Geldstrafen dürfen seit vielen Jahren nur mehr "teilbedingt" verhängt werden (derzeit max 3/4 bedingt). War eine der Maßnahmen des Gesetzgebers, um das "Ost-West-Gefälle" wenigstens abzumildern, denn im OLG Sprengel Wien (NÖ, B und W) sind nach Inkrafttreten des StGB rund 99 % der Geldstrafen unbedingt verhängt worden, während im OLG Sprengel Innsbruck (T und Vbg) bei rund 70 % der Ersttäter die Geldstrafen vollständig bedingt nachgesehen worden ist.
ORF Kärnten: " Der 49-Jährige wird wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt. Laut der Polizei in Innsbruck wird er verdächtigt, Handys, Geldbörsen und Ausweise, die die Fans im Bus zurückgelassen hatten, selbst gestohlen und bei der polizeilichen Nachschau im Bus versteckt haben.
Der Obmann des Fanklubs „Absolut Villach“ sagte damals gegenüber dem ORF Kärnten, der Gesamtschaden werde auf bis zu 5.000 Euro geschätzt. Der Buslenker sei ein Freund geworden, der die Fans bereits seit Jahren chauffiere."
Dem Busfahrer droht nicht nur eine Verurteilung wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wegen der angeblichen Freiheitsentziehung durch das angebliche Eingesperrt-Worden-Sein im BUS-WC, sondern auch wegen Veruntreuung der Mobitelefone und des Gelds, das die Mitglieder des Fanclubs im Bus zurückgelassen und ihm so anvertraut haben für die Zeit ihrer Abwesenheit in der Halle; und wegen Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Ausweise.
Da sehe ich wenig Chanceen auf eine diversionelle Erledigung.