gesetzlich ist die lohnzahlung eine holschuld des arbeitnehmers, d.h. der arbeitnehmer kann bestimmen wie das entgelt ausbezahlt wird. scheck oder barzahlung sind aber sicher praktikabler als eine postanweisung.
insolvente personen haben auch haeufig kein konto, sei es weil es von den banken gekuendigt wurde, oder weil man es selbst gekuendigt hat um eine kontopfaendung zu verhindern.
aktuell gibt es in der spanischen protestbewegung aufrufe sein bankkonto zu kuendigen bzw. seine transaktionen zu minimieren:
Zitat
1. Operation “Kein Bank-Konto”1.1. Alle Daueraufträge streichen!
Rechnungen können immer auch per Bareinzahlung beglichen werden, was den Banken viel mehr Arbeit macht. Auch wenn sie nur bestimmte Stunden dafür zur Verfügung stellen, sie müssen das Geld zu allen Öffnungsstunden annehmen. Laut protestieren und/oder das Beschwerdebuch verlangen, hilft immer. Keine Firma darf ihre Kunden zu einem Dauerauftrag verpflichten.1.2. Keine Lohn- oder Gehaltsüberweisung aufs Konto!
Die Banken spielen mit diesem Geld. Niemand ist verpflichtet, sein Gehalt auf ein Konto überweisen zu lassen. Es ist dein Recht, entweder in bar oder mittels Scheck bezahlt zu werden. Der Lohn, der auf dem Konto landet, gehört zunächst der Bank. Wer zur Filiale fährt, um seinen Scheck einzulösen, kann gleich seine Rechnungen einzahlen (siehe 1.1.).1.3. Keine Kreditkarten!
Kreditkarten-Zahlungen sorgen für acht Prozent Bankgewinn. Wer keine hat, zahlt keine Kommissionen an die Bank. Wer unbedingt eine Plastikkarte braucht, sollte wenigstens eine Debit-Karte wählen statt einer Kreditkarte, die Bank verdient unvergleichlich viel weniger daran.1.4. Bank-Rott
In der Krise gibt es viele insolvente Personen (450.000 in Spanien). Wer eine persönliche Insolvenz-Erklärung ausfüllt, muss zum Beispiel keine Strafen mehr zahlen: So kann man gratis Bus oder Bahn fahren – das entsprechende Knöllchen kann zwar erteilt, muss aber nicht bezahlt werden. Das Konto kann man nicht pfänden, wenn obige Ratschläge beherzigt wurden. Computer, Auto und ähnliche Dinge kann man auch nicht pfänden, wenn sie auf den Namen deiner Frau, deines Bruders gekauft wurden.
https://uhupardo.wordpress.com/2012/01/27/pro…rsam-in-europa/