Zudem gibt es Patienten, die ganz rotzfrech die Ordination ohne Maske betreten!
Die Situation soll nun so geregelt werden:
3G oder 2G Regel sollen in die Hausordnung aufgenommen werden. Diese Vorgehensweise würde von der Ärztekammer angeraten.
Frage an z.B. unseren calabrischstämmigen Experten von Recht und Unrecht:
Wäre es überhaupt zulässig, als Ordination die 2G Regel in die Hausordnung aufzunehmen um diese dann auch fordern/exekutieren zu können? Sprich: Erfüllt der Patient keine der zwei Regeln kann man dann die Behandlung verwehren?