oder der Andere für den Verein bei Verhinderung des Präsidenten alleine handeln

  • Bwspv13
    Nationalliga
    • 3. Mai 2020 um 23:50
    • #1.607

    Ob es interne Vereinbarungen gibt oder nicht , ausschlaggebend ist dass beide Vizepräsidenten im Bedarfsfall handlungsfähig gewesen wären

    Also schon aufgrund dieser Tatsache kann es nur abseits der Lebenserfahrung sein dass sich beide um nichts gekümmert haben bzw. um die Hintergründe , ob es diese überhaupt gibt, nicht Bescheid gewusst haben

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. Mai 2020 um 00:21
    • #1.608
    Zitat von Die blaue Viper

    Mich überrascht die Diskussion hier ein wenig. Die Statuen jedes Vereins werden ja bei der Gründung von der Behörde (z.B. Magistrat) geprüft und dann mit der Gründungsanzeige abgelegt.

    Das sollte ja öffentlich einsichtig sein oder täusche ich mich? Ganz viele Vereine bieten ihre Statuten auch auf der Homepage zum Download an. Ich hab gedacht, das gehört zum guten Ton.

    Kann es wirklich sein, dass nicht mal Profis wie Vincente in die Statuten der Black Wings blicken können?

    Vom lokalen Vereinsregister - hier von der Landespolizeidirektion Oberösterreich - kann sich jedermann die Statuten des Black Wings Vereins in Kopie ausfolgen oder schicken lassen. Ist aber mit Gebühren und Mühen verbunden, die mir diese Statuten nicht wert sind (wenn´s jemand hat und sie hier postet, lese ich sie aber schon).

    Details, wie und unter welchen Voraussetzungen man zu Informationen aus einem Vereinsregister kommt, findest Du hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizei…ite.220700.html

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. Mai 2020 um 00:45
    • #1.609
    Zitat von Martin29

    Das heißt, die gemachten Geschäfte des Vereins wären laut Vereinsstatuten gar nicht rechtswirksam?

    Freunschlag ist ja bis heute Präsident und gleichzeitig Kassier. All die Verpflichtungen aus den Rechtsgeschäften, die er den Vereinsstatuten entsprechend in beiden Funktionen unterfertigt hat, muss der Verein gegen sich gelten lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. Mai 2020 um 01:23)

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 4. Mai 2020 um 10:12
    • #1.610
    Zitat von Bwspv13

    Auch das ist korrekt, somit könnte bei jetzigem Wissensstand ein Vize, oder der Andere für den Verein bei Verhinderung des Präsidenten alleine handeln

    nachdem ich selbst seit Jahren als Mitgründer im Vorstand eines Eishockey-Vereines tätig bin --> folgende Kurzfassung trifft das Wichtigste sehr gut: Vereinsrecht-kurz-gefasst

    Natürlich kann man auf dieser Grundlage in den Statuten einiges verfeinern, oder vereinsintern regeln.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 4. Mai 2020 um 10:23
    • #1.611
    Zitat von VincenteCleruzio

    Freunschlag ist ja bis heute Präsident und gleichzeitig Kassier. All die Verpflichtungen aus den Rechtsgeschäften, die er den Vereinsstatuten entsprechend in beiden Funktionen unterfertigt hat, muss der Verein gegen sich gelten lassen.

    einen "Präsident" gibt es ja in der Vereins-Nomenklatur ja eigentlich nicht, sondern einen Obmann und seinen Stellvertreter, diese beiden Funktionen MUSS es auch mindestens im Vorstand geben. Der Obmann hat dabei "2 Stimmen" - somit ist sichergestellt, dass es immer zu einem Mehrheitsbeschluss kommen kann (was auch immer zu beschließen ist) - und der Verein selber ist eine "Rechtsperson", mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Gesetz daraus ergeben. Somit ist in der Regel (sofern nicht irgendwelche kriminelle oder fahrlässige Handlungen zugrunde liegen) der Vorstand haftungsfrei!

    VincenteCleruzio

    wenn ich mich als Laie jetzt blöd/falsch ausgedrückt habe, bitte um Berichtigung! ;)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. Mai 2020 um 13:05
    • #1.612
    Zitat von ViecFan

    einen "Präsident" gibt es ja in der Vereins-Nomenklatur ja eigentlich nicht, sondern einen Obmann und seinen Stellvertreter, diese beiden Funktionen MUSS es auch mindestens im Vorstand geben. Der Obmann hat dabei "2 Stimmen" - somit ist sichergestellt, dass es immer zu einem Mehrheitsbeschluss kommen kann (was auch immer zu beschließen ist) - und der Verein selber ist eine "Rechtsperson", mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Gesetz daraus ergeben. Somit ist in der Regel (sofern nicht irgendwelche kriminelle oder fahrlässige Handlungen zugrunde liegen) der Vorstand haftungsfrei!

    VincenteCleruzio

    wenn ich mich als Laie jetzt blöd/falsch ausgedrückt habe, bitte um Berichtigung! ;)

    Gerne ;)

    Wie das vom Vereinsgesetz so genannte "Leitungsorgan" genannt wird, das die Geschäfte des Vereins führt und den Verein nach außen rechtswirksam vertritt - können auch zwei verschiedene "Leitungsorgane" sein -, überlässt das Vereinsgesetz in seiner unendlichen Güte den Statuten des Vereins (altmodisch Obmannschaft, neumodisch Präsidium oder Vorstand, kalabrisch Cheffitäten usw). Es kann Gesamtgeschäfts- und Gesamtvertretung gewählt werden (laut Vereinsgesetz liegen sie im Zweifel vor, einfache Stimmenmehrheit genügt dann); oder es wird in den Statuten Einzelschäftsführung und/oder Einzelvertretung festgelegt, dann ist die Bestellung von "Stellvertretern" für den Fall der Verhinderung klug, aber nicht zwingend.

    Das Vereinsgesetz verlangt nur, dass mindestens zwei natürliche Personen dem Leitungsorgan angehören. Und es verlangt, dass die Statuten regeln, wie Beschlüsse gefasst werden.

    Die Statuten könnten zB verlangen, dass das "Präsidium" Beschlüsse einstimmig fassen muss; oder dass einfache Stimmenmehrheit genügt ("im Zweifel", vermutet das Vereinsgesetz, sei das die Regelung der nicht eindeutigen Statuten bei Gesamtgeschäftsführung/-vertretung). Bei einem "Präsidium" mit einer geraden Zahl von Mitgliedern ist es klug, aber auch nicht zwingend, in den Statuten zu regeln, was bei Stimmengleichheit zu geschehen hat: Von der antiautoritären Variante "dann hat der Antrag keine Mehrheit erlangt und ist daher abgelehnt" bis hin zu der altgermanischen Regel, nach der bei Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten (Obmanns, Vorstandsvorsitzenden, Obercheffe) den Ausschlag gibt (= Dirimierungsrecht genannt, nicht "2 Stimmen", weil relevant nur, wenn zuvor die Abstimmung Stimmengleichheit ergeben hat).

    Kurzum: Das Vereinsgesetz überlässt den Vereinsmeiern jede Menge Freiheiten, wie sie ihr Vereinsleben regeln.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 4. Mai 2020 um 13:31
    • #1.613
    Zitat von VincenteCleruzio

    Gerne ;)

    Wie das vom Vereinsgesetz so genannte "Leitungsorgan" genannt wird, das die Geschäfte des Vereins führt und den Verein nach außen rechtswirksam vertritt - können auch zwei verschiedene "Leitungsorgane" sein -, überlässt das Vereinsgesetz in seiner unendlichen Güte den Statuten des Vereins (altmodisch Obmannschaft, neumodisch Präsidium oder Vorstand, kalabrisch Cheffitäten usw). Es kann Gesamtgeschäfts- und Gesamtvertretung gewählt werden (laut Vereinsgesetz liegen sie im Zweifel vor, einfache Stimmenmehrheit genügt dann); oder es wird in den Statuten Einzelschäftsführung und/oder Einzelvertretung festgelegt, dann ist die Bestellung von "Stellvertretern" für den Fall der Verhinderung klug, aber nicht zwingend.

    Das Vereinsgesetz verlangt nur, dass mindestens zwei natürliche Personen dem Leitungsorgan angehören. Und es verlangt, dass die Statuten regeln, wie Beschlüsse gefasst werden.

    Die Statuten könnten zB verlangen, dass das "Präsidium" Beschlüsse einstimmig fassen muss; oder dass einfache Stimmenmehrheit genügt ("im Zweifel", vermutet das Vereinsgesetz, sei das die Regelung der nicht eindeutigen Statuten bei Gesamtgeschäftsführung/-vertretung). Bei einem "Präsidium" mit einer geraden Zahl von Mitgliedern ist es klug, aber auch nicht zwingend, in den Statuten zu regeln, was bei Stimmengleichheit zu geschehen hat: Von der antiautoritären Variante "dann hat der Antrag keine Mehrheit erlangt und ist daher abgelehnt" bis hin zu der altgermanischen Regel, nach der bei Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten (Obmanns, Vorstandsvorsitzenden, Obercheffe) den Ausschlag gibt (= Dirimierungsrecht genannt, nicht "2 Stimmen", weil relevant nur, wenn zuvor die Abstimmung Stimmengleichheit ergeben hat).

    Kurzum: Das Vereinsgesetz überlässt den Vereinsmeiern jede Menge Freiheiten, wie sie ihr Vereinsleben regeln.

    besser hätte ich es ja gar nicht erklären können! :ironie: :prost:

  • Philip99
    NHL
    • 4. Mai 2020 um 14:23
    • #1.614




    Der Österreichische und der Oberösterreichische Eishockeyverband werden zwischen EHC Liwest Black Wings Linz und dem neu gegründeten EV Linz eine Vermittlerrolle einnehmen, damit das Nachwuchseishockey in Oberösterreich auf hohem Niveau weiterarbeiten kann.

    In einem offenen Brief formulierten die Verantwortlichen im Nachwuchsbereich des oberösterreichischen (im Allgemeinen) und des Linzer (im Speziellen) Eishockeys ihre Wünsche und Anliegen im Konflikt zwischen dem ansässigen EHC Liwest Black Wings Linz und dem vor gut drei Wochen neu gegründeten EV Linz. Zu den Unterzeichnern dieses Schreibens gehören unter anderem Christian Ladberg, Präsident des Oberösterreichischen Eishockeyverbandes (OÖEHV), sowie die ehemaligen Nationalteamspieler Robert und Philipp Lukas, der eine Nachwuchsleiter und der andere Trainer der Black Wings Linz. Im offenen Brief heißt es: „Ab 1. Mai 2020 wird es für 200 Kinder und Jugendliche in Linz keine Trainings- und Spielstätte mehr geben. […] Im Namen der Kinder des Eishockeys in Linz und Oberösterreich fordern wir hiermit ein klares Bekenntnis der Verantwortlichen von Black Wings Linz und EV Linz zum letztjährig begonnen Nachwuchskonzept.“ In diesen Nachwuchsbereich fallen die von den Black Wings betriebenen Mannschaften in der Alps Hockey League und der Erste Bank Juniors League, den in einer Spielgemeinschaft mit dem Oberösterreichischen Eishockeyverband auftretenden Teams in den österreichischen Nachwuchsmeisterschaften (U16, U14, U12, U11) sowie die Anfängerkurse für Eishockey- Einsteiger. Zudem wird vom Landesverband OÖEHV seit 2010 das Talentezentrum Oberösterreich – das Projekt umfasst mittlerweile an die 60 Schülerinnen und Schüler – erfolgreich geführt. Eine funktionierende Nachwuchsarbeit ist auch für den Österreichischen Eishockeyverband von großer Bedeutung, da nur durch diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen die Zukunft des Eishockeysports aufgebaut wird. Der ÖEHV wird in Person von Präsident Mag. Gernot Mittendorfer die Forderungen für den Nachwuchsbereich in Linz wie Oberösterreich – Weiternutzung der Linzer Eishallen, klares Bekenntnis von Wirtschaft und Politik in Form von finanzieller Unterstützung und das eindeutige Ja zum gestarteten Nachwuchskonzept – unterstützen und daher als Vermittler zwischen den beiden Linzer Vereinen auftreten. „Wir werden uns gemeinsam mit dem oberösterreichischen Landesverband bemühen, dass wir mit beiden Linzer Vereinen eine konstruktive Lösung hinsichtlich der weiteren Entwicklung des oberösterreichischen Eishockeynachwuchses finden“, so Präsident Mittendorfer.

    ring-sports.at

    ring-hockey.at

    Presseaussendung ÖEHV


  • 1stein
    EBEL
    • 4. Mai 2020 um 14:29
    • #1.615

    Na da sind wir gespannt ob die Parteien ernsthaft gesprächsbereit sind und wenn ja, wie so ein Kompromiss aussehen kann.

  • Online
    Fan_atic01
    Leftwing
    • 4. Mai 2020 um 14:39
    • Offizieller Beitrag
    • #1.616

    nette Presseaussendung. schlau werd ich aus ihr nicht, aber ok - der Verband muss da auch was dazu sagen.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • 1stein
    EBEL
    • 4. Mai 2020 um 14:52
    • #1.617

    unter dem Deckmantel der Jugendarbeit. Naja, mir Solls recht sein, wenn es denn bald Klarheit gibt ob und wie es weiter geht.

    Was anderes, weil es vermutlich zum Thema passt. Es ist ja in aller Munde dass die LIWEST Puls24 aus dem Netz schmeisst. Hmm, ist das Zufall oder kann das damit zu tun haben dass auch nun auch ein Fernsehsender indirekt Druck auf die Liga und somit auch auf PF ausübt?

  • Jabberwocky
    NHL
    • 4. Mai 2020 um 14:56
    • #1.618
    Zitat von Jabberwocky

    Stellungnahmen der Black Wings und des EVL diesbezüglich waren bereits am 20. April so in den OÖN,

    da kann ja eine offizielle Stellungnahme an den ÖEHV nur eine Formalität sein.

    *

    https://www.nachrichten.at/sport/wintersp…;art107,3251900

    Man darf gespannt sein, wie die aktuellen Gegebenheiten in Linz seitens der Liga bewertet werden und zugunsten welcher Partei dann schlussendlich entschieden wird.

    Bekenntnis zur Unterstützung* der Jugend gab's ja ohnehin schon von beiden Seiten.

    Edit: *weil sich des öfteren über die fehlende Objektivität der OÖN beschwert wird,

    man vergleiche bitte die Wortwahl beider Stellungnahmen.*

    Einmal editiert, zuletzt von Jabberwocky (4. Mai 2020 um 16:38)

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 4. Mai 2020 um 14:58
    • #1.619

    OT: warum wirft Liwest eigentlich Puls24 von der Senderliste? - wer weiß was?

  • Online
    Fan_atic01
    Leftwing
    • 4. Mai 2020 um 15:00
    • Offizieller Beitrag
    • #1.620

    ich hab nachgefragt und die Antwort bekommen:

    uten Morgen,

    Aus aktueller Sicht wird es den Sender Puls 24 nicht in unserem Programmportfolio geben.
    Um Sender in unser TV-Angebot aufnehmen zu können, sind dauerhafte vertragliche Regelungen als Vorrausetzung notwendig. Bereits in der Vergangenheit konnte LIWEST den Sender Puls24 aufgrund dieser fehlenden vertraglichen Grundlage mit der Pro7Sat1Puls4-Gruppe nicht aufschalten.
    Während der akuten Krisenzeit konnte jedoch eine befristete Regelung mit Puls24 für die Aufschaltung getroffen werden, diese ist am 5. Mai 2020 ausgelaufen. LIWEST konnte keine weiterführende Einigung für die Ausstrahlung des Senders erzielen und besitzt deshalb nach dem 5. Mai 2020 keine von Puls24 vertraglich zugesicherten Rechte für die Ausstrahlung mehr, weshalb der Sender wieder aus dem Senderportfolio entfernt wurde. LIWEST steht aber weiterhin in Verhandlungen mit Puls24 bzw. der Pro7Sat1Puls4-Gruppe.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • 1stein
    EBEL
    • 4. Mai 2020 um 15:03
    • #1.621

    Ist aber dann schon sehr komisch dass PULS24 dann so ein Mediales tamtam macht wenn sie eh noch in Verhandlungen stehen.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 4. Mai 2020 um 15:10
    • #1.622
    Zitat von 1stein

    Ist aber dann schon sehr komisch dass PULS24 dann so ein Mediales tamtam macht wenn sie eh noch in Verhandlungen stehen.

    vielleicht weil jetzt "6874" oberösterreichische Fans und potentielle Liwest-Kunden mit einem empörten Aufschrei die Verhandlungsposition verbessern! :ironie: (auch was die Anzahl betrifft)!

  • the one-leafed
    Gast
    • 4. Mai 2020 um 17:08
    • #1.623

    Es sind 4865, nur damit das klar ist! 8)

  • Jabberwocky
    NHL
    • 4. Mai 2020 um 17:13
    • #1.624

    Genau!

    und das ist bitte die KORREKTE Zahl!

    bei JEDEM Spiel!

    Es wird nämlich JEDER Zuschauer persönlich per Handschlag begrüßt und bereits zu Beginn der Saison mit Inventarnummer versehen.

    :ironie:


    Bevor jetzt wieder die alte Zahlen stimmen nicht Leier kommt.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. Mai 2020 um 17:20
    • #1.625
    Zitat von Jabberwocky

    Es wird nämlich JEDER Zuschauer persönlich per Handschlag begrüßt und bereits zu Beginn der Saison mit Inventarnummer versehen.

    So wie das die edlen Spender erwarten dürfen. Und Freunschlag und sei Team wissen, was sich gehört.

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