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"Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • Weinbeisser
  • 7. Dezember 2009 um 22:02
  • Geschlossen
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. Dezember 2010 um 11:30
    • #326

    Süddeutsche Zeitung:

    der chef der Staatsanwaltschaft münchen hat den untersuchungsausschuss des bayrischen landtags davon unterrichtet, dass er den ehemaligen vorstandsvorsitzenden der bayrischen landesbank, schmidt, und andere vorstände nächstes jahr anklagen wird:

    1. wegen untreue, begangen dadurch, dass sie die aktien der hype alpe adria bewusst "um mehrere hundert millionen euro" zu teuer gekauft haben. und

    2. wegen korruption, begangen dadurch, dass dem zerschellten für dessen zustimmung zum verkauf der anteile des landes kärnten an der hype alpe adria 5 millionen euro zu handen des (ehemaligen) fc kärnten gezahlt worden sind.


    Zitat von Elbart


    http://derstandard.at/1292462005256/…News-Journalist

    Wie kann man deutsche Gesetze für "Taten" anwenden, die in Österreich stattfanden?

    nach dem "passiven Personalitätsprinzip" (§ 7 I deutsches strafgesetzbuch) gilt deutsches strafrecht auch für eine straftat im ausland (in österreich), wenn sie sich gegen einen deutschen staatsbürger wie tilo berlin richtet, aus dessen "tagebuchaufzeichnungen", die sich im akt der münchner staatsanwaltschaft befinden, wörtlich zitiert worden ist, was nach § 353d deutsches strafgesetzbuch als "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" gerichtlich strafbar ist. dieses "passive Personalitätsprinzip" zum strafrechtlichen schutz der eigenen bürger auch im ausland ist weltweit anerkannt, auch das österreichische strafgesetz kennt es.

    eine weitere voraussetzung ist allerdings, dass diese tat auch vom tatortstaat (österreich) unter strafe gestellt wird: das ist es aber nicht, weil in österreich "wörtliche zitate" aus einem strafverfahrensakt nur sehr eingeschränkt strafbar sind, und zwar wenn es sich bei der veröffentlichung um "eine Mitteilung über den Inhalt von Aufnahmen, Bildern oder schriftlichen Aufzeichnungen aus der Überwachung von Nachrichten oder aus einer optischen oder akustischen Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel" handelt, solange sie noch nicht "zum Akt genommen" worden sind, das heißt, so lange sie sich noch im gesonderten akt der staatsanwaltschaft befinden, der dem blick des beschuldigten und seines verteidigers (vorläufig) entzogen ist (§ 301 Abs 3 österreichisches strafgesetzbuch) - deshalb darf der "FALTER" ja nicht wörtlich zitieren von den überwachten telefonaten zwischen meischberger, plech und grasser, obwohl diese telefonate laut FALTER kabarettreif seien (ändert sich aber bald, weil ein parlamentarier übermorgen im nationalrat daraus wörtlich zitieren wird, und dann kann wörtlich zitiert werden, weil die wahrheitsgetreue parlamentsberichterstattung von jeder zivil- und strafrechtlichen verantwortung frei ist). deshalb ist auch die rechtshilfe, die deutschland in dieser sache gewährt worden ist, durch eine haft- und rechtsschutzrichterin des landesgerichts für strafsachen wien, die "nicht auf zack" war, von der oberinstanz als rechtswidrig erkannt worden.

    die münchner staatsanwaltschaft stellt sich seither allerdings auf den standpunkt, dass gar keine auslandstat (in österreich) vorliegt durch die "wörtliche" veröffentlichung der tagebuchaufzeichnungen tilo berlins im österreichischen "NEWS" (und "PROFIL"), sondern eine "inlandstat" in deutschland, weil beide zeitschriften auch in deutschland vertrieben und dadurch der akteninhalt (auch) auf deutschem territorium veröffentlicht und damit zu inlandstat wird. und dann ist die tat ohne jede einschränkung nach deutschem strafrecht strafbar.

    das ist ein grundlegendes problem für medienschaffende, die danach nicht nur das nationale (medien)strafrecht, sondern all die (medien)strafrechte im auge haben und berücksichtigen müssen, in denen ihre medien vertreiben werden.

    der karikaturist haderer zB ist wegen einer in einem buch publizierten karikatur, die den über den see genezareth wandelnden jesus als bekifft zeigt, in griechenland strafrechtlich verfolgt und nur dadurch der strafverfolgung dort entzogen worden, dass ganz schnell in österreich ein ermittlungsverfahren (zum schein) angefangen und sofort rechtskräftig eingestellt worden ist, was eine weitere verfolgung in griechenland wegen desselben sachverhalts ausgeschlossen hat.

  • Elbart
    Gast
    • 18. Dezember 2010 um 12:57
    • #327
    Zitat von VincenteCleruzio

    der karikaturist haderer zB ist wegen einer in einem buch publizierten karikatur, die den über den see genezareth wandelnden jesus als bekifft zeigt, in griechenland strafrechtlich verfolgt und nur dadurch der strafverfolgung dort entzogen worden, dass ganz schnell in österreich ein ermittlungsverfahren (zum schein) angefangen und sofort rechtskräftig eingestellt worden ist, was eine weitere verfolgung in griechenland wegen desselben sachverhalts ausgeschlossen hat.


    Wurde damals dieses Buch auch in Griechenland vertrieben, oder reicht es schon, dass man es nach Griechenland importieren kann?

    Weil in Zeiten des Internets und damit der sofortigen Verfügbarkeit von Meinungen in aller Welt kann ich ja als Journalist, Autor etc. nicht die Straf- und Zivilgesetze von Dutzenden Ländern kennen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 18. Dezember 2010 um 16:53
    • #328

    ich weiß es nicht, denke aber, dass das haderer-buch ("das leben des jesus") in einer buchhandlung in griechenland zu kaufen war.

    weltweit sind fragen der anwendbarkeit welchen strafrechts bei delikten, die im internet begangen werden, offen.

    österreich aber hat für medieninhaltsdelikte im internet und die anwendbarkeit österreichischen strafrechts erfreuliche klarheit geschaffen (medieninhaltsdelikt: durch eine veröffentlichung in einem medium, wozu auch eine internetwebsite gehört, wird eine strafbare handlung wie eine verleumdung, eine üble nachrede oder das leugnen des holocaust (§ 3g VerbotsG) begangen)

    § 40. (1) Für das Ermittlungsverfahren wegen eines Medieninhaltsdeliktes ist die Staatsanwaltschaft örtlich zuständig, in deren Sprengel der Medieninhaber seinen Wohnsitz, seinen Aufenthalt oder seinen Sitz hat. Ist dieser im Impressum unrichtig angegeben, so ist auch die Staatsanwaltschaft örtlich zuständig, in deren Sprengel der im Impressum angegebene Ort liegt. Für das Hauptverfahren, für selbstständige Verfahren (§§ 8a, 33 Abs. 2, 34 Abs. 3) sowie für Verfahren über eine Gegendarstellung oder eine nachträgliche Mitteilung (§§ 14 ff) gelten diese Zuständigkeitsregeln sinngemäß für das Gericht.
    (2) Liegen die in Abs. 1 angegebenen Orte im Ausland oder können sie nicht festgestellt werden, so ist der Ort maßgebend, von dem aus das Medium im Inland zuerst verbreitet, ausgestrahlt oder abrufbar gemacht wurde, fehlt es auch an einem solchen, jeder Ort, an dem das Medium im Inland verbreitet worden ist, empfangen oder abgerufen werden konnte.
    (3) Handelt es sich um einen an bestimmten Orten vorgeführten Film, so ist jede Staatsanwaltschaft oder jedes Gericht zuständig, in deren oder dessen Sprengel der Film öffentlich vorgeführt wurde.

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 19. Dezember 2010 um 02:05
    • #329
    Zitat von VincenteCleruzio


    (2) Liegen die in Abs. 1 angegebenen Orte im Ausland oder können sie nicht festgestellt werden, so ist der Ort maßgebend, von dem aus das Medium im Inland zuerst verbreitet, ausgestrahlt oder abrufbar gemacht wurde, fehlt es auch an einem solchen, jeder Ort, an dem das Medium im Inland verbreitet worden ist, empfangen oder abgerufen werden konnte.

    Könnte man das an einem Beispiel erläutern, in Bezug auf eine Veröffentlichung im Internet? Die erfreuliche Klarheit ist leider noch immer zu hoch für mich, sorry... 8|

    offtopic, aber vor einigen Jahren hat an der Universitas Carolo Franciscea zu Graz ein amerikanischer Rechtsphilosoph von der University of Arizona at Tempe Lehrveranstaltungen gehalten, der an der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung des Internationalen Gerichtshofes für Ex-Jugoslawien beteiligt war. Der hat sich auf rechts-philosophischer Ebene mit der Frage beschäftigt, ob jemand der nach in seinem Land zur Zeit der "Tagbegehung" geltendem Recht gesetzeskonform gehandelt hat, in einem anderen Land oder vor einem internationalem Gerichtshof dafür angeklagt werden kann. Nach dem Vortrag brauchst aber zum Einschalfen dann keinen Krimi mehr, das kann kein Autor erfinden. Großartige Disziplin, die Rechtsphilosophie.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 20. Dezember 2010 um 12:13
    • #330
    Zitat von quasidodo

    Könnte man das an einem Beispiel erläutern, in Bezug auf eine Veröffentlichung im Internet? Die erfreuliche Klarheit ist leider noch immer zu hoch für mich, sorry... 8|

    offtopic, aber vor einigen Jahren hat an der Universitas Carolo Franciscea zu Graz ein amerikanischer Rechtsphilosoph von der University of Arizona at Tempe Lehrveranstaltungen gehalten, der an der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung des Internationalen Gerichtshofes für Ex-Jugoslawien beteiligt war. Der hat sich auf rechts-philosophischer Ebene mit der Frage beschäftigt, ob jemand der nach in seinem Land zur Zeit der "Tagbegehung" geltendem Recht gesetzeskonform gehandelt hat, in einem anderen Land oder vor einem internationalem Gerichtshof dafür angeklagt werden kann. Nach dem Vortrag brauchst aber zum Einschalfen dann keinen Krimi mehr, das kann kein Autor erfinden. Großartige Disziplin, die Rechtsphilosophie.

    § 40 Mediengesetz regelt eigentlich "nur" die örtliche zuständigkeit der staatsanwaltschaft bei medieninhaltsdelikten.

    Abs 1: wenn im "NEUEN FORUM" - der herausgeber (damals glaublich günther günther nenning) wohnt in wien - der journalist oberschlick den zerschellten einen "TROTTEL" nennt, weil dieser allen menschen, die nach dem 2. weltkrieg auf die welt gekommen sind, und daher auch sich selbst das (grund)recht abgespricht, eine meinung über die soldaten der deutschen wehrmacht usw zu äußern, dann ist nach § 40 Abs 1 mediengesetz die staatsanwaltschaft örtlich zuständig zur verfolgung dieser (vermeintlichen) "üblen nachrede" zum nachteil des zerschellten, in deren sprengel der medieninhaber günther günther nenning seinen wohnsitz hat: also die staatsanwaltschaft wien.

    Abs 2: wenn der herausgeber des mediums seinen wohnsitz im ausland hat oder wenn dessen wohnsitz (im in- oder ausland) nicht bekannt ist, dann ist die staatsanwaltschaft örtlich zuständig, in deren sprengel "das Medium im Inland zuerst verbreitet, ausgestrahlt oder abrufbar gemacht wurde" oder, wenn auch das fehlt, in deren sprengel "das Medium im Inland verbreitet worden ist, empfangen oder abgerufen werden konnte".

    damit wird aber nicht nur die örtliche zuständigkeit geregelt, sondern auch die anwendbarkeit österreichischen strafrechts auf medieninhaltsdelikte, die im ausland begangen und deren inhalt "im inland abgerufen werden konnte".

    ein australier leugnet auf einer website, die von einem australischen server verbreitet wird, den holocaust: darauf ist, wenn diese site in österreich abrufbar ist, nach § 40 Abs 2 Mediengesetz das österreichische verbotsgesetz anwendbar. und weil das so ist, werden publikationen auf solchen websites in australien und den usa seit langem nicht mehr unter den richtigen namen der verfasser dieser pamphlete, sondern unter pseudonymen veröffentlicht.

    eine andere und nicht nur rechtsphilosophische frage freilich ist, ob man für eine tat bestraft werden kann/darf/soll, die im tatortstaat zur tatzeit "rechtskonform" ist - in den usa ist auf grund des "first amendment to the united states constitution" (freedom of speech) das leugnen des holocaust nicht verboten und schon gar nicht strafbar.

    und eine weitere (völkerrechtliche) frage wäre, ob durch diese ausdehnung der anwendbarkeit des österreichischen strafrechts auf solche auslandstaten nicht auch in die souveränität des tatortstaats eingegriffen wird.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 21. Dezember 2010 um 16:38
    • #331

    sagt wer zu wem? und erhält als antwort: "Da würd ich halt ein bisschen eine Recherche machen". und wer frägt sich und wen: "Ich hob mitkassiert, oder?"

    diese und andere erhellende wortspenden am kürzesten tag des jahres im FALTER. zwei der beteiligten dieser philosophischen diskurse tragen die höchsten auszeichnungen, die diese republik für verdienste um sie vergibt. eines haben alle drei gemeinsam: für sie alle gilt die unschuldsvermutung.

    hier der falterartikel als pdf.file, ist leichter zu lesen als der reader im FALTER: http://dl.dropbox.com/u/16000616/falter-neu2.pdf


    "Der Karl Heinz ist halt jetzt auf so viele seiner besten und engsten Freunde bös und spricht mit ihnen nicht mehr“, versuchte Fiona Swarovski die Society-Pleite zu erklären. „Er ist halt immer von allen ausgenutzt worden und jetzt ist auch einem so herzensguten Menschen wie meinem Karl Heinz der Kragen geplatzt.“ - ah so, deshalb die headline: "Gesellschaftlicher Flop und „total fad“!"

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (21. Dezember 2010 um 18:12)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 21. Dezember 2010 um 17:47
    • #332
    Zitat von VincenteCleruzio


    Grasser Anwalt Manfred Ainedter bestätigt gegenüber dem Falter, dass es „Ratschläge“ am Telefon gab: „Karl Heinz Grasser hatte damals mit Meischberger am Telefon beratschlagt, wie Meischberger feststellen kann, welche Leistungen er für die Porr erbracht hat. Er riet , im Internet zu recherchieren, in welchen Ländern die Porr tätig ist, damit er seinem Gedächtnis wieder auf die Sprünge verhilft. Es war der harmlose Rat eines Freundes, aber keinesfalls der Versuch, Einfluss auf seine Aussage zu nehmen“.

    laut rechtsanwalt ainedter hat also der khg dem völlig verzweifelten, weil "supernackten" (= komplett ahnungslosen) trauzeugen meischi zwei tage vor dessen vernehmung durch die kriminalpolizei den "harmlosen rat eines freundes" gegeben, im internet zu recherchieren, in welchen ländern denn die porr damals tätig gewesen sei, damit dem meischi noch rechtzeitig "einfällt", für welche leistung der meischi 800.000 euro von der porr kassiert hat.

    und was antwortet meischi dem "freund" khg auf diesen ratschlag:

    Grasser: „... na, aber das würd ich mir ah ein bisserl anschauen, verstehst, in welchen Ländern, in welchen Ländern ist die Porr, in welchen Projekten war sie tätig, ein bisschen in die Richtung argumentieren, in die sie auch selber argumentieren.“

    Meischberger: „Da bin ich jetzt supernackt.“

    Grasser: „Na gar nicht, aber ich würde mir anschauen sozusagen, ich mein, des siehst eh im Internet, in welchen Ländern sind s’, was haben sie gemacht, welche Projekte haben s’ wo gemacht.“

    Meischberger: „Des was i eh, aber ich kann nicht Projekte ansprechen. Leistungen und vor allem, da sag i lieber nix.“

    der rechtsanwalt ainedter passt gut zu dieser truppe, über die der verfassungsrechtler heinz mayer nach lektüre der telefonüberwachungs zur PRESSE gesagt hat: "´Überraschend primitives´ Vorgehen"

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (22. Dezember 2010 um 23:31)

  • Cathy Miller
    Gast
    • 22. Dezember 2010 um 16:28
    • #333

    ZigaretteDanach, irgendeine nicht von linxlinker Gehirnwäsche der Ostküstenmedien getrübte Idee, was da los ist mit der Haider-Entdeckung KHG und dessen illustrem Umfeld? Sicher alles nur Mißverständnisse, die ganz rasch und supersauber aufgeklärt werden können und eh alles nur ein Lercherl?

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 23. Dezember 2010 um 03:04
    • #334

    @Vincente und Dein Beitrag 330 in diesem Thread

    Danke für die anschaulische Erkärung, und Hut ab daß Du dir die Zeit nimmst. :thumbup:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. Januar 2011 um 21:20
    • #335

    der "risikomanager" der bayrischen landesbank gribkowsky, auf der to-do-liste der müncher staatsanwaltschaft die nummer 2 bei ihren ermittlungen wegen untreue zu lasten der bayrischen landesbank, der auch im verdacht steht daran mitgewirkt zu haben, dass das aktienpaket der hype alpe adria bank von der bayrischen landesbank um 400 millionen euro zu teuer gekauft worden ist, bunkert in einer privatstiftung in salzburg 50 millionen us-dollar, die 2006 in zwei tranchen aus madagaskar und der karibik in salzburg eintreffen, und hat jetzt das problem, den münchner staatsanwälten zu erklären, wie er zu diesen 50 millionen euro gekommen ist (der verdiente nämlich als topangestellter der bayrischen landesbank nur 500.000 euro pro jahr, ohne jim boni, versteht sich): die staatsanwaltschaft münchen vermutet einen "kick-back" für den zu billigen verkauf der anteile am formel-1-zirkus an eine investorengruppe um bernie ecclestone, die die bayrische landesbank nach dem konkurs von "premiere"-kirch "geerbt" hat, dem die landesbank im laufe der jahre 2 milliarden euro geliehen hat.

    da die höhe dieser 50 millionen gribkowskys einer salzburger raiffeisenbank verdächtig vorgekommen ist, hat sie eine geldwäschereiverdachtsmeldung abgesetzt, der sachverhalt ist von der staatsanwaltschaft salzburg untersucht und das strafverfahren eingestellt worden: gribkowsky und seinem anwalt toifl, der auch der anwalt von meischberger in der 10-millionen-euro-buwogprovisions-sache ist und der auch die stiftung sonnenschein eingerichtet hat und der auch geschäftsführer einer tochter dieser stiftung sein soll, in der das geld angelegt ist, soll es gelungen sein, den verdacht der geldwäscherei zu zerstreuen durch das argument, die 50 millionen us-dollar sollen das legale honorar für "werthaltigste" beratungen der formel 1 sein - in münchen glaubt man anscheinend nicht an diese "werthaltigkeit" der beratungen und hat gribkowsky innerhalb weniger tage nach auffliegen seiner stiftung in salzburg wegen des verdachts der untreue zu lasten der bayrischen landesbank, wegen steuerhinterziehung und wegen bestechlichkeit in untersuchungshaft genommen - aber warum soll die salzburger staatsanwaltschaft "cleverer" :pinch: sein als die klagenfurter, die hat auch akzeptiert, dass die 6 seiten birnbacherwirtschaftslyrik 12 bzw 6 millionen euro wert sind, und subito eingestellt).

    jetzt meldet sich die "csi hypo" zu wort: die ist nämlich anlässlich der überprüfung der 3,4 millionen euro, die kulterer höchstpersönlich für einen kunden der hype alpe adria in liechtenstein abgehoben hat, nachdem dieses geld zuvor von klagenfurt über die ubs zürich nach liechtenstein überwiesen worden ist, auf eine bis dato verdächtige 50 millionen euro überweisung im jahre 2004 über dieselben konten der hype alpe adria in klagenfurt zur ubs nach zürich gestoßen und will jetzt von der staatsanwaltschaft untersucht wissen, welche bewandtnis es mit dieser 50 millionen dollar überweisung hat.

    und khg scheint auch stiften gegangen zu sein: allerdings nicht in salzburg, sondern in liechtenstein. und hat deshalb jetzt auch noch ein finanzstrafverfahren - von den medien verschämt "Steuerverfahren" genannt - am hals, wie wir seit gestern wissen. stay tuned.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (7. Januar 2011 um 12:29)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 7. Januar 2011 um 21:05
    • #336
    Zitat von VincenteCleruzio


    na, ja, dass er sich "nicht erinnern könne", für welchen bankkunden er die 3 millionen abgehoben hätte, bestreitet kulterer - das sei eine gezielte "falschmeldung", um ihm zu schaden. er dürfe nur nicht sagen, für welchen kunden er das geld abgehoben hat, solange er nicht vom bankgeheimnis entbunden sei.


    DER STANDARD

    "Kulterer schweigt

    Der Leiter der Finanzprokuratur und Chef der Sonderermittlungsgruppe CSI-Hypo, Wolfgang Peschorn, widerspricht Kulterer im Gespräch mit dem STANDARD: "Die Bank hat Kulterer der Verschwiegenheit entbunden." Außerdem gilt das Bankgeheimnis nur gegenüber Dritten, aber nicht im Verhältnis zwischen Bank und Exgeschäftsführer. "Kulterer ist als Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet."

    Auch die Hypo habe Kulterer aufgefordert, den Kunden bekanntzugeben. Kulterer habe in seinem Antwortschreiben lapidar mitgeteilt, dass Unterlagen zur Aufklärung in einem Akt zu finden seien. Um welchen Akt es sich handelt und bei welcher Bank dieser liegen soll, verschwieg er allerdings, so Peschorn. Wie berichtet stießen die Hypo-Ermittler bei der Überprüfung der Konten auf einen Geldfluss in der Höhe von 51 Mio. US-Dollar. Dieses Geld wurde an die damalige Bank of Bermuda überwiesen, auch hier fehlt eine ordnungsgemäße Verbuchung.

    Einen ähnlich hohen Betrag, nämlich 50 Mio. Dollar bekam Gribkowsky - getarnt als Beraterhonorar für ein Formel-1-Geschäft - überwiesen. Noch Ende Dezember hatte Gribkowsky ausgesagt, er habe diesen Ertrag einmal bei einem erfolgreichen "M&A-Geschäft, irgendeiner Fusion, gemacht, so die Süddeutsche Zeitung.

    Gribkowsky war zudem ein Drahtzieher beim Verkauf der Kärntner Hypo Alpe Adria an die BayernLB. das Engagement kostete den Freistaat Bayern fast vier Milliarden Euro."

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 8. Januar 2011 um 21:06
    • #337

    PROFIL hat den "geheimen Kaufvertrag" zwischen der Republik Österreich auf der einen Seite und den Verkäufern der Aktien der Hype Alpe Adria Bank International (Bayr. Landesbank, Grazer Wechselseitige und Land Kärnten) erhalten und startet am Montag seine Berichterstattung über die Vertragsverhandlungen - klingt vielversprechend.

    PROFIL

  • Senior-Crack
    NHL
    • 9. Januar 2011 um 05:48
    • #338

    Nun irritiert mich der Titel des Threads '"Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" einigermaßen, wenn ich mir diese Passage im 'Profil'-Artikel anschaue:

    Die Bayerische Landesbank hat der Klagenfurter Tochter ab November 2009 gezielt Geld entzogen und deren ohnehin prekäre Lage damit vorsätzlich verschlechtert; die Republik Österreich hat dies damals nicht nur nicht angemessen sanktioniert, sie ermöglichte den Bayern sogar, einen erklecklichen Teil ihres Investments zu retten. Und das auf Kosten der österreichischen Steuerzahler.

    Somit kann man doch Kärnten nicht als Zechpreller bezeichnen, oder?

    Für den österreichischen Steuerzahler schaut die vorläufige Bilanz so aus:

    Die vorläufige Rechnung aus Sicht von Finanzminister Josef Pröll: Die Republik hat bisher nur in die Hypo eingezahlt – und niemand vermag zu sagen, wie viel davon jemals wieder hereinkommt. Schon seit Ende 2008 stehen 900 Millionen Euro an staatlichem Partizipationskapital in der Hypo-Bilanz, das eigentlich mit acht Prozent im Jahr zu bedienen wäre. Wird es aber nicht, da das Geldhaus weiterhin kein Geld verdient (profil berichtete ausführlich). Damit sind dem Budget bis Ende des Vorjahrs bereits 180 Millionen Euro an Zinsen entgangen. Weitere 450 Millionen Euro mussten, wie beschrieben, im Zuge der Verstaatlichung vom Bund eingesetzt werden, noch einmal 200 Millionen vom Land Kärnten. In Summe hängt Österreich also mit bereits 1,55 Milliarden Euro Kapital in der Regionalbank. Nicht zu vergessen die ab 2009 gewährten Haftungen für Hypo-Anleihen und -Finanzierungen im Volumen von knapp mehr als einer Milliarde Euro. Die noch bis 2013 laufenden Hypo-Kredite der Bayern über zuletzt 3,1 Milliarden (für deren Tilgung die Republik gegebenenfalls auch einstehen müsste) sind da noch gar nicht eingerechnet.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 9. Januar 2011 um 12:51
    • #339

    Der Titel dieses Threads passt schon, weil die Republik Österreich auch den Aktienanteil des Landes Kärnten an diesem Laden um einen symbolischen Euro übernehmen musste, um den Konkurs und damit die Inanspruchnahme der anderen Hypo-Landesbanken (Haftungsverbund) und des für die Einlagen haftenden Landes Kärnten (2009: rund 19 Milliarden Euro Haftungsrahmen) abgewendet hat.

    Der Titel passt auch insofern, als sich nicht nur die Bayrische Landesbank, sondern auch die GRAWE und als dritter Aktionär das Land Kärnten, repräsentiert durch ihre breit grinsenden Repräsentanten Dörfler und Co (die sind doch noch heute "stolz" darauf, den Laden an die depperten Bayern vercheckt zu haben), knapp vor der Notverstaatlichung standhaft geweigert hat, auch nur einen Cent Kapital in die Bank nachzuschießen, obwohl das Land Kärnten ja noch einen (Groß)Teil des Verkaufserlöses seines Aktienpakets an die Bayrische Landesbank (glaublich rund 500 Millionen Euro) in der Landesstiftung geparkt hatte.

    Diesen Absatz aus dem Profilartikel hättest Du auch zitieren sollen:

    "Die Bilanz. Die Schlussrechnung aus Sicht der Bayern: Sie haben zwischen 2007 und 2009 in Summe 6,8 Milliarden in ihr Klagenfurter Engagement gesteckt und dabei effektiv 3,7 Milliarden (Kaufpreis, Kapitaleinschüsse und letztmaliger Forderungsverzicht) versenkt. Und doch konnten sie schlussendlich noch knapp mehr als 3,1 der ursprünglich vier Milliarden Euro an laufenden Finanzierungen vor dem Totalausfall bewahren. Vereinfacht gesagt haftet nun der österreichische Steuerzahler dafür, dass die Hypo Alpe-Adria ihren weiter bestehenden Verpflichtungen gegenüber der BayernLB nachkommt, jener BayernLB also, welche die Hypo überhaupt erst in die Nähe der Pleite gewirtschaftet hatte. In einem mit 22. Dezember 2009 datierten Memo aus dem Kabinett von Georg Fahrenschon heißt es lapidar: „Die HGAA wird endgültig abgegeben, Garantien oder eine Haftung als Alt eigentümer bestehen nicht. Die belassene Liquidität wird künftig abgesichert durch die Eigentümerschaft der Republik Österreich.“

    Der von mir fett gesetzte Satz scheint direkt aus der Feder von Kulterer zu stammen, dass die Hype Alpe Adria Bank International erst seit der Übernahme der Aktienmehrheit durch die BayLB "in die Nähe der Pleite" gewirtschaftet worden ist - die Kreditleichen vor allem auf dem Balkan, die zu Jahresverlusten in Milliardenhöhe geführt haben, stammen fast alle aus der Zeit, als Kulterer und Co noch das Sagen in der Bank gehabt haben.

    Dass die Bayern, als immer mehr dieser Kreditleichen an die Oberfläche gekommen sind, im Jahre 2009 bei einem Verlust von 1,6 Milliarden Euro (!) beschlossen haben, dem Geld, das sie bereits als verloren betrachtet haben, nicht noch weiteres Geld nachzuschmeißen, dafür habe ich Verständnis.

    Zumal ihre Karten beim großen Showdown eindeutig besser gewesen sind, als die der Republik Österreich, zu der das Land Kärnten mit seiner Haftungsverpflichtung über 19 Milliarden Euro schließlich auch gehört: Die Bayern hätten im Falle des Konkurses der Bank 6,8 Milliarden Euro verloren, wovon sie dank ihrer besseren Karten, als sie Finanzminister Pröll gehabt hat, bei der Notverstaatlichung noch 3,1 Milliarden retten konnten, weil die Republik Österreich, die Landeshypos und in weiterer Folge wohl auch alle anderen Banken Österreichs sonst unter dem Rucksack mit dem Namen "19-Milliarden-Haftung des Landes Kärnten für die Werke größenwahnsinniger und verantwortungslose HAAI-Gaudibanker" zusammengebrochen und ohne EU-Hilfe à la Griechenland und Irland so schnell nicht wieder auf die Füße gekommen wäre.

    4 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (9. Januar 2011 um 13:59)

  • Senior-Crack
    NHL
    • 9. Januar 2011 um 18:58
    • #340

    Danke VincenteCleruzio! Wie immer sehr präzise erklärt! :thumbup:

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 9. Januar 2011 um 23:26
    • #341

    Der KURIER hat heute das Geheimnis gelüftet, wem Kulterer die 3 Millionen Euro in bar gebracht hat, die zuvor von der Hype Alpe Adria in Klagenfurt zur UBS nach Zürich und von dort zur Hypo Liechtenstein überwiesen worden sind.

    Eine Antwort, welchen Sinn es macht, das Geld zuerst von Kärnten in die Schweiz und dann von dort nach Liechtenstein von einem Konto auf das nächste und übernächste zu überweisen und es dann bar im Koffer vom Vorstandsvorsitzenden der gesamten Hype-Banken-Gruppe höchstpersönlich von Liechtenstein wieder nach Kärnten zu bringen, statt es auch zur Vermeidung von CO2-Emissionen einfach wieder auf das Ausgangskonto zurück zu überweisen, werden wir noch erhalten. Oder auch nicht.

    Der Kurier überdies:

    "Langsam aber kommt Licht ins Liechtensteiner Dunkel - auch den Karibik-Geldfluss betreffend: Die Hypo-Ermittler hatten zuletzt eine 51-Millionen-Dollar-Transaktion mit der 50-Millionen-Dollar-Zahlung an den Bayern-Banker Gribkowsky in einen möglichen Zusammenhang gebracht. Doch nun stellt sich heraus: Diese 51 Millionen dürften ebenfalls aus dem Vermögen von Gaston Glock stammen und von einem Hypo-Konto bei der United Bank of Switzerland (UBS) an die Bank of Bermuda weitergeleitet worden sein. Die Transaktion hat nach derzeitigem Wissensstand also nichts mit dem Gribkowsky-Deal zu tun."

    noch einmal: in zivilisierten ländern, wie in deutschland, ist die verwendung bankeigener konten zur überweisung von kundengeldern strikt verboten und wird als strafbarer beitrag zu den mit solchen transaktionen vorbereiteten strafbaren handlungen, für die es hier bis dato kein indiz gibt, oder als geldwäscherei gesehen, für die es hier bis dato ebenfalls keine indizien gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (9. Januar 2011 um 23:41)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 19. Januar 2011 um 18:59
    • #342
    Zitat von VincenteCleruzio

    Causa Birnbacher könnte neu aufgerollt werden

    aber der reihe nach: das ermittlungsverfahren gegen die staatsanwälte in klagenfurt hat die korruptionsstaatsanwaltschaft in wien eingestellt. den staatsanwälten in klagenfurt ist amtsmissbrauch vorgeworfen worden, weil sie die ermittlungen gegen birnbacher eingestellt hatten, der für sein lausiges gutachten die von 12 auf 6 millionen euro reduzierte gage genommen hat. die begründung der sta klagenfurt für die einstellung des ermittlungsverfahrens gegen birnbacher lautete damals: "Der reduzierte Honoraranspruch des Dr. Birnbacher in Höhe von brutto Euro 6 Millionen ist als angemessen zu qualifizieren".

    warum das ermittlungsverfahren wegen amtsmißbrauchs eingestellt worden ist, geht aus den medien leider nicht hervor. amtsmißbrauch verlangt "Wissentlichkeit". vermutlich werden sich die staatsanwälte in klafu eben geirrt haben bei ihrer einschätzung der "angemessenheit" dieser supergage für ein paar lächerliche seiten wirtschaftsprosa und schon ist der amtsmissbrauch gestorben.

    die korruptionsstaatsanwaltschaft will aber, dass die staatsanwaltschaft klafu jetzt den hinweisen auf parteienfinanzierung via birnbacher nachgeht. recht so, lüftet die decke.

    jawolle, das mit der oben geschilderten lächerlichen begründung ("6 millionen sind angemessen" für die knapp 6 seiten birnbacherschwachsinn) eingestellte ermittlungsverfahren gegen birnbacher und martinz wird "auf grund neuer erkenntnisse" fortgeführt - DER STANDARD

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (19. Januar 2011 um 19:31)

  • Elbart
    Gast
    • 19. Januar 2011 um 19:43
    • #343

    Derfn's denn des?
    Jetzt noch alle anderen, mysteriöserweise zu den Akten gelegten Fälle fortführen, dann steht einem reinigenden Heilungsprozess nichts im weg.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 19. Januar 2011 um 20:12
    • #344

    DIE ZEIT listet auf.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 20. Januar 2011 um 23:51
    • #345
    Zitat von VincenteCleruzio

    und wieviel sie dabei verdienten.

    und weiter geht es mit unserem inzwischen beinahe täglichen seminar "wirtschaftsstrafrecht für eishackler". ....


    DER STANDARD

    Gutachter zerlegt Kapitalerhöhung
    VON RENATE GRABER | 20. Jänner 2011, 18:18

    Die größte Tranche der Kapitaler hö hung kostete die Hypo 5,5 Millionen. Der Investor zeichnete 55 Millionen und verdiente in drei Jahren 4,3 Millionen Euro
    Wien - Bei der Aufarbeitung der Causa Kärntner Hypo Alpe Adria, die wegen rasanter Expansion immer unter Eigenkapitalproblemen litt, spielen Kapitalerhöhungen eine große Rolle. Wie berichtet geht es um 2004 und 2006, als über Vorzugsaktien für die Hypo Leasing Holding (HLH) Eigenkapital in den Konzern gepumpt wurde.

    Was damals unbekannt war: Die Hypo-nahen Vorzugsaktionäre der ersten Tranche 2004 brachten ihre 95 Mio. Euro (bis zum Einschreiten der Aufsicht) über Hypo-Kredite auf, hatten zudem weitgehende Nebenabsprachen getroffen. Der Verdacht, dem die Justiz nachgeht: Bilanzfälschung und Untreue, wobei zu betonen ist, dass die Betroffenen die Vorwürfe strikt zurückweisen.

    Seit Ende Dezember liegt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Gutachten des Wiener Gerichtssachverständigen und Wirtschaftsprüfers Karl Hengstberger vor. Auf 46 Seiten beschreibt und analysiert er anhand des größten Vorzugsaktionärs der ersten Tranche, der BC Holding AG (BCH; 55 Mio. Euro) die Vorgänge.

    Mit vernichtendem Ergebnis. "Der durch die BCH erfolgte Erwerb von Vorzugsaktien ... wurde ... über die Hypo Bank Liechtenstein (HBLi) finanziert. Diese gruppeninterne Finanzierung der BCH wurde durch Zwischenschaltung von zwölf liechtensteinischen Anstalten verschleiert und weder gegenüber dem Abschlussprüfer noch gegenüber der Finanzmarktaufsicht FMA offen gelegt", schreibt der Sachverständige. Den Abschlussprüfern hätten Banker und Berater „wissentlich unrichtige oder zumindest wissentlich irreführende Erklärungen" gegeben, die von der HBLi gewährte Finanzierung „hält einem Fremdvergleich nicht stand".

    Alles zusammen habe es sich bei den Deals um eine "missbräuchliche Gestaltung gehandelt, die auf die Umgehung der Mindesteigenmittelvorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) zielte". Anders ausgedrückt: Die Bankengruppe schickte eigenes Geld im Kreis, das weder als Eigenmittel gemäß BWG angerechnet werden hätte dürfen, noch als Eigenkapital in der Bilanz.

    Statt Kapital zu lukrieren, habe die Hypo welches in den Sand gesetzt, im BCH-Fall sei "ein Schaden von 5,5 Mio. Euro entstanden". Der sei "für die Verantwortlichen absehbar" gewesen, ein Relativsatz, der bei Vorsatzdelikten nichts Gutes bedeutet.

    Deal unter Freunden

    Laut Gutachten spielten Banker (Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger, Liechtenstein-Vorstand Markus Müller, HLH-Chef Dietmar Falschlehner) mit Anwälten und Steuerberatern (Gerhard Kucher, Hermann_Gabriel, Gerold Hoop) zusammen, auch der liechtensteinische Verwaltungsrat Prinz Wolfgang von und zu Liechtenstein und Wilfried Hoop "wussten über die wesentlichen Sachverhaltselemente Bescheid".

    Ebenso Kenneth S., ein Schwager Gabriels, der wirtschaftlich Berechtigter jener zwölf Liechtenstein-Anstalten war, die im Juni 2004 gegründet wurden und über die als Kreditnehmerin die Hypo-Liechtenstein-Kredite an die BC Holding weitergereicht wurden.

    Die wirtschaftlich Berechtigen der im Juni 2004 gegründeten BC Holding bzw. der dahinterstehenden Rafiki Privatstiftung waren (wie die übrigen Vorzugsaktionäre) alte Hypo-Vertraute: Anwalt Kucher und Steuerberater Gabriel, die laut Hengstberger "in den Prozess der Umstrukturierung des Leasingbereichs von Beginn an als Berater der Hypo Group eingebunden waren".

    Schon am 2. Juli räumte die Hypo in Schaan elf Anstalten mit Namen wie Corun, Meridas oder Ranat gegen Zinsen zwischen 1,8 und 4,7 Prozent je 5,050 Mio. Euro ein. Die 55 Mio. gingen an die zwölfte Anstalt, die sie an die BC Holding verlieh, die damit die mit 6,25 Prozent verzinsten Vorzugsaktien erstand. Die Sicherheit für die Hypo Liechtenstein: Aktien der BC Holding, die außer den Vorzugsaktien nichts besaß.

    Beim Kauf mit vereinbart: eine Call-Option der Hypo. Aus einem Memo von Gabriel von Jänner 2004: „Es sollen Mittel und Wege gefunden werden, die es der Bank bzw. der HLH ermöglichen, nach einem Ablauf von fünf Jahren die Aktien wieder zurückzukaufen." Dass das für den Vorzugsaktionär ein sicheres Geschäft war, erklärte Banker Striedinger im Aufsichtsrat im Februar 2004: "Dem Investor wird der Rückkauf nach fünf Jahren mittels einer Option mehr oder weniger garantiert"; auch der Dividendenanspruch war laut Gutachten "bis zu einem gewissen Grad abgesichert".

    Nach Kritik der Aufsicht kaufte die Hypo die Aktien 2006/2007 zurück - für die Investoren ein Scoop: "In drei Jahren entstand den Anstalten ein Gewinn von 4,3 Mio. Euro", was der Rendite von 650 Prozent entspreche, so Hengstberger. Die Hypo habe das Ganze - mit Honoraren, Dividenden und Rückkauf - 5,552 Mio. Euro gekostet. Nachrichten, die die Betroffenen nicht freuen werden, eben so wenig wie das Buch "Tatort Hypo Alpe Adria - Gesamtdarstellung einer internationalen Verbecherclique", das am Mittwoch präsentiert wurde. Striedinger, Kucher und Gabriel haben Verlag und Mit-Autor geklagt. Nun entscheidet das Gericht über die einstweilige Verfügung.(Renate Graber, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 21.01.2011)

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 22. Januar 2011 um 14:42
    • #346
    Zitat von VincenteCleruzio

    der "risikomanager" der bayrischen landesbank gribkowsky, auf der to-do-liste der müncher staatsanwaltschaft die nummer 2 bei ihren ermittlungen wegen untreue zu lasten der bayrischen landesbank, der auch im verdacht steht daran mitgewirkt zu haben, dass das aktienpaket der hype alpe adria bank von der bayrischen landesbank um 400 millionen euro zu teuer gekauft worden ist, bunkert in einer privatstiftung in salzburg 50 millionen us-dollar, die 2006 in zwei tranchen aus madagaskar und der karibik in salzburg eintreffen, und hat jetzt das problem, den münchner staatsanwälten zu erklären, wie er zu diesen 50 millionen euro gekommen ist (der verdiente nämlich als topangestellter der bayrischen landesbank nur 500.000 euro pro jahr, ohne jim boni, versteht sich): die staatsanwaltschaft münchen vermutet einen "kick-back" für den zu billigen verkauf der anteile am formel-1-zirkus an eine investorengruppe um bernie ecclestone, die die bayrische landesbank nach dem konkurs von "premiere"-kirch "geerbt" hat, dem die landesbank im laufe der jahre 2 milliarden euro geliehen hat. ..

    Süddeutsche Zeitung: Formel-1-Chef Bernie Ecclestone soll nach SZ-Informationen persönlich mit den Überweisungen an den Ex-BayernLB-Vorstand Gribkowsky zu tun haben. Es geht um 50 Millionen Dollar. Ecclestone dementiert.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 23. Januar 2011 um 12:46
    • #347

    könnte einer der mods den titel dieses threads bitte ergänzen um den zusatz: "und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität", damit hier ohne ot-vorwurf und ohne einen eigenen thread aufmachen zu müssen auch über andere recht interessante entwicklungen abseits der hype alpe adria international diskutiert werden kann (über zb khg und seine droogs meischi, plech und hochegger, über die salzburger sonnenscheinstiftung des baylb-risikomanagers gribkowsky und bernie ecclestone usw).

    erstaunliches berichtet der KURIER in den letzten wochen:

    Chronologie der Ereignisse

    Ein seltsamer Geldkreislauf Die delikate Angelegenheit rund um die finanzielle Errettung der österreichischen Fußball-Bundesliga nahm ihren Anfang mit dem Crash des Vereins FC Tirol im Jahr 2002.

    Juni 2002: Über den Fußballklub FC Tirol, der Millionen an Steuern schuldig blieb, wird der Konkurs eröffnet. Die Republik klagt in der Folge die Fußball-Bundesliga auf 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. Begründung: verbotene Auszahlung der TV-Gelder an den FC Tirol trotz Pfändung durch die Finanz.

    5. Dezember 2002: Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler wird auf Wunsch von Bundesliga-Präsident und Magna-Chef Frank Stronach als zweiter Vorstand der Bundesliga neben Thomas Kornhoff installiert. Der damals 34-jährige Westenthaler wird vor allem für Marketing und Lobbying geholt.

    1. März 2003: Vizekanzlerin und Sportministerin Susanne Riess-Passer und Friedrich Stickler, Präsident des Österreichischen Fußballbundes (ÖFB), unterzeichnen einen Vertrag. 1,8 Millionen bezahlt der Bund für das Nachwuchsprojekt "Challenge 2008". Die besten Talente Österreichs sollen gefördert werden - im Sinne einer erfolgreichen Europameisterschaft.

    17. Juni 2003: Offizieller Startschuss für das Challenge-Projekt. Präsident Stickler spricht von einer "Talenteförderung, wie sie Österreich noch nie gehabt hat."

    17. November 2003: Laut Aufsichtsratsprotokoll der Bundesliga haben die alten Parteifreunde Westenthaler und Finanzminister Grasser höchstpersönlich einen Deal zur Behebung der Bundesliga-Schulden ausgeheckt. Ein Vergleich wird geschlossen: Die Bundesliga muss nur 1,2 statt 1,6 Millionen Schadenersatz zahlen (1 Million davon sofort). Im Aufsichtsratsprotokoll heißt es u.a. "Westenthaler erläutert das Vergleichsangebot und die damit verbundenen Bedingungen, welche zwischen ihm und Bundesminister Grasser vereinbart wurden." Nun fliegt auf: Durch die Hintertür sollte die Million in Form einer Jugend-Sonderförderung wieder bei der Hintertür der Liga hereinfließen. Förderungen müssen aus rechtlichen Gründen offiziell über die Dachorganisation, also den ÖFB fließen.

    3. Dezember 2003: Der Nationalrat beschließt im Parlament offiziell ein Budgetüberschreitungsgesetz. Darin heißt es, dass der ÖFB besagte weitere Million Euro für das Nachwuchsförderungsprojekt "Challenge 2008" erhalten wird. Als Ziel dieser Förderung wird eine "wettbewerbsfähige Nationalmannschaft" formuliert. Die Million Euro soll zwecks Jugendförderung an die Bundesliga weitergeleitet werden.

    19. 12. 2003: Sportstaatssekretär Karl Schweitzer berichtet Bundesligavorstand Peter Westenthaler vom Beschluss des Nationalrates, wonach eine zusätzliche Million Euro gewährt wurde.

    22. März 2004: Laut einer schriftlichen Vereinbarung wandert diese zusätzliche Million vom ÖFB an die Bundesliga. Offiziell zweckgewidmet für das Projekt "Challenge 2008". Das Geld ist allerdings niemals einer Nachwuchsförderung zugute gekommen, sondern wie geplant an die finanziell angeschlagene Profiliga geflossen, damit diese die Finanzschuld (FC Tirol) bezahlen kann.

    6. August 2004: Westenthaler wechselt in Stronachs Magna-Konzern.

    25 Dezember 2010: Der KURIER enthüllt die dubiosen Vorgänge.

    21. Jänner 2011: Der Grüne Abgeordnete Peter Pilz bringt eine parlamentarische Anfrage zu den Vorfällen ein. Pilz will wissen, wie es zu der "Täuschung des Nationalrates und des Missbrauchs der Fördermillion" kommen konnte und ersucht Finanzminister Pröll um Aufklärung


    Fördergeld-Affäre: Wie das Parlament getäuscht wurde: Neue Dokumente nähren den Verdacht auf Amtsmissbrauch und Förderbetrug...

    Schweitzer: "Habe mich geweigert": Ein Mann spricht recht umfassend über die Förder-Geschichte, die sich vor rund sieben Jahren zugetragen hat: Karl Schweitzer.

    EDITH:

    herzlichen dank an den mod für die prompte umbenennung des threads.

    und hier als besonderes "Zuckerl" das ansuchen der Fußball-Bundesliga an bundeskanzler Schüssel auf "Förderung" im Rahmen des Jugendförderungsprojekts "Challenge 2008" in höhe von 1 million euro, die nie zur jugendförderung verwendet werden sollte, sondern als ausgleich für die zahlung der bundesliga an die republik verwendet worden ist: wirklich lesenswert.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (23. Januar 2011 um 13:16)

  • Malone
    ✓
    • 23. Januar 2011 um 16:04
    • Offizieller Beitrag
    • #348

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  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 25. Januar 2011 um 00:08
    • #349

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    Grassermovies

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 25. Januar 2011 um 00:37
    • #350

    Der Vortrag einiger so bezeichneter Kabarettisten am Juridicum mag ja sehr unterhaltsam gewesen sein, ich frage mich nur:
    Wenn irgendjemand, dem aus welchen Gründen auch immer - und derer gibt es meiner persönlichen Erfahrung nach genug - die Lehrbefugnis verliehen wurde, zufällig in Besitz eines Tonbandmitschnittes eines meiner wöchentlichen Telefonate mit der Domina meines Vertrauens kommt - darf der den Inhalt dieses Gespräches dann in einer Lehrveranstaltung einfach wiedergeben? ?(

    Einmal editiert, zuletzt von quasidodo (25. Januar 2011 um 00:42)

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