1. Dann sind es halt 2, dachte es wären 3. Aber bitte erklär mir, warum es nur 2 Instanzen sind.
Laut meinen Infos:
2.Nov 2012 Verurteilung Landesgericht Wien
13.Aug 2013 Verurteilung vom Oberlandesgericht bestätigt
11.Aug 2014 Nach Benkos Einreichung einer Wahrnehmungsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Das wären dann 3 Instanzen, oder nicht? Zählt der Oberste Gerichtshof nicht dazu?
Es gibt nur zwei Instanzen, mit dem Urteil des Oberlandesgerichts war die Verurteilung rechtskräftig.
Die Generalprokuratur hat den OGH mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes befasst, weil sie die Interpretation des § 308 StGB ("verbotene Intervention") durch das Landesgericht für Strafsachen Wien und durch das Oberlandesgericht für falsch gehalten hat. Eine Rechtsfrage wollte die Generalprokuratur vom OGH klären lassen. (Und der Verteidiger von Benko, der Ex-Justizminister Böhmdorfer, hat wegen angeblicher Verletzung von Menschenrechten einen so genannten Neuerungsantrag an den OGH gerichtet)
Der OGH hat sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes, als auch den Neuerungsantrag abgewiesen.
Tatsächlich hat sich der OGH nicht mit dem Urteil selbst, sondern eben "nur" mit einer Rechtsfrage grundsätzlicher Natur beschäftigt (weil es bis dahin zu dieser Frage keine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu gegeben hat). Wenn er diese Rechtsfrage allerdings anders als das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Oberlandesgericht beantwortet hätte, und zwar so, wie sie die Verteidiger vom Benko immer vertreten haben, dann hätte das zu einer Aufhebung des rechtskräftigen Urteils geführt: Der OGH hat also nicht das längst rechtskräftige Urteil, sondern die Rechtsauffassung "bestätigt", die das Erstgericht und das Oberlandesgericht geäußert haben.