- Offizieller Beitrag
Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!
Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!
Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!
Das wissen die Eismeister in der Steffl-Arena schon lang.
Wer das etwas mitbekommen hat und verfolgt hat.
Mich macht das Urteil sehr sprachlos.
https://tirol.orf.at/stories/3365523/
Alleine der Umstand, dass der/die Vertreter:in der Staatsanwaltschaft unmittelbar und ausdrücklich nach dem Freispruch auf Rechtsmittel verzichtet hat - sonst wäre das Urteil nicht rechtskräftig geworden -, sollte Dir sagen, dass der Freispruch von der Anklage wegen Tierquälerei schon in Ordnung ist. Warum und wieso, steht eh in dem von Dir verlinkten Artikel des ORF Tirol, wenn was strafrechtlich unklar ist, feel free zu fragen.
Dass die Vier den Videoclip angefertigt, ihr Tun geschmacklos kommentiert und den Clip auch noch ins Internet gestellt geteilt haben, war nicht Gegenstand der Anklage, sagt aber eh mehr über sie, als ihnen je lieb sein wird.
Für mich aber wenig überraschend, der ich im Nachbardorf dieser Vier aufgewachsen bin. Damals in der späten Steinzeit schon hat es geheißen: "Die Brixner Fix, die sind für nix, oas nur wia fi di Zuggabix!" .
Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!
Die Omama am Stammersdorfer Friedhof wird zumindest nicht frieren.
wo ist da der skandal? der gutachter kann nur mutmaßen. wenns zwei möglichkeiten gibt, muss er auch beide erwähnen. weiters musst den personen nachweisen, dass quälen des tieres absicht war. sie sagen aber, sie wollten das leid beenden und ihnen das gegenteil zu beweisen war wohl nicht möglich.
letztlich haben sie sich mit dem online stellen des videos selbst geschadet. nachdem es den tatbestand "unglaubliche blödheit" leider nicht gibt, kann man da nicht mehr machen.
ich bin da bei dir. für die Tierschützer wären nur langjährige Haftstrafen in Ordnung gewesen. Jenseits der Realität.
Sie wollten das Tier erlösen - glaub ich ihnen auch. sogar das Lachen des 16 Jährigen, der gefilmt hat, wurde erklärt.
Mit dem Verteilen des Videos, online haben sie selbst es mWn nicht gestellt, haben sie sich eh selbst gestraft. Einer hat, soweit ich es mitbekommen habe, den Job verloren. Sie wurden aus Vereinen ausgeschlossen, werden in den Dörfern nahezu geächtet.
Irgendwann muss dann auch mal genug sein.
was aber auffällt: auf Social Media sind viele, die jetzt am liebsten Selbstjustiz durchführen, ausführen oder wie immer man sagt, wollen, die gleichen, die Lachsmileys setzen, wenn ein Flüchtlingsboot kentert. In Deutschland AFD Wähler, in AUT FPÖ Wähler.
sogar das Lachen des 16 Jährigen, der gefilmt hat, wurde erklärt.
Wie / mit welcher Begründung wurde das erklärt?
Wie / mit welcher Begründung wurde das erklärt?
Der jüngste Beschuldigte ist 16 Jahre alt. Sein auf dem Video hörbares Lachen ist eine altersbedingte, emotionale Fehlreaktion, die er sehr bereut.
Matthias Holzmann, Verteidiger
steht so im TT Artikel
Der jüngste Beschuldigte ist 16 Jahre alt. Sein auf dem Video hörbares Lachen ist eine altersbedingte, emotionale Fehlreaktion, die er sehr bereut.
Matthias Holzmann, Verteidiger
steht so im TT Artikel
Ich glaub ich sag dazu lieber nichts, sonst werde ich hier drin gesperrt.
die option bzgl des 16 jährigen besteht. es gibt auch menschen denen bei ner beerdigung ein lacher auskommt. macht niemand freiwillig und ist auch der person selber unerklärlich.
Ich glaub ich sag dazu lieber nichts, sonst werde ich hier drin gesperrt.
ich würde gerne die Quelle sehen, woher dieser RA dieses lächerliche Argument aus den Hut gezaubert hat - man müsste darüber schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre - ein "normaler" 8-Jähriger würde hier NICHT lachen ![]()
Ich glaub ich sag dazu lieber nichts, sonst werde ich hier drin gesperrt.
Kann ich so unterschreiben.
Mehr sage/schreibe ich dazu nicht mehr.
Ich bin niemand der hier nach Hetzjagd,Lebenslang,Todesstrafe oder sonst was fordert. Es gibt eine Gesetzliche Grundlage in unserem Staat. Aber in dem Fall hat diese komplett versagt. Ein kompletter Freispruch ist der komplette Wahnsinn.
es gibt auch menschen denen bei ner beerdigung ein lacher auskommt. macht niemand freiwillig und ist auch der person selber unerklärlich.
sorry, wie lange hast du krampfhaft nach einer Erklärung gesucht um dieses Beispiel an den Haaren herbei zu ziehen ![]()
Kann ich so unterschreiben.
Mehr sage/schreibe ich dazu nicht mehr.
Ich bin niemand der hier nach Hetzjagd,Lebenslang,Todesstrafe oder sonst was fordert. Es gibt eine Gesetzliche Grundlage in unserem Staat. Aber in dem Fall hat diese komplett versagt. Ein kompletter Freispruch ist der komplette Wahnsinn.
Nein, ist es nicht. Ansonsten hätte der Staatsanwalt, wie von VincenteCleruzio bereits ausgeführt, ja nicht auf Rechtsmittel verzichtet.
Nein, ist es nicht. Ansonsten hätte der Staatsanwalt, wie von VincenteCleruzio bereits ausgeführt, ja nicht auf Rechtsmittel verzichtet.
das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt ![]()
das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt
VincenteCleruzio gibt es solche Anweisungen tatsächlich?
das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt
Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch Kripo und Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und nach Durchführung der Hauptverhandlung durch das Gericht im Beisein eines/einer Vertreters/Vertreterin der Staatsanwaltschaft?
Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?
Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch Kripo und Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und nach Durchführung der Hauptverhandlung durch das Gericht im Beisein eines/einer Vertreters/Vertreterin der Staatsanwaltschaft?
Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?
Management Zusammenfassung:
Nein, es gab keine Weisung.
Danke
Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen
Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?
erste Anwort auf meine Frage in einem beliebigen Browser:
Wenn auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet wird, läuft die gesetzliche Bedenkzeit oder Frist ab, das Urteil wird schriftlich ausgefertigt und das Verfahren geht in die nächste Instanz über....blablabla - es sei denn die "Überstunden" sind in der Justiz gratis ![]()
bei der Zusatzfrage muss ich, weil
"Gesetzliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten unparteiisch aufzuklären und das Recht korrekt anzuwenden. Ein Rechtsmittel dient der Überprüfung eines Urteils auf Fehler. Finanzielle Erwägungen des Staates dürfen die gesetzmäßige Rechtsfindung und die Strafverfolgung nicht blockieren"
zurückrudern....
Allerdngs ist die "Sachlichkeit" wohl ein sehr subjektiver Ansatz (vorallem wenn die von Gutachtern kommen, die der Meinung sind "das Tier hat das wahrscheinlich gar nicht mehr gespürt...."
Am Ende bleibt mein tiefes Unverständnis über dieses Urteil ![]()
Alles anzeigenerste Anwort auf meine Frage in einem beliebigen Browser:
Wenn auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet wird, läuft die gesetzliche Bedenkzeit oder Frist ab, das Urteil wird schriftlich ausgefertigt und das Verfahren geht in die nächste Instanz über....blablabla - es sei denn die "Überstunden" sind in der Justiz gratis
bei der Zusatzfrage muss ich, weil
"Gesetzliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten unparteiisch aufzuklären und das Recht korrekt anzuwenden. Ein Rechtsmittel dient der Überprüfung eines Urteils auf Fehler. Finanzielle Erwägungen des Staates dürfen die gesetzmäßige Rechtsfindung und die Strafverfolgung nicht blockieren"
zurückrudern....
Allerdngs ist die "Sachlichkeit" wohl ein sehr subjektiver Ansatz (vorallem wenn die von Gutachtern kommen, die der Meinung sind "das Tier hat das wahrscheinlich gar nicht mehr gespürt...."
Am Ende bleibt mein tiefes Unverständnis über dieses Urteil
Zur 1. KI-Antwort: Wenn kein Rechtsmittel innerhalb der 3-Tage-Frist (so genannte "Bedenkzeit") angemeldet wird, wird das Urteil "rechtskräftig". Dann gibt es keine ("automatische") 2. Instanz. Muss dieser KI-Antwort ein glattes "nicht genügend" geben.
Wie viel Arbeit würde denn die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch Schuldberufung in dieser Causa der Staatsanwaltschaft verursachen? Schätze maximal einen Arbeitstag = 8 Stunden. "Überstunden" der fallbearbeitenden Staatsanwältin würden ihr, weil Beamtin, übrigens nicht abgegolten werden. Ergo: Eine Berufung gegen das Urteil einer Einzelrichterin wie in diesem Fall zu erheben, wäre 08-15-Alltagsgeschäft.
Zur 2. KI-Anwort: Die ist richtig, anders als im angelsächsischen Strafverfahrensrecht (USA, UK) sind finanzielle Überlegungen unbeachtlich für die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten.
Zur materiellrechtlichen Seite, warum keine Tierquälerei nach § 222 Abs 1 und Abs 3 StGB ein ander Mal. So viel jetzt: Das Urteil für mich absolut nachvollziehbar und der Freispruch gut begründet.
VincenteCleruzio, zeitlebens bekennender Katzenfreund, der sich sogar, von seiner Frau gezwungen zur Anschaffung eines Hundes, für den Vertreter einer Rasse entschieden hat, die ihrem Aussehen und ihrem Charakter nach den Katzen sehr nahe kommt (Ohren wie Katzen; schnurren wie Katzen, wenn sie gestreichelt werden und sich richtig wohl fühlen; und sind "nur bedingt unterordnungsbereit").
VincenteCleruzio, zeitlebens bekennender Katzenfreund, der sich sogar, von seiner Frau gezwungen zur Anschaffung eines Hundes, für den Vertreter einer Rasse entschieden hat, die ihrem Aussehen und ihrem Charakter nach den Katzen sehr nahe kommen (Ohren wie Katzen; schnurren wie Katzen, wenn sie gestreichelt werden und sich richtig wohl fühlen; und sind "nur bedingt unterordnungsbereit").
hab ich auch niemals gedacht, das ein RA auch ein tierliebender/humaner Zeitgenosse sein kann ![]()
UND ich habe meine Lektion gelernt -> werde dich in Zukunft in Justiz-Themen auschliesslich nur noch um Rat fragen, aber niemals mehr hinterfragen - da ist man per default auf der Verliererseite ![]()
Mein Fazit: es so halten wie die letzten 58 Jahre und darauf achten, nach Möglichkeit, einen großen Bogen um Gerichtsbarkeit/Rechtsanwälte zu spannen um ja nicht anzustreifen ![]()
Wie viel Arbeit würde denn die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch Schuldberufung in dieser Causa der Staatsanwaltschaft verursachen? Schätze maximal einen Arbeitstag = 8 Stunden. "Überstunden" der fallbearbeitenden Staatsanwältin würden ihr, weil Beamtin, übrigens nicht abgegolten werden. Ergo: Eine Berufung gegen das Urteil einer Einzelrichterin wie in diesem Fall zu erheben, wäre 08-15-Alltagsgeschäft.
Warum sollten die anfallenden Überstunden eines Beamten nicht abgegolten werden?
Vielleicht ALL IN Vertrag.
Warum sollten die anfallenden Überstunden eines Beamten nicht abgegolten werden?
Meine Begründung: "weil Beamtin"-, war und ist, sorry, irreführend falsch. In der Sache freilich richtig, weil mit dem in § 190 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geregelten "Gehalt des Staatsanwaltes" (Einstiegsgehalt 5.428,30 Euro bis 15.823,00 für den Leiter der Generalprokuratur) "alle mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten" sind (Abs 4).
hab ich auch niemals gedacht, das ein RA auch ein tierliebender/humaner Zeitgenosse sein kann
UND ich habe meine Lektion gelernt -> werde dich in Zukunft in Justiz-Themen auschliesslich nur noch um Rat fragen, aber niemals mehr hinterfragen - da ist man per default auf der Verliererseite
Mein Fazit: es so halten wie die letzten 58 Jahre und darauf achten, nach Möglichkeit, einen großen Bogen um Gerichtsbarkeit/Rechtsanwälte zu spannen um ja nicht anzustreifen
Nein, musst keinen Bogen um mich machen, bin ja, wie bereits oft, aber ebenso oft vergeblich geschrieben, gar kein Rechtsanwalt. 👺 Sondern "nur" Strafverteidiger.
Und freilich sollst Du auch die Justiz hinterfragen, wenn Dir etwas unklar bis unverständlich, ja, völlig "daneben" erscheint.
Gestern musste, weil einer der vier Angeklagten mit seinen 16 Jahren noch Jugendlicher und es in seinem Interesse geboten gewesen ist ("Hass im Netz"), die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden (§ 42 Abs 1 Jugendgerichtsgesetz).
Weshalb den Medienvertretern, die auch ausgeschlossen waren, vom Gericht nach dem Urteil eine "Pressemitteilung" überreicht worden ist, in der die vom Gericht getroffenen Feststellungen und seine rechtlichen Überlegungen zum Freispruch zusammengefasst worden sind. Diese "Pressemitteilung" ist dann mehr oder weniger 1:1 publiziert worden.
Demnach hat das Gericht "festgestellt" - übereinstimmend mit den Aussagen aller vier Angeklagten bereits vor der Polizei und dem Befund des veterinärmedizinischen Sachverständigen aufgrund des Videos -, dass die Katze schwer verletzt gewesen ist, als sie von den vier Burschen aufgefunden worden ist.
"Festgestellt" hat das Gericht, dass daraufhin der eine der vier Angeklagten, ein gelernter Metzger, der einen (Betäubungs)Bolzenschussapparat in seinem KFZ mitgehabt hat, damit die Katze betäubt und dann durch einen Schnitt mit dem Messer in die Kehle getötet hat, um sie von den mit den Verletzungen verbundenen Qualen zu erlösen. "Festgestellt" hat das Gericht weiter, dass die Zuckungen der Katze nach dem Schuss mit dem Bolzenschussgerät, durch den sie das Bewusstsein verloren hat, nicht Folge von Schmerzen, sondern rein vegetative Muskelkrämpfe gewesen sind.
An diesen im Beweisverfahren in der Hauptverhandlung getroffenen "Feststellungen" kann ich keinen Fehler entdecken, der mich an ihrer Richtigkeit zweifeln ließe (meine "Sachkunde" bezüglich das Betäuben mit einem Bolzenschussgerät und anschließende Töten durch Ausblutenlassen nach einem Kehlkopfschnitt plus noch einige Zeit andauernde Zuckungen nach dem Schuss gründet sich auf meine eigenen Beobachtungen schon als Vorschulkind bei einem Großonkel, dem Dorfmetzger, dem ich gelegentlich geholfen habe, nach der Schlachtung das Schwein von seinen Borsten mit Hilfe von Kolophonium, Wasser und einem Messer zu befreien; "Schepsen" genannt, so wie das Entrinden gefällter Bäume).
Deshalb hat das Gericht zunächst einmal die 5. und historisch jüngste Variante der Tierquälerei verneint, die das "mutwillige Töten" eines Wirbeltieres unter Strafe stellt (§ 222 Abs 4 StGB). "Mutwillig" tötet, wer das Tier ohne vernünftigen Grund aus reiner "Lust am Töten" tötet. ZB der Anhänger eines Satanskults, der "seinem Herrn und Gebieter" eine Katze "opfert". Für ihn ist dieser Tabestand geschaffen worden. Nicht aber mutwillig tötet ein Metzger, der ein Schwein zwecks Gewinnung von Nahrungsmitteln schlachtet. Oder der Tierarzt, der auf Bitte des Hundebesitzers den alten/ kranken/verletzten Hund von seinen damit einhergehenden Qualen mit einer Spritze erlöst. Und so wie die vier Angeklagten, die die schwer verletzte Katze von ihren Schmerzen/Qualen durch Töten befreit haben und das auch wollten.
Deshalb hat das Gericht auch noch § 222 Abs 1 Ziffer 1 StGB geprüft - rohes Misshandeln eines Tieres oder Zufügen unnötiger Qualen - und auch die Verwirklichung dieser Variante verneint. Beide Tathandlungen setzen das Zufügen "starker Schmerzen" voraus. Wegen der mit dem Schuss aus dem Bolzenschussgerät verursachten Bewusstlosigkeit der Katze und der damit einhergehenden Schmerzunempfindlichkeit ist dieser Tatbestand in beiden Varianten durch die grobe Misshandlung der bewusstlosen Katze weder auf der objektiven, noch auf der subjektiven (Vorsatz) Tatseite verwirklicht worden.
Jap. Und weil sie so gute, tierliebende Menschen sind, haben sie das ganze auch noch gefilmt und dabei gelacht.
Wie kaputt ein Mensch im Gehirn sein muss, um sowas zu filmen, dafür gibt es blöderweise leider keinen Strafbestand, wie schade.