Das was macstasy schreibt (ich kann ihn leider nicht zitieren wegen eines forum fehlers) stimmt nicht.
Der Kreditkarten Inhaber bekommt im Betrugsfall bei einer Card not Present transaktion (internet shop z.b.) sein Geld immer zurück. Wer im Endeffekt das Chargeback real bezahlen muß, hängt in der Regel davon ab wer in der Geldflußkette den schwächsten Sicherheitsstandard hat (Händler, Acquirer, Issuer) erfüllen alle Teile die nötigen/höchsten Standards, so steht die Kreditkarten Firma selbst dafür gerade.
Wobei mit der Einführung von 3D Secure zumindest in der Theorie laut deutschem Recht die Haftung auf den Karteninhaber übergehen kann wenn er seinen Secure Code fahrlässig weitergibt.
edit:
dooglrig:
Bei einem Lastschrift einzug in österreich hat man mwn nach auch bis zu 8 Wochen zeit einen Rückläufer zu generieren sprich einspruch zu erheben und das geld rückbuchen zu lassen.