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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 10:06
    Zitat von Spengler

    Wie ist das bei anderen Impfungen? Da sind die Kinder ja auch gesund und die Impfungen (tlw. 6-fach) sind auch im Säuglingsalter zugelassen.

    Und Impfstudien bei bereits kranken Kindern haben ja keine Aussagekraft. (Ist bei Medikamenten natürlich ganz was anderes)

    Wäre nur deswegen, weil man die Herdenimmunität, mMn ohne auch unter 18 jährige zu impfen, nicht zustandebringen wird.

    Ja, für die Entwicklung dieser Impfstoffe sind keine Studien an Kindern durchgeführt worden. Sondern die Erkenntnisse aus Erwachsenenstudien sind für die Zulassung der Impfstoffe für Kinder herangezogen und durch die Impfpraxis im Laufe der Jahre modifiziert usw worden.

    Die derzeitige EU-Zulassung der Covid-19-Impfstoffe für Menschen über 16 (BioNtech-Pfizer) bzw 18 Jahre (Moderna, AstraZeneca) wird, nachdem man genug Erfahrung über die Sicherheit bei den Erwachsenen oder in Ländern gewonnen hat, wo Studien mit Minderjährigen sehr wohl zugelassen und durchgeführt worden sind (BioNtech-Pfizer) und weiter durchgeführt werden (BioNtech-Pfizer und Moderna), früher oder später auf Minderjährige erweitert werden.

    Du hast vermutlich keine Vorstellung, welch mühsamen Kampf vor allem Kinderärzte durchfechten mussten (ab Ende der 1960er Jahre), bis Arzneimittelstudien an Minderjährigen überhaupt zugelassen worden sind (bei uns dank EU ab 2006 oder 2007), weil insbesondere Kinder nicht kleingewachsene Erwachsene mit geringerem Gewicht sind, sondern Menschen mit zum Teil ganz anderen Stoffwechselsystemen usw, weshalb es nicht genügt, zB die Arzneimitteldosis für einen 80-Kilo-Mann auf einen 15-Kilo-Buben umzurechnen. Bis endlich dieser "therapeutic orphanism", dieses therapeutische Waisentum hinsichtlich Sicherheit, Dosierung und Wirksamkeit der für Erwachsene entwickelten Arzneimittel wenigstens zum Teil überwunden werden konnte.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 08:57
    Zitat von Spengler

    VincenteCleruzio Danke!

    Also kurz, es ist fast unmöglich Kinder für Studienzwecke zu finden, denn welche Eltern stellen ihre Kinder zu Verfügung?

    Im konkreten Fall "Studie zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19" scheitert die Sache schon daran, dass an gesunden Minderjährigen keine klinischen Arzneimittelstudien durchgeführt werden dürfen..

    An Covid-19 erkrankten Minderjährigen dagegen dürften Arzneimittelstudien unter den genannten Einschränkungen durchgeführt werden, wenn also Erwachsenenstudien für Minderjährige nicht aussagekräftig genug sind und wenn der Eigennutzen das Risiko überwiegt bzw wenn bei Gruppennutzen das Risiko und Belastung minimal sind.

    In der Praxis finden sowohl eigen- wie gruppennützige Arzneimittelstudien statt. Die Eltern kranker Kinder und Jugendlicher sind durchaus bereit, ihre Zustimmung zu klinischen Arzneimittelstudien zu geben.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 01:51

    Off topic, sorry. Kein Witz, das ist ein neues Werk der Wiener Schule des Phantastischen Realismus.

  • Steinbach Black Wings Saison 2020-2021

    • VincenteCleruzio
    • 1. Februar 2021 um 01:31
    Zitat von Keui

    ich denke auch, normales "verschenken" von VIP Tickets ist nicht das Problem und wohl auch rechtlich gedeckt.

    Hier könnte es aber wohl strafrechtlich relevant werden, oder?

    Vielleicht kann uns hier VincenteCleruzio eine kurze Einschätzungen geben, aufgrund der wenigen Details die man aus den beiden Krone Artikeln kennt.

    Verschenken von - laut Kronen-Zeitung-Artikel "VIP-Saisonkarten" an einen "hochrangigen Polizisten", der dafür "immer wieder ' Gefälligkeiten' geleistet haben" soll, könnte unter folgende Straftatbestände fallen:

    1. Untreue, wenn Perthaler die Befugnis eingeräumt worden ist, als Vertreter der GmbH über deren Vermögen zB durch kostenlose Abgabe von Saisonkarten an Personen zu verfügen, von denen die GmbH in Zukunft Sponsoring oder andere geldwerte Vorteile wie Connections zu weiteren Förderern usw erwarten darf, die dem Wert dieser Karten entsprechen oder gar übersteigen, und wenn Perthaler diese Vollmacht dadurch missbraucht hat, dass er die Karten kostenlos an eine Person abgegeben hat, von der dies nicht erwartet werden kann.

    2. Betrug, wenn Perthaler gar keine Vollmacht zur Vergabe von kostenlosen Saisonkarten zu den genannten Zwecken eingeräumt worden ist, wenn er aber die Person, die in der GmbH dafür zuständig ist (Geschäftsführer, Kassier), darüber getäuscht hat, dass der Empfänger der Saisonkarten die Voraussetzungen erfüllt, was aber nicht stimmt, und dadurch zum Verschenken der Saisonkarten und damit zur Schädigung der GmbH verleitet.

    3. Einem "hochrangigen Polizisten" für "geleistete Gefälligkeiten" VIP-Saisonkarten zu schenken/schenken zu lassen, wenn es sich bei diesen "Gefälligkeiten" um pflichtwidrige/pflichtgemäße konkrete Amtsgeschäfte handelt, könnte auf der Geberseite Bestechung/Vorteilszuwendung und bei nicht konkreten Amtsgeschäften Vorteilszuwendung zur Beeinflussung sein. Auch das rein abstrakt, weil mir der Sachverhalt völlig unklar ist.

    Kommunikation mit dem mit VIP-Saisonkarten beschenkten Polizisten, für den Sohn eines - jetzt Ex - Sponsors "wegen behördlich abgenommener Nummernschilder vom Moped" zu "intervenieren" (der Lauser wird die Kiste wohl hoffentlich nicht "auffrisiert" haben!). "Eine Woche Urlaub am See wurde als „Dankeschön“ in Aussicht gestellt" - ich nehme an, dem Polizisten, nicht Perthaler. "Der Beamte soll per SMS-Nachricht mit „Schau ma mal. Linz wäre einfacher“ geantwortet haben."

    4. Im Artikel der Krone steht, dass Perthaler wegen der Paragrafen "12, 302 StGB' angezeigt worden sei, also wegen Bestimmung (früher: Anstiftung) zum Missbrauch der Amtsgewalt. Das wäre dann gegeben, wenn Perthaler den hochrangigen Polizisten tatsächlich dazu veranlasst hat, bei der zuständigen Behörde den zuständigen Beamten tatsächlich dazu zu bringen, zB das verkehrsunfähige Moped gesetzwidrigerweise wieder zum Verkehr zuzulassen (Kettenbestimmung via Polizisten). Der Versuch solch einer (Ketten)Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist genau so strafbar wie wenn es zur Vollendung kommt. Auch das rein abstrakt, die Sache hängte ganz wesentlich davon ab, mit welchem Vorsatz was konkret veranlasst werden sollte.

    5. Und die Mitwirkung daran, dass der hochrangige Polizisten für einen "Urlaub am See" "ungebührlichen Einfluss" auf "die Entscheidungsfindung" des Amtsträgers nimmt, der über die Rückgabe der Nummerntafeln = Wiederzulassung des Mopeds entscheidet, könnte "Verbotene Intervention" nach Paragraf 308 Abs 2 StGB sein.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. Januar 2021 um 22:42
    Zitat von Spengler

    VincenteCleruzio da du ja Erfahrung in der Medizinethik hast hätte ich mal eine Frage. Der Corona Impfstoff ist ja unter 18 nicht zugelassen, da Testergebnisse fehlen. Wie ist das normalerweise bei Medikamenten /Impfungen in dieser Altersgruppe. Wie werden hier Studien/Zulassungen gemacht, denn unter 18 darf man ja noch nicht selber entscheiden, ob man bei einer Studie mitmacht, und welche Eltern stimmen da zu?

    Gerade bei Säuglingen gibt es ja viele Impfungen, wo kommen da die Zulassungsdaten her?

    Ich hoffe, der folgende Ausschnitt aus meinem Manuskript für Fortbildungsveranstaltungen von KinderärztInnen und den Unterricht für MedizinstudentInnen an der Medizinischen Universität Riggiu di Calabria beantwortet all Deine Fragen - wenn nicht, feel free (AMG = Arzneimittelgesetz; Minderjährige sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben):

    ###

    g. Die klinische Prüfung eines Arzneimittels an Minderjährigen

    ga. Die klinische Prüfung von Arzneimitteln an gesunden minderjährigen Probanden ist absolut unzulässig (argumentum e contrario aus § 42 Abs 1 Z 10 AMG).

    gb. Die klinische Prüfung eines Arzneimittels an minder­jährigen Patienten darf nur dann durchführt werden, wenn sie unbedingt erforderlich ist (§ 42 Abs 1 Z 1 AMG), also nicht auch an Erwachsenen durchgeführt werden kann, und wenn dabei folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden:

    Die Anwendung des zu prüfenden Arzneimittels ist nach den Erkenntnissen der me­di­zi­nischen Wissenschaft angezeigt, also medizinisch indiziert, bei dem minderjährigen Prü­fungs­teilnehmer Krankheiten zu erkennen, zu heilen oder zu lindern oder ihn vor Krankheiten zu schützen („eigennützige Forschung“),

    • sofern der mit der Teilnahme an der Prüfung verbundene Nutzen für den Prüfungsteilnehmer das Risiko überwiegt (§ 42 Abs 1 Z 2 AMG)

    Abweichend davon ist die Prüfung auch mit dem Ziel der wesentlichen Erweiterung des wis­senschaftlichen Verständnisses des Zustands, der Krankheit oder der Störung des Min­der­jäh­rigen erlaubt,

    • wenn die Prüfung der Patientengruppe, der der Prüfungsteilnehmer angehört, nützen kann („gruppennützige For­schung“).
    • und damit nur ein minimales Risiko oder eine minimale Belastung für den Prüfungs­teil­neh­mer verbunden ist (geringfügige und vorübergehende Beeinträchtigungen, geringfügige und vorübergehende Symptome und Unannehmlichkeiten) (§ 42 Abs 2 Z 1 und 2 AMG).

    Es ist zweifelhaft, ob damit der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EG) 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kinderarzneimittel vom 12. Dezember 2006 entsprochen wird, die die klinische Prüfung von Kinderarzneimitteln zur Beseitigung des „therapeutic orphanism“ und des extensiven „off-label-use“ von Erwachsenenmedikamenten forciert und die diese Einschränkungen nicht kennt.

    gc. Der „Erziehungsberechtigte“ hat nach adäquater Aufklärung seine Einwilligung vor Prüfungsbeginn nach­weis­lich und schriftlich zu erteilen (§ 42 Abs 1 Z 3 AMG). Hier ist auf § 146 Abs 3 ABGB hinzuweisen, der die Be­dacht­nahme der Obsorgeberechtigen auf den Willen des Minderjährigen verlangt.

    gd. Der minderjährige Prüfungsteilnehmer ist vor Beginn der Prüfung seinen intellektuellen Fä­hig­­keiten entsprechend über die Prüfung, die Risiken und den Nutzen durch einen im Um­gang mit Minderjährigen erfahrenen Prüfer aufgeklärt zu werden (§ 42 Abs 1 Z 4 AMG).

    ge. Die Einwilligung des hinsichtlich des Wesens, der Bedeutung, Tragweite und Risken der Prüfung einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen muss eingeholt werden. Jeder Minderjährige, auch der nicht einwilligungsfähige, hat das Recht, die Teilnahme an der Prüfung abzulehnen oder aus ihr auszuscheiden (Vetorecht), was vom Prüfer zu berücksichtigen ist (§ 42 Abs 1 Z 5 AMG).

    gf. Der jederzeitige Widerruf der Einwilligung (durch den Erziehungsberechtigten, durch den Prüfungsteilnehmer) ohne irgendeinen Nachteil für den Minderjährigen muss möglich sein (§ 42 Abs 1 Z 6 AMG).

    gh. Die Prüfung muss so geplant sein, dass sie mit Rücksicht auf die Erkrankung und auf das Entwicklungsstadium des Minderjährigen mit möglichst wenig Schmerzen, Beschwerden, Angst und anderen vorhersehbaren Risiken verbunden ist – Messen, Wiegen, Befragen, die Auswertung von Speichel-, Urin-, Stuhl- und Blutproben, die zusätzliche Entnahme von Blut aus einer bereits für diagnostische oder therapeutische Zwecke gelegten Kanüle, Kapillarblutentnahmen werden solche „minimalen“ Belastungen sein; nicht aber mehr die rein studienbedingte Punktion einer peripheren Vene. Die Risikoschwelle und der Be­las­­tungs­grad muss im Prüfplan definiert und während der Prüfung ständig überprüft wer­den (§ 42 Abs 1 Z 8 AMG).

    gi. Der Prüfplan muss von einer Ethikkommission zustimmend bewertet wor­den sein, die entweder selbst über Kenntnisse auf dem Gebiet der Kinder- und Jugend­heil­kun­de ver­fügt oder die sich in klinischen, ethischen und psychosozialen Fragen auf diesem Gebiet be­raten hat lassen (§ 42 Abs 1 Z 9 AMG).

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. Januar 2021 um 22:11
    Zitat von blaumeise

    ...Wenn man sich die Cough Parade in Wien ansieht, werden wir eh bald zuviel Impfstoff haben...

    Gut möglich angesichts des massiven Einsatzes von "Trillerpfeifen", wie wir seit deren Einsatz im "Kitzloch", Igls, wissen, wo sich die Kellner*innen beim Servieren den Weg von der Schank zu den Tischen mit den durstigen Gästen frei "getrillert" und so dem bis dahin unbekannten Begriff "Superspreaden" zum Durchbruch verholfen haben.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. Januar 2021 um 12:30
    Zitat von milan1287

    VincenteCleruzio darf ich mich eigentlich jetzt über Ursula und die EU echauffieren oder gestattet du es immer noch nicht?

    Ich denke mit Quellen muss ich das jetzt nicht mehr untermauern.

    Immerhin nennst Du die EU-Kommissionspräsidentin jetzt nicht mehr "Flinten-Uschi". Du bist auf dem richtigen Weg.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. Januar 2021 um 12:16
    Zitat von remington.style

    Zusammengefasst:

    Das Zeug verhindert zu 50% das überhaupt Symptome auftreten, aber zu 100% das schwere Symptome auftreten.

    Und das bei einer Krankheit, bei der wir anscheinend noch nicht mal alle Symptome kennen (vgl. milan1287 ), und deren Überträger fröhlich dahinmutieren.

    So hab ich's auch verstanden: 60 % symptomlose Infektion, Rest der Infektionen mit milden Symptomen, keine schweren Verläufe, keine Toten. Leider, weil mich das auch sehr interessiert - hab ja schon erfolglos gefragt hier im Thread, ob wer dazu etwas Näheres weiß -, im WWW noch nicht Näheres dazu gefunden außer der Aussage des Unternehmenschefs.

    Was die Mutationen anbelangt: Labortests haben sowohl bei BiontechPfizer als auch bei Moderna eine (etwas) geringere Wirksamkeit gegenüber der aktuellen südafrikanischen Mutation ergeben (geringere Impftiter), weshalb Moderna für sie bereits eine spezielle Auffrischungsimpfung entwickelt.

    Hoffen wir, dass uns die Mutationen des SARS-CoV-2 nicht ähnliche Schwierigkeiten bereiten werden wie die Influenzaviren, bei denen die Schutzimpfstoffe laufend angepasst werden müssen und die nie 100%-Schutz bieten.

    Hinsichtlich der gesundheitlichen Schäden haben wir in der kurzen Zeit schon bisher zahlreiche Überraschungen dieser "schweren Lungentzündung" erlebt an Körperstellen außerhalb der Lunge. Mit weiteren Überraschungen ist zu rechnen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 31. Januar 2021 um 01:01
    Zitat von TheNus

    Was sagen eigenich die Impfstudien über Astrazeneca bezüglich verlauf falls man die Krankheit doch bekommt.

    Hat man dann wenigstens nur einen milden Verlauf? Wie schauts mit Folgeschäden aus, die ja auch bei mildem Verlauf auftreten können....

    "Der Impfstoff von Astra Zeneca könne einen "100-prozentigen Schutz" gegen schwere Verlaufsformen einer Erkrankung mit dem Covid-19-Erreger bieten.", sagt der Vorstandsvorsitzende Pascal Soriot. Hoff' ma, dass stimmt.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 30. Januar 2021 um 12:29
    Zitat von Cathy Miller

    @iceicle und VincenteCleruzio

    Vermutlich kann man bis zum Nimmerleinstag diskutieren, welcher Ansatz der richtige ist.

    Der Vergleich zwischen Schweden (weniger streng) und Israel (sehr strikt) fällt auch nicht so richtig deutlich zugunsten von Israel aus

    Der Punkt der Diskussion war aber nicht, ob mehr oder weniger einschneidende Maßnahmen - nur empfohlen oder gar mit Strafsanktionen bewehrt - im Rahmen der in Ö und CH (und von Dir ins Spiel gebracht Schweden und Israel) verfolgten "flatten-the-curve-Straegie" mit Lockerungen/Verschärfungen zB je nach Kapazitäten insbesondere auf den Intensivstationen erfolgreicher sind - die einzelnen Maßnahmen wie Friseur ja oder nein, Präsenzunterricht in der Volksschule ja oder nein, Hockeytraining für unter 15Jährige ja oder nein, Großfamilienfeiern mit sangesfreudigen orthodoxen Juden in Anwesenheit koscheren Weins oder Alleinsein einsilbiger protestantischer Antialkoholatheisten in einem Land mit einem der höchsten Singlehaushaltsanteile der Welt wie Schweden ja oder nein: jeder Versuch, evidenzbasierte Vergleiche der jeweiligen Einzelmaßnahmen zum Einfluss auf das jeweilige Infektionsgeschehen und das auch noch zum Ländervergleich anzustellen, ist zum Scheitern verurteilt.

    Vor allem, wenn der Vergleich mit Ö angestellt wird, wo zwischen Ankündigung der Regeln und ihrer Umsetzung in Legislative und Exekutive und dem endemischen Schlaucherltum der Bundes- und Landesregierungen und weiter Teile der Bevölkerung Diskrepanzen vorzufinden sind, die man einem Nichtösterreicher nicht einmal ansatzweise vermitteln kann.

    Wirklich gut zum Schutz der Gesundheit und des Lebens (und auch der Wirtschaft) funktioniert hat, wie wir längst wissen, weltweit eh nur die Zero-Covid-Strategie in China, Neuseeland, Australien, Taiwan, Singapur, Cuba usw. Die Covid-19-Todesfallzahlen pro Million Wohnbevölkerung in diesen Ländern sind ein ziemlich guter Indikator dafür.

    Der Punkt war die Behauptung, dass in der Schweiz die Zahlen trotz - im Vergleich zu Österreich weniger einschneidenden Maßnahmen - auch sinken. Ja eh, wenn im Großen und Ganzen die Maßnahmen gleich sind (Einreiseregime, Distanzunterricht auf den hohen Schulen ...).

    Ich habe mir erlaubt zu fragen, ob das nicht vielleicht doch auch noch zusätzlich mit den vom Bund den Kantonen vor zwei Wochen auf's Auge gedrückten Verschärfungen der Maßnahmen zusammenhängen könnte (die auch in Ö und Israel die Zahl der Neuinfektionen zumindest vorübergehend gesenkt haben), zu denen sich der Bund gegen heftigen Widerstand und nach mühsamen Verhandlungen mit den Kantonisten veranlasst gesehen hat. Aber nicht, weil man Macht demonstrieren wollte, wie die Ureinwohner in Inner- und Ausser(r)hoden mit ihren lustigen Silber/Goldlöffel-Ohranhängern in der Ostschweiz sofort getrommelt haben.

    Sondern wegen des auch im Vergleich zu Ö nachwievor deutlich höheren Neuinfektionsniveaus in der Schweiz und wegen der mehr als berechtigten Sorge, dass noch mehr Menschen in der Schweiz ins Gras beißen müssen als bisher schon. Der Bund hat die Notbremse gezogen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 30. Januar 2021 um 03:05

    Und warum hat der Bund dann all die in der Grafik gezeigten Verschärfungen ab dem 18.1. in der ganzen Schweiz eingeführt? Wenn die Infektionszahlen, wie Du insinuiest, eh von selbst ("die zaubern sicher") bzw mit weniger einschneidenden Maßnahmen als in Österreich gesunken sind.

    Diese Verschärfungen in der Schweiz hängen vielleicht auch mit der 7-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen pro 100.000 Wohnbevölkerung zusammen, die gestern noch zwischen 285 (Oberwalden) bis zu 359 (Genf) betragen haben - Österreich gestern 106 bundesweit, also auch dank der in einigen Bereichen härteren Maßnahmen nicht einmal halb so hoch wie im Schweizer Kanton mit der niedrigsten 7-Tages-Inzidenz.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 30. Januar 2021 um 00:43
    Zitat von iceicle

    Seltsam, wie in der Schweiz die Zahlen sinken, obwohl sehr vieles offen hat und immer offen hatte (unter anderem Schule und Sport für Kinder). Die zaubern sicher ...

    Was soll dieser Schwurbler-Quatsch??? In der Schweiz gibt es im wesentlichen die gleichen Maßnahmen wie bei uns (und die Schweiz hat mit 1.076 Covid-19-Toten pro 1 Million Einwohnern bisher einen sehr hohen Preis gezahlt; Ö: 847 pro Million).


    Details hier:

    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/kr….html#256147750

  • RD 40 Steinbach 1992 vs Hc Innsbruck 29.01.2021 19:15

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 21:28

    Lattner mit dem 3. Shorthander ins leere Tor zum 1:4, passsst.

  • RD 40 Steinbach 1992 vs Hc Innsbruck 29.01.2021 19:15

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 21:19

    Den Zangler-Haien zuzuschauen, macht schon Spaß.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 20:49
    Zitat von remington.style

    ... Wer nicht gschwind genug war kriegt ein Saftl, dass unter Laborbedingungen zu 60% wirkt gegenüber den Wirkstoffen mit rund 95% Effizienz...

    Die "Laborbedingungen" waren bei AstraZeneca wohl nicht anders als beim Impfstoff von BionTechPfizer: In allen Studien haben die Studienteilnehmer nach dem kurzen Besuch des "Labors" zum Impfen wieder verlassen und danach gelebt, wie vor dem kurzen Besuch des Impfzimmers.

    Aber der Unterschied 95% versus 60% Schutz vor Coviderkrankung mit Symptomen ist schon deutlich. Hoffe, dass der Unterschied bei den Erkrankungen mit schweren Verläufen bis hin zum Tod nicht so groß ist.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 19:10
    Zitat von coach

    mal ne frage herr anwalt.

    Bin zwar weder @Katl, noch Anwalt, doch nach mühevoller Recherche im Bestimmungsdschungel "en los tiempos del cólera" habe ich in der aktuell gültigen 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung die Antwort auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Teilnahme an Demonstrationen gefunden:

    "Ausgangsregelung

    § 1. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung sind das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu folgenden Zwecken zulässig:
    ....

    9. zur Teilnahme an Veranstaltungen gemäß den §§ 12 und 13 ...

    § 12. (1) Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des
    eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen ist nur für folgende
    Veranstaltungen zulässig:

    ...

    2. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953 ..."

    Demonstrationen sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.

    So wie an die Teilnahme an Wahlen, an den "Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie" (sprich Unterschreiben von Volksbegehren auf der Gemeinde usw), hat das "Haus Rudi A." auch an die Teilnahme an Demonstrationen als ausnahmsweise Erlaubnis zum "Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs" gedacht, um sich nicht wieder einmal vom VfGH eine Gnackwatschen abzuholen.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 18:37

    Die EMA empfiehlt der EU-Kommission die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs ab 18 ohne Altersobergrenze.

    "Combined results from 4 clinical trials in the United Kingdom, Brazil and South Africa showed that COVID-19 Vaccine AstraZeneca was safe and effective at preventing COVID-19 in people from 18 years of age. These studies involved around 24,000 people altogether. Half received the vaccine and half were given a control injection, either a dummy injection or another non-COVID vaccine. People did not know if they had been given the test vaccine or the control injection.

    The safety of the vaccine has been demonstrated across the four studies. However, the Agency based its calculation of how well the vaccine worked on the results from study COV002 (conducted in the UK) and study COV003 (conducted in Brazil). The other two studies had fewer than 6 COVID-19 cases in each, which was not enough to measure the preventive effect of the vaccine. In addition, as the vaccine is to be given as two standard doses, and the second dose should be given between 4 and 12 weeks after the first, the Agency concentrated on results involving people who received this standard regimen.

    These showed a 59.5% reduction in the number of symptomatic COVID-19 cases in people given the vaccine (64 of 5,258 got COVID-19 with symptoms) compared with people given control injections (154 of 5,210 got COVID-19 with symptoms). This means that the vaccine demonstrated around a 60% efficacy in the clinical trials.

    Most of the participants in these studies were between 18 and 55 years old. There are not yet enough results in older participants (over 55 years old) to provide a figure for how well the vaccine will work in this group. However, protection is expected, given that an immune response is seen in this age group and based on experience with other vaccines; as there is reliable information on safety in this population, EMA’s scientific experts considered that the vaccine can be used in older adults. More information is expected from ongoing studies, which include a higher proportion of elderly participants."

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 15:20
    Zitat von BigBert #44

    Meidling bitte....der Bub ist ein URmeidlinger Waldviertler! ^^

    Danke!

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 15:10

    https://www.derstandard.de/story/20001237…u-schwaerzungen

    Bereits gestern antwortete Ratspräsident Michel "auf ein Schreiben, das Kurz und seine Amtskollegen aus Dänemark, Mette Frederiksen, Griechenland, Kyriakos Mitsotakis, und Tschechien, Andrej Babiš, vor einem EU-Videogipfel an den Ratspräsidenten geschickt hatten. Darin forderten sie eine rasche und unbürokratische Zulassung weiterer Impfstoffe durch die EMA. Michel dankte den vier Regierungschefs nunmehr für deren "wertvolle Anregungen"."

    Wenn ein belgischer Französe aus Namur auch einem Buben aus WaldviertelMödlingMeidling "dankt". 8)

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 29. Januar 2021 um 14:29

    Jawoll, genau das wollte ich sehen, um mit eigenen Augen zu sehen, was im Vertrag mit AstraZeneca bezüglich Mengen und Lieferzeitpunkten vereinbart worden ist. Geht einfach nix über Transparenz.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 28. Januar 2021 um 21:11
    Zitat von CandyMountain

    .. Shit passiert.

    Na ja, solange er die Zapferl vor dem Schlucken nicht dort appliziert hatte, wohin sie eigentlich gehörten, geht´s eh noch.

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 28. Januar 2021 um 20:24

    Jetzt lacht´s noch. Aber auch Euch wird das Lachen noch vergehen. Wenn´s soweit ist.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Januar 2021 um 18:27

    "Germany recommends no Oxford/AstraZeneca coronavirus vaccine for those 65 and over – POLITICO - The draft recommendations say more data is needed from the drugmaker to determine efficacy in older people."

    Wenn die EMA morgen auch so wie die deutschte Impfkommission entscheidet, haben wir echt ein Problem.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Januar 2021 um 14:15
    Zitat von Cathy Miller

    Unser Impfstoff für unsere Leut'

    https://www.derstandard.at/story/20001236…aesst-sich-dann

    Ein "Stürzler" also.

    Zitat von tiQui.taQua

    derstandard berichtet in seinem liveticker von 1449 neuinfektionen seit gestern?

    wo sind die restlichen verschwunden?

    Keine Ahnung. Der Statistikprofessor Erich Neuwirth twittert heute dazu:

    "Laut den Daten von dort [gemeint: Neuartiges Coronavirus (2019-nCov) (sozialministerium.at) ] sind von gestern 8:00 bis heute 8:00 5428 neue Fälle gemeldet worden. Das ist um vieles höher als die Werte der letzten 2 Wochen (da waren es zwischen 800 und 2000).

    Mit dieser seltsamen Zahl ergäbe sich plötzlich eine 7-Tages-Inzidenz von 150.

    Ich kann nur meinen mehrfach geäußerten Vorschlag wiederholen:
    Übertragt doch bitte die Datenerfassung und Konsolidierung der Statistik Austria. Die schafft es, Daten sauber zu erheben und entsprechend aufzubereiten."

    Und gestern twitterte er noch:

    Das sind die Bundesländerwerte
    (Zunahem von 20:00 bis 21:00)

    B 38
    K 1373
    N 27
    O 1166
    Sa 540
    St 404
    T 321
    V 488
    W 12"

    Vor allem Kärnten und Oberösterreich haben um 21:00 Uhr starke Anstiege gemeldet.

  • Coronavirus

    • VincenteCleruzio
    • 28. Januar 2021 um 09:14
    Zitat von Fan_atic01

    naja, die Berlakovich ist auch eine Ärztin.

    Wie bereits gepostet: Sie ist keine Ärztin, ist nicht in die Liste der Ärztekammer eingetragen und darf niemanden behandeln. Sie hat das Medizinstudium absolviert und zwei Monate in einer Lehrpraxis gearbeitet. Dabei ist sie in die Ärzteliste eingetragen und danach rückwirkend daraus gestrichen worden.

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