Doppelbesteuerungsabkommen verhindern nur, dass für denselben steuerbaren Sachverhalt zwei Mal Abgaben entrichtet werden müssen, dass zB der kanadische Legionär für sein bereits im Tätigkeitsstaat Österreich mit Lohnsteuer versteuertes Gehalt im Ansässigkeitsstaat Kanada noch einmal Einkommensteuer entrichten muss- sobald er 183 oder mehr Tage in Österreich ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt bezieht, steht auch nach dem DBA Österreich - Kanada die Steuer auf unselbständige Tätigkeit Österreich zu, die er sich auf seine Einkommensteuer in Kanada anrechnen lässt. Wenn in Kanada die - davon gehe ich aus - Lohn-/Einkommensteuer niedriger ist als in Österreich, dann wirkt sich die Anrechnung der in Österreich entrichteten Lohnsteuer auf die kanadische Lohn-/Einkommensteuer “steuersenkend“ aus, wenn er zB in der hockeyfreien sZeit in Kanada einem steuerpflichtigen Erwerb nachgeht.. Vielleicht meinst Du diese “Steuerbegünstigung“, die aber dann umso geringer ist, je billiger es der kanadische Legionär in Österreich gibt als sein österreichischer Konkurrent: je niedriger also das Gehalt in Österreich, desto weniger Lohnsteuer in Österreich, desto weniger anrechenbare Steuer in Kanada.
Also für mich geben steuerliche Überlegungen keinen Sinn, warum zB ein kanadischer Hockeyspieler in Österreich für weniger Gage spielen kann als sein österreichischer Kollege und trotzdem einen ökonomischen Vorteil ihm gegenüber hat.