aus den DfBst der ALPS (ebenfalls auf der ÖEHV Homepage)
3. S-Lizenz Spieler:
Siehe ÖEHV-Meldebestimmungen (§5 Punkt 4) bzw. DÖM (§7 Punkt 7 lit. b):
Zwei Vereine deren Mannschaften in unterschiedlichen Ligen spielen, gehen eine Kooperation ein, um
insgesamt maximal 5 österreichische Spieler Ü24 mittels einer Sonderlizenz (S-Lizenz) untereinander
austauschen zu können. Diese 5 Spieler müssen namentlich genannt werden.
Ein Verein kann pro Liga maximal einen anderen Verein als Kooperationsteam haben.
Für die Kooperation benötigt es ein Ansuchen mittels vom Verband zur Verfügung gestellten
Antragsformular an den ÖEHV.
Für Kooperationsvereine kommen die Kaderregelungen (Roster Regulations) idgF. der jeweiligen
Meisterschaften/Ligen zur Anwendung.
S-Lizenz Spieler müssen mindestens ein Drittel (= 10 Spiele) der Meisterschaftsspiele im ALPS
Hockey League Grunddurchgang absolviert haben, um an den Playoffs der Österreichischen
Meisterschaft der ALPS Hockey League teilnahmeberechtigt zu sein.
Im Falle einer längeren Verletzungspause werden diese Spiele mitberücksichtigt, sofern ein Nachweis
erbracht wird.
ich vermute aber das dies nur für die österr. Meisterschaft im Zuge der ALPS gilt und nicht für die ALPS selber