Die italienische Staatsbürgerschaftsgesetzgebung wurde 2025 durch das sogenannte „Tajani-Dekret“ geändert, was die iure sanguinis (Abstammung)-Regeln verschärfte und nun eine Geburt des Elternteils oder Großelternteils in Italien für den Anspruch vorschreibt, anstatt nur eine ununterbrochene Linie zu verlangen; eine Klärung durch das Verfassungsgericht wird für März/April 2026 erwartet. Zusätzlich wurden die Gebühren für Anträge erhöht (auf 600 € ab 2025) und es gibt spezielle Regelungen für den Wiedererwerb, die bis Ende 2027 laufen können.
Wesentliche Änderungen (ab 2025):
- Abstammung (iure sanguinis): Der Anspruch besteht nun, wenn ein Elternteil oder Großelternteil in Italien geboren wurde, was frühere, weiter zurückreichende Ansprüche einschränkt.
- Gebühren: Die Gebühr für Anträge auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung wurde auf 600 € angehoben.
- Wohnsitz: Auch die Anforderungen für eine Einbürgerung durch Wohnsitz wurden angepasst, mit Mindestaufenthaltsdauern für eine effektive Verbindung zu Italien.
Aktuelle Entwicklungen:
- Das Verfassungsgericht prüft im März 2026 die Rechtmäßigkeit der neuen Abstammungsregelung, was zu einer Entscheidung im April führen könnte, die frühere Anträge wieder öffnet.
Andere Wege zur Staatsbürgerschaft:
- Durch Heirat: Ehepartner können die Staatsbürgerschaft nach 2 Jahren legalem Aufenthalt oder 3 Jahren Ehe (halbiert bei Kindern) beantragen.
- Wiedererwerb: Ein spezielles Fenster für den Wiedererwerb läuft vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027.
Zusammenfassend: Es gibt erhebliche Änderungen, insbesondere bei der Abstammung, die zu Unsicherheiten führen und deren endgültige Auslegung durch das Verfassungsgericht erwartet wird. Prüfen Sie die aktuellen Konsulats-Websites für die genauesten Informationen zu Ihrem Fall.