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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 18:22
    Zitat von xtroman

    ... also hätte die Behörde das Lokal schließen sollen weil Island behauptet die Urlauber hätten sich alle dort angesteckt, ...

    Island hat am 5.3. mitgeteilt, dass sich die 14 in Ischgl infiziert haben, dass sie in fünf verschiedenen Hotels untergebracht und keine Gruppe waren und dass 11 am 29.2. und 3 am 1.3. nach Island zurückgekehrt sind. Das hätte meiner Meinung nach gereicht für die Quarantäne des ganzen Ortes.

    Vom Kitzloch war erst ab dem 7.3. die Rede, als dessen Barkeeper positiv getestet war.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 18:14
    Zitat von xtroman

    Und ich bleibe dabei, wäre es nicht in Ischgl passiert, wäre es halt eine Woche später woanders gewesen oder glaubst du das Kitzloch ist die einzige Bar in Europa in der kränkliche Kellner arbeiten...

    Diese Argumentation ist juristisch völlig daneben. Es geht nie darum, was wäre gewesen, sondern "was war" konkret.

    Letzten Oktober ist in Wien eine Frau wegen Mordes verurteilt worden, weil sie ihrem bewußtlosen, todkranken Lebensgefährten - laut medizinischem Sachverständigen war der Sterbeprozess bereits im Gange - auf der Intensivstation des AKH unter anderem den Beatmungsschlauch abgezogen hat.

    Ob er ohne diese Handlung nicht ohnedies eine Stunde später auch gestorben oder zwei Tage später von einem mit Grippevirus infizierten Kellner aus New York erwürgt worden wäre, interessiert strafrechtlich keine Sau.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 17:51
    Zitat von Spengler

    Lt. Krone Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen eine in der Szene bekannte Person.

    Die Krone soll informieren; aber keine Rätsel aufgeben.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 17:38
    Zitat von xtroman

    Und den Gastronomen zeigst mir der, also vor Corona, wegen zwei grippiger Mitarbeitern sein Lokal dicht gemacht und die Gesundheitsbehörden informiert hätte..

    Von welchem Gastronomen redest Du?

    Ich rede vom Bezirkshauptmann in Landeck, vom Landeshauptmann von Tirol und vom Gesundheitsminister als den Leitern der nach dem Epidemiegesetz zuständigen Behörden, die nach Paragraph 6 Epidemiegesetz beim Verdacht einer anzeigepflichtigen Krankheit (COVID-19 seit Ende Jänner 2020)

    "ohne Verzug die zur Verhütung der Weiterverbreitung der betreffenden Krankheit notwendigen Vorkehrungen im Sinne der folgenden Bestimmungen für die Dauer der Ansteckungsgefahr zu treffen" haben (ua Verhängung einer Quarantäne).

    Wenn bereits am 5.3. amtlich bekannt ist, dass sich schon 14 Isländer in Ischgl angesteckt haben (max Anteil isländischer Touristen in Ischgl 1%; von Mitte Feber bis Mitte März waren ganze 90 Isländer dort auf Urlaub neben Tausenden Deutschen, Österreichern, Niederländern, Briten usw), dann hätte sich sogar das berühmte Milchmädchen ausrechnen können, dass sich - rebus sic stantibus - bis dahin insgesamt mindestens 1.400 Leute infiziert haben müssen. Dass Ischgl also ein Infektionsherd der Extraklasse ist.

    Zu dieser einfachen Rechnung waren die verantwortungslosen Flaschen anscheinend nicht in der Lage. Oder doch? Wenn schon, dann ist die Unterlassung der sofortigen Quarantäne noch gravierender.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 17:08
    Zitat von Spengler

    Ah geh, und ich dachte, die haben sich alle im Flieger angesteckt! 8o

    Ja, geschätzter @Hart- und Weichlöter, das wird von der Gebetsmühlenliga im Tiroler Landhaus inzwischen bereits als "Wunder von Ischgl" ausgegeben.

    Und das ist es wahrlich: Wie sonst wäre es zu erklären, dass sich 14 isländische Ischgl-Urlauber, die an zwei verschiedenen Tagen (11 am 29. 2. und 3 am 1.3.) von München nach Island fliegen, bei ihren Rückflügen mit dem Coronavirus angesteckt haben bei einer einzigen Isländerin, die ihren Schiurlaub in Italien verbracht hat, von der aber die isländischen Gesundheitsbehörden weder wissen, ob sie je infiziert war, noch ob sie bei einem oder gar beiden der zwei fraglichen Rückflüge im Flugzeug war.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 16:42
    Zitat von xtroman

    ... das ist doch billig, da einfach Ischgl den schwarzen Peter zuzuschieben (natürlich haben die Behörden da versagt)! Aber waren das alles Tiroler die im Kitzloch gefeiert haben? Nein, also wenn sie es nicht von da hätten, dann halt von wo anders....:saint:

    Genau. Hätti, wari, Malle, Berger oder Bergamo oder so. Genau deswegen haben wir Strafrechtler zu den Naturwissenschaftern, insbesondere Medizinern hinübergeschielt und von ihnen abgekupfert, dass "hypothetische Kausalitäten" maximal was für Stammtischphilosophen und Drogenhändler sind (wenn ich den Junkies das Heroin nicht verkauft hätte, hätte es ein anderer getan, also lasst mich gefälligst in Ruh).

    Zur Erinnerung: Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat bei den rund 3.000 von ihr zurückverfolgten Infektionen von Österreichern 57 % auf Ischgl als Ausgangspunkt festgestellt. Auch insofern passt die im Spiegel zitierte Studie ganz gut.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 14:09
    Zitat von xtroman

    Sorry, aber wenn die Deutschen jetzt behaupten sie hätten ohne Ischgl um 50% (das wären 90.000!) weniger Infektionen gehabt, wünsche ich mir irgenwie, das sie im Sommer doch nicht nach Österreich in den Urlaub kommen.... X(

    Gib' zu, Du hast den Spiegelartikel nicht einmal überflogen.

    In der vom Spiegel zitierten wissenschaftlichen Studie ist man dem Phänomen nachgegangen, warum - auch das ist mir schon ganz früh aufgefallen - im Norden und Osten Deutschlands im Vergleich zum Westen und Süden relativ wenige Infektionen erfolgt sind. Und dann haben die Wissenschafter die regionalen Infektionszahlen in Verhältnis gesetzt zum "Anfahrtsweg" nach Ischgl, das ja auch von Tagestouristen aus Süddeutschland zum Schifahren besucht worden ist.

    "Schon ein um zehn Prozent kürzerer Anfahrtsweg nach Ischgl erhöht die Infektionsrate im Durchschnitt um neun Prozent", lautet die Erkenntnis.

    Den weitesten "Anfahrtsweg" nach Ischgl haben wohl die Menschen aus dem Kreis Vorpommern-Rügen (btw eine gute Urlaubsdestination im Sommer), die Infektionsrate dort ist halb so hoch wie der Durchschnitt in Deutschland.

    Und abschließend berichtet der Spiegel: 1/3 der Infektionen in Dänemark sowie 1/6 der in Schweden werden auf Ischgl zurückgeführt.

    Also, keep cool und habe keinen Grund für antipifkonische Unmutsäußerungen, die zitierte Studie ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen für das traurige Bild, das die in Ö und vor allem in Tirol zuständigen Gesundheitsbehörden (nicht die "Politiker") abgeben, die nach dem Epidemiegesetz zwecks Vermeidung der Verbreitung des Virus die unverzüglich zu setzenden Maßnahmen wie Quarantänen unterlassen haben.

    Wie inzwischen erhoben, waren von Mitte Februar bis 15. März ganze 90 Isländer auf Schiurlaub in Ischgl. Am 5. März waren von ihnen bereits 14 positiv getestet. Das ist dem österreichischen Gesundheitsministerium und den Tiroler Gesundheitsbehörden an diesem Tag amtlich mitgeteilt worden. Da wusste man, dass in Ischgl das Virus bereits massiv zugeschlagen hat und weiter zuschlagen wird. Trotzdem hat man nicht "unverzüglich", sondern erst gut eine Woche später die Quarantäne verhängt, damit noch einen Urlauberschichtwechsel und weiter Tagestouristen zugelassen und, um das Fass zum Überlaufen zu bringen, nach Verhängen der Quarantäne, auch noch die Touristen und talfremden Mitarbeiter in den Tourismusbetrieben ohne negative Tests aus dem Paznauntal (und St. Anton) geschmissen.

    Damit haben die nach dem Epidemiegesetz zuständigen Behörden und ihre Leiter das Epidemiegesetz mit Füßen getreten und für die österreich-, europa-, ja weltweite Verbreitung des Virus (schwerwiegende Erkrankungen und Todesfälle inklusive) gesorgt.

    Ich hoffe schwer, dass sie dafür auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, diese verantwortungslosen Flaschen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Mai 2020 um 01:01

    Ground Zero in den Alpen

    "Andersherum bedeutet das auch: Lägen alle deutschen Kreise so weit weg von Ischgl wie der Kreis Vorpommern-Rügen, gäbe es in Deutschland fast 50 Prozent weniger Infektionen mit dem Coronavirus."

    https://www.spiegel.de/panorama/gesel…f3-4bca02944c2c


  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 27. Mai 2020 um 21:43

    Wer kennt jemanden, der die heiß diskutierte "Stopp-Corona-App" des Roten Kreuzes installiert und eine Mitteilung über die Infektion einer Person erhalten hat, mit der er einen elektronischen "handshake" durchgeführt hatte?

    Ich nicht.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 27. Mai 2020 um 19:13

    Wer sagt's dem ORF?

    Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft

    § 192.

    Wer eine neue Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, obwohl er verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft führt, oder wer mit einer verheirateten Person oder einer Person, die eine eingetragene Partnerschaft führt, eine Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 27. Mai 2020 um 09:48
    Zitat von Philip99

    Mit der geht ab , meine ich das es schon teilweise untergriffige Kommentare waren , und nicht das ich ihn vermisse ..

    Das war mir schon klar. Trotzdem verstehe ich nicht, warum Du diesem Typen in der Fellner-Freak-Show überhaupt Aufmerksamkeit schenkst. Ein Nobody mit schräger Vergangenheit und ohne jede Zukunft.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 27. Mai 2020 um 01:28
    Zitat von Philip99

    https://www.facebook.com/15534195382593…830693293/?vh=e

    Stefan Petzner und seine Sichtweise zum Thema Corona , der geht ja ordentlich ab ..

    Mir nicht.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 26. Mai 2020 um 19:57

    Ein bald neununddreißig Jahre alter Philosoph heute im Nationalrat zu Beginn seiner Rede als Finanzminister: "Bis dato sind 250.000 Anträge auf Steuerstundungen und Steuerherabsetzungen im Finanzministerium eingegangen und unmittelbar bewilligt worden im Ausmaß von 6 Milliarden Euro. Dieses Geld verbleibt mehr an Liquidität in den Unternehmen ...."

    Genau, und mit "diesen liquiden Mitteln" zahlt der Unternehmen dann die fälligen Löhne und Sozialabgaben, die Miete, den Strom und die Versicherungen usw.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 26. Mai 2020 um 17:02
    Zitat von gm99

    So gesehen ist auch der Ausschank nach 23 Uhr nicht verboten. Solange ich vor 23 Uhr das Lokal betreten habe, darf ich also - mit Zustimmung des Gastwirts natürlich - bis zur "normalen" Sperrstunde bleiben und weiter konsumieren.

    Ich frage mich ja, ob da wirklich derart schwache Legisten am Werk sind oder ob nicht sogar Kalkül dahinter steckt und es, sobald die ersten Entschädigungsforderungen wegen des Umsatzentgangs kommen, heißt "Was habt's denn, ihr hättet eh nach 23 Uhr ganz normal weiter ausschenken dürfen, selbst schuld, wenn ihr die Gäste raushaut".

    Ein zusätzliches Argument, dass das Covid-19-Maßnahmengesetz in Verbindung mit der Lockerungsverordnung nur das Betreten/Hineinlassen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in der Früh verbietet, nicht aber das "Bleiben der Gäste in der Betriebsstätte" bzw "das Nichthinausschmeissen durch den Wirt" findet man unter dem Titel "Sperrstunde und Aufsperrstunde" in § 113 Abs 7 Gewerbeordnung 1994, der da lautet:

    "(7) Die Gastgewerbetreibenden haben die Betriebsräume und die allfälligen sonstigen Betriebsflächen, ausgenommen die der Beherbergung dienenden, während der festgelegten Sperrzeiten geschlossen zu halten. Während dieser Zeit dürfen sie Gästen weder den Zutritt zu diesen Räumen und zu diesen Flächen noch dort ein weiteres Verweilen gestatten und die Gäste auch nicht in anderen Räumen oder auf anderen sonstigen Flächen gegen Entgelt bewirten. Die Gastgewerbetreibenden haben die Gäste rechtzeitig auf den Eintritt der Sperrstunde aufmerksam zu machen; sie haben den Betrieb spätestens zur Sperrstunde zu verlassen. In Beherbergungsbetrieben ist die Verabreichung von Speisen und Getränken an Beherbergungsgäste auch während der vorgeschriebenen Sperrzeiten gestattet."

    Die gute alte Gewerbeordnung hat den Fall geregelt, dass die Gäste nicht heimgehen nach der Sperrstunde; und dass sie der Wirt hinausbefördern muss. Beides mit mit Verwaltungsstrafdrohungen abgesichert.

    *************************

    So eine "Sperrstundenüberschreitung" war übrigens mein erster Fall als Strafverteidiger. Ein "Kollege" wollte und wollte nicht heimgehen nach der Sperrstunde. Der Wirt hat deshalb die Polizei gerufen. Geendet hat deren Einsatz damit, dass der "Kollege" der Funkantenne des Polizeiautos die Form einer Bretzel gegeben hat.

    Sachbeschädigung: ok.

    Schwere Sachbeschädigung wegen Beschädigung einer Einrichtung, die der öffentlichen Sicherheit dient? Das Argument, dass man auch mit einer verbogenen Funkantenne in Innsbruck perfekt funken kann, ist im Zweifel für den Beschuldigten akzeptiert worden vom Untersuchungsrichter. Damit war der Weg frei zur Einstellung der Voruntersuchung wegen "Mangelnder Strafwürdigkeit der Tat".

    Oh, what a start!

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 26. Mai 2020 um 16:33
    Zitat von mcguy

    ist nun der Betreiber auch verantwortlich, die Nicht`Betretung´ eines Gastgartens ausserhalb der Sperrstunde hintanzuhalten ( welche in Wahrheit eine `Besitzung´ & Verplauderung war) bzw ist ein Gastgarten ausserhalb der Sperrstund noch eine Betriebsstätte ? :/

    nur damit das auch fachmännisch geklärt ist, weil ja auch von einer Strafe für den Wirtn die Rede war...

    § 6 (2) Lockerungsverordnung: "Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. ..."

    Er darf zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in der Früh die "Betretung" seiner Betriebsstätte nicht "zulassen". Muss zusperren, damit niemand während dieser Zeit hineinkommt.

    Wenn die Kunden in dieser Zeit aber schon nach legalem Eintritt drinnen sind, muss der Betriebsstättenbetreiber sie dann wirklich bei sonstiger Strafe (bis 30.000 Euro laut § 3 Abs 2 Covid-19-Maßnahmengesetz) rausschmeißen? Wo steht bitte, dass der Wirt bei sonstiger Verwaltungsstrafe Gäste nach 23 Uhr rausschmeißen oder die Polizei holen muss, damit sie die Gäste abführt? Ich habe dazu nichts gefunden in Rechtsvorschriften.

    Wenn der Nationalrat (Covid-19-Maßnahmengesetz), auf dem die Lockerungsverordnung vom Gesundheitsminister aufbaut, zu patschert gewesen ist, ein Gesetz so zu formulieren, dass nicht nur das "Betreten"/"Betreten lassen", sondern auch das "Nichtverlassen"/"Unterlassen des Hinausbeförderns der Kunden" der/aus einer Betriebsstätte strafbar ist, dann ist das das Problem des Nationalrats. Der womöglich diesen Sachverhalt gar nicht im Auge gehabt hat.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 26. Mai 2020 um 14:51
    Zitat von TheNus

    Wer sagt denn eigentlich, daß er keine Strafe bekommt?...

    Gibt im Wesentlichen zwei Argumente dafür, dass er keine Strafe bekommt.

    1. "§ 6 Lockerungsverordnung.

    (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.

    (2) Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. ..."

    Nicht wenige Juristen, die sich mit dem (Verwaltungs)Strafrecht befassen, für das der "Wortlaut" die Grenze für die Strafbarkeit zieht, nehmen den Wortlaut des § 6 Abs 2 Lockerungsverordnung genau und argumentieren, dass nur das "Betreten" (in einen Raum hineingehen oder auf eine Fläche treten, in dem bzw auf der man vorher nicht war) der Gastbetriebsstätte von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Früh verboten ist; nicht aber das bloße Verweilen dort nach 23 Uhr, weil man das "Nicht-Verlassen" der Betriebsstätte nicht ohne Vergewaltigung der deutschen Sprache unter den Begriff "Betreten" subsumieren kann.

    Was sich der Nationalrat beim Beschluss des Covid-19-Maßnahmengesetzes und der BM Anschober bei seiner "Lockerungsverordnung" unter der Formulierung "Betreten von Betriebsstätten" alles schon oder auch nicht gedacht haben (mögen), ist dabei "Blunzn". Es gilt der Wortlaut des Gesetzes/der Verordnung.


    2. Artikel 63 Bundesverfassungs-Gesetz.

    (1) Eine behördliche Verfolgung des Bundespräsidenten ist nur zulässig, wenn ihr die Bundesversammlung zugestimmt hat.

    (2) Der Antrag auf Verfolgung des Bundespräsidenten ist von der zuständigen Behörde beim Nationalrat zu stellen, der beschließt, ob die Bundesversammlung damit zu befassen ist. Spricht sich der Nationalrat dafür aus, hat der Bundeskanzler die Bundesversammlung sofort einzuberufen.

    Die zuständige Verwaltungsstrafbehörde der Stadt Wien müsste also beim Nationalrat den Antrag stellen, den Bundespräsidenten wegen der Verwaltungsübertretung nach § 6 Abs 2 Lockerungsverordnung iVm § 1 und § 3 Abs 1 Covid-19-Maßnahmengesetz wegen Verstoßes gegen ein "Betretungsverbot" verfolgen zu dürfen.

    Der Nationalrat müsste dann diesem Antrag mit Mehrheitsbeschluss stattgeben. Daraufhin müsste dann der Bundeskanzler die "Bundesversammlung" (Nationalrat und Bundesrat) einberufen und sie müsste beschließen, ob der Bundespräsident deswegen verfolgt werden darf.

    Wenn ja, erst dann dürfte die zuständige Verwaltungsstrafbehörde das Verwaltungsstrafverfahren einleiten.

    Also, das schau´ ich mir an.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 26. Mai 2020 um 13:50
    Zitat von Vaclav Nedomansky

    ... Und eine Grußbotschaft von Herrn Ho, der sich über den HBP lustig macht.

    Gutes Auge, @Watzingern, congratulazione.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 26. Mai 2020 um 12:06
    Zitat von Vaclav Nedomansky

    Ad kacfan12

    Wenn es wirklich niemand interessiert, warum steht es dann in der europäischen Presse?

    Damit die internationalen/europäischen Kronen-Zeitungen an dem investigativen Coup der österreichischen Kronen-Zeitung teilhaben können. Die halten nämlich fest z'samm und pushen sich gegenseitig, um die Menscheit durch investigativen Journalismus auf die wahren Probleme aufmerksam zu machen.

    Und wie schon Karl Kraus im Jahre 1908 so treffend zu der Sperrstundüberschreitung des Bundespräsidenten im Jahre 2020 prophezeit hat: " Die Unsittlichkeit lebt so lange in Frieden, bis es dem Neid gefällt, die Moral auf sie aufmerksam zu machen, und der Skandal beginnt immer erst dann, wenn die Polizei ihm ein Ende bereitet".

  • Urlaubspläne

    • VincenteCleruzio
    • 25. Mai 2020 um 14:15

    Ein, zwei Wochen Wien werd' ich mir schon gönnen. Die Albertina, das Kunst- und das Naturhistorische, das Belvedere mit seinem barocken Park und Blick auf die Stadt usw. Herrliche Stadt.

    Die "Wienwoche" vor gut 25 Jahren mit den kleinen Kids in zwei kleinen Kuppelzelten auf dem Campingplatz in "Hüttendorf", so unser Sohn damals, nach einhelliger Meinung bis heute "bester Familienurlaub ever". Jeder hatte einen Tag zu gestalten, die anderen mussten mitmachen. So bin ich auch ins Schafbergbad und ins Heeresgeschichtliche Museum gekommen. Beides unvergesslich.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 25. Mai 2020 um 01:52

    Starke Aktion der New York Times gestern in der Sonntagsausgabe: Aus Todesanzeigen landesweit 1.000 an Covid-19 Verstorbene mit Namen, Alter, Adresse und einer kurzen Charakterisierung auf die Titelseite und im Blattinneren abzudrucken, um die abstrakte große Zahl - bald 100.000 - begreiflicher zu machen.

  • Rechtschreibakrobaten

    • VincenteCleruzio
    • 23. Mai 2020 um 19:36
    Zitat von EDD

    Das sind ja laute Juristen und keine Leute aus der Wirtschaft.

    Als ob leise BWLern je was z´sammbracht hätten.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 22. Mai 2020 um 17:26

    Heute aus der Abteilung defekte Hörgeräte:

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 21. Mai 2020 um 20:38
    Zitat von coach

    o.k., welches argument gibt es dann für den schwedischen weg. außer evtl. das soziale. wobei wenn viel mehr menschen sterben ist es für die betroffenen auch nicht so sozial.

    Der Staatsepidemiologe Anders Tegnell hat wiederholt die berühmte ("Herden")Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung als Ziel seines Wegs genannt, die die Weiterverbreitung des Virus zum Erliegen bringt. Schweden ist davon allerdings noch meilenweit entfernt. Wobei auch die Frage ob, und wenn ja, wie lange Immunität gegenüber einer Neuinfektion und erneuter Weiterverbreitung erworben wird, auch noch nicht beantwortet ist.

    Und wohl zwecks Enlastung des zumindest in Spuren vorhandenen schlechten Gewissens wird die Erreichung dieses Zwecks gerne mit dem menschenverachtenden, faschistoiden Argument garniert, dass die Schwachen eh auch ohne Corona-Virus bald sterben werden. In Italien geht man davon aus, dass das Virus den Alten, die an COVID-19 verstorben sind, im Median 11 bis 13 Lebensjahre genommen hat.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 20. Mai 2020 um 20:45

    Schaut nach derzeitigem Erkenntnisstand über die Verbreitung des Corona-Virus nicht wirklich gut aus, dass Indoor-Sportveranstaltungen, bei denen Zuschauer (bei relativ niedrigen Temperaturen) eng beieinander ihre Teams lauthals anfeuern, von den Gesundheitsbehörden so bald wieder erlaubt werden. Eishockeymatches können sehr leicht zu "superspreading events" werden.

    Why do some COVID-19 patients infect many others, whereas most don’t spread the virus at all?

    Other infectious diseases also spread in clusters, and with close to 5 million reported COVID-19 cases worldwide, some big outbreaks were to be expected. But SARS-CoV-2, like two of its cousins, severe acute respiratory syndrome (SARS) and Middle East respiratory syndrome (MERS), seems especially prone to attacking groups of tightly connected people while sparing others. ...

    Some situations may be particularly risky. Meatpacking plants are likely vulnerable because many people work closely together in spaces where low temperature helps the virus survive. But it may also be relevant that they tend to be loud places, Knight says. The report about the choir in Washington made her realize that one thing links numerous clusters: They happened in places where people shout or sing...

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 20. Mai 2020 um 17:29
    Zitat von xtroman

    Wäre interessant zu wissen,warum das so ist, das fast alle mit so schweren Folgeschäden vor diesem Tag angesteckt wurden...

    Ich vermute den Grund darin, dass die behandelnden ÄrztInnen und PflegerInnen am Anfang noch viel lernen mussten und gelernt haben, wie man mit dieser neuen Krankheit am besten, heißt: möglichst schonend und doch effektiv umgeht - zB Malariaarzneimittel bringt gar nichts, ja schadet sogar; sobald Atemnot auftritt, sofort ins Krankenhaus und Behandlung mit Sauerstoff (wann, mit welchem Druck usw) ist im Einzelfall nicht so einfach.

    Davon könnten diejenigen, die sich später infiziert haben, dann profitiert haben.

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