Alles anzeigenWeil in den Nachbarländern immer noch Reisewarnung 4 besteht. Es kommt immer auf den Vertrag an, sollte man vor Antritt überprüfen.
4. Stufe
4. Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land
Erläuterung:
"von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten"
________________________________________________________
Also in der Definition heißt es wortwörtlich, dass davon abgeraten wird.
Was definitiv einem Verbot nicht gleichkommt - oder?
Stimmt, aber schon mal das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen gelesen? Da gibt es etliche Gründe um sich von einer Leistungsverpflichtung zu befreien. Und wenn der Staat abrät nicht unbedingt nötige Reisen (Urlaub ist sicher so ein Grund) wird bei der ein oder anderen Reiseversicherung sicher eine dementsprechende Nichtleistungsklausel drinnen sein. Bevor ich ins Ausland fahre, würde ich sicher meine Reiseversicherungen (Kreditkarte, Alpenverein...) auf dementsprechende Klauseln prüfen, um nachher nicht blöd aus der Wäsche zu schauen.