Ich bin kein Jurist, aber wenn ein Spieler gegen solche Einschränkungen nicht klagen kann, frage ich mich wie es zum uns allen wohlbekannten Bosman-Urteil kam. Da hat auch ein Spieler geklagt und kein Verein.
das bosman urteil ist nur bedingt vergleichbar, denn in erster linie war es eine entscheidung des EU-GH bzgl. ablösesummen nach vertragsende und nur in zweiter linie bzgl. freizügigkeit der arbeitsplatzwahl für EU-profi-fussballer innerhalb der EU. im fussball gab es bzgl. der ausländerregelungen damals allerdings keine "freiwilligen selbstbeschränkungen" der vereine, wie in der EBEL, sondern von den vereinen unanfechtbare anordnungen der nationalen verbände, die wiederum der UEFA und der FIFA unterstehen. und ja, diese wurden aufgehoben, denn die EU hat festgestellt, das die von FIFA und UEFA in den nationalen verbänden abgeleiteten regelungen dem EU-recht nicht übergeordnet sein können, bzw. diesem wiedersprechen dürfen. falls aber die vereine einer liga eine "freiwillige selbstbeschränkung" einführen und sich die vereine alle daran halten, haben die nicht zum zuge kommenden spieler meines wissens kaum eine realistische chance diese regelung am gerichtsweg zu bekämpfen. da muß immer ein verein mitspielen.
in diesem fall könnte aber sicher unser allseits geschätzter vicente genaues licht ins dunkel bringen?
gm99
du hast formaljuristisch natürlich völlig recht, aber in der praxis haben die wenigsten sportvereine, die ich kenne, ein ausreichend zu definierendes vermögen, das in der praxis dafür reichen würde, heutzutage entsprechende kreditlinien bei banken eingeräumt zu bekommen. da müssen meist funktionäre für die kredite unterschreiben. oder es haften gemeinden für die vereine, falls es der gemeinderat billigt und die gemeinden ausreichend sicherheiten haben. auch gesellschaften können haften, aber die vereine sind es nur in den seltensten fällen selbst und alleine.