1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. eishockeyforum.com
  2. Sonstige Foren
  3. Off Topic

Dies und Das - der Plauderthread

  • Powerhockey
  • 15. August 2010 um 21:56
  • Linzaaaa
    KHL
    • 5. August 2026 um 15:26
    • #2.926
    Zitat von Wodde77

    Jap. Und weil sie so gute, tierliebende Menschen sind, haben sie das ganze auch noch gefilmt und dabei gelacht.

    Wie kaputt ein Mensch im Gehirn sein muss, um sowas zu filmen, dafür gibt es blöderweise leider keinen Strafbestand, wie schade.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 15:38
    • #2.927
    Zitat von VincenteCleruzio

    Nein, musst keinen Bogen um mich machen, bin ja, wie bereits oft, aber ebenso oft vergeblich geschrieben, gar kein Rechtsanwalt. 👺 Sondern "nur" Strafverteidiger.

    Und freilich sollst Du auch die Justiz hinterfragen, wenn Dir etwas unklar bis unverständlich, ja, völlig "daneben" erscheint.

    Gestern musste, weil einer der vier Angeklagten mit seinen 16 Jahren noch Jugendlicher und es in seinem Interesse geboten gewesen ist ("Hass im Netz"), die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden (§ 42 Abs 1 Jugendgerichtsgesetz).

    Weshalb den Medienvertretern, die auch ausgeschlossen waren, vom Gericht nach dem Urteil eine "Pressemitteilung" überreicht worden ist, in der die vom Gericht getroffenen Feststellungen und seine rechtlichen Überlegungen zum Freispruch zusammengefasst worden sind. Diese "Pressemitteilung" ist dann mehr oder weniger 1:1 publiziert worden.

    Demnach hat das Gericht "festgestellt" - übereinstimmend mit den Aussagen aller vier Angeklagten bereits vor der Polizei und dem Befund des veterinärmedizinischen Sachverständigen aufgrund des Videos -, dass die Katze schwer verletzt gewesen ist, als sie von den vier Burschen aufgefunden worden ist.

    "Festgestellt" hat das Gericht, dass daraufhin der eine der vier Angeklagten, ein gelernter Metzger, der einen (Betäubungs)Bolzenschussapparat in seinem KFZ mitgehabt hat, damit die Katze betäubt und dann durch einen Schnitt mit dem Messer in die Kehle getötet hat, um sie von den mit den Verletzungen verbundenen Qualen zu erlösen. "Festgestellt" hat das Gericht weiter, dass die Zuckungen der Katze nach dem Schuss mit dem Bolzenschussgerät, durch den sie das Bewusstsein verloren hat, nicht Folge von Schmerzen, sondern rein vegetative Muskelkrämpfe gewesen sind.

    An diesen im Beweisverfahren in der Hauptverhandlung getroffenen "Feststellungen" kann ich keinen Fehler entdecken, der mich an ihrer Richtigkeit zweifeln ließe (meine "Sachkunde" bezüglich das Betäuben mit einem Bolzenschussgerät und anschließende Töten durch Ausblutenlassen nach einem Kehlkopfschnitt plus noch einige Zeit andauernde Zuckungen nach dem Schuss gründet sich auf meine eigenen Beobachtungen schon als Vorschulkind bei einem Großonkel, dem Dorfmetzger, dem ich gelegentlich geholfen habe, nach der Schlachtung das Schwein von seinen Borsten mit Hilfe von Kolophonium, Wasser und einem Messer zu befreien; "Schepsen" genannt, so wie das Entrinden gefällter Bäume).

    Deshalb hat das Gericht zunächst einmal die 5. und historisch jüngste Variante der Tierquälerei verneint, die das "mutwillige Töten" eines Wirbeltieres unter Strafe stellt (§ 222 Abs 4 StGB). "Mutwillig" tötet, wer das Tier ohne vernünftigen Grund aus reiner "Lust am Töten" tötet. ZB der Anhänger eines Satanskults, der "seinem Herrn und Gebieter" eine Katze "opfert". Für ihn ist dieser Tabestand geschaffen worden. Nicht aber mutwillig tötet ein Metzger, der ein Schwein zwecks Gewinnung von Nahrungsmitteln schlachtet. Oder der Tierarzt, der auf Bitte des Hundebesitzers den alten/ kranken/verletzten Hund von seinen damit einhergehenden Qualen mit einer Spritze erlöst. Und so wie die vier Angeklagten, die die schwer verletzte Katze von ihren Schmerzen/Qualen durch Töten befreit haben und das auch wollten.

    Deshalb hat das Gericht auch noch § 222 Abs 1 Ziffer 1 StGB geprüft - rohes Misshandeln eines Tieres oder Zufügen unnötiger Qualen - und auch die Verwirklichung dieser Variante verneint. Beide Tathandlungen setzen das Zufügen "starker Schmerzen" voraus. Wegen der mit dem Schuss aus dem Bolzenschussgerät verursachten Bewusstlosigkeit der Katze und der damit einhergehenden Schmerzunempfindlichkeit ist dieser Tatbestand in beiden Varianten durch die grobe Misshandlung der bewusstlosen Katze weder auf der objektiven, noch auf der subjektiven (Vorsatz) Tatseite verwirklicht worden.

    Alles anzeigen

    zusammengefasst für den Laien - einem bewußtlosen Tier aus Jux und Tollerei danach endgültig zu Tode zu maltretieren ist kein großes Thema - wäre ja sowieso gestorben - warum dabei keinen Spaß haben dürfen ?(

  • Wodde77
    Get schwifty
    • 5. August 2026 um 16:29
    • #2.928
    Zitat von ViecFan

    zusammengefasst für den Laien - einem bewußtlosen Tier aus Jux und Tollerei danach endgültig zu Tode zu maltretieren ist kein großes Thema - wäre ja sowieso gestorben - warum dabei keinen Spaß haben dürfen ?(

    Du verkennst das: die Herrschaften wollten das arme Tier in ihrer Güte erlösen, und haben das ganze Prozedere nur gefilmt und geteilt, weil sie es als anatomischen Lehrfilm für künftige Generationen verwenden wollten.

    Wer Sarkasmus findet….

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 5. August 2026 um 16:41
    • #2.929
    Zitat von Wodde77

    Jap. Und weil sie so gute, tierliebende Menschen sind, haben sie das ganze auch noch gefilmt und dabei gelacht.

    Wie kaputt ein Mensch im Gehirn sein muss, um sowas zu filmen, dafür gibt es blöderweise leider keinen Strafbestand, wie schade.

    der, der gefilmt und gelacht hat, ist 16 Jahre alt. Hast du mit 16, 17, 18 nie Dummheiten gemacht, die du später bereut hast?

    Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst? Wie hoch willst ihn hängen, um ein Exempel zu statuieren?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2026 um 16:44
    • #2.930
    Zitat von ViecFan

    zusammengefasst für den Laien - einem bewußtlosen Tier aus Jux und Tollerei danach endgültig zu Tode zu maltretieren ist kein großes Thema - wäre ja sowieso gestorben - warum dabei keinen Spaß haben dürfen ?(

    Ich habe mich redlich bemüht, Dir zu erklären, dass nur das "mutwillige Töten" eines Wirbeltieres (nicht zB einer Wespe) als Tierquälerei strafbar ist. Das Töten ohne jeden vernünftigen Grund aus reiner Lust am Töten.

    Die vier Angeklagten haben die Katze nach Feststellung des Gerichts nach Betäubung mit dem Bolzenschussgerät mit einem Kehlschnitt getötet, um sie von den verletzungsbedingten Qualen zu erlösen.

    Jetzt check bitte noch einmal Dein hier zitiertes Posting. Und finde Deinen Fehler.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 16:53
    • #2.931
    Zitat von VincenteCleruzio

    Und finde Deinen Fehler.

    mein Fehler ist, dass ich versucht habe dieses geschwollene juristische schönreden von Grausamkeit und Empathielosigkeit zu verstehen - sorry, bekomme ich nicht hin - Punkt, belassen wir es nun dabei :prost:

    Einmal editiert, zuletzt von ViecFan (5. August 2026 um 17:03)

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 16:59
    • #2.932
    Zitat von baerli1975

    der, der gefilmt und gelacht hat, ist 16 Jahre alt. Hast du mit 16, 17, 18 nie Dummheiten gemacht, die du später bereut hast?

    sorry, wenn ich das kaltblütige Umbringen und quälen eines fühlenden, denkenden, seine Umwelt bewußt wahrnehmendes Lebewesen, nicht als "Lausbubenstreich" einordne - ich kenne jedenfalls NIEMANDEN aus meinem ganzen Leben, der so etwas mit Spaß duchgeführt und dann noch stolz zur Schau gestellt hat - mMn braucht es dazu schon eine etwas gestörte Persönlichkeit......ich habe meine Meinung kundgetan - Aus/Schluß/fertig ;(

  • Wodde77
    Get schwifty
    • 5. August 2026 um 17:02
    • #2.933
    Zitat von baerli1975

    der, der gefilmt und gelacht hat, ist 16 Jahre alt. Hast du mit 16, 17, 18 nie Dummheiten gemacht, die du später bereut hast?

    Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst? Wie hoch willst ihn hängen, um ein Exempel zu statuieren?

    Dummheiten macht jeder mal, das ist korrekt.

    Für mich persönlich ist das halt keine simple Dummheit, sondern ein Zeichen von völliger Empathielosigkeit gegenüber einem leidenden Wesen - und sowas ist sehr gefährlich.

    Und die anderen, deutlich älteren haben ihn auch nicht davon abgehalten zu filmen, oder?

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 5. August 2026 um 17:02
    • #2.934
    Zitat von ViecFan

    kaltblütige Umbringen und quälen eines fühlenden, denkenden, seine Umwelt bewußt wahrnehmendes Lebewesen,

    und genau das habe sie lt Gerichtsurteil ja nicht gemacht.

    Wir drehen uns im Kreis

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 17:06
    • #2.935
    Zitat von baerli1975

    und genau das habe sie lt Gerichtsurteil ja nicht gemacht.

    Wir drehen uns im Kreis

    da sprechen die Bilder(Beweise) halt eine andere Sprache - aber ja, wir werden wahrscheinlich in dieser Sache auf keinen gemeinsamen Nenner kommen (was ja grundsätzlich auch ok ist) :prost:

  • Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 5. August 2026 um 17:22
    • #2.936
    Zitat von baerli1975

    der, der gefilmt und gelacht hat, ist 16 Jahre alt. Hast du mit 16, 17, 18 nie Dummheiten gemacht, die du später bereut hast?

    Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst? Wie hoch willst ihn hängen, um ein Exempel zu statuieren?

    Klar, eindeutiger Lausbubenstreich, den quasi, zumindest äquivalent, jeder mal gemacht hat.
    Vielleicht da, wo du aufgewachsen bist, ich kenne sowas nur von Kindern/Jugendlichen, die zum Zeitpunkt solcher Taten und danach gröbere psychische Probleme und ein dementsprechendes Familienumfeld hatten.

  • beckman99
    NHL
    • 5. August 2026 um 17:26
    • #2.937
    Zitat von ViecFan

    sorry, wie lange hast du krampfhaft nach einer Erklärung gesucht um dieses Beispiel an den Haaren herbei zu ziehen 8|

    ehrlich gesagt, keine sekunde. weil ich das schon erlebt habe.

  • Online
    MacReady
    Johnny Hockey
    • 5. August 2026 um 17:34
    • Offizieller Beitrag
    • #2.938
    Zitat von ViecFan

    mMn braucht es dazu schon eine etwas gestörte Persönlichkeit


    Es ist übrigens wissenschaftlich bewiesen, dass Menschen, die in ihrer Kindheit Tiere quälen, später mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu Gewalttaten gegen Menschen neigen als jene Kinder, die das nicht tun. Es ist aber wichtig anzumerken, dass der Umkehrschluss nicht gilt, sprich, der Großteil jener Kinder, die Tiere vorsätzlich gequält haben, enden trotzdem nicht als Gewalttäter.

    Zitat von VincenteCleruzio

    Ich habe mich redlich bemüht, Dir zu erklären, dass nur das "mutwillige Töten" eines Wirbeltieres (nicht zB einer Wespe) als Tierquälerei strafbar ist. Das Töten ohne jeden vernünftigen Grund aus reiner Lust am Töten.


    Ich weiß jetzt nicht, ob du dich nur nicht ganz klar ausgedrückt hast, aber eigentlich müsste das Quälen eines Säugetiers an sich auch schon strafbar sein, nicht nur das Töten oder?

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 17:34
    • #2.939
    Zitat von beckman99

    ehrlich gesagt, keine sekunde. weil ich das schon erlebt habe.

    na dann enstchuldige ich mich für meine Wortspende

  • beckman99
    NHL
    • 5. August 2026 um 18:02
    • #2.940
    Zitat von ViecFan

    na dann enstchuldige ich mich für meine Wortspende

    nicht nötig. wir sind alt genug, haben einiges erlebt um nicht alles für bare münze zu nehmen :).

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2026 um 18:41
    • #2.941
    Zitat von Wodde77

    Jap. Und weil sie so gute, tierliebende Menschen sind, haben sie das ganze auch noch gefilmt und dabei gelacht.

    Wie kaputt ein Mensch im Gehirn sein muss, um sowas zu filmen, dafür gibt es blöderweise leider keinen Strafbestand, wie schade.

    Als bekennender und auch danach lebender Tierfreund - meine vor ein paar Jahren im zarten Alter von 98 Jahren verstorbene Mutter, die mich dazu erzogen hatte, hat einmal einer alleinigen Ameise in der Küche die Hand gereicht, damit sie darauf krabble, um sie in den Garten zu tragen, und ist dann auf dem Weg dorthin samt Ameise auf der Stiege zu Terrasse gestolpert und hat sich ein Bein gebrochen -, als Tiefreund also habe ich zeitlebens keine Erklärung dafür, warum so viele Menschen von der Antike bis zur Gegenwart fasziniert vom Töten von Tieren sind.

    Tierhatzen/-hetzen zum Gaudium des Volkes ("a so a Hetz!" kommt daher) - Kampfhunde (english bulldogs) gegen Stiere, Hunde gegen Hunde usw sind bei uns erst vor gut 200 Jahren verboten worden; in Spanien gehen heute noch Menschen in Stierkampfarenen, um Inszenierungen zu sehen, die mit dem Abstechen von müde gemachten Stieren enden (sollen).

    Und in fast allen TV-Sendern und im Internet sind heute ohne Ende "Tierdokus" zu sehen, die Löwen und Geparden beim Reißen von Antilopen, Füchse beim Fladern von Hennen, Krokodile beim Beißen von trinkenden Wildschweinen usw usw usw usw usw zeigen.

    Der Markt mit Menschen, die das sehen wollen, scheint unerschöpflich groß zu sein. Ich versteh's auch nicht.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2026 um 18:54
    • #2.942
    Zitat von MacReady

    Ich weiß jetzt nicht, ob du dich nur nicht ganz klar ausgedrückt hast, aber eigentlich müsste das Quälen eines Säugetiers an sich auch schon strafbar sein, nicht nur das Töten oder?

    ViecFan hat in diesem Zusammenhang nur vom Töten geschrieben; dass auch das Quälen und Misshandeln als Tierquälerei strafbar ist, vorausgesetzt dass dem Tier dabei Schmerzen zugefügt werden, was bei Bewusstlosigkeit und der damit verbundenen Schmerzunempfindlichkeit des Tieres ausgeschlossen ist, war nicht mehr Thema.

    Aber auch das hatte ich (ihm) schon oben erklärt.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (5. August 2026 um 18:59)

  • djchrisko
    The real Almerer ;-)
    • 5. August 2026 um 18:57
    • #2.943

    Eine nette, lustige Anekdote aus der Kategorie. "Spaß und Interessantes mit Kindern".

    Gestern durfte ich dem 13-jährigen erklären was ein "Laufhaus" ist.
    Zum Schmunzeln brachte mich sein Satz. "Also dieses Konzept finde ich nicht gut." ^^
    Das Konzept "Bordell" fand er übrigens auch nicht besser ^^.

    Er war dann aber doch ziemlich überrascht was Google als Antwort auf die Frage. "Was ist, wissenschaftlich gesehen, das älteste Gewerbe der Welt?" herausgab.

  • DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 5. August 2026 um 19:09
    • #2.944
    Zitat von VincenteCleruzio

    Und in fast allen TV-Sendern und im Internet sind heute ohne Ende "Tierdokus" zu sehen, die Löwen und Geparden beim Reißen von Antilopen, Füchse beim Fladern von Hennen, Krokodile beim Beißen von trinkenden Wildschweinen usw usw usw usw usw zeigen.

    Heinz Sielmann zeigte das schon in den 70ern und das Gezeigte ist einfach die Natur so wie sie ist, fressen und gefressen werden. Ein Grund auch warum ich eher lachen muß, wenn über Tierleid und die gerissenen Tiere auf der Alm gesprochen wird, das ist auch Natur, wenn ich dem Wolf oder Bären ein Buffet hinstelle, dann darf ich mich nicht wundern wenn das Tier "Platz nimmt".

    Den Zusammenhang zu dem Prozess sehe ich nicht, weil für zwei komplett verschiedene Dinge, Mensch und natürliche, tierische Instinkte.

  • ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 19:19
    • #2.945
    Zitat von VincenteCleruzio

    Als bekennender und auch danach lebender Tierfreund - meine vor ein paar Jahren im zarten Alter von 98 Jahren verstorbene Mutter, die mich dazu erzogen hatte, hat einmal einer alleinigen Ameise in der Küche die Hand gereicht, damit sie darauf krabble, um sie in den Garten zu tragen, und ist dann auf dem Weg dorthin samt Ameise auf der Stiege zu Terrasse gestolpert und hat sich ein Bein gebrochen -, als Tiefreund also habe ich zeitlebens keine Erklärung dafür, warum so viele Menschen von der Antike bis zur Gegenwart fasziniert vom Töten von Tieren sind.

    jetzt hast du mich doch noch mit deinem Wortwitz "wachgeküsst" - ja du hast mir versucht zu erklären, dass ein Gutachter, einwandfrei, anhand der Bilder festgestellt hat, dass das Tier ganz sicher bewußtlos war, und daher auch keine Schmerzen empfinden hat können - aus meiner Sicht nicht mehr als eine Vermutung/Annahme und "untermauert" von den hieb und stichfesten und glaubwürdigen Aussagen/Darlegungen der TÄTER - wenn du schon meinst deine Zunft unbedingt verteidigen zu müssen (nur am Rande noch eine Frage, weil du da weiter oben so einen Unterschied gemacht hast --> ein Staatsanwalt und ein Verteidiger haben doch das Gleiche studiert - oder?)

    Jedenfalls dein Fallbeispiel mit der Ameise - ist das Juristenhumor oder willst du mir mit deinem Gleichnis durch die Blume erzählen, das ich zu dumm bin um den Sachverhalt zu verstehen?

  • Bobby
    NHL
    • 5. August 2026 um 19:38
    • #2.946

    Die Diversion für einen der Täter von 2 Jahren fürs Androhen von körperlicher Gewalt mit Sprachnachricht, weil einer der 4 Angeklagten zur Polizei gehen wollte wurde ja sichtlich so nebenbei mal behandelt.
    Die Aussagen in der Sprachnachricht von "Verpfeifen, dass sie des Drecksviech getötet haben" wurde ja eh nebenbei behandelt.
    Plötzlich war der jüngste Täter mit 16 der Erstangeklagte und nicht mehr der der Drittangeklagte mit Anfang 20.
    Das Protokoll bei der Polizei in Westendorf wurde sicherheitshalber mal erst 3 Tage erstellt, nachdem sie sich gestellt haben. Irgendwie musste ja Zeit bleiben sich eine Story zurechtzulegen. Leider war der Cousin von einem der Angeklagten gerade nicht im Dienst das Protokoll aufzunehmen.
    Die Anzeige wurde ja auch in Fieberbrunn gemacht, weils in Westendorf niemanden interressiert hat.

    Ich für meinen Fall hab mir nun sicherheitshalber ein Bolzenschussgerät, Handschuhe, Schaufel und Messer ins Auto gegeben. Sollte mal am Straßenrand ein verletztes Tier liegen, dann helfe ich es ihm erlösend weiter.
    Wie ist es dann eigentlich jetzt im Herbst, wenn es in Tirol zu einigen Wildtier-Zwischenfälle kommt... und dann ein Wildtier verletzt am Straßenrand liegt? Aufsichtsjäger informieren? Polizei informieren? Braucht man alles nicht mehr. Hauptsache man hat die Schaufel dabei......

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 5. August 2026 um 19:38
    • #2.947
    Zitat von ViecFan

    ... ja du hast mir versucht zu erklären, dass ein Gutachter, einwandfrei, anhand der Bilder festgestellt hat, dass das Tier ganz sicher bewusstlos war, und daher auch keine Schmerzen empfinden hat können - ....

    1. Wo habe ich versucht, Dir zu erklären, dass der Sachverständige festgestellt hat, dass die Katze "ganz sicher bewusstlos war, und daher auch keine Schmerzen empfinden hat können -"? => Ich habe immer nur die "Feststellungen" des Gerichts zitiert, so wie sie vom ORF usw auf Basis der "Pressemitteilung" des Gerichts berichtet worden sind und wonach die Katze nach dem Schuss in Übereinstimmung mit dem Befund des Sachverständigen bewusstlos war. War weder im Gerichtssaal (bin daran "nur" vorbeigegangen), noch habe ich das "Video" gesehen, weil ich mir solchen Dreck grundsätzlich nicht anschaue.

    2. Zusatzfrage: Woher nimmst Du die zweifelsfreie Gewissheit, dass die Katze nach dem Schuss mit dem Bolzenschussgerät nicht bewusstlos war, deshalb durch das Misshandeln danach Schmerzen empfunden hat, weshalb der Freispruch von der Anklage wegen Tierquälerei nach § 222 Abs 1 Z 1 StGB zu Unrecht erfolgt ist?

    3. Zusatzfrage: Was sagt Dir der Strafprozessgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"?

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (5. August 2026 um 19:53)

  • Bobby
    NHL
    • 5. August 2026 um 19:47
    • #2.948

    Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft infolge des vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteil, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen ist.

    Tierquälerei in Brixen: Nach Urteil wird Verwaltungsstrafverfahren geprüft
    Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft infolge des vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteils, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen…
    www.meinbezirk.at
  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 5. August 2026 um 19:48
    • #2.949

    Für mich ist das "Verhalten" der Katze nach dem Bolzenschuss kein Muskelzucken sondern wirkt auf mich wie das Abwehrverhalten einer Katze. Aber was weiß ich schon.

    Und hätte der Setzer den Schussgerätes es ordentlich gemacht, dann hätte jemand, das verletzte Tier fest gehalten und dann den Schuss gesetzt. und nicht schnell hin und schnell schnell. So schaut es für mich aus, als ob die Katze nicht gescheit getroffen wurde.

    Und als Katzenexperte, hatte insgesamt 5, hätte ich die Katze eingefangen und zum Tierarzt meines Vertrauens zum Einschläfern gebracht.

    Und zum Thema 16 und Blödsinn machen, wir haben auch Katzen erschreckt. Wir haben immer unter der Autobahn IBK West auf Damen des Gewerbes gewartet und wenn es dann voll zur Sache ging im Auto haben wir mit starken Taschenlampen ins Auto geleuchtet. Aber da waren wir noch jung dumm und vor allem schnell. zumindest beim Laufen8)

  • Online
    gm99
    Biertrinker
    • 5. August 2026 um 19:50
    • #2.950
    Zitat von Bobby

    Plötzlich war der jüngste Täter mit 16 der Erstangeklagte und nicht mehr der der Drittangeklagte mit Anfang 20.

    Welchen Unterschied macht das? Bekommt der Erstangeklagte mehr Schmalz als der Drittangeklagte? Eine schönere Zelle?

    Ich nehme an, der Jüngste wurde gerade wegen seines Alters zum Erstangeklagten, weil sich nach ihm die Zuständigkeit des Jugendstrafgerichts auch für die anderen Angeklagten richtet (§ 34 Abs 1 JGG).

Ähnliche Themen

  • Vienna Capitals Farmteam in der Erste Liga

    • Capsaicin
    • 6. Juni 2017 um 11:35
    • EV spusu Vienna Capitals
  • Transfergeflüster Dornbirner EC ´Die Bulldogs´ 2017/18

    • phifi
    • 23. Februar 2017 um 08:29
    • Dornbirner EC "Die Bulldogs"
  • Transfergeflüster Black Wings Linz 17/18

    • Fan_atic01
    • 3. Januar 2017 um 11:51
    • EHC Steinbach Black Wings Linz

Tags

  • offtopic

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Mitglied (davon 1 unsichtbar) und 2 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™