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Der ultimative Mods-werft-alle-Off-Topic-Exzesse-in-diesen-Off-Topic-Thread-Thread

  • TVKC
  • 24. September 2012 um 20:32
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. September 2026 um 14:27
    • #2.976

    Kommt von "scribere" = lat. schreiben, danke, werde es sofort ausbessern. Wenn man sich dann aber für die Lehrveranstaltungen eingeschrieben hat, dann schreibt man das korrekt mit "hartem P": Inskription. Das dürfte mir fortlaufend einen Streich gespielt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (25. September 2026 um 14:36)

  • Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 25. September 2026 um 15:01
    • #2.977
    Zitat von VincenteCleruzio

    Kommt von "scribere" = lat. schreiben, danke, werde es sofort ausbessern. Wenn man sich dann aber für die Lehrveranstaltungen eingeschrieben hat, dann schreibt man das korrekt mit "hartem P": Inskription. Das dürfte mir fortlaufend einen Streich gespielt haben.

    Das bzgl der einzelnen Lehrveranstaltung wusste ich wieder nicht, danke! 👍

  • Spengler
    Loki
    • 25. September 2026 um 15:07
    • #2.978
    Zitat von VincenteCleruzio

    Kommt von "scribere" = lat. schreiben, danke, werde es sofort ausbessern. Wenn man sich dann aber für die Lehrveranstaltungen eingeschrieben hat, dann schreibt man das korrekt mit "hartem P": Inskription. Das dürfte mir fortlaufend einen Streich gespielt haben.

    Glaub bei 32 Semestern stimmt das schon mit dem "inskriBIERt"! 8o

  • beckman99
    NHL
    • 25. September 2026 um 16:11
    • #2.979

    jetzt lassts doch bitte den karli in ruhe. der hat in den 80ern eine quizshow im orf moderiert. des hat er eigentlich ganz nett gemacht. hat immer den kandidaten geholfen. war a nettes tschoperl.

  • Dimitri
    Nachwuchs
    • 25. September 2026 um 16:52
    • #2.980
    Zitat von Eisprinz

    Das bzgl der einzelnen Lehrveranstaltung wusste ich wieder nicht, danke! 👍

    Immer schon gesagt: beim reden kumman de leit zom8o

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. September 2026 um 18:19
    • #2.981
    Zitat von Eisprinz

    Das bzgl der einzelnen Lehrveranstaltung wusste ich wieder nicht, danke! 👍

    Keine Ahnung, wie das heute gehandhabt wird.

    Zu meiner Zeit als Student haben die Studienpläne unterschieden zwischen Pflicht- und Frei-/Wahlfächern.

    Um einen Studienabschnitt/das Studium mit Prüfungen abschließen zu können, musste man die "Pflichtfächer" und eine bestimmte Zahl von "Frei-/Wahlfächern" inskribieren, heißt: Semester für Semester Zettel mit einer Unzahl von dafür vorgesehenen sechstelligen "Boxen" mit den Nummern der Lehrveranstaltungen ausfüllen, unterfertigen und in den Prüfungsämtern abgeben.

    Ob man dann die so "inskribierten" Lehrveranstaltungen tatsächlich besucht hat oder nicht, das ist wieder eine andere Frage. Manche Lehrveranstaltungsleiter:Innen haben das mit Anwesenheitslisten kontrolliert - da hat man dann halt drei, vier abwesende Kumpel mit eingetragen -, anderen war das zu blöde.

    Problem war freilich, wenn man vergessen hatte, eine vorgeschiebene Lehrveranstaltung zu inskribieren. Da durfte man dann am Ende des Studienabschnitts/des Studiums nicht zu den Prüfungen antreten, es sei denn, der Vorsitzende der Prüfungskommission des jeweiligen Abschnitts hat dem Antrag auf "Dispens" stattgegeben, was fast immer ungeschaut geschehen ist.

    Im dritten und letzten Abschnitt meines Studiums ist gerne auf die Inskription einer peripheren Pflichtvorlesung vergessen worden, glaublich "Psychologie für Juristen" (Vl 1), die noch dazu nur jedes zweite Semester angeboten worden ist. Und der Vorsitzende der Prüfungskommission dieses Abschnitts, ein langweiliger Völkerrechtsprofessor, den man bei der Berufung nach Innsbruck mit seinem guten Bruder verwechselt hatte, war da knallhart und hat keinem Antrag auf Dispens stattgegeben mit dem Argument: "Ein Student, der nicht einmal den Studienplan hinreichend studiert hat, kann man nicht als Absolventen eines Studiums der Rechtswissenschaften auf die Menschheit loslassen". Das hat das Studium der vergesslichen Kolleg:Innen bis zu einem Jahr verlängert.

    Mir selbst hat diese im Laufe der Jahre sinnlos gewordene Inskribiererei - ursprünglich hatten sie auch die Funktion der Abrechnung von "Kollegiengeldern", die die Besucher von Lehrveranstaltungen den Leiter:Innen zu zahlen hatten - einmal zu einem besonderen "Aha-Erlebnis" verholfen.

    Komme als junger Assistent aus dem Hörsaal, in dem ich eine "Anfängerübung aus Straf- und Strafprozessrecht" geleitet hatte, ins Institut zurück und werde dort einer Delegation von Beamten des Wissenschaftsministeriums vorgestellt, die "auf Inspektion" nach Innsbruck gekommen war.

    Deren Leiter überschüttet mich mit Lob ohne Ende und hört gar nicht mehr auf, mir zu gratulieren, was ich denn für ein hervorragender Lehrer sein müsse, weil ich die mit Abstand meisten Hörer:Innen mit meiner Anfängerübung hätte.

    Der Grund, ein Zufall: Meine Übung war der Lehrveranstaltungsnummer nach die erste der 5, 6 Übungen aus Straf- und Strafprozessrecht im Vorlesungsverzeichnis, die Studierenden haben sie in die Inskriptionszettel hineingeschrieben, die sie Semester für Semester - sicher ist sicher - bis in den letzten "Block" ausgefüllt haben, auch wenn sie noch gar kein Strafrecht lernen und Lehrveranstaltungen aus diesem Fach besuchen wollten. Für die Übungen der Strafrechtskolleg:Innen war oft kein Platz mehr auf diesen Kaaszetteln.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (25. September 2026 um 18:26)

  • Eisprinz
    Prinz der Herzen
    • 25. September 2026 um 18:25
    • #2.982

    Das war offensichtlich sehr lange das selbe System an den österreichischen Unis. Mit meiner 99er Martrikelnummer war das auch bis zum Ende des Studiums so, wie du oben beschrieben hast. Obwohl irgendwann dann mal die ECTS Punkte eingeführt wurden, für mich lief aber alles mit „Stunden pro Lehrveranstaltung“ bis zum Ende.

  • Die blaue Viper
    Routinier
    • 26. September 2026 um 18:21
    • #2.983
    Zitat von Eisprinz

    ..., für mich lief aber alles mit „Stunden pro Lehrveranstaltung“ bis zum Ende.

    Hat auch nicht geschadet, wie wir hier erfreut feststellen dürfen ;)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 26. September 2026 um 22:10
    • #2.984
    Zitat von Eisprinz

    ... Obwohl irgendwann dann mal die ECTS Punkte eingeführt wurden, für mich lief aber alles mit „Stunden pro Lehrveranstaltung“ bis zum Ende.

    Es soll ja Fakultäten gegeben haben, deren Vorsitzende der "Curriculum-Kommissionen" diese Novität mit den ECTS-Punkten echt ur voll ernst genommen und ihren Kommissionen mit Erfolg vorgeschlagen haben, die alten "Stunden pro Lehrveranstaltung" ohne jedewede Differenzierung doch einfach in ECTS-Punkte umzubenennen (Statt den Lernaufwand pro Fach, wie auch immer!, zu ermitteln: Vorlesungen: 1 h = 2 ECTS, Übungen, Seminare usw: 1 h = 1 ECTS). Zwengs der Arbeitsersparnis warats g'wesen. Aber ich sag's glei, i ...

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (27. September 2026 um 09:32)

  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 2. Oktober 2026 um 09:36
    • #2.985

    vor 6 Jahren hat der Liter Gurri 0,86 Euro gekostet😭

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 2. Oktober 2026 um 15:39
    • #2.986
    Verfehlte Venen, experimentelle Methoden, lange Qualen: Auffällig viele Hinrichtungen in den USA laufen nicht nach Plan
    Lange war die Todesstrafe in den USA auf dem Rückzug, die Trump-Regierung hat den Trend umgekehrt. Allerdings häufen sich bei den Exekutionen in den USA die…
    www.derstandard.at

    Nach 30 Jahren Warten in der Todeszelle, nun das.

    1787, also vor 239 Jahren, hat Joseph II. die Todesstrafe bei uns zum ersten Mal (außerhalb des Standrechts beim Militär) abgeschafft.

  • Bobby
    NHL
    • 6. Oktober 2026 um 16:59
    • #2.987
    Anwalt zog wegen 9,72 Euro vor Gericht
    Das Landesgericht Feldkirch wollte einem Verfahrenshelfer die Umsatzsteuer auf seine Fahrtkosten und Postgebühren nicht erstatten. Der Anwalt beschwerte sich…
    vorarlberg.orf.at

    Kampf um jeden Cent.
    Die 0,84 cent download-kosten machen mich fertig :veryhappy:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. Oktober 2026 um 19:21
    • #2.988
    Zitat von Bobby

    https://vorarlberg.orf.at/stories/3374151/

    Kampf um jeden Cent.
    Die 0,84 cent download-kosten machen mich fertig :veryhappy:

    Das ist ein Verfahrenshilfeanwalt, der wird von der Rechtsanwaltskammer zur kostenlosen Vertretung/Verteidigung mittelloser Kläger/Beschuldigter eingeteilt - die Republik zahlt dafür einen Pauschalbetrag zur Pensionsversicherung der Rechtsanwälte - und bekommt nur den Ersatz der Barauslagen im Verfahrenshilfeeinsatz. Und soll sich jetzt von der Justizverwaltung auch noch gefallen lassen, um die Umsatzsteuer "geprellt" zu werden? Nicht Dein Ernst.

    Für meine mittellosen/armen Mandanten habe ich im Jahre Schnee angefangen, anlässlich von Akteneinsichten kurzerhand wichtige Aktenbestandteile zu fotografieren und dann zuhause auszudrucken, um ihnen die horrenden Kopierkosten bei Gericht zu ersparen: Derzeit (!!!) 1 Euro pro Seite und, wenn man selbst den Kopierer bedient, (!!!) 50 Cent pro Seite.

    Hat nicht lange gedauert, bis ein "Supersektionschef" im Justizministerium für das Fotografieren einer Aktenseite die selbe Gebühr wie für das Selberkopieren einer Seite auf Justizkopierern einheben hat lassen (quasi ein Entgelt für das Copyright der Justiz, weil abgenutzt usw worden sind ja nur die Drucker der Fotografen ).

    Ergo ist mein von mir dazu aufgestachelter Freund und Rechtsanwalt Lazlo Szabo zum Verfassungsgerichtshof geritten, der den geldgierigen "Supersektionschef" umgehend in die Schranken gewiesen hat. Seither dürfen Akten wieder gebührenfrei fotografiert werden.

  • gm99
    Biertrinker
    • 6. Oktober 2026 um 20:27
    • #2.989
    Zitat von VincenteCleruzio

    Das ist ein Verfahrenshilfeanwalt, der wird von der Rechtsanwaltskammer zur kostenlosen Vertretung/Verteidigung mittelloser Kläger/Beschuldigter eingeteilt - die Republik zahlt dafür einen Pauschalbetrag zur Pensionsversicherung der Rechtsanwälte - und bekommt nur den Ersatz der Barauslagen im Verfahrenshilfeeinsatz. Und soll sich jetzt von der Justizverwaltung auch noch gefallen lassen, um die Umsatzsteuer "geprellt" zu werden? Nicht Dein Ernst.

    Das mit der Umsatzsteuer auf das Porto verstehe ich ehrlich gesagt nicht: Nach § 6 Abs 1 Z 10 lit b UstG sind Postdienstleistungen nicht USt-pflichtig. Wenn der Verfahrenshilfeanwalt einen Brief versendet, zahlt er dafür - steuerfrei - 1 Euro Porto. Warum soll er dann an Barauslagen 1 Euro plus 20 % USt bekommen? Da würden doch Auslagen vergütet werden, die tatsächlich nicht angefallen sind.

    Die Bestimmung der Barauslagen eines Verfahrenshelfers ist übrigens keine Aufgabe der Justizverwaltung, sondern eine solche der Rechtsprechung. Sonst wäre der Instanzenzug auch nicht an das OLG, sondern an das BVwG gegangen.

    Zitat

    Für meine mittellosen/armen Mandanten habe ich im Jahre Schnee angefangen, anlässlich von Akteneinsichten kurzerhand wichtige Aktenbestandteile zu fotografieren und dann zuhause auszudrucken, um ihnen die horrenden Kopierkosten bei Gericht zu ersparen: Derzeit (!!!) 1 Euro pro Seite und, wenn man selbst den Kopierer bedient, (!!!) 50 Cent pro Seite.

    Ganz mittellos dürften deine Mandanten dann freilich nicht gewesen sein, weil die Bewilligung der Verfahrenshilfe sowohl im Straf- (§ 393 Abs 2 StPO) als auch im Zivilverfahren (§ 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO) typischerweise die Barauslagen des Verfahrenshelfers (worunter auch die genannten Kopierkosten fallen) inkludiert.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. Oktober 2026 um 21:51
    • #2.990
    Zitat von gm99

    Ganz mittellos dürften deine Mandanten dann freilich nicht gewesen sein, weil die Bewilligung der Verfahrenshilfe sowohl im Straf- (§ 393 Abs 2 StPO) als auch im Zivilverfahren (§ 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO) typischerweise die Barauslagen des Verfahrenshelfers (worunter auch die genannten Kopierkosten fallen) inkludiert.

    Weil ich ja kein Rechtsanwalt bin, bin ich nie als Verfahrenshilfeverteidiger eingeteilt worden, habe aber Mandate von armen, ja mittellosen Menschen angenommen, die mich in Finanzstrafsachen als Wahlverteidiger haben wollten; und keinen ihnen zugeteilten Verfahrenshilferechtsanwaltverteidiger.

    Aber auch ohne Anspruch auf Verfahrenshilfe: Die Kopierkosten bei Gericht sind eine Frechheit. Dank JustizOnline, wenn der Akt, wie inzwischen eh fast immer, elektronisch geführt wird, hat sich dieses Problem aber erledigt. Ackere gerade in einem elektronischen Finanzstrafgesamtakt, der nachträglich "gevierteilt" worden ist, um die Sucherei zu beschleunigen (rund 20.000 Seiten).

    Und im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, in dem es leider noch keinen elektronisch geführten Akt gibt, in den man von zuhause hineinschauen könnte, bekomme ich auch als Wahlverteidiger per Email Scans vom Gesamtakt, ohne je einen Cent dafür auslegen zu müssen.

    Dass die Frage der Vergütung von Barauslagen keine Frage der Justizverwaltung, sondern eine der Gerichte ist, damit hast Du freilich völlig Recht.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (6. Oktober 2026 um 22:00)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. Oktober 2026 um 22:44
    • #2.991
    Zitat von gm99

    Das mit der Umsatzsteuer auf das Porto verstehe ich ehrlich gesagt nicht: Nach § 6 Abs 1 Z 10 lit b UstG sind Postdienstleistungen nicht USt-pflichtig. Wenn der Verfahrenshilfeanwalt einen Brief versendet, zahlt er dafür - steuerfrei - 1 Euro Porto. Warum soll er dann an Barauslagen 1 Euro plus 20 % USt bekommen? Da würden doch Auslagen vergütet werden, die tatsächlich nicht angefallen sind.

    Hier geht es aber nicht um umsatzsteuerfreie Postdienstleistungen, "die ein Universaldienstbetreiber im Sinne des § 12 des Postmarktgesetzes, BGBl. I Nr. 123/2009, als solcher erbringt" - die Österreichische Post AG zB muss dafür keine Umsatzsteuer zahlen -, sondern um Leistungen eines Rechtsanwalts, wozu auch das Schreiben und Verschicken eines Briefes gehört, der mit einer 1-Euro-Briefmarke frankiert worden ist. Auch dafür hat der Wahlverteidiger seinem Mandanten die auch für Anwaltsleistungen vorgesehenen 20 % USt, also 1,20 Euro für die 1-Euro-Briefmarke in Rechnung zu stellen; und die USt, die 20 Eurocent, ebenso ans Finanzamt Österreich abzuliefern, wie der Verfahrenshilfeverteidiger, der diese Barauslage vom Gericht begehrt und - hier in der 2. Instanz - auch zugesprochen bekommen und erhalten hat.

    Da werden keine Leistungen vergütet, die nicht tatsächlich angefallen sind.

    5 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (7. Oktober 2026 um 08:14)

  • gm99
    Biertrinker
    • 7. Oktober 2026 um 11:37
    • #2.992
    Zitat von VincenteCleruzio

    Hier geht es aber nicht um umsatzsteuerfreie Postdienstleistungen, "die ein Universaldienstbetreiber im Sinne des § 12 des Postmarktgesetzes, BGBl. I Nr. 123/2009, als solcher erbringt" - die Österreichische Post AG zB muss dafür keine Umsatzsteuer zahlen -, sondern um Leistungen eines Rechtsanwalts, wozu auch das Schreiben und Verschicken eines Briefes gehört, der mit einer 1-Euro-Briefmarke frankiert worden ist. Auch dafür hat der Wahlverteidiger seinem Mandanten die auch für Anwaltsleistungen vorgesehenen 20 % USt, also 1,20 Euro für die 1-Euro-Briefmarke in Rechnung zu stellen; und die USt, die 20 Eurocent, ebenso ans Finanzamt Österreich abzuliefern, wie der Verfahrenshilfeverteidiger, der diese Barauslage vom Gericht begehrt und - hier in der 2. Instanz - auch zugesprochen bekommen und erhalten hat.

    Da werden keine Leistungen vergütet, die nicht tatsächlich angefallen sind.

    Da hast Du vollkommen recht. Ich hätte es eher als "Durchlaufposten" gesehen, aber offenbar ist das seit Inkrafttreten des UStG 1994 nicht mehr so. Nach dem UStG 1972 war noch ausdrücklich geregelt, dass bestimmte bundesgesetzlich geregelte Zuschüsse wie der Barauslagenersatz des Verfahrenshelfers nicht zum Entgelt gehören und damit nicht umsatzsteuerpflichtig sind (dazu gibt es einen recht interessanten Aufsatz des ehemaligen Innsbrucker Richters und jetzigem Senatsvorsitzenden am Fürstlichen Obergericht in Liechtenstein, Wilhelm Ungerank, im Anwaltsblatt 1996, 81).

  • baerli1975
    bisch a Tiroler....
    • 9. Oktober 2026 um 11:51
    • #2.993
    Erschießungskommando: Hegseth will Militärhinrichtung live streamen
    Die Anfang Dezember geplante Erschießung eines zum Tode verurteilten Attentäters auf einem Militärstützpunkt im US-Bundesstaat Texas soll per Livestream…
    orf.at


    "die spinnen, die Ami" würde Obelix jetzt sagen.
    So viel kann ich gar nicht (fr)essen, wie ich grad kotzen möcht.
    Es wird Zeit, dass dieser amerikanische Wahnsinn aufhört.
    Aja, dass Trump sagt, die Auslöschung von Los Angeles oder San Diego wäre ein kleiner Preis im Krieg gegen den Iran, darf auch nicht untergehen.

    Irrsinn, was da drüben abgeht

  • ToniZamboni
    EBEL
    • 9. Oktober 2026 um 11:59
    • #2.994

    Wahnsinn, was für Zustände die da drüben haben.

  • beckman99
    NHL
    • 9. Oktober 2026 um 12:03
    • #2.995

    völlig durchgeknallt, das wäre stoff für eine folge von black mirror. aber a nimmer wirklich, weil von der realität eingeholt. mmn haben die usa derzeit eigentlich keine richtige regierung und wenn dann besteht die aus ner handvoll psychos die ein land in geiselhaft genommen haben und jeden tag drauf warten was ihnen ihr oberpsycho zu verkünden hat.

  • ToniZamboni
    EBEL
    • 9. Oktober 2026 um 12:03
    • #2.996
    Zitat von baerli1975

    Aja, dass Trump sagt, die Auslöschung von Los Angeles oder San Diego wäre ein kleiner Preis im Krieg gegen den Iran, darf auch nicht untergehen.

    Nein, das hat er nicht gesagt. Er hat gesagt die hohen Treibstoffkosten seien ein kleiner Preis im Vergleich zur Auslöschung von Los Angeles oder San Diego, die angeblich hätte passieren können, hätte man das Atombombenprogramm des Iran nicht angegriffen.

  • Bobby
    NHL
    • 9. Oktober 2026 um 12:10
    • #2.997
    Zitat von ToniZamboni

    Nein, das hat er nicht gesagt. Er hat gesagt die hohen Treibstoffkosten seien ein kleiner Preis im Vergleich zur Auslöschung von Los Angeles oder San Diego, die angeblich hätte passieren können, hätte man das Atombombenprogramm des Iran nicht angegriffen.


    Lesen und Hören sie selbst:

    Trump: "Auslöschung" von Los Angeles oder San Diego wäre "kleiner Preis" im Krieg gegen Iran
    Bei einer Veranstaltung sagte der US-Präsident: "Sollen sie doch Los Angeles auslöschen, sollen sie doch San Diego auslöschen." Die Demokraten werfen Trump…
    www.derstandard.at
  • Linza
    KHL
    • 9. Oktober 2026 um 12:29
    • #2.998
    Zitat von Bobby


    Lesen und Hören sie selbst:

    https://www.derstandard.at/story/30000003…ten-an-den-iran


    Lesen und Hören sie selbst:

    Hat Donald Trump wirklich den Iran zur Zerstörung kalifornischer Städte aufgefordert?
    Die Antwort ist, so wie bei den meisten rhetorischen Fragen in Medientiteln, "Nein". Aber lesen Sie bitte trotzdem weiter, es gibt mehr dazu zu sagen!
    www.derstandard.at
  • ToniZamboni
    EBEL
    • 9. Oktober 2026 um 13:03
    • #2.999
    Zitat von Bobby


    Lesen und Hören sie selbst:

    https://www.derstandard.at/story/30000003…ten-an-den-iran

    Ich bevorzuge das "hören sie selbst" vor dem lesen einer vorgekauten Meinung und ich weiß schon was ich gehört habe, danke trotzdem.

    Ich will den Typ auch sicher nicht verteidigen, aber es bringt nichts, ihm Sätze in den Mund zu legen die er so nicht gesagt hat.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Oktober 2026 um 10:32
    • #3.000
    Nach Nobelpreis: USA verhängen Sanktionen gegen IStGH
    Nur wenige Stunden nachdem am Freitag die ehemalige Richterin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Navi Pillay, mit dem Friedensnobelpreis…
    orf.at

    Verantwortungslos, dass das Nobelpreiskomitee den Friedensnobelpreis ausgerechnet an Navi Pillay, die auch Richterin beim IStGH gewesen ist, und nicht an den orangen Dreijährigen verliehen hat. Da war der - nomen est omen - Infantino mit seinem FIFA-Friedenspreis schon geschickter.

    Und jetzt kauft der Infantile gleich auch noch dem Putin 300.000 Tonnen Diesel ab, um die Midterms wegen der hohen Spritpreise auch in den USA zu retten. Die Farmer dort wird's freuen, weil diese Menge Diesel den US-Bedarf für immerhin 14 Stunden deckt und den Preis "surely" auf Vor-Iran-Krieg-Nivea senken wird.

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  • eifersucht
  • liebe

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