Wir sollten ein Spendenkonto für diesen “Trader“ einrichten. Mit “Kursturbulenzen“, die diese “assozialen“ (man beachte das doppelte “s“) Griechen den sozialen Tradern antun, ist schließlich nicht zu spaßen.
Beiträge von VincenteCleruzio
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Das bedeutet wohl die Staatsinsolvenz - http://www.bbc.com/news/world-europe-33296839
Das griechische Wahlvolk selbst soll nächsten Sonntag über die Sparvorschläge von Merkel und Co abstimmen. Ich rechne damit, wenn die Griechen, die kennen gelernt habe, repräsentativ sind, dass ich im nächsten Griechenlanrlaub wieder mit Drachmen bezahlen werde.
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rulz,Gegessen wird immer klar, vllt. halt etwas weniger und schlechter.
Diese volkswirtschaftliche These widerlege ich jeden Tag. Höchstpersönlich. -
Nicht unspannend der Tag zwei im Fischer/Mensdorff-Pouilly-Untreueprozess: Die Staatsanwaltschaft hat die neuerliche Vernehmung der beiden Angeklagten beantragt, und zwar getrennt voneinander (warum das das Gericht nicht schon gestern gemacht hat, wo beide doch im Ermittlungsverfahren ganz unterschiedliche Zwecke als Rechtfertigung der 1,1 Millionengage an den Landwirt aus dem Burgenland angegeben haben, verstehe, wer wolle). Damit der vor dem Gerichtssaal wartende Mensdorff nicht erfährt, was Fischer gerade im Gerichtssaal aussagt, hat die Staatsanwaltschaft darum ersucht, dass nicht aus dem Gerichtssaal getickert wird. DER STANDARD hält sich daran.
Und danach kommt der "Kornzeuge" Schieszler als Zeuge dran, der nur deshalb nicht wegen Untreue angeklagt ist, weil er rechtzeitig als "Kronzeuge" all die Informationen geliefert hat, auf die die Anklageschrift vor allem aufbaut.
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Egal, ob man die von unten nach oben (Steuererhöhungen) oder von oben nach unten (Steuersenkungen) rechnet, wie der richtige Steuersatz in einem bestimmten Land zu einer bestimmten Zeit ausschauen sollte, um möglichst viele Einnahmen zu erzielen (und nicht zugleich ungewollte Kollateralschäden anzurichten), das gehört zu schon zu den eher sehr schweren Fragen, die mit simplen Rechenmodellen schwer zu beantworten sind.
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Gabs nicht mal ne Kurve (Name des Typen der ihr den Namen gibt weiss ich nicht mehr), die besagt, dass ab einer gewissen Steuererhöhe die Steuereinnahmen für den Staat sinken?
LAFFER-Kurve: "In der wirtschaftspolitischen Praxis der Angebotspolitik, insbesondere der Reagonomics, wurde unter Bezug auf die These formuliert, dass durch Senkung des Steuersatzes das Steueraufkommen gesteigert werden könne. Die These ist theoretisch und wirtschaftspolitisch umstritten. Da sie keine konkreten Aussagen erlaubt, ist sie nicht falsifizierbar. Viele Ökonomen sehen die These durch die Realität widerlegt."
Edith:
Legendär die Privatvorlesung, die AvB im Nationalrat HC Strache auch zur Laffer-Kurve erteilt hat. -
Seit heute stehen der Ex-Vorstandsvorsitzende der Telekom Austria AG, Fischer, und der burgenländische Landwirt Mensdorff-Pouilly ("Ali") wegen Untreue vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien und müssen sich dafür verantworten, dass Fischer zu Lasten der Telekom Austria AG dem Landwirt insgesamt 1,1 Millionen Euro überwiesen hat für Leistungen, wofür es keinen Leistungsnachweis gibt.
Fischer sagte vor einem Untersuchungsausschuss im Nationalrat aus. "dass die Zahlung mit dem Tetron-Konsortium in Verbindung steht. Mensdorff habe bei Verhandlungen mit Motorola geholfen" (die Telekom hat laut Fischer Angst gehabt, nicht für die Zurverfügungstellung der Datenleitungen berücksichtigt zu werden - die Einrichtung eines digitalen Notruffunktsystems (1999 von der Regierung beschlossen) war schon an ein Konsortium bestehend aus Siemens, Raiffeisen und Verbund AG vergeben, wegen angeblicher technischer Schwierigkeiten ist die Ausschreibung 2002 vom damaligen Innenminister Serious Streeter wiederholt (die Sieger der ersten Ausschreibung wurden im Vergleichsweg mit rund 30 Mio Euro "abgespeist") und der neue Zuschlag 2004 dem Konsortium "TETRON" bestehend aus Alcatel, Motorola und eben der Telekom Austria AG erteilt worden - dieses Notrufsystem funktioniert heute noch nicht in allen Bundesländern, Motorola und Alcatel haben Mendsdorff-Pouilly 3,3 Mio Euro zur Verfügung gestellt, wofür auch immer.
"Bei der Telekom konnte sich jedenfalls laut Staatsanwaltschaft niemand an Leistungen Mensdorffs in Zusammenhang mit Tetron erinnern."
Was sagt der Zweitangeklagte Mensdorfff-Pouilly zu den angeklagten 1,1 Mio Euro? Die stehen nicht im Zusammenhang mit dem Notfunksystem "Tetron", sondern mit der Erkundung von Marktzugangschancen für die Telekom Austria AG im Festnetzsektor in Ungarn, Bulgarien und anderen ehemaligen Ostblockländern, die die Telekom allerdings nie gesucht haben will, dafür hat er rund 2000 Stunden gearbeitet und mündlich berichtet, Schriftstücke über diese Tätigkeit hat weder der Landwirt, noch die Telekom Austria AG.
Die Staatsanwaltschaft Wien vermutet hinter den 1,1 Millionen Euro Bestechungsgelder an wen auch immer, hat dafür allerdings keine Beweise; deshalb nur die Anklage wegen Untreue, weil die Telekom Austria AG 1,1 Millionen Euro an Mensdorff-Pouilly geleistet hat, denen keine geldwerten Gegenleistungen gegenüber stehen.
Schau ma amal!
live aus dem Gerichtssaal der DER STANDARD
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Was ein griechischer Kardiologe von der Forderung der EU-Komission an Griechenland hält, zwecks Sanierung des Budgets die Umsatzsteuer auf den Verkauf von Medikamenten von derzeit 6 auf 13 Prozent anzuheben, obwohl inzwischen ein Viertel der Bevölkerung nicht mehr krankenversichert ist und obwohl es für die Versicherten bei Arzneimitteln einen Selbstbehalt von 25% gibt -
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Da es wenig mit den Thema Griechenland zutun hat, habe ich es in ein eigenes Thema verschoben.
Danke.
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Laut der eben präsentierten Bilanz für das Jahr 2014, in dem 7,9 Milliarden Verlust gemacht worden ist, drohen weitere Verluste (bisher sind in die HYPE ALPE ADRIA an Steuergeldern des Neueigentümers Republik Österreich und an Beiträgen der Alteigentümer BayernLB, GRAWE und Land Kärnten insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro "verbrannt" worden):
* aus dem verlustreichen, aber noch nicht endgültig fixierten Verkauf der Balkan-Tochterbanken SEE (Verlust bisher 2,5 Milliarden Euro) ein weiterer Verlust aus einem Kredit, den die vorläufigen Käufer der SEE übernommen haben, wenn der Verkauf doch noch scheitert: 1 Milliarde weiterer Verlust
* die Hypo Italien gehört nicht mehr der HETA, sondern über eine "Zwischenholding" der Republik Österreich. Die HETA hat noch nicht wertberichtigte (in der Bilanz bereits abgeschrieben 1,2 Milliarden Euro) Forderungen aus einem Kredit an die Hypo Italien in Höhe von 500 Millionen Euro, die nur einbringlich sind, wenn die Hypo Italien nicht selbst in Konkurs geht und abgewickelt wird - dazu braucht die Hypo Italien aber dringend Kapital in Höhe von 100 bis 150 Millionen Euro, die die Republik Österreich aber nicht zur Verfügung stellen will.
* die BayLB hat den Zivilprozess gegen die Republik Österreich in München in erster Instanz gewonnen, in dem das Hypo-Sondergesetz samt haircut für unanwendbar erklärt worden ist; 900 Millionen Euro hat die HETA dafür als Vorsorge in die Bilanz aufgenommen, ein weiterer, nicht in die Bilanz aufgenommener Verlust in Höhe von 700 Millionen droht aus den Klagen von 33 Gläubigern beim österreichischen Verfassungsgerichtshof.
* hinsichtlich der Bewertungen der "assets" (aushaftende Kredite, die an die HETA zurückgezahlt werden müssen; Hypotheken für Kredite usw) hält die HETA fest, dass sie immer noch zu hoch bewertet sein können.
Im worst case könnten da noch deutlich mehr als zwei Milliarden Euro zusätzlich an Verlusten auf die HETA zu kommen.
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Sorry, Vincente, du sprichst da von Zeitungsdieben (passiert so häufig, da die Wahrscheinlichkeit dabei ertappt zu werden, recht gering ist und auch die Strafen kaum ins Gewicht fallen. Ist eher ein Argument dafür,dass der Durchschnittsbürger gerne und locker Delikte begeht, die nicht, oder nur in Ausnahmefälöen sanktioniert werden.) und Verkehrsdelikten.
Da Gefängnisstrafen zu verhängen ist wohl grundsätzlich ein wenig daneben (außer vielleicht bei wirklich schweren Verkehrsunfällen ev unter Alkoholeinfluss), ist auch nicht Diskussionsthema.
Das sind ja nicht die wirklich schweren Jungs und Mädels, die notorischen Straftäter und Straftäter die gegen Leib und Leben handeln.
Dein Plädoyer für weniger Gefängnis für 'Bagatelldelikte' ist ehrenwert und wird wohl auch niemand widersprechen.
Interessant wird es bei Räubern, Vergewaltigern, Kinderschändern und Mördern.
Was, bitte schön, sind Menschen, die Sonntag für Sonntag Zeitungen stehlen, wenn nicht notorische Diebe (Strafdrohung: Geldstrafe bis 360 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate)? Ladendiebe, vor allem wenn sie Nichtösterreicher aus dem Südosten Europas sind, werden, auch wenn sie in Selbstbedienungsläden nur Kleinigkeiten stehlen, durchaus in Untersuchungshaft genommen und dann zu Haftstrafen (im Ausmaß wenigstens der Dauer der Untersuchungshaft) verurteilt.
Ja, freilich macht die Art des "Verkaufs" der Sonntagszeitungen den Diebstahl leicht (kenne kein Land, in dem die Sonntagszeitungen aus Taschen ohne Schließmechanismus entnommen werden können, den man vorher durch Eingabe der Kaufmünze öffnen muss). Und ja, nur ganz, ganz selten wird einer dieser Zeitungsdiebe erwischt und bestraft.
Ändert aber nichts daran, dass das, was sie tun, Diebstähle sind, die von Gerichten zu ahnden sind.
Gerade bei den Verkehrsdelikten ist es über all die Jahre zu beachtlichen Entkriminalisierungen gekommen - zuletzt ist die fahrlässige Körperverletzung mit einer Gesundheitsschädigung, die nicht länger als 14 Tage dauert, straffrei gestellt worden (bis dahin waren drei Tage Gesundheitsschädigung die Grenze) -: Warum? Weil man kein Volk von "Vorbestraften" braucht, auch aus dem von mir genannten Grund der Vermeidung der Stigmatisierung eines Menschen als Straftäter durch ein Strafgericht.
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Nun, ein wenig Augenzwinkern war freilich schon dabei.
Wobei mir die Intention des Vergleichs aber dennoch zu denken gibt bzw. falls er gar nicht beabsichtigt war und rein zufällig zustande kam, bleibt ebenfalls die Frage: Was soll man daraus gewinnbringend ableiten?Logischer und zweckdienlicher erschiene mir eine Gegenüberstellung der Rückfallquoten einerseits bei Abmahnungen, bedingten Strafen, Geldstrafen, Sozialarbeit und andererseits Gefängnisstrafen.
Was man daraus "gewinnbringend" ableiten soll? Die Erkenntnis, dass "wildes Dreinfahren" nicht nur nicht mehr Straftaten verhütet, sondern sogar kontraproduktiv sein kann.
Wie erklärst Du Dir denn das Phänomen, dass Hundertausende unverfolgt und ungestraft Sonntag für Sonntag Zeitungen stehlen in Österreich; und am Montag wieder brav arbeiten gehen und sich auch in ihrem sonstigen Verhalten deutlich unterscheiden von (mehrfach) verurteilten "Knastbrüdern", die nicht (mehr) arbeiten gehen und in den Tag hineinleben, sich nicht (mehr) um ihre Angehörigen und Freunde und Angelegenheiten der Allgemeinheit kümmern?
Und um mich zu wiederholen: Weltweit durch zahlreiche empirische Untersuchungen belegt ist, dass hohe Strafdrohungen und hohe real verhängte Strafen - sieht von kurzfristigen Effekten unmittelbar nach Einführung höheren Strafdrohungen ab - nicht mehr bringen als weniger hohe Strafdrohungen/Strafen. Außer, dass dann der so genannte "Badewannen-Effekt" eintritt, demzufolge höhere Strafen verhängt werden und die Gefängnisse voller werden. An der Zahl neuer und Rückfallstraftaten außerhalb der Gefängnisse ändert sich dadurch aber nichts.
Als, wie oben auch schon gesagt, in Österreich 1975 die Möglichkeit der vollständig bedingt nachgesehenen Geldstrafe unter Setzung einer Probezeit eingeführt worden ist, haben die Gerichte im Oberlandesgerichtssprengel Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland) in weniger als 1 % der Fälle bei Ersttätern zu dieser Sanktion gegriffen, weil sich die Richter dort gesagt haben, das ist eigentlich gar keine Strafe: Wenn jemand damals zB bei Rot in eine Kreuzung eingefahren ist und einen anderen Verkehrsteilnehmer am Körper verletzt hat, dann haben die Richter im OLG-Sprengel Wien argumentiert, wir müssen über diesen Autofahrer eine unbedingte Geldstrafe verhängen, die er tatsächlich bezahlen muss, alleine deshalb, weil ja auch die Verwaltungsgeldstrafe wegen der Verletzung der Straßenverkehrsvorschrift nicht bedingt nachgesehen werden darf, sonst machen wir uns und das gerichtliche Strafrecht lächerlich.
Im OLG-Sprengel Innsbruck (Tirol und Vorarlberg) dagegen haben damals 70 % der Ersttäter eine vollständig bedingt nachgesehene Geldstrafe erhalten - die Richter wollten zwar aus denselben Überlegungen wie die Richter im Osten diese Sanktion gerade bei Verkehrsunfällen nicht anwenden, ihr Ausbildungsrichter, der ihnen das neue Strafrecht beibringen musste, hat sie aber davon überzeugen können, dass sie diese neue Sanktion akzeptieren müssen, ob es ihnen passt oder nicht. Mit dem Argument: Das Gesetz wird von der ersten Gewalt, von der Legislative gemacht, und wir Richter haben es zu exekutieren.
Dieses Ost-Westgefälle hat natürlich zu heftigen Diskussionen geführt. Die Ostrichter haben den Westrichtern vorgeworfen, durch ihre "milde Welle" zB für mehr Rückfallkriminalität im Westen zu sorgen.
Das hat den Ausbildungsrichter, inzwischen Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, nicht ruhen lassen. Er hat sich die Rückfallquoten im OLG-Sprengel Wien mit den Rückfallquoten im OLG-Sprengel Innsbruck verglichen, und siehe da, kein Unterschied.
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Nein, Deine Schlussfolgerung ist nicht zwingend: Man muss schon reagieren auf Normbrüche, auch mit Strafen, dabei muss man nur nach Möglichkeit vermeiden, dem Täter die Eigenschaft: Du bist ein mieser Verbrecher! zuzuschreiben, um zu verhindern, dass er diese Rolle akzeptiert und dass dann das abweichende Verhalten dadurch verfestigt und eine richtig schwere kriminelle Karriere begonnen wird.
Gerade bei Jugendlichen hat sich die Diversion = Vermeidung eines förmlichen Strafverfahrens mit der damit notwendig verbundenen Zuschreibung der Eigenschaft "Du bist ein Krimineller!" zur Vermeidung krimineller Karrieren bewährt.
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Ich hab ja gesagt, meine Mathematikkenntnisse sind bescheiden
Meine auch. Ist bei Juristen aber seit der Zeit der Römer nicht wirklich was Neues.Mit den "8 Milliarden", die in Wahrheit 7,9 Milliarden sind, meinte die WIENER ZEITUNG und andere Zeitungen ebenso den im Jahr 2014 "erwirtschafteten" Verlust.
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Wie befürchtet, stehen den "Verbindlichkeiten" der HETA "von 16,6 Milliarden" "Vermögen von 9,6 Milliarden Euro gegenüber, ergab die Bilanz für 2014. Die Überprüfung der Werte (Kredite und Immobilien) ergab ein Loch von 3,3 Milliarden Euro, aber auch für die Balkan- und Italientöchter sind Milliardenabschreibungen nötig." WIENER ZEITUNG
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... ad1)Trotzdem fällt es reichen 'Delinquenten' sicher leichter, die Diversion zu bedienen, als finanziell Schwachen - da kann man ja auch ins Feld führen, dass reiche 'Delinquenten' sich die besten Anwälte (also z B dich) leisten können, andere sich mit weniger engagierten Anwälten begnügen müssen... Ist aber auch nicht Thema....
Also Hauptinteresse an einer diversionellen Erledigung haben zunächst einmal die Staatsanwälte, die sie auch vorschlagen nach Ende des Ermittlungsverfahrens, weil es weniger "Arbeit macht" als einen Strafantrag zu stellen und an einer Hauptverhandlung teilzunehmen. Sicher kann im Einzelfall ein engagierter Strafverteidiger den entscheidenden Unterschied pro diversionelle Erledigung ausmachen gegenüber einem nicht so engagierten Strafverteidiger. Aber glaub´ mir, da sprechen wir von einem statistisch vernachlässigbaren Bereich.
ad2)Was die verschiedene Quote der Gefängnisaufenthalte in verschieden Ländern betrifft: Ist wohl dem jeweiligen Rechtssystem geschuldet, aber auch dem jeweiligen wirtschaftlichen Wohlstand. Erkenne da schon einen leichten Trend...
Ja freilich, unterschiedliche Rechtssysteme. Und unterschiedlicher Wohlstand, sowieso.Aber warum "gönnen" sich die USA ein Strafrechtssystem, das 4,6 mal mehr Menschen hinter Gittern bringt als das Strafrechtssystem von England und Wales? Und 6 mal mehr als das von Kanada und 9 mal mehr als das von Deutschland und 14 mal mehr als das von Japan? Und inwiefern kann unterschiedlicher Wohlstand all diese großen Unterschiede erklären?
ad3) Sagte auch nicht, dass man mit falschen Zahlen operiert, die Zahlen mögen schon stimmen, nur hängt es mitunter davon ab, wo und wie man sie erhebt, um so eine Studie in die politisch oder gesellschaftspolitisch gewünschte Richtung zu bringenEs wird wohl einen Unterschied machen, wenn Amnesty International eine Studie in Auftrag gibt oder jetzt zB die blauen Jungs von HC...
Würden da schon divergierende Ergebnisse aufgetischt bekommen...Ich kenne keine Dunkelfeld- und Rückfallstudien, die von AI oder von der FPÖ in Auftrag gegeben worden sind. Von denen ich rede, die sind in zahlreichen Ländern unter ähnlichen Bedingungen zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten aus eigenem Forschungsinteresse von Kriminologen von Universitäten und von Forschungsinstituten gemacht worden, im Großen und Ganzen sind immer ähnliche Ergebnisse herausgekommen.
Und diese Einrichtungen forschen im Prinzip meist sauber.
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... Bei der Diversion hab ich da schon meine Bedenken. Die die Kohle haben kaufen sich frei (Ecclestone). Die die keine Kohle haben gehen trotzdem sitzen....
Also, leicht machst Du es der "Aufklärung" nicht.Erstes: Ecclestone hätte in Österreich keine diversionelle Erledigung erhalten können, das ist in vielen Zeitungen (und auch hier im Forum) geschrieben worden, sogar im Giornale Calabrese.
Zweitens: Ich kenne keinen Fall, in dem die diversionelle Erledigung zur Vermeidung einer (stigmatisierenden) Hauptverhandlung an der "fehlenden Kohle" gescheitert wäre. Die Höhe des Geldbetrags (Abschöpfung bis zum Existenzminimum unter Berücksichtigung von Sorgepflichten) muss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten angepasst werden, Zahlungsaufschub und Ratenzahlung bis zu 6 Monaten sind möglich. Wenn von vornherein die "Zahlung eines Geldbetrags" aussichtslos ist, kann die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten statt dessen "Gemeinnützige Leistungen" als diversionelle Maßnahme vorschlagen usw.
Sagt ja auch niemand, dass Gefängnisstrafen so toll sind, nur fehlt die entsprechende Alternative. Und um die ging es ja in der Diskussion.
Schwerverbrechen - wie willst damit umgehen?
Es gibt ja nicht nur den sprichwörtlichen Eierdieb...
Ja, für Mord und Totschlag werden wir ohne Gefängnisse nicht auskommen.Aber eines sollte Dir trotzdem zu denken geben, weil sich Deine Frage ja weltweit stellt:
Warum sitzen zB auf den Seychellen 868, in den USA 698, in Russland 469, in Litauen 315, in Polen 201, im United Kingdom: England and Wales 149, in Österreich 96, in Deutschland 76, in Schweden 60, in Japan 49, in Indien 33 und in Liechtenstein 19 und in San Marino 6 Menschen pro 100.000 Wohnbevölkerung im Gefängnis? link
Und Umfragen und Feldforschung werden in Auftrag gegeben. Da muss man immer nachfragen von wem. Dementsprechend fallen die meist aus. Von der Erstellung solcher 'Gutachten' leben die Institute und Gutachter.Aber das weißt als Strafverteidiger eh am besten...
Welches Interesse könnten Deiner Meinung nach Universitäts- und andere Forschungsinstitute verfolgen, bewusst falsche Zahlen zu liefern beim Vergleich der Rückfallsquoten verfolgter Straftäter versus der Rückfallsquoten von Straftätern im Dunkelfeld? -
... Allheilmittel ist der Knast sicherlich nicht, nur, gibt es Alternative - die jetzt auch leistbar und erfolgversprechend sind? ...
Ja, die gibt es. Die Geldstrafe ist zB solch eine Alternative. Seit der Strafrechtsreform 1975 hat sie die bis dahin recht häufig verhängte kurze Freiheitsstrafe (bis sechs Monate) fast vollständig ersetzt.Auch die bedingt nachgesehene Geldstrafe (der Verurteilte muss sie nicht zahlen, wenn er innerhalb der "Probezeit" - meist 3 Jahre - nicht rückfällig wird) ist eine Erfolgsstory, jedenfalls im Westen von Österreich: Im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck sind bis vor ein paar Jahren rund 70 Prozent der Ersttäter mit einer vollständig bedingt nachgesehenen Geldstrafe davon gekommen, während im Oberlandesgerichtssprengel Wien von Anfang an (seit 1975) weniger als 1 Prozent mit dieser Strafe sanktioniert worden sind - die Rückfallshäufigkeit war in beiden Sprengeln dieselbe. Auch zur Beseitigung dieses "Ost-West-Gefälles" hat man vor ein paar Jahren die vollständige bedingte Nachsicht der Geldstrafe abgeschafft, sie darf seither nur noch "zur Hälfte" bedingt nachgesehen werden.
Und die Vermeidung formeller Strafverfahren, vor allem der öffentlichen Hauptverhandlung mit der beschriebenen Gefahr der "Stigmatisierung" als Straftäter im Rahmen der "Diversion" (= Umleitung) durch "Zahlung eines Geldbetrags", Täter-Opfer-Ausgleich usw seit rund fünfzehn Jahren hat dazu geführt, dass in Österreich nicht mehr Jahr für Jahr gut 70.000 Menschen von Gerichten verurteilt werden, sondern nur noch gut 40.000.
Wichtig ist, und da sind sich die Kriminologen weltweit einig, dass Straftaten und Täter entdeckt werden und dass auf Straftaten staatliche Reaktionen erfolgen. Ganz unwichtig aber ist, ob hohe oder niedrige Strafen angedroht und verhängt werden, dies wirkt sich auf die Zahl der (Rückfalls)Delikte kaum aus. Die Vorstellung, dass hohe Strafdrohungen und hohe Strafen mehr Menschen von der Begehung von Straftaten abhalten oder mehr Rückfälle verhindern, das glauben nur noch Stammtischbrüder und sonstige Politiker.
Zu den Dunkelfeldforschungen seit den Fünfziger Jahren: Zunächst hat man vor allem in den USA (Jus)Studenten und in Schweden Wehrpflichtige bei den Musterungen unter der Zusicherung der Anonymität darüber befragt, ob sie in einem bestimmten Zeitraum gerichtlich strafbare Taten begangen haben und, wenn ja, welche.
Später hat man mit den aus der Meinungsforschung bekannten Standardverfahren für Zwecke der Täter- und Opferbefragungen ("Sind Sie in den letzten drei Jahren Opfer einer gerichtlichen Straftat geworden") repräsentative Bevölkerungsgruppen ausgewählt und die Ergebnisse dieser Befragungen hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung und diese Zahlen verglichen mit den Anzeige- und Verurteiltenstatistiken entdeckter und verfolgter Straftäter: Dabei hat sich dann immer herausgestellt, dass es ein je nach Deliktsart mehr oder weniger großes Feld unentdeckter und daher unverfolgter Straftaten gibt ("Dunkelfeld").
Und man hat Rückfallsstatistiken verfolgter Straftäter verglichen mit den von nicht entdeckten Straftätern durch Befragung erforschten Rückfällen und dabei festgestellt, dass verfolgte Straftäter öfter rückfällig werden als unentdeckte Straftäter. Und die Erklärung für dieses Phänomen, das vor allem die Strafrichter aus den Schuhen gehaut hat, ist der von mir oben beschriebene "Stigmatisierungs/Etikettierungsansatz" oder "labeling approach´"
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...Selbstgepökeltes Pastrami - 4 Stunden bei 110° am Kugelgrill indirekt geräuchert (Apfelholz)
[Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/eJrP4aH.jpg]Jerk Ribs (also mit Jamaikanischer Marinade) mit charakteristischem Rauch-Ring (rötliches Fleisch am Rand) - "küfeln" also Knochen-Sauberbeißen gibts hier leider nicht, weil das Fleisch so zart ist, dass der Knochen einfach rausgeschoben wird

[Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/9tWc72n.jpg]
Alleine wegen dieser zwei Fotos gehörst Du für den Rest der Grillsaison, also bis zum 24.12.2015, gesperrt hier im Forum. Das ist Psychoterror der untersten Schublade. -
... Wer treibt wen zu kriminellen Handlungen? ...
Ausgangspunkt der Off-Topic-Diskussion war ein Naserümpfen über die Einladung eines Tiroler Immobilienentwicklers zu dem Obskuranten-Treffen in Telfs mit dem Hinweis, dass dieser Tiroler ja vor nicht allzu langer Zeit wegen des Versuchs der verbotenen Intervention vom einem Wiener Gericht verurteilt worden ist ("Vorbestrafter"). Ich habe gemeint, dass man einem Verurteilten eine "Vorstrafe" nach Möglichkeit nicht vorhalten soll, sondern dass man ihm "die Hand reichen soll", um ihn zurück in die Gesellschaft zu holen.Und das hat auch mit Deiner Frage zu tun. In den 50/60er Jahren des letzten Jahrhunderts hat man durch Befragung von Menschen (als Täter oder Opfer) entdeckt, dass die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen eine ziemlich weit verbreitete Angelegenheit ist - in Ö werden zB jeden Sonntag mehr (Zeitungs)Diebstähle begangen als all die Delikte zusammen, die im ganzen Jahr der Polizei sonst bekannt werden durch Strafanzeigen oder eigene Ermittlungen ("Dunkelfeldforschung").
Und dann hat man noch ein interessantes Phänomen entdeckt, nämlich dass die Straftäter, die erwischt und verurteilt werden und gar Freiheitsstrafen in Gefängnissen verbüßen, häufiger Straftaten wiederholen, also häufiger rückfällig werden als Straftäter, deren Taten nicht entdeckt werden und die deshalb nicht verfolgt werden.
Aber warum? Wir Menschen richten unser Verhalten nicht zuletzt danach, wie wir glauben, von anderen Menschen gesehen zu werden, und was sie von uns erwarten. Der Bankangestellte am Schalter und seine Vorgesetzten glauben, dass wir von ihm erwarten, dass er einen seriösen Eindruck macht und formell gekleidet ist (dunkler Anzug, Krawatte, weißes Hemd); ergo kleidet er sich so und empfängt uns nicht in Shorts und im grellen Hawaiihemd.
Wenn wir einen Straftäter als Straftäter bezeichnen - und das lässt sich in einem Strafverfahren schwer vermeiden -, und vor allem, wenn wir ihn auch noch nach dem Strafverfahren und der verbüßten Strafe öffentlich als Straftäter abstempeln, an den Pranger stellen, dann besteht immer die Gefahr, dass er früher oder später diese ihm zugedachte Rolle akzeptiert und danach lebt ("Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert").
Das gilt es so weit wie möglich zu vermeiden.
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Im finale gegen die muttermanschaft waere das eventuell moeglich
Wenn die Mutter dazu all ihre feschen Töchter mitnimmt in das Herz der Alpen, sogar sihalih.
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Olympia-Halle mit 7000 -8000 Zuschauern auslasten wie in den besten Zeiten der Alpenliga?
Ausgeschlossen. Selbst in den wirklich unterhaltsamen Zeiten mit Todd Elik war die TIWAG Große Sorgen Arena mit etwas mehr als 3000 selten ausverkauft.
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Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendjemanden gibt, der das noch mal wiedersehen will.Kann ich bestätigen.
Aber den Kommentar kann man nicht oft genug hören: Angefangen von "Hoppala! M(unverständlich) fährt direkt in Marco Pewal hinein!" bis hin zum "Und das ist die Meisterschaft für den KAC! Der K A C I S T M E I S T E R 2 0 0 4! Ein Antritt, ein Haken, ein Tor !"
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Also ein wenig befremdlich wirkt das schon, wenn du in anderen Beiträgen gegen Korruption wetterst (zumindest habe ich das so in Erinnerung), im Falle von Benkos "Intervention" aber Nachsicht walten lässt. Ist ihm Deiner Meinung nach vor Gericht kein "gerechtes" Urteil widerfahren?
Hartes Urteil, wenn auch vertretbar (aber das war nicht der Grund, warum ich meine Stimme für Benko erhoben habe: Ich bin immer schwer dafür, dass Verurteilten die Hand gereicht werden soll).Benko ist es laut den Feststellungen im Ersturteil darum gegangen, die Abgabenrechtsmittelbehörde in Mailand via den Ministerpräsidenten von Kroatien S (dem ein Erfolgshonorar von 150.000 Euro versprochen worden ist) und dessen italienischen Amtskollegen B dazu zu bringen, das schon lange dauernde Abgabenrechtsmittelverfahren "rasch und positiv" (für das Unternehmen Benkos) abzuschließen.
Strafbar ist die (geplant gewesene) Intervention nach § 308 StGB nur, wenn die "Einflussnahme" auf die "Entscheidungsfindung" des Amtsträgers (hier die Finanzbeamten der Rechtsmittelinstanz) "ungebührlich" ist.
"Ungebührlich" ist sie, wenn
a. dem Amtsträger ein "ungebührlicher vermögenswerter Vorteil" wie Geld geboten, versprochen oder gewährt werden soll (war hier nicht der Fall);
oder
b. wenn der Amtsträger sein Amtsgeschäft "pflichtwidrig" vornehmen oder unterlassen soll.
Dazu der OGH: "Bei Ausübung von Ermessen" (gemeint ist, welcher Akt zuerst bearbeitet wird) "liegt Pflichtwidrigkeit ... vor, wenn die Dienstverrichtung auf unsachlichen Beweggründen des Amtsträgers beruht .... Zwar ist der Generalprokuratur beizupflichten, dass allein mit dem konstatierten "rascheren und positiven" Verfahrensabschluss ... pflichtwidriges Verhalten des Amtsträgers noch nicht angesprochen wird. Die Beschwerdeführerin lässt aber die weiteren (im Rahmen der Beweiswürdigung getroffenen) Urteilsannahmen des ErstG außer Betracht, wonach "eine Einflussnahme auf die zuständigen italienischen Steuerbeamten geplant war, auf dass diese ihr Amt parteilich ausüben" ... . Solcherart hat die Einzelrichterin ... zum Ausdruck gebracht, dass die Einflussnahme auf eine im dargelegten Sinn unsachliche Ermessensübung abzielen sollte. Dieser Befund wird im Übrigen durch das ... Erkenntnis ... erhärtet, wonach sich die geplante Intervention auf eine "bevorzugend rasche" Behandlung des Rechtsmittelverfahrens und eine "parteiliche Entscheidung" zugunsten der Si***** richtete ... ."
In der Pressekonferenz danach hat der Präsident des OGH etwas zu meiner Beruhigung beigetragen laut Handelsblatt: "Wenn ein Anwalt in einem Verwaltungsverfahren interveniere, könne man nicht von einem zulässigen Druck sprechen, nicht aber, wenn der Ministerpräsident etwas tun soll, sagte Ratz in seiner Begründung".
Weil ich aber ein vorsichtiger Mensch bin, sage ich zu meinen Mandanten seither immer, wenn sie mich bitten, ich solle dem zuständigen (entscheidungs-)faulen Staatsanwalt "Dampf machen", damit er das Ermittlungsverfahren endlich einstelle: "Nichts mache ich lieber als das, aber bitte, bitte zahlen Sie mir nur ja kein Geld für diese Intervention, sonst sind wir möglicherweise beide dran wegen § 308 StGB".
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1. Dann sind es halt 2, dachte es wären 3. Aber bitte erklär mir, warum es nur 2 Instanzen sind.
Laut meinen Infos:
2.Nov 2012 Verurteilung Landesgericht Wien
13.Aug 2013 Verurteilung vom Oberlandesgericht bestätigt
11.Aug 2014 Nach Benkos Einreichung einer Wahrnehmungsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Das wären dann 3 Instanzen, oder nicht? Zählt der Oberste Gerichtshof nicht dazu?Es gibt nur zwei Instanzen, mit dem Urteil des Oberlandesgerichts war die Verurteilung rechtskräftig.
Die Generalprokuratur hat den OGH mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes befasst, weil sie die Interpretation des § 308 StGB ("verbotene Intervention") durch das Landesgericht für Strafsachen Wien und durch das Oberlandesgericht für falsch gehalten hat. Eine Rechtsfrage wollte die Generalprokuratur vom OGH klären lassen. (Und der Verteidiger von Benko, der Ex-Justizminister Böhmdorfer, hat wegen angeblicher Verletzung von Menschenrechten einen so genannten Neuerungsantrag an den OGH gerichtet)
Der OGH hat sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes, als auch den Neuerungsantrag abgewiesen.
Tatsächlich hat sich der OGH nicht mit dem Urteil selbst, sondern eben "nur" mit einer Rechtsfrage grundsätzlicher Natur beschäftigt (weil es bis dahin zu dieser Frage keine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu gegeben hat). Wenn er diese Rechtsfrage allerdings anders als das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Oberlandesgericht beantwortet hätte, und zwar so, wie sie die Verteidiger vom Benko immer vertreten haben, dann hätte das zu einer Aufhebung des rechtskräftigen Urteils geführt: Der OGH hat also nicht das längst rechtskräftige Urteil, sondern die Rechtsauffassung "bestätigt", die das Erstgericht und das Oberlandesgericht geäußert haben.