Würde mich interessieren was ihr von diesem Fall haltet. Für mich ist der Geschäftsfall spätestens nach verlassen der Bank abgeschlossen. Wenn es stimmt wie geschrieben äußerst peinlich für die Bank und ich würde sagen sogar ein bissi arg frech.
Von Reinhard Fellner
Freitag, 26.06.2026, 07:00
Irrt sich die Bank bei einem Goldankauf, haftet der Kunde – zumindest nach der Logik einer Tiroler Bank. An einem Bezirksgericht kam es deshalb zu einem irritierenden Verfahren. Alle güldenen Beweismittel sind verschwunden.
Der Konsumentenschutz ist in Österreich durchaus weitreichend. Wie es einem trotzdem ergehen kann, zeigt der Fall einer Tiroler Bankkundin. Die Geschichte ist kaum zu glauben. So hatte sich die Dame zwecks eines Autokauf und einer Renovierung an ihre Hausbank gewandt und ein begehrtes Gut zum Ankauf angeboten: Gold.
Dies in Form von drei Goldbarren (zehn und zweimal 20 Gramm) und 15 originalverpackte Philharmoniker Goldmünzen zu einer Unze. So jedenfalls Kundin und erst auch die Bank. Diese hatte das Gold im Vieraugenprinzip nämlich akribisch überprüft und der Kundin dann ein Ankaufsangebot von 40.656 Euro unterbreitet. Einen ähnlichen Betrag hatte sich die Kundin schon zu Hause ausgerechnet – und so nahm die Angestellte das Angebot an. Bereits am nächsten Tag erstand die Tirolerin den bereits ausgewählten Pkw.
Eigentlich ein völlig normales Bankgeschäft
Ein völlig normales Bankgeschäft zwischen Konsumenten und sachverständigem Bankinstitut möchte man meinen. In diesem Fall klingelte bei der Frau jedoch acht Tage später das Telefon. Es war die Bank. Demnach habe man sich in der Filiale getäuscht. Zehn der Philharmoniker seien nur im Format einer halben und nicht einer ganzen Unze. Dies habe sich bei einer Überprüfung herausgestellt. Für die Kundin, welche sich gerade in ihrer Ferienwohnung im Ausland befand, brach eine Welt zusammen, wie deren Cousine gestern der Richterin eines Tiroler Bezirksgerichts bestätigte. Hatte die Tirolerin doch einige der Münzen 2020 just in dieser Bankfiliale erworben gehabt.
Rückabwicklung war unmöglich
Die Bank gestand ihren Irrtum beim Ankauf zwar zu, klagte wegen diesem mitsamt Gewährleistungsanspruch aber 11.975 Euro zurück. Geld, das die Frau nun jedoch nicht mehr hatte. Aus Ärger hatte sie jedoch die Rückabwicklung des Geschäfts angeboten. Dies wollte jedoch die Bank nicht – zumal die gegenständlichen Münzen offenbar schon bald nach der Transaktion verschwunden waren. Dies kritisierte im Verfahren auch Rechtsanwalt Johannes Ziller scharf: „Hier begeht eine Bank einen Fehler gegenüber ihrer Kundin, wirft ihr direkt und indirekt mehrfach Arglist vor und hat dann noch nicht einmal die Beweismittel zur Hand“.
Auffallender Größenunterschied
So konnte bei Gericht nur gemutmaßt werden, welche Unzengröße die Münzen tatsächlich hatten. Ein (nur) als Zeuge geladener Sachverständiger hatte sie in Originaltuben dabei. Der Größenunterschied zwischen halber und ganzer Unze erschien dabei so groß, dass er bei näherer Betrachtung wohl geradezu hätte auffallen müssen. Im August setzt sich die Klage fort. Inzwischen sorgt sich die beklagte und nicht rechtsschutzversicherte Kundin wegen der schon aufgelaufenen Verfahrenskosten.