1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. eishockeyforum.com
  2. Sonstige Foren
  3. Off Topic

Dies und Das - der Plauderthread

  • Powerhockey
  • 15. August 2010 um 21:56
  • Online
    MacReady
    Johnny Hockey
    • 4. August 2026 um 16:43
    • Offizieller Beitrag
    • #2.901

    Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • Online
    divis
    Nordique
    • 4. August 2026 um 16:45
    • #2.902
    Zitat von MacReady

    Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!

    Das wissen die Eismeister in der Steffl-Arena schon lang.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. August 2026 um 17:51
    • #2.903
    Zitat von Bobby


    Wer das etwas mitbekommen hat und verfolgt hat.
    Mich macht das Urteil sehr sprachlos.

    https://tirol.orf.at/stories/3365523/

    Alleine der Umstand, dass der/die Vertreter:in der Staatsanwaltschaft unmittelbar und ausdrücklich nach dem Freispruch auf Rechtsmittel verzichtet hat - sonst wäre das Urteil nicht rechtskräftig geworden -, sollte Dir sagen, dass der Freispruch von der Anklage wegen Tierquälerei schon in Ordnung ist. Warum und wieso, steht eh in dem von Dir verlinkten Artikel des ORF Tirol, wenn was strafrechtlich unklar ist, feel free zu fragen.

    Dass die Vier den Videoclip angefertigt, ihr Tun geschmacklos kommentiert und den Clip auch noch ins Internet gestellt geteilt haben, war nicht Gegenstand der Anklage, sagt aber eh mehr über sie, als ihnen je lieb sein wird.

    Für mich aber wenig überraschend, der ich im Nachbardorf dieser Vier aufgewachsen bin. Damals in der späten Steinzeit schon hat es geheißen: "Die Brixner Fix, die sind für nix, oas nur wia fi di Zuggabix!" .

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. August 2026 um 18:37)

  • Online
    DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 4. August 2026 um 17:59
    • #2.904
    Zitat von MacReady

    Wien ist österreichischer Meister in Temperatur!

    Die Omama am Stammersdorfer Friedhof wird zumindest nicht frieren.

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 4. August 2026 um 17:59
    • #2.905
    Zitat von beckman99

    wo ist da der skandal? der gutachter kann nur mutmaßen. wenns zwei möglichkeiten gibt, muss er auch beide erwähnen. weiters musst den personen nachweisen, dass quälen des tieres absicht war. sie sagen aber, sie wollten das leid beenden und ihnen das gegenteil zu beweisen war wohl nicht möglich.

    letztlich haben sie sich mit dem online stellen des videos selbst geschadet. nachdem es den tatbestand "unglaubliche blödheit" leider nicht gibt, kann man da nicht mehr machen.

    ich bin da bei dir. für die Tierschützer wären nur langjährige Haftstrafen in Ordnung gewesen. Jenseits der Realität.

    Sie wollten das Tier erlösen - glaub ich ihnen auch. sogar das Lachen des 16 Jährigen, der gefilmt hat, wurde erklärt.

    Mit dem Verteilen des Videos, online haben sie selbst es mWn nicht gestellt, haben sie sich eh selbst gestraft. Einer hat, soweit ich es mitbekommen habe, den Job verloren. Sie wurden aus Vereinen ausgeschlossen, werden in den Dörfern nahezu geächtet.

    Irgendwann muss dann auch mal genug sein.

    was aber auffällt: auf Social Media sind viele, die jetzt am liebsten Selbstjustiz durchführen, ausführen oder wie immer man sagt, wollen, die gleichen, die Lachsmileys setzen, wenn ein Flüchtlingsboot kentert. In Deutschland AFD Wähler, in AUT FPÖ Wähler.

  • Online
    Bobby
    NHL
    • 4. August 2026 um 18:08
    • #2.906
    Zitat von baerli1975

    sogar das Lachen des 16 Jährigen, der gefilmt hat, wurde erklärt.

    Wie / mit welcher Begründung wurde das erklärt?

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 4. August 2026 um 18:46
    • #2.907
    Zitat von Bobby

    Wie / mit welcher Begründung wurde das erklärt?

    Der jüngste Beschuldigte ist 16 Jahre alt. Sein auf dem Video hörbares Lachen ist eine altersbedingte, emotionale Fehlreaktion, die er sehr bereut.

    Matthias Holzmann, Verteidiger

    steht so im TT Artikel

  • Wodde77
    Get schwifty
    • 4. August 2026 um 19:13
    • #2.908
    Zitat von baerli1975

    Der jüngste Beschuldigte ist 16 Jahre alt. Sein auf dem Video hörbares Lachen ist eine altersbedingte, emotionale Fehlreaktion, die er sehr bereut.

    Matthias Holzmann, Verteidiger

    steht so im TT Artikel

    Ich glaub ich sag dazu lieber nichts, sonst werde ich hier drin gesperrt.

  • beckman99
    NHL
    • 4. August 2026 um 19:23
    • #2.909

    die option bzgl des 16 jährigen besteht. es gibt auch menschen denen bei ner beerdigung ein lacher auskommt. macht niemand freiwillig und ist auch der person selber unerklärlich.

  • Online
    ViecFan
    Father and Sons
    • 4. August 2026 um 19:24
    • #2.910
    Zitat von Wodde77

    Ich glaub ich sag dazu lieber nichts, sonst werde ich hier drin gesperrt.

    ich würde gerne die Quelle sehen, woher dieser RA dieses lächerliche Argument aus den Hut gezaubert hat - man müsste darüber schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre - ein "normaler" 8-Jähriger würde hier NICHT lachen :kaffee:

  • Online
    Bobby
    NHL
    • 4. August 2026 um 19:27
    • #2.911
    Zitat von Wodde77

    Ich glaub ich sag dazu lieber nichts, sonst werde ich hier drin gesperrt.

    Kann ich so unterschreiben.

    Mehr sage/schreibe ich dazu nicht mehr.

    Ich bin niemand der hier nach Hetzjagd,Lebenslang,Todesstrafe oder sonst was fordert. Es gibt eine Gesetzliche Grundlage in unserem Staat. Aber in dem Fall hat diese komplett versagt. Ein kompletter Freispruch ist der komplette Wahnsinn.

  • Online
    ViecFan
    Father and Sons
    • 4. August 2026 um 19:29
    • #2.912
    Zitat von beckman99

    es gibt auch menschen denen bei ner beerdigung ein lacher auskommt. macht niemand freiwillig und ist auch der person selber unerklärlich.

    sorry, wie lange hast du krampfhaft nach einer Erklärung gesucht um dieses Beispiel an den Haaren herbei zu ziehen 8|

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 4. August 2026 um 19:37
    • #2.913
    Zitat von Bobby

    Kann ich so unterschreiben.

    Mehr sage/schreibe ich dazu nicht mehr.

    Ich bin niemand der hier nach Hetzjagd,Lebenslang,Todesstrafe oder sonst was fordert. Es gibt eine Gesetzliche Grundlage in unserem Staat. Aber in dem Fall hat diese komplett versagt. Ein kompletter Freispruch ist der komplette Wahnsinn.

    Nein, ist es nicht. Ansonsten hätte der Staatsanwalt, wie von VincenteCleruzio bereits ausgeführt, ja nicht auf Rechtsmittel verzichtet.

  • Online
    ViecFan
    Father and Sons
    • 4. August 2026 um 19:47
    • #2.914
    Zitat von baerli1975

    Nein, ist es nicht. Ansonsten hätte der Staatsanwalt, wie von VincenteCleruzio bereits ausgeführt, ja nicht auf Rechtsmittel verzichtet.

    das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt :kaffee:

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 4. August 2026 um 19:53
    • #2.915
    Zitat von ViecFan

    das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt :kaffee:

    VincenteCleruzio gibt es solche Anweisungen tatsächlich?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. August 2026 um 21:24
    • #2.916
    Zitat von ViecFan

    das ist aber jetzt eine reine "Mutmaßung" würde ich mal behaupten - also dann gebe ich jetzt auch solch Eine zum Besten --> vielleicht war der SA ja angehalten Kosten/Zeit zu sparen (wegen so aner Katz) - und versuch mir bitte jetzt nicht weis zu machen, dass es solche "Anweisungen" nicht gibt :kaffee:

    Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch Kripo und Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und nach Durchführung der Hauptverhandlung durch das Gericht im Beisein eines/einer Vertreters/Vertreterin der Staatsanwaltschaft?

    Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. August 2026 um 21:31)

  • Lehrbua
    Aushilfstrainer NZ
    • 4. August 2026 um 21:53
    • #2.917
    Zitat von VincenteCleruzio

    Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch Kripo und Staatsanwaltschaft, nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und nach Durchführung der Hauptverhandlung durch das Gericht im Beisein eines/einer Vertreters/Vertreterin der Staatsanwaltschaft?

    Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?

    Management Zusammenfassung:

    Nein, es gab keine Weisung.

    Danke

  • Online
    ViecFan
    Father and Sons
    • 4. August 2026 um 21:53
    • #2.918
    Zitat von VincenteCleruzio

    Von welchen Kosten und welcher Zeit ist denn Deiner Meinung nach auszugehen, die durch den Rechtsmittelverzicht eingespart werden sollen

    Zusatzfrage: Und wer soll denn diese (An)Weisung in solch einem "klamorosen" (öffentlichkeitswirksamen) erteilt haben?

    erste Anwort auf meine Frage in einem beliebigen Browser:

    Wenn auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet wird, läuft die gesetzliche Bedenkzeit oder Frist ab, das Urteil wird schriftlich ausgefertigt und das Verfahren geht in die nächste Instanz über....blablabla - es sei denn die "Überstunden" sind in der Justiz gratis :/

    bei der Zusatzfrage muss ich, weil

    "Gesetzliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten unparteiisch aufzuklären und das Recht korrekt anzuwenden. Ein Rechtsmittel dient der Überprüfung eines Urteils auf Fehler. Finanzielle Erwägungen des Staates dürfen die gesetzmäßige Rechtsfindung und die Strafverfolgung nicht blockieren"

    zurückrudern....

    Allerdngs ist die "Sachlichkeit" wohl ein sehr subjektiver Ansatz (vorallem wenn die von Gutachtern kommen, die der Meinung sind "das Tier hat das wahrscheinlich gar nicht mehr gespürt...."

    Am Ende bleibt mein tiefes Unverständnis über dieses Urteil ?(

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 4. August 2026 um 22:58
    • #2.919
    Zitat von ViecFan

    erste Anwort auf meine Frage in einem beliebigen Browser:

    Wenn auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet wird, läuft die gesetzliche Bedenkzeit oder Frist ab, das Urteil wird schriftlich ausgefertigt und das Verfahren geht in die nächste Instanz über....blablabla - es sei denn die "Überstunden" sind in der Justiz gratis :/

    bei der Zusatzfrage muss ich, weil

    "Gesetzliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten unparteiisch aufzuklären und das Recht korrekt anzuwenden. Ein Rechtsmittel dient der Überprüfung eines Urteils auf Fehler. Finanzielle Erwägungen des Staates dürfen die gesetzmäßige Rechtsfindung und die Strafverfolgung nicht blockieren"

    zurückrudern....

    Allerdngs ist die "Sachlichkeit" wohl ein sehr subjektiver Ansatz (vorallem wenn die von Gutachtern kommen, die der Meinung sind "das Tier hat das wahrscheinlich gar nicht mehr gespürt...."

    Am Ende bleibt mein tiefes Unverständnis über dieses Urteil ?(

    Alles anzeigen

    Zur 1. KI-Antwort: Wenn kein Rechtsmittel innerhalb der 3-Tage-Frist (so genannte "Bedenkzeit") angemeldet wird, wird das Urteil "rechtskräftig". Dann gibt es keine ("automatische") 2. Instanz. Muss dieser KI-Antwort ein glattes "nicht genügend" geben.

    Wie viel Arbeit würde denn die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch Schuldberufung in dieser Causa der Staatsanwaltschaft verursachen? Schätze maximal einen Arbeitstag = 8 Stunden. "Überstunden" der fallbearbeitenden Staatsanwältin würden ihr, weil Beamtin, übrigens nicht abgegolten werden. Ergo: Eine Berufung gegen das Urteil einer Einzelrichterin wie in diesem Fall zu erheben, wäre 08-15-Alltagsgeschäft.

    Zur 2. KI-Anwort: Die ist richtig, anders als im angelsächsischen Strafverfahrensrecht (USA, UK) sind finanzielle Überlegungen unbeachtlich für die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten.

    Zur materiellrechtlichen Seite, warum keine Tierquälerei nach § 222 Abs 1 und Abs 3 StGB ein ander Mal. So viel jetzt: Das Urteil für mich absolut nachvollziehbar und der Freispruch gut begründet.

    VincenteCleruzio, zeitlebens bekennender Katzenfreund, der sich sogar, von seiner Frau gezwungen zur Anschaffung eines Hundes, für den Vertreter einer Rasse entschieden hat, die ihrem Aussehen und ihrem Charakter nach den Katzen sehr nahe kommen (Ohren wie Katzen; schnurren wie Katzen, wenn sie gestreichelt werden und sich richtig wohl fühlen; und sind "nur bedingt unterordnungsbereit").

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (4. August 2026 um 23:07)

  • Online
    ViecFan
    Father and Sons
    • 5. August 2026 um 07:10
    • #2.920
    Zitat von VincenteCleruzio

    VincenteCleruzio, zeitlebens bekennender Katzenfreund, der sich sogar, von seiner Frau gezwungen zur Anschaffung eines Hundes, für den Vertreter einer Rasse entschieden hat, die ihrem Aussehen und ihrem Charakter nach den Katzen sehr nahe kommen (Ohren wie Katzen; schnurren wie Katzen, wenn sie gestreichelt werden und sich richtig wohl fühlen; und sind "nur bedingt unterordnungsbereit").

    hab ich auch niemals gedacht, das ein RA auch ein tierliebender/humaner Zeitgenosse sein kann :ironie:

    UND ich habe meine Lektion gelernt -> werde dich in Zukunft in Justiz-Themen auschliesslich nur noch um Rat fragen, aber niemals mehr hinterfragen - da ist man per default auf der Verliererseite :prost:

    Mein Fazit: es so halten wie die letzten 58 Jahre und darauf achten, nach Möglichkeit, einen großen Bogen um Gerichtsbarkeit/Rechtsanwälte zu spannen und ja nicht anzustreifen :kaffee:

    Einmal editiert, zuletzt von ViecFan (5. August 2026 um 07:18)

  • Online
    weile19
    TSN hockey insider
    • 5. August 2026 um 07:39
    • #2.921
    Zitat von VincenteCleruzio

    Wie viel Arbeit würde denn die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch Schuldberufung in dieser Causa der Staatsanwaltschaft verursachen? Schätze maximal einen Arbeitstag = 8 Stunden. "Überstunden" der fallbearbeitenden Staatsanwältin würden ihr, weil Beamtin, übrigens nicht abgegolten werden. Ergo: Eine Berufung gegen das Urteil einer Einzelrichterin wie in diesem Fall zu erheben, wäre 08-15-Alltagsgeschäft.

    Warum sollten die anfallenden Überstunden eines Beamten nicht abgegolten werden?

  • Linzaaaa
    KHL
    • 5. August 2026 um 08:19
    • #2.922

    Vielleicht ALL IN Vertrag.

Ähnliche Themen

  • Vienna Capitals Farmteam in der Erste Liga

    • Capsaicin
    • 6. Juni 2017 um 11:35
    • EV spusu Vienna Capitals
  • Transfergeflüster Dornbirner EC ´Die Bulldogs´ 2017/18

    • phifi
    • 23. Februar 2017 um 08:29
    • Dornbirner EC "Die Bulldogs"
  • Transfergeflüster Black Wings Linz 17/18

    • Fan_atic01
    • 3. Januar 2017 um 11:51
    • EHC Steinbach Black Wings Linz

Tags

  • offtopic

Benutzer online in diesem Thema

  • 3 Mitglieder und 3 Besucher
  • Hana-Bi
  • Hugin
  • ViecFan
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™