Zum Prozess um das Drama am Großglockner:
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legen Berufung gegen das Urteil ein.
Jelinek zur TT: „Mein Mandant erhebt volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.“
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte auf Anfrage der TT, dass sie gegen das Urteil Strafberufung wegen zu milder Strafe erhoben hat.