... Weil wo kommen wir denn da hin, dass ein Spieler seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann, wenn er einem Gegner die Hand bricht und ihn somit außer Gefecht setzt, nur weil solche Fouls x-mal pro Spiel vorkommen...
Das ist aber genau das Argument im richtigen Strafrecht.
"Erlaubtes Risiko" bei einem "Dutzendfoul", also bei einem Foul, das in einem Spiel immer wieder vorkommt (dazu gehören beim Eishockey auch Stockschläge auf die Hand eines gegnerischen Spielers usw), schließt die Strafbarkeit wegen zB Körperverletzung aus. Nur bei Körperverletzungen als Folge von derben, außergewöhnlichen Fouls, die nicht dutzendmal im Spiel vorkommen, schreiten die Staatsanwälte und Strafgerichte ein. Sonst hätten wir im Fußball, Handball und Eishockey, wo ja die meisten Körperverletzungen auf "Dutzendfouls" zurückzuführen sind, "Häfenligen".