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Chris Harand vor Gericht (vs. VIC OLG Wien gibt ihm recht)

  • Rantanplan2910
  • 18. Februar 2009 um 14:55
  • christian 91
    NHL
    • 5. November 2014 um 14:17
    • #476

    aus der "kleinen zeitung":

    Gericht sah keine Benachteiligung von Harand

    Im Prozess des Eishockey-Profis Christoph
    Harand gegen die Erste Bank Eishockey Liga (EBEL) ist nun ein Urteil gefällt
    worden. Wie die EBEL am Mittwoch mitteilte, habe "das Erstgericht unter
    Berücksichtigung aller vorgetragenen Argumente (...) in keinem einzigen Bereich
    Ansätze gefunden, die zu einer Benachteiligung des Spielers Christoph Harand
    führen hätten können".

    Der 33-jährige Wiener hatte die Liga im Vorjahr am Wiener Oberlandesgericht
    auf Schadenersatz geklagt, weil er aufgrund des seiner Meinung nach
    diskriminierenden EBEL-Punktesystems in der Saison 2012/13 nach der Tryout-Phase
    beim Dornbirner EC keinen Vertrag erhalten hatte. Das 2007 eingeführte
    Punktesystem sieht für Legionäre und österreichische Topspieler die Höchstzahl
    von vier Zählern vor. Jeder Club hat maximal 60 Punkte zur Verfügung.
    Österreichische Spieler unter 24 Jahren werden mit null Punkten bewertet, ältere
    mit 1,5 bis 4.

  • sonne
    EBEL
    • 5. November 2014 um 17:44
    • #477

    unsere erblindetet Justiz:

    Grasser; Meischi und ihre Amgios - da wird seit Jahren Erfolglos ermittelt.

    Skline - Eingestellt

    der Ex-Präsident von Sturm Graz tanzt trotz Fußfesseln auf Geburtstagen und besucht Opern.

    da kann bei Harand kein anderes Urteil gefunden werden.

  • cinderella
    KHL
    • 5. November 2014 um 18:11
    • #478

    wahnsinnig schlau ein urteil und die dazugehörige justiz als verfehlt zu bezeichnen ohne das urteil in voller länge zu kennen. bis jetzt hab ich noch nirgends gelesen WARUM das gericht so entschieden hat.
    (unter umständen wurde die punkteregel vom gericht nicht einmal auf diskriminierung geprüft..)

  • HorstL
    EBEL
    • 5. November 2014 um 18:19
    • #479
    Zitat von sonne

    unsere erblindetet Justiz:

    Grasser; Meischi und ihre Amgios - da wird seit Jahren Erfolglos ermittelt.

    Skline - Eingestellt

    der Ex-Präsident von Sturm Graz tanzt trotz Fußfesseln auf Geburtstagen und besucht Opern.

    da kann bei Harand kein anderes Urteil gefunden werden.

    Egal ob Eishockey,DEC oder Justiz, du gibst einfach nur Schwachsinn von dir.

  • HorstL
    EBEL
    • 5. November 2014 um 18:21
    • #480
    Zitat von cinderella

    wahnsinnig schlau ein urteil und die dazugehörige justiz als verfehlt zu bezeichnen ohne das urteil in voller länge zu kennen. bis jetzt hab ich noch nirgends gelesen WARUM das gericht so entschieden hat.
    (unter umständen wurde die punkteregel vom gericht nicht einmal auf diskriminierung geprüft..)

    Laut Laola1.at hat das Gericht keine Anhaltspunkte für eine explizite Benachteiligung des Herrn Harands gesehen.

  • cinderella
    KHL
    • 5. November 2014 um 18:26
    • #481

    das hab ich auch gelesen.
    die juristisch spannende frage ist ob das gericht überhaupt die regelung geprüft hat oder ob es von vornherein die behauptung, harand hätte wegen dieser regelung keinen vertrag bekommen, als nicht bewiesen erachtet und damit auch keine veranlassung hatte den rechtlichen gehalt der punkteregel bzw eine mögliche diskriminierung aufgrund des alters zu prüfen.

    und diese frage hat mir weder der laola1 artikel noch die meldung auf der ebel seite oder hockeyfans.at beantworten können.

  • nordiques!
    Brachialmoralist
    • 5. November 2014 um 19:10
    • #482

    Außerdem war eh nicht zu erwarten, dass die Punkteregel schon in der ersten Instanz kippen wird. Zumindest was den Diskriminierungsaspekt gegenüber älteren Arbeitnehmern betrifft, wird sich das für mein Gefühl auch bis nach der letzten Instanz nicht ändern. Dafür ist die Harand-Suppe alleine wohl einfach zu dünn.

  • liveehcb
    50%Bieler50%Kärntner
    • 5. November 2014 um 19:21
    • #483
    Zitat von nordiques!

    Außerdem war eh nicht zu erwarten, dass die Punkteregel schon in der ersten Instanz kippen wird. Zumindest was den Diskriminierungsaspekt gegenüber älteren Arbeitnehmern betrifft, wird sich das für mein Gefühl auch bis nach der letzten Instanz nicht ändern. Dafür ist die Harand-Suppe alleine wohl einfach zu dünn.

    Die letzte Instanz könnte doch die EuGH sein (wie auch dann die Entscheidung fallen mag). Dann gibt's Klarheit wie im Fall Bosman.

  • sonne
    EBEL
    • 5. November 2014 um 19:54
    • #484
    Zitat von HorstL

    Egal ob Eishockey,DEC oder Justiz, du gibst einfach nur Schwachsinn von dir.

    kein Wunder warum hier immer nur die selben schreiben.
    Anderes Denkende und andere Meinungen sind hier ja immer Dumm, Schwachsinnig oder Ahnungslos.

    HorstL: vielleicht nimmst dich mal selbst an der Nase, der Schwachsinn kommt von Dir.

  • EpiD
    Wikinger
    • 5. November 2014 um 20:03
    • #485

    Trotzdem ist es schon irgendwie seltsam dass ausschließlich in den Threads, in denen du postest, sich alle Geisterfahrer aufhalten. :S

  • sonne
    EBEL
    • 5. November 2014 um 20:44
    • #486

    und du bist immer dabei...

  • cinderella
    KHL
    • 5. November 2014 um 21:55
    • #487
    Zitat von ehcbielfan

    Die letzte Instanz könnte doch die EuGH sein (wie auch dann die Entscheidung fallen mag). Dann gibt's Klarheit wie im Fall Bosman.


    nein eben nicht. es geht ja nicht um die klärung europarechtlicher fragen sondern um die frage einer diskriminierung wegen des alters nach rein innerstaatlichem recht. (auch im österreichischen arbeitsrecht gibt's ein diskriminierungsverbot). dass die punkteregel klar europarechtswidrig ist, ist wohl unbestritten. um das vom eugh schriftlich zu bekommen muss es aber einen anlassfall geben samt vorabentscheidungsverfahren. dazu müsste aber ein eu-bürger klagen, weil ihm der zugang zum arbeitsmarkt erschwert wird nur weil er ausländer ist. auf das verfahren wart ich ja noch..

    btw ein kanadier, russe oder us-amerikaner der die liga klagt, reicht nicht... der hat nämlich nicht dieselben rechte wie ein eu-bürger

  • TVKC
    Troll-Profil
    • 5. November 2014 um 22:16
    • Offizieller Beitrag
    • #488

    Gut, dass wir juristisch so ein gebildetes Forum sind.
    Vincente als Altmeister und du als vielversprechender Prospect (f) - ich mach mir keine Sorgen. :)

    Sehr aufschlussreich, Cinderella.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • christian 91
    NHL
    • 5. November 2014 um 23:14
    • #489

    hat er nun recht oder unrecht? vom prinzip her hat er recht, der gute chris. ganz ehrlich; bei alter regelung hätte er noch einen arbeitsplatz. diese "unregelung" verbietet ihm und vielen anderen, seinen job als österreicher in einer österreichischen liga, nennen wir sie ebel, auszuüben.

  • Wodde77
    Get schwifty
    • 5. November 2014 um 23:48
    • #490

    Vielleicht könnte es ja ganz einfach nur daran liegen das er zu schwach für die EBEL ist?
    Oder das er zu viel für seine Fähigkeiten verlangt?
    Oder das Vereine sich nicht gerade darum reissen Spieler zu engagieren die ihre Dienstgeber verklagen?

    Ich hab bis heute nichts zu der Causa gelesen die vor allem das erste Argument aufhebt?

  • cinderella
    KHL
    • 6. November 2014 um 14:03
    • #491
    Zitat von christian 91

    hat er nun recht oder unrecht? vom prinzip her hat er recht, der gute chris. ganz ehrlich; bei alter regelung hätte er noch einen arbeitsplatz. diese "unregelung" verbietet ihm und vielen anderen, seinen job als österreicher in einer österreichischen liga, nennen wir sie ebel, auszuüben.


    also ich glaub, dass er theoretisch recht hat. die regelung schrenkt den arbeitsmarkt für österreichische spieler über 24 jahren massiv ein.
    problematisch dabei ist, dass vom gesetzgeber und auch den gerichten ungleichbehandlungen aufgrund bestimmter merkmale teilweise als gerechtfertigt gewertet werden.

    mmn kann das urteil nur
    a) zum ergebnis gekommen sein, dass der beweis (harand ist als kläger beweispflichtig) nicht gelungen ist, dass er wegen der punkteregelung keinen vertrag bekommen hat
    oder
    b) dahingehend lauten, dass es zwar eine diskriminierung aufgrund des alters ist, diese allerdings aus besonderen gründen gerechtfertigt ist. diese "besonderen gründe" würden mich eben brennend interessieren. wir wissen, dass die judikatur bei "profi-sport als arbeit" teilweise schon kreativ war, aber wie man diese regelung rechtfertigen und zum ergebnis kommen kann, dass es keine diskriminierung ist oder diese gerechtfertigt ist, ist mir unbegreiflich.

    ich halte variante a) noch immer für am wahrscheinlichsten.. andernfalls würde ich wahnsinnig gerne das urteil im volltext lesen.

  • Vaclav Nedomansky
    Austeilgeilist
    • 6. November 2014 um 14:13
    • #492

    Nur steht da wohl das Leistungsprinzip im Weg.

    Wenn Herr Harand keinen Job mehr bekommt, wird es wohl daran liegen, dass seine Leistung (nicht mehr) entspricht.

    Das zu beurteilen ist wohl Sache der potentiellen Arbeitgeber.

    Deshalb wird er es wohl schwer haben, gegen das bestehende System anzukämpfen.

    Ist ja schwer objektiv nachzuweisen, dass er (noch) qualifiziert für einen Arbeitsplatz bei einem EBEL Verein ist.

  • Anzeigetafel
    00:00:99
    • 6. November 2014 um 14:22
    • #493

    @cinderella - Was wären das für Beweise bzw. in welcher Form müsste Harand dieser vorbringen, würde es deiner Meinung nach aussagekräftig sein seine Statistik, Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung der gleichen Anhaltspunkte seines Bruders darzulegen und somit einen Vergleich zu schaffen, oder sind hierfür andere Beweise nötig?

  • DieblaueRapunzl
    NHL
    • 6. November 2014 um 14:33
    • #494

    in meinen augen ist er selber schuld, er (und sein bruder) zählen nunmal nicht zu den top österreichern und werdens auch nie. bald werden wir 2 harands haben die gegen das system klagen weil sie keinen job haben.

    was glaubt der denn wer er ist? seht euch mal die stats an die er in der INL hat! genau da hört er hin, er ist sportlich einfach zu schlecht für die ebel.

    wenn man dem system etwas anlasten muss, dann ist das mmn. die tatsache dass sie künstlich hochgezüchtet wird von jahr zu jahr durch legionäre und immer mehr österreicher durch den rost fallen weil sie eben zu schlecht sind für dieses niveau.

  • cinderella
    KHL
    • 6. November 2014 um 16:07
    • #495
    Zitat von Anzeigetafel

    @cinderella - Was wären das für Beweise bzw. in welcher Form müsste Harand dieser vorbringen, würde es deiner Meinung nach aussagekräftig sein seine Statistik, Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung der gleichen Anhaltspunkte seines Bruders darzulegen und somit einen Vergleich zu schaffen, oder sind hierfür andere Beweise nötig?


    harand bzw sein rechtsvertreter wird seine beweisanträge in der klage bzw in den vorbereitenden schriftsätzen oder weiteren schriftsätzen vorgebracht haben (im prinzip schreibt man da einfach - okay so "einfach" ist es auch nicht, weil es da formvorschriften und fristen gibt - dem gericht was man will und wie man denkt das beweisen zu können)
    als beweis sind im österreichischen zivilprozessrecht grundsätzlich der sachverständigenbeweis, der augenschein, die parteienvernehmung, urkundenvorlage und zeugen vorgesehen. jede partei bringt nun ihre beweise vor und das gericht hört und schaut sich das alles an. am ende muss das gericht dann eine entscheidung treffen auf basis des beweisverfahrens.
    das gericht ist bei seiner beweiswürdigung frei, d.h. es kommt nicht darauf an welche seite mehr beweise herankarren kann. es kommt lediglich darauf an, wem das gericht glaubt und welchen sachverhaltshergang das gericht am wahrscheinlichsten erachtet.
    wenn also 10 zeugen "a" sagen und auch 4 urkunden "a" sagen, ein anderer zeuge allerdings "b" sagt, kann das gericht auch entscheiden, dass "b" stattgefunden hat, wenn es davon überzeugt ist, dass das so passiert ist und stimmt.
    natürlich muss der gericht diese beweiswürdigung in seinem urteil begründen.

    in harands fall war sicher die parteienvernehmung, zeugen und urkunden ein thema. augenschein halte ich eher für ungeeignet in dem fall, sachverständiger weiß ich nicht, ob einer bestellt wurde (bin ja nicht in das verfahren eingebunden). jede statistik (ausgedruckt auf papier), jeder brief, jedes e-mail gilt als urkunde. beide seiten können alles mögliche angeben und damit versuchen ihre version des geschehenen zu untermauern, entscheidend ist, wem das gericht glauben schenkt.

  • Pecherbua
    Keaföhrener
    • 6. November 2014 um 16:26
    • #496
    Zitat von cinderella


    mmn kann das urteil nur
    a) zum ergebnis gekommen sein, dass der beweis (harand ist als kläger beweispflichtig) nicht gelungen ist, dass er wegen der punkteregelung keinen vertrag bekommen hat
    oder
    b) dahingehend lauten, dass es zwar eine diskriminierung aufgrund des alters ist, diese allerdings aus besonderen gründen gerechtfertigt ist. diese "besonderen gründe" würden mich eben brennend interessieren. wir wissen, dass die judikatur bei "profi-sport als arbeit" teilweise schon kreativ war, aber wie man diese regelung rechtfertigen und zum ergebnis kommen kann, dass es keine diskriminierung ist oder diese gerechtfertigt ist, ist mir unbegreiflich.

    ich halte variante a) noch immer für am wahrscheinlichsten.. andernfalls würde ich wahnsinnig gerne das urteil im volltext lesen.

    Für Variante a) spricht aus meiner Sicht auch, dass andere österr. Spieler mit gleicher Punktebewertung sehr wohl in der EBEL spielen. Also führt die Punkteregelung per se nicht automatisch dazu, dass österr. Spieler ab einem best. Alter keine Chance mehr haben. Es wird wohl eine Frage des Verhältnisses von Preis und Leistung sein, das den Ausschlag gibt. Und die Punkteregelung hatte ja ursprünglich das Ziel, die überhöhten Gehaltsvorstellungen etablierter einheimischer Spieler in den Griff zu bekommen.

    Zum Namen des Threads ist aus meiner Sicht zu sagen, dass die Causa Harand gg. EBEL und der arbeitsrechtliche Prozess gg. die VIC zwei Paar Schuhe sind!

  • gm99
    Biertrinker
    • 6. November 2014 um 16:45
    • #497
    Zitat von cinderella


    harand bzw sein rechtsvertreter wird seine beweisanträge in der klage bzw in den vorbereitenden schriftsätzen oder weiteren schriftsätzen vorgebracht haben (im prinzip schreibt man da einfach - okay so "einfach" ist es auch nicht, weil es da formvorschriften und fristen gibt - dem gericht was man will und wie man denkt das beweisen zu können)
    als beweis sind im österreichischen zivilprozessrecht grundsätzlich der sachverständigenbeweis, der augenschein, die parteienvernehmung, urkundenvorlage und zeugen vorgesehen. jede partei bringt nun ihre beweise vor und das gericht hört und schaut sich das alles an. am ende muss das gericht dann eine entscheidung treffen auf basis des beweisverfahrens.
    das gericht ist bei seiner beweiswürdigung frei, d.h. es kommt nicht darauf an welche seite mehr beweise herankarren kann. es kommt lediglich darauf an, wem das gericht glaubt und welchen sachverhaltshergang das gericht am wahrscheinlichsten erachtet.
    wenn also 10 zeugen "a" sagen und auch 4 urkunden "a" sagen, ein anderer zeuge allerdings "b" sagt, kann das gericht auch entscheiden, dass "b" stattgefunden hat, wenn es davon überzeugt ist, dass das so passiert ist und stimmt.
    natürlich muss der gericht diese beweiswürdigung in seinem urteil begründen.

    Das Gericht kann auch - und tut das nicht selten - eine sogenannte Negativfeststellung treffen, also "es kann nicht festgestellt werden, dass a stattgefunden hat".
    Dieses "non liquet" fällt dann demjenigen auf den Kopf, der zu beweisen hat, dass a stattgefunden hat.
    Im konkreten Fall könnte das Gericht z.B. feststellen (oder hat es sogar getan): "Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger wegen der Punkteregel und nicht etwa aus anderen Gründen keinen Vertrag beim EC Dornbirn erhalten hat". Damit hätte Harand schon verloren, weil er als Kläger beweisen muss, dass eben die Punkteregel für seine Nichtverpflichtung verantwortlich war. Dieser Beweis war wohl von Anfang an schwer zu erbringen, zumal es - nach den Zeitungsberichten - außer seiner eigenen Aussage kein Beweismittel gab, dass dem tatsächlich so war.

    Zitat


    in harands fall war sicher die parteienvernehmung, zeugen und urkunden ein thema. augenschein halte ich eher für ungeeignet in dem fall, sachverständiger weiß ich nicht, ob einer bestellt wurde (bin ja nicht in das verfahren eingebunden). jede statistik (ausgedruckt auf papier), jeder brief, jedes e-mail gilt als urkunde..

    Zeitungsberichte, Ausdrucke aus dem Eishockeyforum ;)

  • cinderella
    KHL
    • 6. November 2014 um 17:04
    • #498

    @gm99
    ich denke auch, dass es ein non-liquet geworden ist - aufgrund der beweislage (zumindest das, was man mitbekommen hat über die medien) kann man das dem gericht nicht einmal verübeln. und man erspart sich als gericht die rechtliche bewertung der punkteregel ;)
    aber das war doch das, was wir von anfang an alle befürchtet haben, nämlich, dass die beweiserbringung die krux an der ganze geschichte ist.

    ja, ich kann auch ein kaugummi-papier als urkunde vorlegen.. ist halt die frage, wie das gericht das dann wertet :P

  • nordiques!
    Brachialmoralist
    • 6. November 2014 um 18:04
    • #499

    Ich denke auch, dass die PuRe in dem Prozess gar nie so zur Debatte gestanden ist, wie es sich mancher dahier vielleicht gewünscht hätte. Weil Harand hat ja auch nicht gegen die Regel an sich geklagt, sondern nur, dass er wegen ihr keinen neuen Vertrag erhalten hat. Aber dieser Nachweis ist ihm in erster Instanz mal nicht gelungen - und ich bezweifle stark, dass sich das bei einer eventuellen Berufung ohne neue Zeugen, Beweise ändern wird.

    Dass die PuRe gegenüber EU-Bürgern klar gegen Unionsrecht verstoßt, ist eh kein Geheimnis (Österreichs Eishockey wird ja auch in Diskriminierungsberichten der EU genannt), es müsste halt nur mal wer klagen. Aber @cinderella, korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ein nationaler Diskriminierungsfall kann sehr wohl auch bis zum EuGH kommen, weil schlussendlich ist Gleichbehandlung/berechtigung auch Unionsrecht (z.B. Richtlinie 2000/78/EG). Würde der Fall Harand profunder unterlegt sein, könnte er es imo bis zum EuGH zwecks Auslegung von Unionsrecht schaffen. Oder liege ich da daneben?

    Für mich ist halt innerstaatlich neben dem generellen Unsinn einer Bewertung auf Luschi-Kriterien v.a. der Punkteaufschlag für Routiniers bedenklich. Die 0er für U24 könnten noch als verhältnismäßig im Sinne der Nachwuchsförderung betrachtet werden, aber dass Spieler ab 35 im Punkt Alter höher bewertet werden als Spieler zwischen 31 und 35 ist für mich nicht korrekt. Wobei sich zuvorderst mal die Spieler organisieren müssten, um das Ding zum Kippen zu bringen. Für Einzelaktionen ala Harand wird es immer schwer sein, da eine Systematik nachweisen zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von nordiques! (6. November 2014 um 22:20)

  • Malone
    ✓
    • 6. November 2014 um 21:12
    • Offizieller Beitrag
    • #500
    Zitat von nordiques!

    Dass die PuRe gegenüber EU-Bürgern klar gegen Unionsrecht verstoßt, ist eh kein Geheimnis (Österreichs Eishockey wird ja auch in Diskriminierungsberichten der EU genannt)

    Und wie schaut es dann mit anderen Hockeyligen aus, denn bis auf Schweden hat mMn jedes EU-Land eine Legiobeschränkung?

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