- Offizieller Beitrag
Kann mir ein Expert*in vl. bitte die u.a. mMn unverständlich formulierte Erklärung des Gesundheitsministeriums betreffend Gültigkeit Impfung für Eintritte erklären? Wenn ich z.B. am 1.3. das erste Mal geimpft wurde und am 1.4. das zweite Mal - gilt das jetzt bis 1.10. (das sind 6 Monate nach dem Zweitstich) oder bis 1.12. (das sind 9 Monate nach dem Erststich) - verstehe nicht, das man so was nicht veröffentlichen kann das es klar ist....... (letzter Absatz).....:
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).