.... sry für OT und ich will das Thema gar nicht ins lächerliche ziehen.
Diese ganze Hooligan Thema und Fanausschreitungen bzw. Stadionverbot, kann man ja auch anderes angehen.
Vielleicht kann hier ein Rechtsexperte für Aufklärung sorgen, aber warum wird oder wurde noch nie über einen Eintrittsregelung via e-card nachgedacht (jetzt im nationalen Bewerben bzw. Bereichen), sprich scan der e-card die Software sagt ja Person ist berrechtigt oder nicht. Damit wären wirklich der Polizei oder Ordnerdienst bekannte Personen der Zutritt verboten, wäre das gesetzeswidrig?
ist leicht VEU - Fan sein jetzt eine offizielle Krankheit ? gibts die behandlung auf krankenschein, und zu welchem facharzt muss man?
mir ist sowieso unklar wie man solche Verbote für gruppen umsetzen soll. wie will Zell denn "VEU Fans" definieren und erkennen?
ich glaube das ist nur ein statement dass man mal was gesagt hat, ernsthaft umsetzbar erscheint mir sowas, v.a. bei der vorhandenn infrastruktur nicht.