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  • VSV 22
  • 17. Februar 2019 um 21:46
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 24. April 2019 um 17:15
    • #126

    Geldstrafen dürfen seit vielen Jahren nur mehr "teilbedingt" verhängt werden (derzeit max 3/4 bedingt). War eine der Maßnahmen des Gesetzgebers, um das "Ost-West-Gefälle" wenigstens abzumildern, denn im OLG Sprengel Wien (NÖ, B und W) sind nach Inkrafttreten des StGB rund 99 % der Geldstrafen unbedingt verhängt worden, während im OLG Sprengel Innsbruck (T und Vbg) bei rund 70 % der Ersttäter die Geldstrafen vollständig bedingt nachgesehen worden ist.

    ORF Kärnten: " Der 49-Jährige wird wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt. Laut der Polizei in Innsbruck wird er verdächtigt, Handys, Geldbörsen und Ausweise, die die Fans im Bus zurückgelassen hatten, selbst gestohlen und bei der polizeilichen Nachschau im Bus versteckt haben.

    Der Obmann des Fanklubs „Absolut Villach“ sagte damals gegenüber dem ORF Kärnten, der Gesamtschaden werde auf bis zu 5.000 Euro geschätzt. Der Buslenker sei ein Freund geworden, der die Fans bereits seit Jahren chauffiere."

    Dem Busfahrer droht nicht nur eine Verurteilung wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wegen der angeblichen Freiheitsentziehung durch das angebliche Eingesperrt-Worden-Sein im BUS-WC, sondern auch wegen Veruntreuung der Mobitelefone und des Gelds, das die Mitglieder des Fanclubs im Bus zurückgelassen und ihm so anvertraut haben für die Zeit ihrer Abwesenheit in der Halle; und wegen Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Ausweise.

    Da sehe ich wenig Chanceen auf eine diversionelle Erledigung.

  • Qdes
    The Joker
    • 24. April 2019 um 18:50
    • #127
    Zitat von VincenteCleruzio

    Geldstrafen dürfen seit vielen Jahren nur mehr "teilbedingt" verhängt werden (derzeit max 3/4 bedingt). War eine der Maßnahmen des Gesetzgebers, um das "Ost-West-Gefälle" wenigstens abzumildern, denn im OLG Sprengel Wien (NÖ, B und W) sind nach Inkrafttreten des StGB rund 99 % der Geldstrafen unbedingt verhängt worden, während im OLG Sprengel Innsbruck (T und Vbg) bei rund 70 % der Ersttäter die Geldstrafen vollständig bedingt nachgesehen worden ist.

    ORF Kärnten: " Der 49-Jährige wird wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt. Laut der Polizei in Innsbruck wird er verdächtigt, Handys, Geldbörsen und Ausweise, die die Fans im Bus zurückgelassen hatten, selbst gestohlen und bei der polizeilichen Nachschau im Bus versteckt haben.

    Der Obmann des Fanklubs „Absolut Villach“ sagte damals gegenüber dem ORF Kärnten, der Gesamtschaden werde auf bis zu 5.000 Euro geschätzt. Der Buslenker sei ein Freund geworden, der die Fans bereits seit Jahren chauffiere."

    Dem Busfahrer droht nicht nur eine Verurteilung wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wegen der angeblichen Freiheitsentziehung durch das angebliche Eingesperrt-Worden-Sein im BUS-WC, sondern auch wegen Veruntreuung der Mobitelefone und des Gelds, das die Mitglieder des Fanclubs im Bus zurückgelassen und ihm so anvertraut haben für die Zeit ihrer Abwesenheit in der Halle; und wegen Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Ausweise.

    Da sehe ich wenig Chanceen auf eine diversionelle Erledigung.

    Ein Jurist...:thumbup: der Vincente

    Ich habe mich nur auf Delikte gg die Rechtspflege bezogen, da gabs auch schon vor Jahren nur mindestens teilbedingte Geldstrafen... und gg die Rechtsmeinung der UIBK auch keine Diversion.

    Aber lassen wir das ich glaube wir langweilen die anderen....

  • iron-markus
    T-Rex
    • 28. April 2019 um 11:04
    • #128

    Ist Vincente ehct Jurist?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juni 2019 um 11:14
    • #129

    Nächsten Montag, 17.6., findet ab 9:30 Uhr im Verhandlungssaal N 217 des Landesgerichts Innsbruck (Maximilianstraße 4, neues Gebäude, 2. Stock) die öffentliche Hauptverhandlung gegen den Busfahrer statt:

    Laut Verhandlungsspiegel werden ihm zur Last gelegt die Vergehen der Veruntreuung, des Diebstahls, der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (Bankomat- und Scheckkarten), der Urkundenunterdrückung (Reisepässe), der falschen Beweisaussage (als Zeuge vor der Kriminalpolizei) und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

    "49 jährigem Busfahrer wird vorgeworfen, ihm zur Verwahrung im Tresor des Busses anvertraute Geldtaschen von Fans eines Eishockeyspiels entwendet und Mitreisenden Wertgegenstände gestohlen zu haben; er habe die Polizei alarmiert und behauptet, er sei ausgeraubt worden."

  • Spengler
    Trottel
    • 11. Juni 2019 um 11:34
    • #130
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nächsten Montag, 17.6., findet ab 9:30 Uhr im Verhandlungssaal N 217 des Landesgerichts Innsbruck (Maximilianstraße 4, neues Gebäude, 2. Stock) die öffentliche Hauptverhandlung gegen den Busfahrer statt:

    Laut Verhandlungsspiegel werden ihm zur Last gelegt die Vergehen der Veruntreuung, des Diebstahls, der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (Bankomat- und Scheckkarten), der Urkundenunterdrückung (Reisepässe), der falschen Beweisaussage (als Zeuge vor der Kriminalpolizei) und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

    "49 jährigem Busfahrer wird vorgeworfen, ihm zur Verwahrung im Tresor des Busses anvertraute Geldtaschen von Fans eines Eishockeyspiels entwendet und Mitreisenden Wertgegenstände gestohlen zu haben; er habe die Polizei alarmiert und behauptet, er sei ausgeraubt worden."

    Wie kann man eigentlich so blöd sein, wenn er es denn wirklich war?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juni 2019 um 12:14
    • #131
    Zitat von Spengler

    Wie kann man eigentlich so blöd sein, wenn er es denn wirklich war?

    Mein erster Gedanke bei solchen Straftaten, den ich oben eh schon gepostet habe, ist immer: Der Mann hat sich in einem ökonomischen / psychischen Ausnahmezustand befunden, brauchte dringend Geld, womöglich, weil er wegen dieser Schei*spielautomaten und ihren widerlichen Betreibern spielsüchtig ist. Kann leider nicht zuschauen gehen, aber wir werden es vielleicht erfahren.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (18. Juni 2019 um 11:25)

  • blaumeise
    Lazarus
    • 11. Juni 2019 um 12:26
    • #132
    Zitat von VincenteCleruzio

    Mein erster Gedanke bei solchen Straftaten, den ich oben eh schon gepostet habe, ist immer: Der Mann hat sich in einem ökonomischen / psychischen Ausnahmezustand befunden, brauchte dringend Geld, womöglich, weil er wegen dieser Schei*spielautomaten und ihren widerlichen Betreibern spielstüchtig ist. Kann leider nicht zuschauen gehen, aber wir werden es vielleicht erfahren.

    Wie ist so das Straufausmass Bandbreite? Ist ja einiges was da zusammen kommt.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juni 2019 um 14:02
    • #133
    Zitat von blaumeise

    Wie ist so das Straufausmass Bandbreite? Ist ja einiges was da zusammen kommt.

    Das wären zwar, wenn die Anklage zu recht erfolgt ist und das Gericht zu einer Verurteilung kommt (es gilt die Unschuldsvermutung!), nicht weniger als sechs Vergehen, aber die Strafe richtet sich nach dem einen Delikt, das die höchste Strafe androht: In diesem Fall wäre das die falsche Zeugenaussage vor der Kriminalpolizei (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren), wobei dem Busfahrer dabei beinahe ein strafbefreiender Aussagenotstand zukommt, weil er sich durch eine wahre Aussage der Vortäuschung des Raubüberfalls (Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren), des Diebstahls und Veruntreuung (bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen), der Urkundenunterdrückung (bis zu einem Jahr oder bis zu 720 Tagessätzen) und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren) bezichtigen hätte müssen.

    Ich rechne im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zum Teil bedingt nachgesehen wird und bei der der unbedingte Teil in eine unbedingte Geldstrafe umgewandelt wird (150 Tagessätze à - wenn er pleite ist - 4 Euro = ), also 600 Euro unbedingt (die Innschbrugger RichterInnen haben ein großes Herz und das ist gut so).


    Übrigens: Während wir hier so locker vom Hocker über diesen Fall spekulieren, schwitzen Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht gerade in den Hörsälen A und B der altehrwürdigen Leopold-Franzens-Universität zu Innschbrugg bei der schriftlichen Lösung (auch) dieses Falles.

    Habe es mir nicht nehmen lassen, einmal einen Fall mit einem "Eishockeythema" zur Prüfung zu bringen (laut der Gerüchtebörse sollen die Prüflinge schwer damit gerechnet haben, dass ich sie mit den Vengaboys auf IBIZA belästigen werde: So kann man sich täuschen!).

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    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (11. Juni 2019 um 17:00)

  • Dorschkopf
    KHL
    • 11. Juni 2019 um 14:19
    • #134
    Zitat von VincenteCleruzio

    Habe es mir nicht nehmen lassen, einmal einen Fall mit einem "Eishockeythema" zur Prüfung zu bringen

    Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass mich mein Prüfer am Institut für Strafrecht an der Uni Innsbruck bei der mündlichen Diplomprüfung zu meiner rechtlichen Einschätzung zum Fall Rick Wilson gegen Alexander Czechner befragt hat...vorsätzliche schwere Körperverletzung im Sport...und ich habe das Gefühl Vincente kennt den Herrn Professor ganz gut :)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Juni 2019 um 15:20
    • #135
    Zitat von Dorschkopf

    Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass mich mein Prüfer am Institut für Strafrecht an der Uni Innsbruck bei der mündlichen Diplomprüfung zu meiner rechtlichen Einschätzung zum Fall Rick Wilson gegen Alexander Czechner befragt hat...vorsätzliche schwere Körperverletzung im Sport...und ich habe das Gefühl Vincente kennt den Herrn Professor ganz gut :)

    Hat er hoffentlich anständig geprüft, dieser Professor, soll ja ein gefürchteter Prüfer sein.

    Der soll angeblich einer Villacher Studentin auch eine Diplomarbeit über "Strafverfahren gegen Eishockeyspieler wegen Eishockeyfouls" aufgeschwatzt haben (Wilson vs. Czechner inklusive; Freispruch Conny Dorn etc, etc).

    Ganz übel soll dieser Professor dem neuen "starken Mann" des VSV, dem Notar Dr. Rauchenwald, mitgespielt haben, indem er sich in einer Strafrechtsübung von ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen mit einem "Bis nächsten Dienstag!" verabschiedet hat. An diesem "nächsten Dienstag" sind die ÜbungsteilnehmerInnen dann vor der Unieingangstür gestanden und haben Steinchen gegen das Fenster des Professors geworfen, damit er ihnen die Eingangstür - zufälligerweise war gerade "1. Mai" - aufsperrt. Hat er dann auch gemacht und mit ihnen Strafrecht gepaukt.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (12. Juni 2019 um 11:20)

  • Dorschkopf
    KHL
    • 11. Juni 2019 um 15:57
    • #136
    Zitat von VincenteCleruzio

    Hat er hoffentlich anständig geprüft, dieser Professor, soll ja ein gefürchteter Prüfer sein.

    Der soll angeblich einer Villacher Studentin auch eine Diplomarbeit über "Strafverfahren gegen Eishockeyspieler wegen Eishockeyfouls" aufgeschwatzt haben (Wilson vs. Czechner inklusive; Freispruch Conny Dorn etc, etc).

    Ganz übel soll dieser Professor dem neuen "starken Mann" des VSV, dem Notar Dr. G.R., mitgespielt haben, indem er sich in einer Strafrechtsübung von ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen mit einem "Bis nächsten Dienstag!" verabschiedet hat. An diesem "nächsten Dienstag" sind die ÜbungsteilnehmerInnen dann vor der Unieingangstür gestanden und haben Steinchen gegen das Fenster des Professors geworfen, damit er ihnen Eingangstür - zufälligerweise war gerade "1. Mai" - aufsperrt. Hat er dann auch gemacht und mit ihnen Strafrecht gepaukt.

    Ganz einfach ein netter Herr, der Herr Professor

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. Juni 2019 um 09:59
    • #137

    Die Hauptverhandlung gestern hat nicht stattgefunden, weil der Angeklagte erkrankt ist, berichteten mir eben Studenten.

  • Blaubarschbube
    Backhendlfriedhof
    • 12. Juli 2019 um 21:25
    • #138
    Zitat von VincenteCleruzio

    Die Hauptverhandlung gestern hat nicht stattgefunden, weil der Angeklagte erkrankt ist, berichteten mir eben Studenten.

    Weißt du wann es wieder eine Verhandlung gibt? Oder gab es schon eine?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 12. Juli 2019 um 22:36
    • #139
    Zitat von Blaubarschbube

    Weißt du wann es wieder eine Verhandlung gibt? Oder gab es schon eine?

    Nein, weiß ich nicht. Habe regelmäßig hier nachgeschaut: https://www.justiz.gv.at/web2013/lg-inn…b146ac0.de.html

    wo Woche für Woche die Termine der kommenden Verhandlungen publiziert werden. War bisher nichts dabei.

    Wann eine Verhandlung neu ausgeschrieben wird, hängt im konkreten Fall unter Umständen von der Erkrankung des Busfahrers ab, mit der er sich entschuldigt hat.

  • Blaubarschbube
    Backhendlfriedhof
    • 12. Juli 2019 um 23:18
    • #140
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nein, weiß ich nicht. Habe regelmäßig hier nachgeschaut: https://www.justiz.gv.at/web2013/lg-inn…b146ac0.de.html

    wo Woche für Woche die Termine der kommenden Verhandlungen publiziert werden. War bisher nichts dabei.

    Wann eine Verhandlung neu ausgeschrieben wird, hängt im konkreten Fall unter Umständen von der Erkrankung des Busfahrers ab, mit der er sich entschuldigt hat.

    Danke!

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 2. September 2021 um 18:30
    • #141

    Weils mir gerade wieder einmal eingefallen ist: Ist einem der VSV-Fans hier im Forum zufälligerweise zu Ohren gekommen, wie das Strafverfahren gegen den Busfahrer ausgegangen ist (die bereits anberaumte Hauptverhandlung konnte bekanntlich wegen Erkrankung des Angeklagten im Juni 2019 nicht durchgeführt werden).

  • Online
    Membinho
    EBEL
    • 2. September 2021 um 18:52
    • #142
    Zitat von VincenteCleruzio

    Weils mir gerade wieder einmal eingefallen ist: Ist einem der VSV-Fans hier im Forum zufälligerweise zu Ohren gekommen, wie das Strafverfahren gegen den Busfahrer ausgegangen ist (die bereits anberaumte Hauptverhandlung konnte bekanntlich wegen Erkrankung des Angeklagten im Juni 2019 nicht durchgeführt werden).

    was passierte an diesem Tag nochmal?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 2. September 2021 um 19:35
    • #143
    Zitat von Membinho

    was passierte an diesem Tag nochmal?

    Der wegen mehrerer Delikte angeklagte Busfahrer, der VSV-Fans nach Innsbruck zu diesem Spiel gefahren und - laut Anklage - während des Spiels, bei dem die Fans in der Halle waren, einen Raubüberfall gegen sich selbst im Bus vorgetäuscht hatte, bei dem ihm eine Brieftasche und VSV-Fans diverse Gegenstände (Handys usw), die sie im Bus liegen haben lassen, weggenommen worden wären, hat sich wegen Erkrankung für die Hauptverhandlung im Juni 2019 entschuldigt. Sie musste deswegen vertagt werden.

    Mir ist leider entgangen, wie diese Hauptverhandlung hier beim Tatortgericht in Innsbruck geendet hat.

    Weil Opfer ja neben dem Busunternehmer, dessen Geld dem Fahrer anvertraut worden ist, insbesondere VSV-Fans gewesen sind, die sich möglicherweise mit ihren zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Busfahren dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, frage ich aus Neugierde nach, ob jemand etwas über den Ausgang dieses Verfahrens weiß. Die Tat - zunächst "Raubüberfall böser Innsbrucker gegen den VSV-Busfahren", dann Vortäuschung des Raubüberfalls - hat ja doch einiges Aufsehen zumindest hier in diesem Thread erregt.

  • WC2021
    ICE
    • 2. September 2021 um 21:58
    • #144

    @vicente Wie soll ich sagen, dass irgendeiner Deine Neugier befriedigt, wird aufgrund der dürftigkeit der ganzen Aktion nicht zu erwarten sein :whistling: Im Übrigen sitzt Du an der Quelle :kaffee:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 2. September 2021 um 23:06
    • #145
    Zitat von RTT15

    @vicente Wie soll ich sagen, dass irgendeiner Deine Neugier befriedigt, wird aufgrund der dürftigkeit der ganzen Aktion nicht zu erwarten sein :whistling: Im Übrigen sitzt Du an der Quelle :kaffee:

    Na ja, wenn einer der VSV-Fans, der bei dieser Fahrt zu Schaden gekommen ist, weil zB sein Handy weg ist, das er dem Fahrer des Busses für die Dauer des Spiels anvertraut hatte, damit er es in den Bustresor legt - davon war in einem der oben zitierten Artikel die Rede -, dann hätte ich angenommen, dass er sich - auf diesen Weg, zu einem Exekutionstitel zu kommen, wird er schon bei seiner Vernehmung als Zeuge/Opfer von der Poilzei hingewiesen - dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat und in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist.

    Freilich habe ich ein paar Mal hier in Innsbruck diverse Leute gefragt, aber niemand konnte mir Auskunft geben, ob die Hauptverhandlung dann doch noch stattgefunden hat und, wenn ja, wie sie ausgegangen ist.

    Deshalb meine Frage heute nach down under. Wenn mir niemand was sagen kann oder will, auch ok.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (3. September 2021 um 00:24)

  • WC2021
    ICE
    • 3. September 2021 um 18:01
    • #146

    Ich habe auch nie mehr etwas davon gehört :prost: Kenne die Sache allerdings nur aus den Medien bzw. dem Forum.

  • mcguy
    In(n)sight
    • 3. September 2021 um 18:20
    • #147

    vielleicht hat´s der Pilnarschreck `derschlagn´ :/ :/

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