vor allem wenn man bedenkt welche verbindung zwischen dieser meistermannschaft und dem vsv besteht dann ist das mehr als unglücklich.
kac glen
nicht dein Ernst, "diese" Verbindung?!
vor allem wenn man bedenkt welche verbindung zwischen dieser meistermannschaft und dem vsv besteht dann ist das mehr als unglücklich.
kac glen
nicht dein Ernst, "diese" Verbindung?!
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Ah, verstehe, von daher kommt der für ihn typische Grinser!
Bin neugierig, wie lange es dauert, bis die "Schönfärber" des Forums hier auftauchen und uns erklären, dass Zechen bis in die Puppen keinen wie immer gearteten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit eines TOP-Eishacklers hat usw usw.
... aber ich persönlich würde mich ganz anders für ein so wichtiges Spiel vorbereiten, obwohl ich sehr gern trinke, wäre ich vor so einem Spiel lieber daheim, oder zumindest an einem Ort wo ich Kraft schöpfen kann!
Also wenigstens nicht daheim und doch nicht an der frischen Luft?
Lass mich den Kraft-Schöpf-Ort raten: In Deiner Autogarage, die Bouteille im Kühler auf der Werkbank, die Krokodilklemmen ans linke und rechte Ohrwaschl geklemmt und das dazugehörende Autobatterie-Ladegerät auf volle Leistung hochgefahren. Stimmt´s?
Alles anzeigenConcerto grosso No.3 "il miracolo di bolzano" oder "morti vivono dichiarato più" !
Eine magisch Blau Weiße Komposition, welche das angereiste Villacher Publikum fantastisch aufgenommen hat.
Die musikalischen Begleiter verzauberten sowohl durch den Einsatz charmanter Zweikämpfe,
bis hin zu meisterhaft beherrschter Solovorstellungen das Publikum.Besonders hervorzuheben war auch die beherzte Vorstellung von Eric Hunter auf der Teufelsgeige.
Es ist keine leichte Aufgabe, Worte zu finden für ein wahrhaft
geglücktes musikalisches Ereignis. Leichter ist es da schon, einfach
immer weiterzuklatschen, wie es das Publikum im Großen Saal von Bozen tat: Als die Musiker das Podium längst verlassen hatten,
stand es noch immer da und wollte nicht aufhören zu klatschen.Blau Weiß
Dongge!
Scheine ich ja ein Meisterkonzert verpasst zu haben, und das wegen Hilary Hahn (Brahmsviolinkonzert) und dem Symphonieorchester des Hessischen Rundfunks: Für Freunde der Klassik zum Nachsehen die Aufzeichnung dieses Konzerts für Arte vom 21. März 2014, nicht aus Riggiu, sondern aus Frankfurt: http://www.hr-online.de/website/rubrik…jsp?rubrik=2021
“Sei ciclomotore!“, wie man bei uns im Aspromontegebirge oberhalb der Baumgrenze zu solchen PO-Forumspartien auf höchsten Niveau zu sagen pflegt.
:pinch: :pinch:
Freu mich schon auf die Nachlese morgen, bitte um detaillierte Spielberichterstattung inklusive knallharter Schirikritik, weil ich leider wegen einer gewissen Hilary Hahn (Violine) verhindert bin, Augenzeuge des “Thrilla of Bolzona“ zu sein.
Nachdem blau meine und meiner Landsleute Lieblingsfarbe ist: “Andiamo grembiule blu“.
Lies dir die Forumsregeln durch, messe die Songtexte der Bands des Festivals daran, das Du besuchen wirst, und gib Dir selbst die Antwort auf Deine Frage.
... Gestern hatte man zick Chancen ...!
Als ob man mit Zicken je schon einmal etwas gerissen hätte. Die Partie musste verloren gehen.
... Ich bleibe positiv und tippe auf das Wunder von Bozen. [prost]
Im Wettbüro der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan zu Rom?
@ el_greco666: hier kannst Du die ganze Partie inkl. Wiederholungen nachschauen: http://www.servustv.com/cs/Satellite?c=Page&cid=1259299558701&pagename=ServusHockey%2FLayout
Zwecks Vermeidung von Missverständnissen: Auch für mich haben die Black Wings gestern keine "Karner-Partie" abgeliefert, aber es waren genug Aktionen dabei, die - bei Lichte besehen - schon verzichtbar sind:
Beim laut Kommentator Enrico Bianco "Gute(n) Check" von Franz an Nödl zB (2. Drittel, noch 8:50 zu spielen) geht Franz mit seinem linken Knie voll in die Innenseite des linken Knies des an der Bande stehenden Nödl. Warum war das "ein guter Check" und kein "kneeing" nach Art 536 IIHF-Rulebook?
Den Titel "Ungustl des Abends" verdiente gestern meiner Meinung nach eindeutig Hedlund.
Das Gute an seinen oft grenzwertigen Aktionen freilich war, dass es ihn knapp vor dem sudden death in Minute 69 dann doch noch einmal erwischt hat und er direkt nach Lebler (auch sein Delikt "hoher Stock") auf die banca di penalitá musste: Diese vier Minuten Unterzahlspiel zwischen den Minuten 63 und 67 haben den Black Wings sicher nicht geholfen.
Trotzdem: Gibt es bei den Bullen keinen, der so eine Type einmal auf ein für die Demokratie erträgliches Maß reduzieren könnte?
Augenscheinlich kalabrische "Fans" des FC Bayern haben bei der Partie der Bayern gegen Arsenal mit einem schwulenfeindlichen Plakat zunächst für Aufsehen gesorgt: hier.
Und jetzt hat die UEFA den FC Bayern zu einer Strafe von 10.000 Euro verdonnert und zur Sperre des "Zuschauerblocks 124", in dem dieses fankulturelle Meisterwerk gezeigt worden ist, beim Rückspiel des Champions-League-Viertelfinales gegen Manchester United: hier.
Recht so!
Im Halbfinale der westlichen Konferenz geigt SKA Peterburg gerade mächtig auf gegen Lokomotiv Jaroslawl: 1:5 gegen den Ende des zweiten Drittels, der Ausgleich in der Serie auf 2:2 "liegt in der Luft".
du weisst dann aber schon wo in bozen dann stehst? [winke] [winke]
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Im Sinne der Völkerverständigung und der gegenseitigen Befruchtung der Fankulturen hat der Vorschlag vom Roki aber schon einen gewissen Charme.
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"Was die Preise für unsere Fankuven Tickets angeht so müssen ...
Was müsst Ihr auch mit Schlittschuhen in die Bozner Halle pilgern und die Bodenbeläge stärker als sonst abnutzen. Schon nachvollziehbar, dass Euch unsere Brieder im Sieden ein paar Extra Lire aus den Taschen ziehen.
... So als Zusatz: zumindest haben 4 (der bekannten) Fortgeher z.B. in dem Spiel in Summe gleich oft auf das gegnerische Tor geschossenalswie alle anderen (15?) Nichtfortgeher zusammen. Was sagt uns das? ...
Dass die bekennenden "Rauschkugeln (="Fortgeher") vor dem "Fortgehen" gegen Finnland drei Tore (Grabner; wenn Hundertpfund auch ein "Fortgeher" war, dann sogar vier Tore, sonst das einzige "Nichtfortgeher"-Tor in Sotchi), und gegen Norwegen alle drei Tore (Grabner zwei und T. Raffl eines) geschossen haben.
Vor dem "Fortgehen" haben die Austriaken gegen Kanada genau so kein Tor geschossen wie nach dem "Fortgehen" gegen Slowenien: Vielleicht weiß der Eishockeyhistoriker @erbertonumerotrenta, in wie vielen Spielen der Eishockeygeschichte Team Österreich gegen die Eishockeygroßmacht Slowenien kein einziges Tor "der"schossen hat.
Der ÖEHV, oder besser jene Spieler, die sich die Kante gegeben haben, sollen jene entlasten, die nicht teilgenommen haben. Wie kommen die dazu in der Öffentlichkeit als Säufer abgestempelt zu werden?
Wie kannst Du diejenigen, die bis zum nächsten Morgen und bis zum alkoholbedingten Verlust der Sprachfähigkeit "feiern" waren, "Säufer" nennen? Nimm´ doch bitte Rücksicht auf die Schönfärber hier im Forum. Danke.
Jetzt ist das Urteil rechtskräftig, auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision.
Nach meinem Rechtsempfinden, das sich ganz offenbar nicht mit der deutschen Spruchpraxis deckt, sollte eine unter Entdeckungsangst, aber VOR tatsächlicher Entdeckung verfasste, unvollständige Selbstanzeige, mit der aber aufgrund der Offenlegung der Tatsache, dass mit Spekulationen auf Konto Nr.... bei der Vontobel Bank steuerpflichtige Gewinne in exorbitanter Höhe erzielt wurden, von Vornherein klar ist, dass die wahre Abgabenschuld errechnet werden kann einer formell korrekten Selbstanzeige zumindest nahe kommen und nicht dazu führen, dass man als Ersttäter mit geradezu idealer Sozialprognose eine unbedingte ausfasst.
Vor allem sollte dies dann gelten, wenn der Beschuldigte an der Aufklärung danach noch mitwirkt, indem er die Kontounterlagen liefert, sodass er sich eben selbst ans Messer liefert.
Ob und inwieweit es dem Stern tatsächlich gelungen wäre, das Konto Hoeneß zuzuordnen, ist nämlich tatsächlich reine Spekulation.
Mangels Kenntnis der dt. StPO, gibts dort was vergleichbares wie den 281 Abs 1 Z 9b StPO als Revisionsgrund zur Frage der Wirksamkeit der Selbstanzeige? Wobei die Unwirksamkeit dürte eh klar gewesen sein, und alles andere ist Strafbemessung und damit wohl nicht revisibel, oder?
Ob der Sternreporter tatsächlich eine Gefahr bedeutet hat für Ulrich H., wissen wir nicht, Ulrich H. hat ihn augenscheinlich als so große Gefahr angesehen, dass er zur Selbstanzeige geschritten ist.
Das deutsche StGB sieht so wie das österreichischen nur für Freiheitsstrafen von nicht mehr als 2 Jahren die "Aussetzung zur Bewährung" (=bedingte Strafnachsicht) vor (anders als das österreichischen StGB kennt das deutsche keine "teilbedingte" Nachsicht einer Strafe, bei uns kann sogar eine dreijährige Freiheitsstrafe zum Teil bedingt nachgesehen werden).
Das Münchner Gericht hat in diesem Fall entgegen der Anklage und trotz der 28,5 Mio Euro Hinterziehungsbetrag, auf die sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Hauptverhandlung "geeinigt" haben, keinen "besonders schweren Fall" einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 371 Abs 3 AO angenommen, der nach dieser Bestimmung unter anderem dann vorliegt, wenn Steuern in "großem Ausmaß" hinterzogen werden ("Regelbeispiel"), und der eine Strafdrohung von 6 Monaten bis 10 Jahre bedeutet hätte.
Das umfassende Geständnis des Ulrich H., sein erkennbarer Wille zur Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, insbesondere dokumentiert durch die Ausfolgung der Bankunterlagen usw, haben das Gericht diesen "besonders schweren Fall" verneinen und nur eine "einfache" Steuerhinterziehung annehmen lassen mit einem Strafrahmen bis zu 5 Jahren. Zur Verneinung des "besonders schweren Falles" hat das Münchner Gericht die eben beschriebene Kooperation des Ulrich H. verwertet, sie darf dann nicht noch einmal bei der Strafzumessung im engeren Sinn verwertet werden, indem unter Berufung auf sie zB nur auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren erkannt wird, die dann auch noch bedingt nachgesehen werden könnte ("Doppelverwertungsverbot").
In einer Talkshow hat Wolfgang Kubicki, FDP-Politiker und Rechtsanwalt und auf Steuerstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger, gesagt, dass er keinen Fall kennt, bei dem an die 30 Mio Euro Einkommensteuer hinterzogen worden ist. Ich kenne auch keinen solchen Fall, auch nicht in Österreich (bei der Hinterziehung anderer Steuern wie Verbrauchssteuern (Tabaksteuer), Zölle und Umsatzsteuer kenne ich auch weit größere österreichische Fälle). Bei einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren wegen dieser wahrscheinlich einmalig hohen Hinterziehungssumme auf 3,5 Jahre und wegen Steuerhinterziehung "in sieben Fällen" (= sieben unvollständige Einkommensteuererklärungen in sieben Jahren) usw zu erkennen, ist daher nach deutschem Strafrecht sachgerecht ("Vater" Graf wurde 1997 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 12,3 Millionen Mark (= 6,15 Mio Euro) in "elf Fällen" zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt).
Dass in Deutschland die Steuerhinterziehung anders gesehen wird als in Österreich, sieht man alleine schon an den Strafdrohungen (dort Freiheitsstrafen, bei uns primäre Geldstrafen und zusätzlich Freiheitsstrafe als Nebenstrafe; seit 2011 allerdings primäre Freiheitsstrafen auch bis 10 Jahre ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 500.000 Euro beim Abgabenbetrug = Abgabenhinterziehung zB unter Verwendung falscher Beweismittel wie Scheinrechnungen usw; meines Wissens noch kein Fall gerichtsanhängig, aber da kommt auf die österreichischen Abgabenhinterzieher noch Einiges zu).
Auch der BGH hat seine Rechtsprechung gerade zur Selbstanzeige im Laufe der letzten Jahre verschärft und zB keinen "zweiten" Selbstanzeigen mehr strafaufhebende Wirkung zuerkannt (1. zuerst Selbstanzeige wegen der Liechtenstein-CD; und dann, als auch ein Mitarbeiter einer Schweizer Bank Daten über deutsche Kontoinhaber der deutschen Finanz verkauft hat, 2. erneut Selbstanzeigen über die Hinterziehung von Kapitalerträgen in denselben Jahren, die schon von den Selbstanzeigen auf Grund der Liechtenstein-CD erfasst waren).
Früher hat die deutsche Finanz/Justiz hinsichtlich des Erfordernisses der Berichtigung falscher Angaben, der Nachholung unterlassener Angaben und - hier interessant - der Ergänzung unvollständiger Angaben in Abgabenerklärungen "in vollem Umfang" bei einer Selbstanzeige Toleranz geübt und Abweichungen bis 10 Prozent zugunsten des Abgabenhinterziehers als unschädlich akzeptiert. Das scheint inzwischen auch Geschichte zu sein, daher immer der Rat, wenn Unterlagen fehlen, eine zu Lasten des Selbstanzeigers "großzügige" Selbstschätzung vorzunehmen.
Ulrich H. scheint seine Selbstanzeige - ich kenne leider immer noch nicht alle Details, obwohl ich das immer wissen wollte - gründlich versemmelt zu haben, insbesondere dadurch, dass seine als "tatsächlich richtig ausgegebenen Angaben" oder seine auch als solche bezeichnete "Selbstschätzung" um Hausecken zu niedrig ausgefallen ist, sonst wäre nicht bereits drei Monate nach der Selbstanzeige ein - einmalig nach meinem Kenntnisstand nach einer Selbstanzeige ! - ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden, den er nicht erfolgreich bekämpfen, sondern dessen Vollzug er "nur" durch eine Kaution abwenden konnte.
Und sich dann über ein Jahr lang Zeit zu lassen, die Bankunterlagen dem Finanzamt auszufolgen, statt sie selbst durchzuackern und dem Finanzamt so schnell wie möglich die Bemessungsgrundlage für den Abgabenbescheid zu liefern - bei unserer Selbstanzeige muss die Offenlegung der für die Festsetzung bedeutsamen Umstände "ohne Verzug" nach der Darlegung der Verfehlung erfolgen, ein, zwei Wochen werden dafür akzeptiert -, war auch nicht gerade hilfreich, ist wahrscheinlich aber deshalb so spät erfolgt, weil eh schon klar war, dass die Selbstanzeige nie als unwirksam gewertet werden wird: Damit hat man verhindert, dass für die Gerichtsverhandlung der exakte, womöglich deutlich höhere Hinterziehungsbetrag bereits vorliegt, und andererseits den "Willen zur Kooperation" gezeigt. Würde mich nicht wundern, so wir es je erfahren werden, dass das Finanzamt die Abgabenschuld deutlich höher als 28,5 Mio Euro festsetzen wird.
Die Wirksamkeit der Selbstanzeige wäre eine Revisionsgrund, allerdings glaubte Ulrich H. selbst nicht daran, sonst hätte er das (milde) Urteil wahrscheinlich bekämpft.
... Im Interesse der Wahrheitsfindung wäre es vielleicht angebracht, dass die Staatsanwaltschaft in Revision ginge...
Ich vermag es zwar nicht die Reihe: 3,5-18,5-27,2-... logisch fortzusetzen, könnte aber auch nicht ausschließen, dass da ganz am Ende der ruhmreiche FC Bayern zu finden wäre.
Mir erscheinen die kolportierten Summen (laut Stern sogar bis zu 350 Mio) für den Manager, Präsidenten, Aufsichtsratsvorsitzenden, Wurstfabrikanten, oder was auch immer Uli Hoeness einfach a bissl gewaltig...Aber vielleicht ist bei mir einfach auch nur der Wunsch nach zukünftigen Derbys Bayern gegen Ismaning der Vater des Gedankens! 8))
Auf Grund einer Revision würde der BGH nur das erstinstanzliche Urteil prüfen, sonst gar nichts.
Die Staatsanwaltschaft wäre auch außerhalb des Verfahrens gegen Ulrich H. durch nichts gehindert, den von Dir angedeuteten Verdacht nachzugehen. Aber gibt es den überhaupt? Die Bankauszüge des Kontos von Ulrich H bei der Vontobelbank hat die Finanz knapp von Beginn der Hauptverhandlung erhalten und an die Justiz weitergereicht. Die können ja jetzt ausgiebig studiert werden. Wenn darin nichts in die von Dir angedeutete Richtung zu finden ist, dann wüsste ich nicht, was sonst "gegen" den FC Bayern München vorliegt.
...
Und nach dem bisherigen Informationsstand war das Finanzamt noch in keinster Weise tätig geworden, nur ein Stern-Reporter hatte Informationen in diese Richtung, die er was den Namen betrifft, aber nicht verifizieren konnte. Nach heutigem Informationsstand hätte auf der Basis keine Chance für die Behörden bestanden, an die Kontounterlagen zu kommen (ohne direkte Verknüpfung Kontonummer - Name) ...Daher halte ich das Urteil für falsch und die Begründung, zumindest wie sie in den Medien transportiert wurde, mehr als zur Befriedigung der Gier des Volkes, dass einem "Großkopferten" die Leviten gelesen werden, geeignet, als juristisch fundiert und sachgerecht.
Wenn ein Sternreporter bereits bei der Bank Vontobel recherchiert und diese Bank Ulrich H davon unterrichtet, weil der Sternreporter - von wem auch immer - die richtige Information erhalten hat vom Konto mit der Nummer "4028BEA", das einer Größe aus der deutschen Sportwelt gehören und das eine Einlage von mehr als 100 Mio Euro (2005 oder 2006 Einlagenhöchststand 155 Mio Euro) aufweisen soll, dann würde ich an Stelle des Ulrich H auch sagen: "Der Hut brennt!" und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Stern eine ganz große Geschichte herausbringt und dann ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Zu dieser Einschätzung scheinen Ulrich H und seine Berater auch gekommen sein, weshalb sie zur Selbstanzeige geschritten sind.
Dass Ulrich H durch seine wegen der Nachricht vom Sternreporter hastig erstatteten Selbstanzeige nicht straffrei geworden ist, weil er nicht, wie von § 371 AO verlangt, seine unvollständigen Angaben in seinen Einkommensteuererklärungen bezüglich der Einkünfte aus Kapitalerträgen "in vollem Umfang" um die Erträge in der Schweiz "ergänzt" hat, indem er wegen des Fehlens der dafür erforderlichen Kontoauszüge im Jänner 2013 eine "großzügige Selbstschätzung zu seinen Ungunsten" vorgenommen hat (und diese Selbstschätzung danach dank der eintrudelnden Bankunterlagen im Abgabenverfahren den wahren, niedrigeren Beträgen annähert), das war ein - mit Verlaub - "Anfängerfehler" derjenigen, die ihm bei dieser Selbstanzeige geholfen haben (die hatten aber möglicherweise keine Ahnung, wie viel an Kapitalerträgen insbesondere durch Spekulationsgewinne der Ulrich H tatsächlich in der Schweiz lukriert hatte).
Das Urteil ist keineswegs falsch, weil die Selbstanzeige wegen Unvollständigkeit der Ergänzung unvollständiger Angaben schlicht unwirksam ist und daher die Strafbarkeit nicht aufgehoben hat. Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe bei einem Hinterziehungsbetrag von 28,5 Mio Euro sind in Deutschland extrem milde. Die fünf bis sechs Jahre, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, auch bei einem Ersttäter absolut die Regel bei solch einer Summe.
Ja gerade gelesen. Also ist ihm doch klar geworden das er mit den 3.5jahren gut davongekommen ist. Wieviel davon wird er wirklich sitzen? Wird sicher nicht so lange sein.
Zur Halbzeit - Edith sagt: In Deutschland darf nur bei einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren (und nur bei einem Ersttäter) bereits zur Halbzeit bedingt entlassen werden ("Aussetzung des Strafrestes"), bei länger dauernden Freiheitsstrafen erst nach Zweidrittel der Strafdauer. Und das letzte "Drittel" wird Ulrich H voraussichtlich geschenkt werden .
Paßt eh, aber gar keine Geldstrafe?
In Deutschland gibt es bei der einfachen Steuerhinterziehung entweder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. "In besonders schweren Fällen", wie hier, nur Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Chez nous hätte Ulrich H. wegen Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Hinterziehungsbetrags (28,5 Mio Euro) zu rechnen gehabt, Mindestgeldstrafe in Höhe von 10 Prozent der Höchststrafdrohung (57 Mio Euro), also mindestens 5,7 Mio Euro und die darf maximal bis zur Hälfte bedingt nachgesehen werden: Im besten Fall hätte Ulrich H. 2,85 Mio Euro Geldstrafe zu zahlen, bei vollständiger Schadensgutmachung und Geständnis, wie hier, hätte Ulrich H. mit einer unbedingten Geldstrafe von (Hälfte von 15 % der Höchststrafdrohung) 4,275 Mio Euro rechnen können.
Neben der Geldstrafe kann bei uns noch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden, wenn die Freiheitsstrafe erforderlich ist, um Ulrich H. am Rückfall zu hindern (Ersttäter, kaum nötig), oder wenn sie erforderlich ist, andere von der Begehung solcher Abgabenhinterziehungen (Nichtdeklaration ausländischer Kapitalerträge in den Einkommensteuererklärungen) abzuhalten (eher wahrscheinlich).
Zwischen 1999 und 2011 sind von den rund 2.000 von Strafgerichten wegen Abgabenhinterziehung Verurteilten (sie alle sind zu Geldstrafen verurteilt worden) nur 8 (0,38 Prozent) oder jeder 262. Verurteilte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und nur vier (0,19 Prozent) oder jeder 525. Verurteilte zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden (unbedingte Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr können im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt werden).
Also in Ö wäre Ulrich H. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Gefängnis gelandet.
Edith:
Nachdem es ohne Selbstanzeige mit großer Wahrscheinlichkeit bis heute kein Verfahren gegen Hoeneß gäbe ...
So hat auch die Verteidigung von Ulrich H. argumentiert.
Frage: Warum hat dann der Stern-Reporter bereits bei der Finanzverwaltung in Bayern und bei der Vontobel-Bank in Zürich, die Ulrich H. davon unterrichtet hat, recherchiert, kurz bevor Ulrich H. Selbstanzeige erstattet hat?
der coach der washington capitals fand den check in ordnung
@vincente
...wie dashu schon geschrieben hat, meinte den Caps Trainer von Washington, nicht den Wiener...
Ok, danke Euch beiden. Hätte mich sehr gewundert, wenn Samuelson den Lamoureux-Check in Ordnung gefunden hätte.