Die Antwort steckt im ersten Satz
Das war ja auch der Hauptgrund, warum die Strafe von KHG reduziert wurde, sonst wären es mehr als die in deinem Fall verhängten fünf Jahre gewesen.
Genau, der OGH hat 6 Jahre (Strafrahmen 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe) für die schuld- und unrechtsangemessene Strafe für KHG gehalten und sie dann wegen der überlangen, emrk-widrigen Verfahrensdauer um 1/3 = um 2 Jahre gekürzt. Macht 4 Jahre unbedingt.