Kann mir jemand erklären wo dann wirklich die Strafe war oder gar eine abschreckende Wirkung?
So kommt es so rüber, ups jetzt habts mi erwischt, ich zahls euch eh...
Die Geldstrafe von 300.000 €, davon die Hälfte bedingt (auf vermutlich drei Jahre Probezeit) nachgesehen, ist die Strafe. Heißt: 150.000 € sind zu zahlen, das ist ja schon ein Batzen Geld. Der Rest von 150.000 € auch, wenn die bedingte Nachsicht wegen Rückfalls innerhalb der Probezeit widerrufen wird.
Bei der Abgabenhinterziehung ist die Geldstrafe die Hauptstrafe, heißt, sie muss immer verhängt werden. Die Freiheitsstrafe (bis zu vier Jahren) ist bei ihr "Nebenstrafe", heißt, sie darf nur zusätzlich zur Geldstrafe verhängt werden, konkret überdies nur, wenn die erfoderlich ist, um a. bei Rückfallgefahr den Rückfall zu verhindern ("Spezialprävention") und/oder b. um potentielle Täter von der Begehung solch einer Abgabenhinterziehung abzuhalten durch "Abschreckung" ("negative Generalprävention") und/oder durch Aufbau und Stärkung von Rechtstreue ("positive Generalprävention") = "es zahlt sich aus, weiterhin keine Abgaben zu hinterziehen".