auf youtube gibts einen trailer vom Red Bulls Salute 2010
schön langsam steigt die vorfreude auf die neue saison...
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schön langsam steigt die vorfreude auf die neue saison...
ich kopier jetzt einfach mal einen auszug aus den durchführungsbestimmungen hier herein, vl herrscht dann mehr klarheit:
Teil C: EBEL Kaderregelung 2009/2010
In Abstimmung zwischen dem ÖEHV und der EBEL wurde für die Saison 2009/2010
ein maximaler Punktewert von 60 Punkten für die maximal 22 Mann Kaderegistrierung
festgelegt. Jede Neuanmeldung bzw. jeder Tausch wird zur Anzahl der bereits
gemeldeten Spieler sowie zur Anzahl des bestehenden Gesamtpunktwerts am Kaderblatt
hinzugezählt. So wird entweder die 23. Anmeldung oder die Anmeldung, die
den Gesamtwert von 60 Punkten überschreitet, als erster Tauschvorgang gewertet.
Nationale U22-Spieler (Spieler der Jahrgänge 1988 und jünger, die keine Transferkarte
benötigen) müssen gemeldet werden, zählen jedoch nicht zum 22-Mann-
Kaderblatt bezüglich Anzahl Spieler und Anzahl der Gesamtpunkte.
Nachfolgend sind alle mit dieser Punkteregelung in Zusammenhang stehenden Regeln
und Vorgaben aufgelistet. Nicht-Einhaltung dieser Kaderregelung führt zu einer
Strafverifizierung (EBEL Grundregeln § 13).
§ 1 Punkteregelung
(1) Bewertungssystem
Jeder Spieler - somit auch ein Transferkartenspieler – (hier galt die Alterskategorie,
in die der Spieler in der Saison 2009/2010 fällt) wurde von allen EBEL-Vereinen seiner
aktuellen Spielstärke entsprechend mit Punkten von min=1 | 1,5 | 2 | 2,5 | 3 | 3,5 |
4=max bewertet. Zeitraum der Bewertung war der 12.-15. Jänner 2009. Der nächste
Bewertungszeitraum für die Saison 2010/11 wird bis spätestens 31.10.2009 im Einvernehmen
zwischen EBEL und ÖEHV festgelegt. Für die Bewertung gelten die Alterskategorien,
in die der jeweilige Spieler in der Saison 2010/2011 fällt.
(2) Ermittlung des tatsächlichen Wertes
Arithmetisches Mittel ohne höchsten und niedrigsten Wert; danach Rundung auf halbe
bzw. ganze Punkte (ab 1,25 auf 1,5; ab 1,75 auf 2; ab 2,25 auf 2,5 usw.).
(3) Sonderregelung Punktewert für 2009/2010:
Unabhängig vom tatsächlich ermittelten Wert wird einem: Transferkartenspieler der
Punktwert 4 (vier); max. drei namentlich vom Verein genannte U20-
Transferkartenspieler (Jahrgänge 1990 und jünger) der Punktwert 2 (zwei) - ab dem
vierten U20-TK-Spieler im 22-Mann-Kader gilt die Regelung wie für einen Transferkartenspieler
(= 4 Punkte); Nationalen U20-Spielern und nationalen U20-Tormännern
(Jahrgänge 1990 und jünger) der Punktwert 0,5 (null komma fünf), nationalen U24-
Spielern und nationalen U24-Tormännern (Jahrgang 1986) der Punktwert von 1
(eins), nationalen U28-Tormänner (Jahrgänge 1982-1985) der Punktwert von 1,5
(eins komma fünf) und nationalen Ü28-Tormännern (Jahrgang 1981 und älter) der
Punktwert von 2 (zwei) zugewiesen.
(4) Punktewert – Gültigkeitsdauer
Der berechnete [Abs. (2)] bzw. festgelegte [Abs. (3)] (siehe EBEL Punktewertliste
2009/2010) Punktewert eines Spielers gilt für eine gesamte Spielzeit (Saison).
Grundregeln für die Durchführung der Meisterschaft derErste Bank Eishockey Liga
(5) Punktewert für nicht bewertete Spieler
Spielern, die bei einem EBEL-Verein gemeldet sind und nicht bewertet werden konnten,
wird ein Punktewert von der EBEL-Punkteregelung- Bewertungskommission (im
folgenden Bewertungskommission) gemäß den Bewertungskriterien zugewiesen.
(6) Einsatz eines Spielers ohne Punktewert
Der Einsatz eines Spielers ohne zugewiesenen Punktwert ist nicht möglich und führt
zu einer Strafverifizierung im Sinne EBEL Grundregeln § 13 Abs. 8 Ziff. d.
(7) Punktewert für Transferkartenspieler nach Einbürgerung
Ab dem Tag der Einbürgerung eines Transferkartenspielers gilt für den betreffenden
Spieler der tatsächlich ermittelte Punktewert.
( 8 ) Sperren von Spielern
Ist ein Spieler für ein oder mehrere Meisterschaftsspiele gesperrt, kann der gesperrte
Spieler folglich während der Zeit der Strafe nicht abgemeldet oder getauscht werden.
§ 2 Kaderzusammenstellung/Kadermeldung
(1) Ein Verein kann max. 22 Spieler (Ü22 – Jahrgang 1987 und älter sowie max.
3 U20 Transferkartenspieler mit 2 Punkten) am Kaderblatt melden, wobei die
Gesamtzahl der Punktewerte der gemeldeten Spieler, 60 Punkte nicht überschreiten
darf.
Anmeldeschluss (beim ÖEHV) für mind. 10 Feldspieler plus einem Tormann
ist der 08.09.2009, 12 Uhr.
(2) Nationale U-22 Spieler des eigenen Vereines müssen bei der Kadermeldung
zur EBEL gemeldet werden. Diese Spieler werden jedoch nicht zum 22-Mann-
Kader gezählt, da sie jederzeit bei ihrem Verein in der EBEL spielberechtigt
sind.
(3) Voraussetzung der Spielberechtigung in der EBEL ist die Bestätigung der Registrierung
seitens des ÖEHV.
(4) Als erster Tauschvorgang gilt entweder
die Anmeldung des Spielers, mit dessen Punktwert die Summe aller
Punktwerte der einmal angemeldeten Spieler (ohne nationale U22-Spieler)
- unabhängig davon, ob ein Spieler bereits wieder abgemeldet wurde - die
60 Punkte überschreitet oder
Grundregeln für die Durchführung der Meisterschaft derErste Bank Eishockey Liga
die 23. Spieleranmeldung – ohne nationale U22-Spieler - am 22-Mann-
Kaderblatt
(5) Nach dem 31.01.2010 sind entsprechend dem IIHF-Regulativ kein Tauschvorgang
und keine Anmeldung mehr möglich.
§ 3 Kadermeldung am Spielbericht
Am Spielbericht dürfen max. 2 Torhüter und 20 Spieler angeführt werden.
Denke, das sollte schon noch so sein, anders hätte ja die Herabsetzung der U20 Inländer auf 0.5 von 1 zuvor wenig Sinn...
es steht nirgends, dass es diese regel noch gibt, also wird es sie auch nicht mehr geben... genauso steht definitiv nirgends in den durchführungsbestimmungen, dass es eine 60 punkte grenze am spielbericht gibt! kann mir auch nicht vorstellen, dass dieser zusatz "vergessen" wurde...
hat salzburg schon gemacht! (2 legio goalies) die sind aber sicher nicht die einzigen...